Künstliche Intelligenz
Google macht seinen Discover-Feed sozialer und besser anpassbar
Google bietet auf seiner Discover-Plattform bald ein breiteres Spektrum von Inhalten an, um den Newsfeed in der Google-App bunter zu machen. Laut Google soll man so Inhalte der „Lieblingsautoren und -verlage ganz einfach entdecken können, unabhängig davon, wo diese veröffentlicht werden“. Google Discover ist der Newsfeed, der auf den meisten Android-Smartphones auf dem linken Homescreen zu finden und zudem Teil der Google-App auf iOS ist. Auch im mobilen Chrome-Browser ist die Funktion seit Jahren integriert. Zudem soll er bald in Desktop-Browsern landen.
Google Discover mit Beiträgen von Instagram und X
Laut Google sollen Nutzerinnen und Nutzer den Discover-Newsfeed um neue Inhaltsformate von Verlagen und Erstellern aus dem gesamten Internet erweitern können. Neben Beiträgen von X (ehemals Twitter) und Instagram sollen auch YouTube Shorts zu finden sein, weitere Plattformen sollen sukzessive hinzukommen.
Laut Google habe eine Umfrage ergeben, dass Nutzerinnen und Nutzer in Discover neben Artikeln auch eine Mischung aus anderen Inhalten wie Videos und Beiträgen aus sozialen Netzwerken sehen wollen. Diesen Wunsch erfüllt der Konzern nun.
Einfaches Folgen möglich
Zudem soll man Publishern oder Erstellern direkt in Discover „folgen“ können, „um mehr von ihren Inhalten zu sehen“, erklärt Google. Nutzer können überdies eine Vorschau der Inhalte eines Publishers oder Erstellers ansehen – darunter Artikel, YouTube-Videos und Beiträge aus sozialen Kanälen –, bevor man ihm folgt. Hierfür müsse man nur auf den Namen tippen, um einen neuen Bereich für dessen Inhalte zu finden.

Auf Google Discover soll man künftig Publishern und anderen Urhebern einfacher folgen können.
(Bild: Google)
Google zufolge sollen die neuen Funktionen für erste Nutzer ab sofort zur Verfügung stehen. Aus der Meldung geht jedoch nicht hervor, ob sie nur für die USA oder global kommen. Eine Anfrage bei Google ist noch unbeantwortet.
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Für einzelne Artikel und Publisher könnte die neue Discover-Funktion für mehr Traffic sorgen. Jedoch wird dieser wohl in keinem Verhältnis zu Googles Auswirkungen der neuen KI-Suche stehen, die Webseiten massiv Aufrufe streitig macht. Für Nutzer dürfte die neue Funktion dennoch erfreulich sein, um den Discover-Feed mehr mit Themen und Quellen anzureichern, die einen auch interessieren.
(afl)
Künstliche Intelligenz
Balkonkraftwerk mit und ohne Speicher zum Bestpreis: Ist schon Black Friday?
Zum Beginn der Dunkelflaute gewähren zahlreiche BKW-Händler im Rahmen des „Black Months“ deutliche Rabatte. Wir haben die besten Angebote ausgesucht.
Zahlreiche Händler starten den Beginn der Dunkelflaute, die bekanntlich aufgrund fehlender Sonneneinstrahlung im Herbst/Winter vorherrscht, mit satten Rabatten für Balkonkraftwerke (Bestenliste), mit und ohne Speicher.
Besonders purzeln die Preise in der häufig mit „Black Month“ bezeichneten Rabattaktion für Speicher (Bestenliste). Die beliebte Anker Solarbank 3 gibt es aktuell bereits für unter 900 Euro – ein Preisnachlass um 26 Prozent. Mit 32 Prozent sind die Preise für den Zendure-Speicher Solarflow 800 Pro sogar noch stärker gefallen. Und selbst die erst vor wenigen Wochen vorgestellten Modelle Solakon One und Ecoflow Stream Ultra X sind inzwischen bis zu 19 Prozent günstiger. Unter den Top-Modellen ist aktuell der Ecoflow Stream Ultra X mit 3,84 kWh und einem Preis pro kWh in Höhe von 273 Euro am preiswertesten.
Mit Preisen pro kWh zwischen 171 Euro und 234 Euro sind die Speicher von Marstek noch günstiger. Allerdings können Angreifer in Bluetooth-Reichweite über eine Sicherheitslücke auf die Geräte zugreifen. Diese lässt sich derzeit nur damit schließen, indem man mit seinem Handy ständigen Kontakt zu den Geräten hält. Zu den günstigsten Speichern am Markt sollte man also nur greifen, wenn man sich daran nicht stört.
Warum sollte man ein Balkonkraftwerk mit einem Speicher verwenden?
Mit einem Speicher kann man die Eigenverbrauchsquote des vom Balkonkraftwerk erzeugten Strom deutlich steigern und spart damit gegenüber einer Mini-PV-Anlage ohne Speicher langfristig mehr Stromkosten. Optimal ist dabei eine dynamische Einspeisung, die sich anhand des realen Verbrauchs orientiert. Dafür wird ein Smart Meter wie der Shelly Pro 3EM für aktuell 80 Euro benötigt. Der Shelly Pro 3EM ist zu allen gängigen Speichern kompatibel und lässt sich darüber hinaus, anders als etwa von den Herstellern angebotenen Smart Meter, problemlos in Home Assistant einfügen.
In der Regel rechnen sich Speicher bei den aktuell relativ niedrigen Preisen grundsätzlich. Weiter Informationen dazu bietet der Beitrag Balkonkraftwerk & Amortisation: Gewinn maximieren mit der richtigen Auswahl. Es gibt aber auch Ausnahmen. Liegt die Grundlast im Haushalt unter 100 Watt – das ist zwar selten, kommt aber vor – sollte man lediglich in ein Balkonkraftwerk ohne Speicher investieren. Denn bei einer Einspeisung von unter 100 Watt sinkt die Effizienz von Stromspeichern erheblich, sodass sich der Einsatz in der Regel nicht lohnt.
Wie groß sollte der Speicher sein?
Als Faustregel gilt: Wer ein Balkonkraftwerk mit vier Panels und einer maximal möglichen Solarleistung von 2000 Watt betreibt, sollte zu einem Speicher mit einer Kapazität von 4 kWh greifen. Für Standard-BKWs mit zwei Solarmodulen reichen Modelle mit 2 kWh.
Speicherangebote für Balkonkraftwerke mit 2000 Watt Solarleistung:
- Anker Solarbank 3 (inklusive Zusatzakku) mit 5,38 kWh für 1450 Euro (269 € pro kWh)
- Avocado Orbit M (inklusive Zusatzakku) mit 4,22 kWh für 1097 Euro (260 € pro kWh)
- Ecoflow Stream Ultra X mit 3,84 kWh für 1047 Euro (273 € pro kWh)
- Jackery Home Power 2000 Ultra (inklusive Zusatzakku) mit 4 kWh für 1099 Euro (275 € pro kWh)
- Marstek Jupiter C Plus (inklusive Zusatzakku) mit 5,12 kWh für 878 Euro (171 € pro kWh)
- Marstek Venus E 3.0 mit 5,12 kWh für 1199 Euro (234 Euro pro kWh)
- Solakon One (inklusive Zusatzakku) mit 4,22 kWh für 1178 Euro € (279 Euro pro kWh)
- Sunlit BK215 (inklusive Zusatzakku) mit 4,3 kWh für 1120 Euro (260 Euro pro kWh)
Speicherangebote für Balkonkraftwerke mit zwei Solarmodulen bis 1000 Watt Solarleistung:
- Anker Solarbank 3 mit 2,69 kWh für 888 Euro (329 Euro pro kWh)
- Avocado Orbit M mit 2,11 kWh für 599 Euro (284 Euro pro kWh, siehe Tabelle)
- Ecoflow Stream Pro mit 1,92 kWh für 599 Euro (312 Euro pro kWh)
- Jackery Home Power 2000 Ultra mit 2 kWh für 509 Euro (255 Euro pro kWh)
- Marstek Jupiter C Plus mit 2,56 kWh für 487 Euro (190 Euro pro kWh)
- Solakon One mit 2,11 kWh für 619 Euro (293 € pro kWh)
- Sunlit BK215 mit 2,05 kWh für 592 Euro (260 Euro pro kWh)
Komplett-Angebote mit 2000 Watt Solarleistung und Speicher:
- Kleines Kraftwerk XL Quattro (Testbericht) mit vier bifazialen 500-Watt-Modulen (2000 Watt) und Anker Solarbank 3 mit 2,69 kWh für 1357 Euro (mit Rabattcode Heise 10, inklusive Versand, Halterung, 5-Meter-Schuko-Anschlusskabel und Anker-Smart-Meter), Zusatzbatterie BP2700 mit 2,68 kWh für 719 Euro.
- Solarmars Balkonkraftwerk mit vier bifazialen 500-Watt-Modulen (2000 Watt), Anker Solarbank 3 mit 2,69 kWh und integriertem Wechselrichter für 1365 Euro (inklusive Smart Meter, Versand und 3-Meter-Schuko-Anschlusskabel und Halterungen) und mit Ersatzakku und 5,38 kWh für 1974 Euro
- Powerness mit vier bifazialen 500-Watt-Modulen (2000 Watt), Ecoflow Stream Ultra X (Testbericht) mit 3,84 kWh, mit Versand ohne Halterungen für 1399 Euro
- Solakon On Power (Testbericht) mit 4 × 500 Watt-Panel (2000 Watt) und 4,22 kWh für 1698 Euro
Günstiger Einstieg: Balkonkraftwerke ab 900 Watt mit zwei Solarpanels ohne Speicher
Der klassische Einstieg in die Welt der Balkonkraftwerke besteht aus zwei Solarmodulen und einem Wechselrichter. Angebote von bekannten BKW-Händlern (siehe weiter unten) setzen inzwischen vermehrt auf 500-Watt-Module. Immer mehr Solarpanels nutzen dabei auch die Rückseite zur Energiegewinnung. Sogenannte bifaziale Solarmodule (Ratgeber) können unter optimalen Bedingungen bis zu 30 Prozent mehr Energie erzeugen.
Im Folgenden zeigen wir attraktive Angebote zu Balkonkraftwerken von Herstellern, von denen wir bereits einige Varianten getestet haben. Diese Komplettsets beinhalten bis auf eine Ausnahme sämtliches Zubehör wie Halterungen und MC4-Verlängerungskabel.
- Solakon On Lite (Testbericht) mit zwei bifazialen 445-Watt-Modulen für 359 Euro (inklusive Versand, 5-Meter-Schuko-Anschlusskabel und Halterung)
- Solarway 1000 Watt mit Envertech-Wechselrichter EVT800-B und zwei 500-Watt-Solarmodulen mit Code MAISONNE für 371 Euro (inklusive Versand, 5-Meter-Schuko-Kabel und Halterung)
- Kleines Kraftwerk XL Duo Flachdach (Testbericht) mit zwei bifazialen 500-Watt-Modulen und Hoymiles-Wechselrichter HMS-800W-2T und 10-Prozent-Gutschein-Code Heise10 für 386 Euro (inklusive Versand, 5-Meter-Schuko-Kabel und Halterung)
- Solakon On Basic (Testbericht) mit zwei bifazialen 500-Watt-Modulen und Growatt-Wechselrichter für 409 Euro (inklusive Versand, 5-Meter-Schuko-Anschlusskabel und Halterung)
Angebote für Balkonkraftwerke mit vier Solarpanels ohne Speicher
Sparpotenzial erschließen: günstigere Stromtarife
Wer ein Balkonkraftwerk nutzt, möchte Stromkosten sparen. Ein weiteres Einsparpotenzial sollte man außerdem durch die Wahl des günstigsten Stromanbieters erschließen. Spätestens wenn man Post vom Stromlieferanten über eine Preiserhöhung erhält, lohnt sich ein Wechsel. Neutarife sind meist wesentlich günstiger. Gleiches gilt für Gastarife. Auch hierfür bieten wir ein entsprechendes Vergleichsangebot im heise Tarifvergleich.
Wer sich nicht selbst um günstige Preise und Anbieterwechsel kümmern will, kann zu Wechselservices wie Remind.me gehen. Der Anbieter bietet kostenlose Wechsel zwischen Strom- und Gasanbietern an. Dabei erhält der Kunde vorab eine Empfehlung und kann sich dann für oder gegen das jeweilige Angebot entscheiden. Vorteil: Remind.me vergleicht über 12.000 Tarife und meldet sich automatisch, wenn man einen Vertrag wechseln kann.
Wer sich für einen Stromspeicher mit bidirektionaler Lademöglichkeit entscheidet, kann diesen bei Nutzung eines dynamischen Stromtarifs, etwa von Rabot Energy (mit Code RABOT120 erhält man 120 Euro nach einem Jahr ausgezahlt, bei sechs Monaten sind es mit dem Code RABOT60 60 Euro) oder von Tibber, besonders profitabel einsetzen. So ist es möglich, diesen etwa während der Dunkelflaute über die Wintermonate oder bei schlechtem Wetter bei günstigen Konditionen zu laden und ihn bei teuren Strompreisen zu entladen. Wegen der doppelten Stromumwandlung sollte der Preisunterschied aber deutlich über 20 Prozent liegen, damit sich das lohnt.
Für die Nutzung eines dynamischen Tarifs und einer stundengenauen Abrechnung ist allerdings ein intelligentes Messsystem (iMSys) nötig. Ohne einen sogenannten Smart Meter wird man Tibber & Co. monatlich nach dem Standardlastprofil dynamisch abgerechnet.
Fazit
Ob man nun ein Balkonkraftwerk mit oder ohne Speicher, mit viel oder wenig Leistung kauft. Eines haben alle Lösungen gemeinsam: Stromkosten lassen sich dadurch erheblich einsparen. Die Rentabilitätsberechnungen mit dem Stecker-Solar-Simulator der HTW zeigen, dass sich der Einsatz eines Speichers für ein Balkonkraftwerk erst richtig lohnt, wenn man auf leistungsstärkere BKWs setzt, die deutlich mehr Solarleistung als die klassischen 800-Watt-Varianten bieten.
In jedem Fall sollte man beim Erwerb eines Balkonkraftwerks darauf achten, dass die Komponenten von Markenherstellern stammen, die eine langjährige Garantie für ihre Produkte bieten. Bei Wechselrichtern liegt diese in der Regel bei 12 Jahren, Markenhersteller von Solarmodulen gewähren 25 Jahre Garantie oder sogar noch mehr.
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Bundestag: Polizei darf mit Staatstrojanern Geldautomatensprenger jagen
Der Polizei wird es künftig möglich sein, Geldautomatensprenger mithilfe von Staatstrojanern zu jagen. Der Bundestag hat dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur effektiveren Ahndung und Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen“ unverändert mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD verabschiedet. Die Grünen waren dagegen, die Linke enthielt sich.
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Strafverfolger dürfen der Initiative zufolge im Kampf gegen das Sprengen von Geldautomaten zeitnah auch verschlüsselte Nachrichten mitlesen, die etwa über Messenger wie WhatsApp, Signal oder Threema ausgetauscht werden. Zudem haben die Abgeordneten schon versuchtes unerlaubtes Erwerben oder Anbieten explosionsgefährlicher Stoffe kriminalisiert.
Zur effektiven Bekämpfung der organisierten Sprengstoffkriminalität wird zudem ein Qualifikationstatbestand im Sprengstoffgesetz „für bandenmäßige und gewerbsmäßige Taten“ geschaffen. Auf entsprechende Aktivitäten steht damit Gefängnis von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Zugleich sollen solche Taten in den bereits breit angelegten Katalog aus Paragraf 100a Strafprozessordnung (StPO) aufgenommen werden. Dieser regelte ursprünglich das Abhören klassischer Telefonate oder den Zugriff auf E-Mails. Seit 2017 dürfen Ermittler damit aber auch in zahlreichen Fällen verschlüsselte Internet-Telefonate und Chats ausspionieren.
Quellen-TKÜ gegen kriminelle Strukturen
Der Gesetzgeber schuf damals eine Rechtsgrundlage für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ). Dabei geht es darum, die laufende Kommunikation direkt auf dem Endgerät eines Verdächtigen abzugreifen, bevor sie ver- oder nachdem sie entschlüsselt wird. Das Bundesverfassungsgericht urteilte im August: Die Polizei darf Staatstrojaner nicht mehr einsetzen, wenn eine verfolgte Straftat mit einer Höchstfreiheitsstrafe von drei Jahren oder weniger geahndet wird. Sogenannte „Alltagskriminalität“ soll damit außen vor bleiben.
Geldautomatensprengungen können mit dem Beschluss des Gesetzesentwurfs künftig aber mit Freiheitsstrafen von mindestens zwei Jahren, unter bestimmten Umständen wie der lebensbedrohlichen Gefährdung Dritter sogar von mindestens fünf bis zu 15 Jahren geahndet werden können. Aktuell beträgt die Mindeststrafe noch ein Jahr. Die neuen Vorgaben der Karlsruher Richter zur Quellen-TKÜ gelten hier somit nicht.
Die Aufklärung dieser Art der organisierten Sprengstoffkriminalität, insbesondere im Zusammenhang mit Geldautomatensprengungen, sei ohne Telekommunikationsüberwachung oft aussichtslos oder wesentlich erschwert, begründet die Bundesregierung ihren Ansatz. Kriminelle Banden nutzten überwiegend Telekommunikationsmittel für die Planung, Beschaffung und Durchführung der Taten, oft grenzüberschreitend und konspirativ. Nur die TKÜ ermögliche es, die arbeitsteiligen Strukturen und Kommunikationswege der Täter nachzuvollziehen und die Hinterleute zu ermitteln.
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In der abschließenden Debatte spielte Marc Henrichmann (CDU) auf den „wirklich besorgniserregenden Anstieg der Zahl der Geldautomatensprengungen“ seit 2021 an. Dieser habe einen Gesamtschaden im deutlichen dreistelligen Millionenbereich verursacht und das „Sicherheitsgefühl der Menschen“ beeinträchtigt. Helge Lindh (SPD) betonte, dass es sich hier nicht nur um Eigentumsdelikte handele: „Es geht hier elementar und ganz konkret um die Sicherheit von Menschen.“ Er hob die gemeingefährliche Natur der Taten hervor, bei denen etwa auch „Personen im Umfeld“ und Einsatzkräfte gefährdet würden.
Kritik an Symbolpolitik
Für die Grünen kritisierte Marcel Emmerich den Entwurf als „ein Stück Symbolpolitik ohne echten Sicherheitsgewinn“. Der aktuelle Rückgang der Sprengungen sei auf die Aufrüstung der Banken und „starke Ermittlungserfolge – gerade auch durch die internationale Zusammenarbeit, insbesondere mit den Niederlanden“ zurückzuführen. Kriminelle würden abgeschreckt, „wenn sie schnell gefasst werden“, aber nicht durch höhere Strafen. Emmerich forderte stattdessen ein „verschärftes Sprengstoffrecht“, um den Zugang zu gefährlichen Stoffen zu erschweren, sowie mehr Kontrollen.
Die Linke Katrin Fey warf der Bundesregierung vor, „reflexhaft zu Verschärfungen im Strafrecht“ zu greifen und die Gelegenheit zu nutzen, „die Befugnis zur Telekommunikationsüberwachung nochmals auszuweiten“. Sie befürchtet eine ständige Zunahme von Katalogstraftaten, die „heimliche Grundrechtseingriffe ermöglichen.“
Der Gesetzentwurf, der letztlich auf einem Vorhaben der Ampel-Regierung aufbaut, legt die Fallzahlen des Jahres 2022 zugrunde. Damals hatten die verursachten und vollendeten Sprengungen von Geldautomaten mit 496 Fällen ihren bisherigen Höhepunkt erreicht. 2024 kam es zu einem Rückgang auf 269 verübte Explosionen mit einem Beuteschaden von 13,4 Millionen Euro. Nicht nur Abgeordnete der AfD sahen in der sinkenden Tendenz aber keinen Grund zur Entwarnung.
(mho)
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Schweizer Regierung rudert zurück: E-Gesundheitsdossier statt E-Patientendossier
Zurück auf Start lautet die Devise des Bundesrats, der Schweizer Regierung. Denn das seit Jahren geplante und entwickelte und vor nicht allzu langer Zeit realisierte elektronische Patientendossier (EPD) soll wieder abgeschafft und durch ein neues Konzept ersetzt werden. Nie hat sich das EPD breit etablieren können, gerade mal 125.000 Bürgerinnen und Bürger der Schweiz – bei gut 9 Mio. Einwohnern – haben ein Patientendossier eröffnet, so die Bundesrätin Baume-Schneider am Mittwoch vor den Medien. Das sei „sehr unbefriedigend“.
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Und viel zu wenige Arztpraxen und Gesundheitseinrichtungen nutzen das EPD. Doch nur solche, die seit 2022 neu zugelassen wurden, sind überhaupt dazu verpflichtet. Allerdings müssen sich alle Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dem EPD anschließen.
2017 trat das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) in Kraft, welches die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einführung und Verbreitung des EPD festlegt, das der Gesetzgeber seit Ende 2020 schrittweise einführt.
Doch „die aktuellen Systeme haben kaum nützliche Funktionen und sind technisch veraltet.“ Manche verfügten noch nicht einmal über eine Stichwortsuche, so Elisabeth Baume-Schneider. Sie ist Bundesrätin im Eidgenössischen Departement des Innern und damit auch für Gesundheitsfragen zuständig.
Um das problembehaftete und kaum genutzte EPD zu verbessern, beschloss der Bundesrat bereits 2022, das entsprechende Gesetz komplett zu überarbeiten. Der Umfang und die meisten der neuen, tragenden Pfeiler einer „Totalrevision“ des Bundesgesetzes wurden Ende September 2024 von Baume-Schneider vorgestellt und haben sich nun zu einem Vorschlag der Regierung für ein neues Bundesgesetz über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG) herauskristallisiert. Noch handelt es sich um einen Gesetzesentwurf, der zuallererst von den beiden Räten, den Kammern des Schweizer Parlaments angenommen werden muss. Es ist ein Neustart, für den auch der Namenswechsel hin zum elektronischen Gesundheitsdossier (E-GD) stehe, so verkündet es der Bundesrat.
Zentralisierung geplant
Zu dem vor gut einem Jahr vorgestellten Totalrevisions-Vorhaben gehörte etwa eine vielfach vorgeschlagene und geforderte Zentralisierung der Informatiksysteme, die nun definitiv kommen soll. Die technische Plattform dafür will der Bund zur Verfügung stellen.
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Das soll auch die Probleme bei der Interoperabilität zwischen den einzelnen EPD-Akteuren sowie den Datenaustausch und Kompatibilitäten verbessern. Bisher ist das EPD ein Zusammenschluss einzelner autonomer Projekte.
Opt-out auch für die Schweiz geplant
Gesundheitsfachpersonen und ihre Organisationen schließen sich in einem technisch-organisatorischen Verbund zusammen, der „EPD-Gemeinschaft“ genannt wird – mit teilweise unterschiedlichen technischen Infrastrukturen bei den einzelnen Stakeholdern. Das EPD ist heute auf einer Opt-in-Basis verfügbar, sprich der oder die PatientIn muss eines relativ aufwendig beantragen. Künftig soll es, wie bei einer Organspende, ein Widerspruchsrecht geben (Opt-out).
Auch sollen künftig alle Leistungserbringer im Gesundheitssystem das E-GD nutzen müssen, wenn sie über die obligatorische Krankenversicherung abrechnen. Der Bundesrat rechnet nun damit, dass das neue elektronische Gesundheitsdossier im Jahr 2030 wieder an den Start gehen kann. Sofern das Parlament dem EGDG zustimmt.
(mack)
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