Künstliche Intelligenz

D64 zu Handyverbotsdebatte: Korrelation und Kausalität nicht genug im Blick


In der zweiten Schuljahreshälfte 2024/2025 heizten sich Debatten über ein Handyverbot an Schulen und Altersgrenzen für Social Media richtig auf. Einzelne Bundesländer kündigten hinsichtlich privater Mobilgeräte im Unterricht landesweite Regelungen an oder mahnten zur Regelfindung in den Schulen. Mittlerweile hat für alle Bundesländer das neue Schuljahr begonnen und mit Auflage der Kommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ auf Bundesebene könnte vielleicht etwas mehr Ruhe einkehren.

Der SPD-nahe Digitalverein D64 gehört zu den Organisationen, die pauschale Handyverbote in Schulen ablehnen und auf eine bessere Debattenkultur drängen. Unter anderem kritisiert der Verein die Vermischung verschiedener digitalpolitischer Probleme. Angela Büttner, Mitglied des D64 und Co-Koordinatorin der AG Bildung, hat mit heise online über Debattenführung und -verlauf, die neu eingesetzte Kommission und nötige Veränderungen in den Schulen gesprochen.



Angela Büttner ist Co-Koordinatorin der AG Bildung bei D64 und setzt sich dort besonders für die Themen Bildungsgerechtigkeit, Chancengleichheit im digitalen Bildungsbereich ein. Als studierte Sprachwissenschaftlerin und Soziologin arbeitet sie als Dozentin in der Erwachsenenbildung hauptsächlich im Migrationsbereich.

Sie haben sich als D64 und mit anderen Organisationen Ende August gegen ein pauschales Handyverbot in Schulen positioniert. Haben Sie den Eindruck, dass Sie von der Politik gehört wurden?

Das kann ich umfänglich leider noch nicht beantworten. Im Moment zeigt sich aber die Tendenz, dass zwar ein Verbot als Lösung gesehen wird, aber bei genauerem Hinsehen die „Verbote“ in den meisten Bundesländern so geregelt sind, dass sie den Schulen relativ viel Freiraum lassen. Es gibt also bisher keine allgemeinen oder generellen Verbote. Lehrkräfte können weiterhin im pädagogischen Kontext entscheiden, ob Smartphones genutzt werden.

Könnte man also sagen, dass die öffentlich geführten Debatten mehr mit PR als mit konkreten Maßnahmen zu tun haben? Wird beispielsweise eine Law-and-Order-Mentalität vermittelt, die sich dann aber nicht in der Realität widerspiegelt?

Für mich hat das auch viel mit medialer Zuspitzung oder Auswahl zu tun. Denn ich würde nicht einmal sagen, dass von der Mehrheit der Politikerinnen und Politiker so verkürzt kommuniziert wird, sondern Medien das so verengen. Ich kann das zum Beispiel auch in Bezug auf unseren offenen Brief erkennen. Der wurde zusammen mit der Studie der Leopoldina aufgriffen, aber als kompletter Gegensatz dazu dargestellt. Was aber – wenn man das Dokument wirklich durchliest – überhaupt nicht der Wahrheit entspricht. Es wurde auch nicht erwähnt, dass die Studie unterstreicht, dass die Studienlage an sich indifferent ist und die Forscherinnen und Forscher der Leopoldina sich abschließend – unabhängig von diesem Befund – für bestimmte Empfehlungen entschieden haben.

In der Leopoldina-Studie wird das „Vorsorgeprinzip“ als Grund für diese Empfehlungen genannt. Dass die Studienlage unter anderem zum Wohlbefinden von Kindern in der digitalen Welt nicht ausreichend ist, hat auch der aktuelle OECD-Bericht explizit erklärt, aber auch das wurde medial weniger betont, als sehr eingängige oder extreme Zahlen zum Nutzungsverhalten. Welche Pauschalisierungen oder auch verzerrten Darstellungen fallen Ihnen in dem Zusammenhang noch auf und haben Sie etwas gegen den Ansatz „Vorsorgeprinzip“?

Natürlich ist das Vorsorgeprinzip ein zentrales Prinzip, es beinhaltet aber eben auch, dass man junge Menschen auf eine Gesellschaft vorbereitet und das kann man eben nur, wenn man sie pädagogisch begleitet an die Gefahren heranführt. Hier sehe ich unter anderem auch dort eine Undifferenziertheit, denn einen selbstbestimmten Umgang mit digitalen Medien und auf Social Media muss man nun einmal trainieren. Daher schließt für mich das Vorsorgeprinzip gerade die Medienpädagogik mit ein. Weiter Verkürzungen sehe ich bei den Vergleichen mit anderen EU-Ländern. Frankreich hat zum Beispiel eine ganz andere politische Struktur. Ein pauschales Handyverbot, wie es teilweise gefordert wird, ist in Deutschland schon rechtlich schwieriger durchzusetzen als dort. In Frankreich können Lehrkräfte ihren Schülerinnen und Schülern Handys abnehmen. Das ist bei uns aber gar nicht möglich. Schon in dieser Hinsicht sind Verkürzungen in der Debatte irreführend.

Deutschen Lehrkräften sind also rechtlich – sprichwörtlich – die Hände gebunden, wenn es um ein strenges Durchsetzen von Handyverboten in Schulen geht. Wie könnte so etwas trotzdem gestaltet werden?

In unseren Schulen müsste so etwas verhandelt werden. Einigt sich eine Schulgemeinschaft etwa auf Handyschränke für die Unterrichtszeit, dann würde das gehen. Dieser Punkt ist uns aber ohnehin wichtig: Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte sollten gemeinsam entscheiden, wie Handyregeln an den Schulen aussehen sollen. So können alle Perspektiven und Bedürfnisse in die Diskussion einbezogen werden. Das ist dann auch ein Teil von demokratischer Bildung.

Können heutige Schülerinnen und Schüler sich denn tatsächlich an diesen Diskussionen so beteiligen, dass eine gesündere Nutzung das Ergebnis ist? Diese Schüler sind längst mit Mobilgeräten groß geworden und vielleicht schon von diesen negativ in ihrer Erfahrungswelt und Entscheidungsfindung beeinflusst. Können Schüler ihr eigenes Nutzungsverhalten tatsächlich ausreichend kritisch betrachten?

Meiner Erfahrung nach können sie das sehr wohl. Ich arbeite in der Erwachsenenbildung im Migrationsbereich, mit Menschen ab 16 Jahren. Mit diesen Jugendlichen kann ich teilweise sehr differenziert über das Thema Handynutzung sprechen. Die spüren selbst, dass ihre Handynutzung ihnen nicht immer gut tut und suchen Lösungen.

In der Debatte geht es aber in der Regel um weitaus jüngere Heranwachsende.

Man kann das auch mit jüngeren Jugendlichen und Kindern besprechen – immer altersentsprechend. Zudem muss ich als Erwachsener nicht alle Debattenbeiträge oder Meinungen eins zu eins übernehmen. Als Pädagogin kann ich auch anhand der Diskussion Regeln ableiten, die den geäußerten Bedürfnissen und Wünschen der Kinder entgegenkommen, aber dabei den Schutzgedanken nicht außer Acht lassen.

Wir setzen uns als D64 auch sehr dafür ein, dass sich Schulen stärker demokratisieren, dass Lernende stärker dazu befähigt werden, mitzudiskutieren und Schule als ihren Lebens- und Lernraum auch mitzugestalten. Dass trotzdem entsprechend der Altersklassen unterschiedlich diskutiert und entschieden wird oder werden muss, folgt im Endeffekt auch der – aus meiner Sicht – sinnvollen Theorie des französischen Psychologen Serge Tisseron. Er hat eine 3 – 6 – 9 – 12–Regel aufgestellt. Seine Empfehlung lautet: Unter drei Jahren: Keine Bildschirme, vor sechs Jahren: Keine eigene Spielkonsole, vor neun Jahren: Kein Internetzugang oder ein eigenes Smartphone, vor zwölf Jahren: Keine unbeaufsichtigte Nutzung von Internet und sozialen Netzwerken. Und er betont auch, dass die Kinder diese Regeln nicht alleine formulieren können, sondern sie zusammen formuliert werden. Zudem sei es sehr wichtig, dass Eltern mit Kindern zwischen sechs und zwölf Jahren solche Regeln zuhause entwickeln und anwenden.



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