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VoiceOver: Menschen mit Sehbehinderung klagen über Probleme in iOS 26


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Apple hat Fehler in iOS 26 eingeräumt, die dafür sorgen, dass die populäre VoiceOver-Funktion ausfallen kann. Das Screenreader-Feature wird insbesondere von sehbehinderten Menschen verwendet, erfreut sich aber auch unter Personen ohne Behinderung immer größerer Beliebtheit, weil sich das iPhone damit ohne Hinschauen steuern lässt. Doch nach dem Einspielen von iOS 26 kommt es vor, dass keine Sprachausgabe mehr erfolgt. Das passiert ausgerechnet auf dem Sperrbildschirm und nach einem Neustart des Geräts – also dann, wenn Biometrie nicht nutzbar ist und man die Geräte-PIN eingeben müsste.

Damit werden sehbehinderte Menschen ganz praktisch aus dem Gerät ausgesperrt. Problemberichte gibt es neben dem iPhone auch vom iPad mit iPadOS 26, schreibt die bekannte Website AppleVis, die Ressourcen für Sehbehinderte mit Apple-Geräten sammelt. Allerdings lässt sich zum aktuellen Zeitpunkt nicht sagen, ob der Fehler mit dem Modell des iPhone oder iPad, zuvor installierter Software oder Hardware-Erweiterungen im Barrierefreiheitsbereich zu tun hat. Er ist nämlich nicht regulär nachvollziehbar – so wurde er vom AppleVis-Team selbst noch nicht erlebt.

Zu hören ist bislang, dass VoiceOver direkt nach der iOS-26-Installation ausfällt, manchmal aber erst nach einem Reboot nach einiger Zeit. Es kam zudem vor, dass sich VoiceOver nach dem Update schlicht abgestellt hatte – auch das äußerst nervig, weil man als Sehbehinderter dann schlimmstenfalls Hilfe eines Sehenden benötigt. Zudem ist VoiceOver nach dem Entsperren oft wieder normal aktiv. Ein Zusammenhang mit dem Update scheint zu bestehen, denn danach scheint der Fehler auch nach neuerlichen Reboots nicht mehr aufzutreten. Das hilft natürlich wenig, wenn man zunächst ausgesperrt bleibt.

Momentan gibt es keine direkte Abhilfe – außer vor dem Neustart Biometrie und Geräte-PIN zu deaktivieren, damit man den Sperrbildschirm umgehen kann. Das ist allerdings sicherheitstechnisch unschön und sollte nach dem erfolgreichen Reboot (und (wieder) aktivem VoiceOver) sofort wieder korrigiert werden. Schließlich gibt es Berichte über Erfolge nach der Löschung des Geräts via „Wo ist?“, doch das dauert lange und man muss vorher ein Backup parat haben, um keine Daten zu verlieren.

AppleVis zufolge hat Apple die Seite inzwischen kontaktiert und bestätigt, dass das Problem bekannt ist. Man werde es mit einem kommenden Softwareupdate beheben. Aktuell ist unklar, wie lange das dauert. iOS 26.0.1 scheint bei Apple jedoch in Vorbereitung zu sein. Es dürfte auch ein Kameraproblem im Zusammenhang mit iPhone Air und 17 Pro und 17 Pro Max beheben.


(bsc)



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Paketabgabe bei Nachbarn: Verbraucherschützer verklagen die Deutsche Post


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Der Online-Handel boomt – mit Nebenfolgen wie verpassten Paketzustellern und zunächst entgangenen Warensendungen. Der Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbv) hat nun eine Unterlassungsklage gegen die Deutsche Post eingereicht. Der Grund: Der Verband sieht die Bedingungen zur Paketzustellung bei dem Bonner Konzern als zu intransparent an, wenn eine Warensendung nicht direkt beim Empfänger abgegeben werden kann.

Im Kern geht es bei der Anfang September eingereichten Klage um die Frage, wer als Ersatzempfänger gilt (Az.: I-13 UKl 9/25). Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Post dürfen Pakete ersatzweise an „Hausbewohner und Nachbarn“ zugestellt werden, wenn „angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind“. Ausgenommen sind Pakete, die aufgrund der Weisung des Absenders nur an den Empfänger persönlich abzuliefern beziehungsweise mit einer Identitätsprüfung verbunden sind, sowie Sendungen mit Transportversicherung.

Für den vzbv ist diese Regelung zu unklar. Vorständin Ramona Pop kritisiert, dass Kunden nicht wüssten, wer überhaupt als Anrainer zählt. Sie fragt: „Wer kommt als Nachbar oder Nachbarin in Frage? Auch jemand Unbekanntes drei Straßen weiter?“ Obwohl er die Ersatzlieferung an Nachbarn grundsätzlich für sinnvoll hält, fordert der vzbv mehr Klarheit für die Verbraucher. Pop unterstreicht: Für Verbraucher müsse deutlich werden, unter welchen Voraussetzungen ihr Paket in der räumlichen Nähe zugestellt werden dürfe.

Mit der Eingabe beim Oberlandesgericht Hamm will der Verband erreichen, dass die Post ihre Bedingungen präzisiert und für mehr Transparenz sorgt. Die Beklagte will sich zunächst nicht dazu äußern, da ihr der Schriftsatz bisher nicht offiziell zugegangen sei.

Das Problem der Fehlzustellung im Online-Handel ist in Deutschland weit verbreitet und gehört zu den häufigsten Beschwerdegründen von Kunden. Die Zustellung an Nachbarn ist zwar weit verbreitet. Sie kann aber zu Verwirrung und Ärger führen, wenn der Empfänger nicht weiß, wo sein Paket gelandet ist. Solche Schwierigkeiten beeinträchtigen nicht nur die Zufriedenheit der Besteller, sondern verursachen auch für die Online-Händler und Paketdienste hohe Kosten etwa durch Reklamationen und den Verlust von Waren.

Das Landeskriminalamt Berlin warnt die Bürger auch mit der Kampagne „Helfen Sie Ihrem Nachbarn, aber nicht dem Betrüger“ vor einer unheilvollen Zustellmasche. Kriminelle nutzen demnach die Hilfsbereitschaft von Nachbarn aus, um an Pakete zu gelangen, die sie online mit fremden oder gestohlenen Identitäten bestellt haben. Die Täter gehen dabei raffiniert vor: Sie beschriften ungenutzte Briefkästen mit den Namen, die sie für ihre Online-Bestellungen verwenden. Manchmal missbrauchen sie sogar die Identitäten von echten Nachbarn, um Vertrauen zu schaffen.

Die Pakete werden dann an diese manipulierte Adresse geliefert, wo die Betrüger sie abfangen. Oftmals bitten sie ahnungslose Hausbewohner, das Paket für sie anzunehmen, da sie angeblich gerade nicht zu Hause sind. Später holen sie die Pakete ab und verschwinden, ohne dass die Betrugsmasche sofort auffliegt. Nimmt ein Nachbar ein Paket an, ist er dafür verantwortlich, dass es sicher an den Empfänger herausgegeben wird. Denn hat ein Zusteller die Sendung abgegeben, haftet er nicht mehr dafür. Sollte eine Ware nicht beim Empfänger ankommen, sind Händler verpflichtet, den Kaufpreis für das Bestellte zu erstatten.


(nen)



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Drei Fragen und Antworten: Wann kann ich mein Softwareprodukt verkaufen?


Das eigene Softwareprodukt entwickeln und verkaufen: Wenn ein Projekt langsam an Fahrt aufnimmt, Nutzerzahlen gewinnt oder Popularität in Fachkreisen erlangt, liegt der Gedanke nahe. Doch an welchem Punkt ist es überhaupt sinnvoll, darüber nachzudenken? Klaus Wagner, Gründer von ox8 Corporate Finance, gewährt einen Blick hinter die Kulissen.

Herr Wagner, an welchem Punkt im Entwicklungsprozess kann man darüber nachdenken, ein Softwareprodukt zu verkaufen? Welche Voraussetzungen sollte es bereits mitbringen?

Heutzutage verkaufen die meisten Softwareunternehmen keine einmaligen Lizenzen für fertige Produkte mehr. Stattdessen dominieren Abo-, Miet- oder SaaS-Modelle, bei denen Lizenzen zeitlich begrenzt vergeben werden – oft mit dem Versprechen einer kontinuierlichen Weiterentwicklung und regelmäßiger Updates. Das wirkt sich unmittelbar auf die Go-to-Market-Strategie aus: Softwareprodukte werden heute deutlich schneller auf den Markt gebracht als früher. Ein vollständig ausgereiftes Produkt ist nicht mehr Voraussetzung für den Verkaufsstart. Wichtig ist vielmehr, dass die Software einen klaren Mehrwert für die Zielgruppe bietet, ein konkretes Kundenbedürfnis adressiert und für den Endnutzer bereits funktional und benutzbar ist – also mindestens ein Minimum Viable Product (MVP) darstellt. Natürlich sollte bereits zum Verkaufsstart ein valider Business Case erkennbar sein, das Produkt muss zum Markt passen – selbst wenn es noch nicht final ausgereift ist. Weitere Funktionalitäten und Optimierungen – insbesondere im Frontend – folgen dann schrittweise, basierend auf Nutzerfeedback und Marktanforderungen.



Klaus Wagner ist Gründer und Managing Partner von ox8 Corporate Finance. Er ist seit 2001 im Tech M&A Beratungsgeschäft tätig und hat seitdem an mehr als 60 erfolgreich abgeschlossenen Transaktionen mit einem Volumen von 5 bis 500 Millionen Euro mitgewirkt. Das umfasst sowohl Finanzierungs-, Akquisitions- als auch Verkaufstransaktionen – häufig grenzüberschreitend. Klaus Wagner studierte Betriebswirtschaft an der European Business School in Oestrich-Winkel und hält neben dem Diplomkaufmann einen Bachelor in Computer Science von der James Madison University, Virginia, USA.

(Bild: ox8)

Und welche Softwareprodukte sind im Augenblick besonders gefragt? Wie wichtig sind Hypes?

Auf Basis unserer Marktbeobachtungen und laufender M&A-Mandate sehen wir, dass Softwareprodukte mit wiederkehrenden Umsätzen weiterhin besonders gefragt sind – sowohl bei Kunden als auch bei Investoren. Geschäftsmodelle auf Abonnementbasis bieten eine hohe Planbarkeit der Einnahmen, was speziell für Investoren bei der Unternehmensbewertung ein zentrales Kriterium darstellt. Wenn solche Modelle zusätzlich durch starke operative Kennzahlen überzeugen, steigt ihre Attraktivität erheblich. Das können etwa signifikantes Umsatzwachstum, hohe Kundenbindung – Stickiness –, geringe Abhängigkeit von einzelnen Großkunden sowie langfristige Vertragslaufzeiten sein. In solchen Fällen sind Investoren oftmals bereit, eine höhere Bewertungs-abhängige Prämie zu zahlen, da sie das Modell als stabil, skalierbar und nachhaltig einschätzen Gleichzeitig spielen technische Hypes im M&A-Markt durchaus eine Rolle – aktuell etwa rund um KI-gestützte oder KI-native Softwareunternehmen. Sie gelten als besonders zukunftsfähig, öffnen neue Anwendungsfelder und bieten die Chance auf nachhaltige Wettbewerbsvorteile. Investoren suchen also verstärkt nach zukünftigen Schlüsselunternehmen mit echtem Mehrwert und klarer Differenzierung im Wettbewerb. Hypes sind dabei nicht nur kurzfristige Phänomene, sondern wichtige Impulsgeber: Sie lenken das Kapital in bestimmte Innovationsfelder, beschleunigen technologische Entwicklung und wirken oft als Treiber für gesamte Branchen.

Wie preist man sein Produkt dann ein? Muss ich mich voll auf das Angebot eines Käufers verlassen oder gibt es Anhaltspunkte, nach denen ich mich richten kann?

Die Preisgestaltung von Software ist ein komplexes Thema – geprägt von Markttrends, Wettbewerbsanalysen und dem wachsendem Einfluss spezialisierter Pricing-Experten. Viele vertreten den Anspruch, den idealen Ansatz für eine optimale Preisstrategie gefunden zu haben. Idealerweise verfolgt man einen wertbasierten Ansatz, bei dem sich der Preis am konkreten Nutzen orientiert, den das Produkt für den Kunden stiftet – also am geschaffenen Mehrwert oder an messbaren Effizienzgewinnen. Auf dieser Basis lässt sich eine nachvollziehbare Preisstruktur entwickeln. Natürlich darf man hierbei den Wettbewerb als Referenzrahmen nicht aus den Augen verlieren: Etwa bei der Frage, ob das eigene Produkt eine Premium-Positionierung rechtfertigt oder preislich im Mittelfeld angesiedelt sein sollte. Es ist dabei entscheidend, wie hoch die Akzeptanz unterschiedlicher Preismodelle in der jeweiligen Zielgruppe und im Zielmarkt ist. Unsere Erfahrung zeigt übrigens: Fast alle Softwareunternehmen, die wir betreut haben, haben ihre Preisstruktur im Laufe der Zeit mindestens einmal deutlich angepasst.

Herr Wagner, vielen Dank für die Antworten.

In der Serie „Drei Fragen und Antworten“ will die iX die heutigen Herausforderungen der IT auf den Punkt bringen – egal ob es sich um den Blick des Anwenders vorm PC, die Sicht des Managers oder den Alltag eines Administrators handelt. Haben Sie Anregungen aus Ihrer tagtäglichen Praxis oder der Ihrer Nutzer? Wessen Tipps zu welchem Thema würden Sie gerne kurz und knackig lesen? Dann schreiben Sie uns gerne oder hinterlassen Sie einen Kommentar im Forum.


(kki)



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NASA: Mehr als 6000 Exoplaneten bestätigt, über 8000 Kandidaten


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Die Menschheit hat schon mehr als 6000 Planeten außerhalb des Sonnensystems gefunden. Das geht aus der offiziellen Datenbank der NASA hervor, in der jetzt 6007 bestätigte Exoplaneten aufgeführt sind. Hinzu kommen mehr als 8000 sogenannte Kandidaten, also Hinweise auf einen Exoplaneten, die aber noch bestätigt werden müssen. Fast die Hälfte aller bekannten Exoplaneten wurde demnach von dem Weltraumteleskop Kepler entdeckt, der Nachfolger TESS hat inzwischen auch schon fast 700 beigetragen. Die NASA zählt nur Exoplaneten, die in Forschungsartikeln beschrieben und durch verschiedene Methoden oder analytische Techniken bestätigt wurden. Andere Archive kommen deshalb auf abweichende Zahlen.

Dass es auch bei anderen Sternen Planeten gibt, wurde erst vor drei Jahrzehnten experimentell bestätigt; inzwischen gibt es immer mehr Instrumente, die speziell für die Suche ausgelegt sind. Mehr als zwei Drittel der bestätigten Exoplaneten wurden mit der sogenannten Transitmethode gefunden, bei der beobachtet wird, wenn sie vor ihrem Stern vorüberziehen. Mit der Radialgeschwindigkeitsmethode wurden mehr als 1100 weitere Exoplaneten gefunden, dabei verraten Sterne über ihre Eigenbewegungen die kleinen Begleiter. Die NASA listet noch neun weitere Methoden auf, die aber zusammen nur wenige hundert Exoplaneten zur Datenbank beigetragen haben.

Von einem Drittel der bestätigten Exoplaneten kennen die Forscher und Forscherinnen laut der Datenbank auch die Masse, 102 sind dabei ungefähr mit der Erde vergleichbar. Zudem sind über 500 Exoplaneten in etwa so groß wie die Erde, der Radius ist bei fast 4500 Himmelskörpern bekannt. Diese und viele weitere Daten finden sich im „Exoplanet Archive“ der NASA, das vom Exoplanet Science Institute beim California Institute of Technology geführt wird. Laut der NASA hat sich die Geschwindigkeit, mit der die Zahl bestätigter Exoplaneten wächst, zuletzt beschleunigt, die Marke von 5000 wurde erst Anfang 2022 überschritten. Künftige Instrumente dürften die Zahl bald noch schneller ansteigen lassen.


(mho)



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