Künstliche Intelligenz
KI-Update kompakt: KI-Brillen von Meta, LinkedIn, Notion 3.0, DSA-Beschwerde
Meta stellt drei neue KI-Brillen vor
Meta setzt auf KI-Brillen als Nachfolger des Smartphones. Das Unternehmen präsentierte die zweite Generation der Ray-Ban Meta Brikke mit besserer Akkulaufzeit und Kamera sowie zwei neue Modelle: die Oakley Houston und die Oakley Vanguard. Letztere richtet sich speziell an Sportler, ist wasserfest und arbeitet mit Garmin und Strava zusammen. Die Bedienknöpfe wanderten nach unten in die Bügel, damit sie auch mit Helm erreichbar bleiben.

Die Brillen funktionieren nur dank generativer KI, die komplexe Sprachbefehle versteht und Hardware steuert. Ohne moderne Sprachmodelle wären nur simple Kommandos möglich gewesen. Für Meta-Chef Mark Zuckerberg sind die Brillen ein Weg aus der Abhängigkeit von Apple und Google. Er sieht sie als künftigen Ersatz für Smartphones.
LinkedIn nutzt ab November Nutzerdaten für KI-Training
LinkedIn, eine Microsoft-Tochter, ändert zum 3. November 2025 seine Nutzungsbedingungen. Das Unternehmen will alle Nutzerdaten für das Training generativer KI verwenden. Mitglieder können der voreingestellten Zustimmung in den Datenschutzeinstellungen widersprechen. LinkedIn behält sich vor, künftig nicht mehr vorab über Änderungen zu informieren, wenn diese neue Funktionen betreffen.
Außerhalb Europas und der Schweiz teilt LinkedIn personenbezogene Daten verstärkt mit dem gesamten Microsoft-Konzern für Werbezwecke. Die Daten fließen in beide Richtungen zwischen LinkedIn und anderen Microsoft-Firmen. Auch das lässt sich abschalten. Zusätzlich verbietet das Netzwerk explizit Deepfakes und Identitätsfälschungen.
Zoom AI Companion 3.0 arbeitet als autonomer Agent
Zoom veröffentlicht Version 3.0 seines AI Companion. Der KI-Assistent arbeitet jetzt autonom und übernimmt selbstständig Aufgaben im Kundenservice oder für die Nutzer der Plattform. Zur Einrichtung wählt man einen Namen, gibt dem Agenten Zugriff auf Dokumente und definiert Auslöser sowie Lösungswege.
Zoom nutzt keine Kundendaten für KI-Training. Das Unternehmen arbeitet mit verschiedenen Modellen: OpenAIs GPT-5, Anthropics Claude, Metas Llama und eigene spezialisierte Small Language Models. Eine Orchestrierung wählt automatisch das passende Modell für jede Aufgabe.
Sicherheitslücke in Notion 3.0 ermöglicht Datendiebstahl
KI-Agenten in Notion 3.0 geben vertrauliche Daten preis, wenn sie manipulierte PDFs verarbeiten. Sicherheitsforscher von CodeIntegrity entdeckten die Schwachstelle: In einem präparierten PDF können Befehle versteckt werden, die der Agent befolgt, sobald ein Nutzer eine harmlose Anfrage zu dem PDF stellt. Der Agent sammelt dann Daten und überträgt sie über das integrierte Websuche-Tool an externe Server.
Die Tests liefen mit Claude Sonnet 4.0, dessen Sicherheitsmechanismen den Angriff nicht verhinderten. Auch andere Datenquellen wie GitHub, Gmail oder Jira können manipulierte Inhalte enthalten und werden so zu Einfallstoren.
xAI veröffentlicht effizienteres Modell Grok 4 Fast
xAI, ein KI-Unternehmen, hat Grok 4 Fast vorgestellt. Das Modell liefert ähnliche Ergebnisse wie Grok 4, braucht aber 40 Prozent weniger Rechenleistung. Es benötigt ebenfalls weniger Thinking Tokens, die Recheneinheiten für Zwischenschritte. Nutzer sparen bis zu 98 Prozent der Kosten pro Aufgabe.
Grok 4 Fast kombiniert Funktionen für einfache und komplexe Aufgaben in einer Architektur. Das Verhalten wird über den Systemprompt gesteuert. Entwickler erreichen das Modell über grok.com, mobile Apps oder die xAI API. Zeitweise steht es kostenlos über OpenRouter und Vercel bereit.

Wie intelligent ist Künstliche Intelligenz eigentlich? Welche Folgen hat generative KI für unsere Arbeit, unsere Freizeit und die Gesellschaft? Im „KI-Update“ von Heise bringen wir Euch gemeinsam mit The Decoder werktäglich Updates zu den wichtigsten KI-Entwicklungen. Freitags beleuchten wir mit Experten die unterschiedlichen Aspekte der KI-Revolution.
OpenAI wirbt Apple-Mitarbeiter für Hardware-Team ab
OpenAI hat seit Anfang 2025 über zwei Dutzend Apple-Experten abgeworben. Die neuen Kräfte kommen aus den Bereichen Interface-Design, Wearables, Kameras, Audio, Fertigung und Lieferketten. Als Gründe nennen Insider hohe Aktienoptionen, weniger Bürokratie und bessere Zusammenarbeit. Im Mai übernahm OpenAI das Hardware-Start-up io Products, gegründet vom ehemaligen Apple-Designchef Jony Ive. Tang Tan, früher bei Apple für Serienproduktion zuständig, leitet jetzt als Chief Hardware Officer die Hardware-Strategie.
OpenAI soll an mehreren Geräten arbeiten: einem Smart Speaker ohne Display, einer intelligenten Brille, einem tragbaren Pin und einem digitalen Sprachrekorder. Luxshare, ein iPhone-Zulieferer, erhielt bereits den ersten Produktionsauftrag.
Microsoft zeigt das „leistungsstärkste Rechenzentrum der Welt“
Microsoft errichtet in Mount Pleasant, Wisconsin, sein bislang größtes KI-Rechenzentrum. Das Fairwater getaufte Projekt soll Anfang 2026 mit Hunderttausenden Nvidia-Blackwell-Beschleunigern starten und 3,3 Milliarden Dollar kosten. Microsoft verspricht zehnmal mehr Rechenleistung als das heute stärkste Rechenzentrum weltweit.
Drei Gebäude umfassen 111.000 Quadratmeter, etwa 15 Fußballfelder. Die Kühlanlagen benötigen fast genauso viel Platz. Microsoft nutzt geschlossene Wasserkühlung mit einer einzigen Befüllung für die gesamte Betriebsdauer. Die Leistungsaufnahme dürfte mehrere hundert Megawatt betragen.
Deutsche Medien beschweren sich über Googles KI-Zusammenfassungen
Medienverbände und NGOs haben bei der Bundesnetzagentur Beschwerde gegen Googles KI-Zusammenfassungen eingereicht. Sie fordern ein EU-Verfahren nach dem Digital Services Act. Die KI-generierten Antworten nutzen Verlags-Inhalte, beantworten Fragen direkt in der Suche und verringern so die Besuche auf Medienseiten. Die Verlage berichten von erheblichen Einbußen bei den Zugriffszahlen.
Die Beschwerdeführer sehen die bisherige Übereinkunft verletzt: Verlage stellen Inhalte kostenfrei ins Netz, Google indexiert sie und schickt im Gegenzug Besucher. Jetzt beantwortet Google Fragen selbst mit KI. Ein US-Verlag hat bereits geklagt. Ob die Bundesnetzagentur den Fall unter den DSA fasst, bleibt offen. Heise Medien ist mittelbar über zwei Verbände beteiligt.
Otto setzt komplett auf KI-Bilder
Der Versandhändler Otto nutzt nur noch KI-generierte Modelfotos. Das firmeneigene Tool Movex Virtual Content Creator erstellt Bilder in wenigen Minuten. Neue Kollektionen kommen binnen Stunden in den Shop, die Produktionskosten sinken um bis zu 60 Prozent. Die hochauflösenden Bilder entstehen fotorealistisch und schnell.
Kritiker bemängeln die fehlende Authentizität der Bilder. Befürworter entgegnen, Modefotos würden schon lange stark bearbeitet. Auch Zalando und H&M setzen auf KI in der Modelfotografie.
Adobe integriert Lumas Videomodell Ray3 in Firefly
Der Softwarehersteller Adobe bringt Ray3 von Luma AI in seine KI-Web-App Firefly. Das „Reasoning Video Model“ generiert nicht nur Szenen, sondern plant Zwischenschritte und evaluiert Ergebnisse. Ray3 verspricht konsistentere Bewegungen, logischere Szenenabfolgen und stabile Figuren über mehrere Frames. Zwei Wochen lang läuft das Modell exklusiv bei Adobe und Luma.
Adobe hat 2025 mehrere externe KI-Modelle integriert: OpenAI GPT, Google Imagen 3, Flux von Black Forest Labs und Google Gemini 2.5 Flash Image. Creative-Cloud-Nutzer können Inhalte direkt an Adobe-Programme wie Premiere Pro übergeben. Alle Inhalte erhalten Content Credentials und werden nicht für weiteres Training genutzt.
KI entwickelt erstmals Viren, die Bakterien töten
Forscher der Stanford University und des Arc Institute haben eine KI genetische Codes für bakterienfressende Viren entwerfen lassen. Mehrere dieser Bakteriophagen vermehrten sich und töteten Bakterien. Die Wissenschaftler sprechen vom ersten generativen Design vollständiger Genome. Die künstlich erstellten Viren könnten Patienten mit schweren bakteriellen Infektionen helfen. Ähnliche Tests laufen bereits zum Schutz von Kohl vor Schwarzfäule.
Das Stanford-Team gab seiner KI bewusst keine Informationen über Viren, die Menschen infizieren können. Die Technologie birgt Risiken: Andere Forscher könnten die Methoden auf menschliche Krankheitserreger anwenden und gefährliche neue Erreger schaffen.

(igr)
Künstliche Intelligenz
Aus für digitale Anonymität? Hubig wagt riskanten Vorstoß zur IP-Speicherung
Kurz vor Weihnachten hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) am Montag seinen lange erwarteten Referentenentwurf zur „Einführung einer IP-Adressspeicherung“ veröffentlicht. Es verspricht damit einen modernen Instrumentenkasten für die Strafverfolgung, ohne die Fehler der Vergangenheit zu wiederholen. Doch bei genauerer Betrachtung offenbart das Papier eine Gratwanderung. Das Ressort versucht, eine flächendeckende Speicherpflicht durch eine juristische Umdeutung als „nicht schwerwiegenden Eingriff“ an der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vorbei zu definieren. Gleichzeitig könnten geplante neue Instrumente wie die „Sicherungsanordnung“ eine umfassende Online-Beschattung durch die Hintertür ermöglichen.
Weiterlesen nach der Anzeige
Kern des schon im Vorfeld umkämpften neuen Gesetzesentwurfs ist die Einführung einer dreimonatigen Speicherpflicht für IP-Adressen im neuen Paragrafen 176 des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Die Rede ist von einer „vorsorglichen Sicherung“ der Internetkennungen. Das BMJV begründet diesen Schritt damit, dass Straftäter im Netz oft nur eine einzige Spur hinterlassen: „die von ihnen verwendete Internetprotokoll-Adresse“. Um die strengen Vorgaben des EuGH zu erfüllen, der eine allgemeine und anlasslose Speicherung von Verkehrsdaten eigentlich wiederholt untersagt hat, setzt das Ministerium auf eine gewagte Differenzierung.

Stefan Krempl schreibt seit fast 20 Jahren als freier Autor in Berlin über politische, rechtliche und kulturelle Themen rund um Internet. Schwerpunkte seiner Berichterstattung bei heise online sind die Bereiche Netzpolitik, Überwachung, Datenschutz, Urheberrecht und Regulierung.
In der Begründung heißt es dazu, dass die IP-Adressenprotokollierung einen „nicht als schwer einzustufenden Eingriff in Grundrechte“ darstelle. Das BMJV beruft sich dabei auf das jüngste EuGH-Urteil in der Rechtssache „Hadopi“, wonach die Identifizierung eines Anschlussinhabers allein anhand der IP-Adresse unter bestimmten Bedingungen zulässig sein soll. Dennoch bleibt höchst zweifelhaft, ob eine Speicherung, die unterschiedslos jeden Bürger trifft, vor den Luxemburger Richtern bestehen kann. Auch das Bundesverfassungsgericht hat stets die enorme „Streubreite“ solcher Maßnahmen gerügt.
„Sicherungsanordnung“ auch für Messenger
Nicht minder brisant als die reine IP-Log-Megadatei ist das vorgesehene Instrument der Sicherungsanordnung, das in Fachkreisen als Quick Freeze bekannt ist und in ähnlicher Form auch von der Ampel-Koalition erwogen wurde. Laut dem geplanten Paragrafen 100g Absatz 7 der Strafprozessordnung (StPO) können Behörden wie die Staatsanwaltschaft oder die Polizei damit anordnen, dass Anbieter sämtliche Verkehrsdaten – also neben Verbindungsinformationen insbesondere auch Standortdaten – unverzüglich zu sichern haben. Die Ausweitung der Überwachung wird hier besonders deutlich, da sich die Sicherung keineswegs nur auf IP-Adressen beschränkt.
Heikel ist dabei vor allem, dass die Hürden für dieses „Einfrieren“ niedrig angesetzt sind. Es reichen bereits „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass eine Straftat begangen worden ist“, was eine deutlich niedrigere Schwelle darstellt als für die spätere tatsächliche Herausgabe der Daten. Auch Messenger-Dienste wie WhatsApp, Signal, iMessage, Meta Messenger oder Threema und E-Mail-Provider werden voll einbezogen, wobei laut Entwurf sogar Login-Daten und damit verknüpfte Standorte gesichert werden können. Die Daten könnten für bis zu drei Monate eingefroren werden, mit der Option auf eine einmalige Verlängerung durch ein Gericht.
Das Ministerium verteidigt dieses Vorgehen mit dem Argument, dass kein dauerhaft vorhandener Datenpool geschaffen werde. Die Speicherung erfolge anlassbezogen im Einzelfall bei konkretem Verdacht. Gegner sehen hier jedoch eine gefährliche Grauzone: Da Daten aufgrund der neuen IP-Pflicht oder für betriebliche Zwecke ohnehin vorhanden sind, wird das „Einfrieren“ zum mächtigen Hebel, um Zugriff auf Bewegungsprofile und Kommunikationspartner zu erhalten, noch bevor ein Richter die volle Verhältnismäßigkeit prüfen konnte.
Weiterlesen nach der Anzeige
Passwörter und Handy-Rasterfahndung
Einen weiteren sensiblen Punkt stellen die skizzierten Regeln zur Herausgabe von Passwörtern dar. Der Entwurf präzisiert, dass Ermittler Auskunft über solche sehr sensiblen Zugangsinformationen verlangen dürfen, sofern dies zur Verfolgung von besonders schweren Straftaten wie Mord oder Terrorismus erforderlich ist. Damit würde jedoch eine technische Hemmschwelle fallen: Anbieter digitaler Dienste sollen grundsätzlich verstärkt verpflichtet werden, Passwörter im Rahmen der Bestandsdatenauskunft herauszugeben, mit denen der Zugriff auf Endgeräte oder Speichereinrichtungen geschützt wird.
Die geplanten Gesetzesänderungen sollen auch klarer festlegen, unter welchen Bedingungen die Polizei eine Funkzellenabfrage durchführen darf. Bei dieser Form der Rasterfahndung werten Ermittler aus, welche Handys zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem Ort eingeloggt waren, um Täter zu überführen. Während der Bundesgerichtshof (BGH) 2024 noch urteilte, dass dies nur bei besonders schweren Verbrechen erlaubt sein soll, sieht der Entwurf eine Lockerung vor. Demnach soll bereits der Verdacht auf eine Straftat von erheblicher Bedeutung ausreichen, um die Standortdaten abzufragen. Das Ministerium schließt sich damit der Rechtsauffassung einiger Landgerichte an, die eine niedrigere Hürde für die Ermittlungsarbeit für angemessen halten als der BGH.
Ambitionierter Versuch auf tönernen Füßen
„Wir müssen Kriminalität im Internet wirksamer bekämpfen“, wirbt Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) für ihren Ansatz, den nun zunächst die anderen Ressorts, die Länder und Verbände kommentieren können, vor dem Start des parlamentarischen Verfahrens. „Täter kommen viel zu oft davon, vor allem bei Kinderpornographie, Online-Betrug und strafbarem Hass im Netz.“ Die Vertraulichkeit von Kommunikation bleibe „strikt gewahrt“. Markus Beckedahl vom Zentrum für Digitalrechte und Demokratie beklagt dagegen einen „Generalverdacht gegenüber der Bevölkerung“. Eine IP-Adresse sei „keine harmlose Sache“. Solche Kennungen ließen sich „in der Praxis über Zeitstempel und Zusatzdaten sehr gut zu Personenbezügen verdichten“.
Der eco-Verband der Internetwirtschaft warnte schon im Oktober vor einem „Rückschritt in der Digitalpolitik“ angesichts einer neuen „pauschalen Vorratsdatenspeicherung“. Eine solche „gefährdet Grundrechte, schafft wirtschaftliche Belastungen und untergräbt das Vertrauen in digitale Dienste“. Nach fast zwei Jahrzehnten gerichtlicher Auseinandersetzungen dürfe die Bundesregierung nicht erneut ein Gesetz auf den Weg bringen, „das vor Gericht erheblichen Rechtsrisiken ausgesetzt ist“. Die anlasslose Protokollierung von Nutzerspuren bleibe europarechtswidrig. Gefragt seien „gezielte Ermittlungsinstrumente und eine bessere internationale Zusammenarbeit“ statt Massenüberwachung.
Der Entwurf liest sich als ambitionierter Versuch, die Ermittlungsfähigkeit im Netz zu sichern, ohne erneut in Luxemburg oder Karlsruhe zu scheitern. Doch die Argumentation, eine flächendeckende IP-Speicherung sei kein schwerer Eingriff, steht juristisch auf tönernen Füßen. In Kombination mit der weitreichenden Sicherungsanordnung droht ein massiver Ausbau der digitalen Überwachung. Dieser würde auch die Anonymität im Netz weiter aushöhlen, wie etwa der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung seit Jahren immer wieder betont.
Lesen Sie auch
(nie)
Künstliche Intelligenz
RCS: 1&1 gibt Messaging-Protokoll auf iPhone frei
Mit iOS 18 hat Apple bereits im Herbst vergangenen Jahre die Grundlagen für die Unterstützung des Rich Communication Service, kurz RCS, gelegt. Der SMS-Nachfolger mit Multimedia-Fähigkeiten wurde damals allerdings nicht automatisch aktiviert: Stattdessen mussten die Mobilfunker ihn via Carrier-Einstellungen auf das jeweilige Gerät holen. Das ging recht schnell bei Deutscher Telekom, Vodafone und Telefonica / O2, nicht jedoch beim Anbieter 1&1. Die United-Internet-Tochter, die gerade ihr eigenes 5G-Netzwerk ausbaut, kämpfte offenbar noch mit technischen Schwierigkeiten. Im Januar 2025 hieß es gegenüber Mac & i, man arbeite „an der Implementierung“. Die Werkelei ist nun abgeschlossen: Wie 1&1 am Montag mitteilte, ist RCS nun offiziell freigegeben.
Weiterlesen nach der Anzeige
Ohne iOS 26 geht es nicht
Wie das Unternehmen schreibt, gibt es an der Sache allerdings einen Haken: RCS funktioniert bei dem Carrier nur, wenn Nutzer zuvor auf iOS 26.2 aktualisiert haben. Wer aufgrund des umstrittenen neuen Liquid-Glass-Designs auf iOS 18 verbleiben möchte, darf also nicht mitspielen. Warum nicht einfach neue Carrier-Settings reichen, wie man das von den anderen Mobilfunkfirmen kannte, blieb zunächst unklar.
„Damit die RCS-Funktion auf Apple-Geräten genutzt werden kann, müssen Kundinnen und Kunden im 1&1 Mobilfunknetz das Update auf iOS 26.2 installieren. Nach der Aktualisierung wird RCS in der Regel sofort und ohne Zutun des Nutzers aktiviert“, so eine 1&1-Sprecherin gegenüber Mac & i. Dass es noch einer Aktivierung bedarf, spricht dafür, dass trotz iOS 26.2 auch noch ein Carrier-Update erfolgt. Dieses sieht der Nutzer nicht, es wird im Hintergrund eingespielt.
Im eigenen Netzwerk umgesetzt
Laut Angaben von 1&1 wird RCS im eigenen Netzwerk implementiert. Es sei „ein üblicher Prozess, dass wir als Mobilfunkanbieter mit Geräteherstellern zusammenarbeiten, damit deren Software-Versionen optimal auf unsere Netzinfrastruktur abgestimmt“ würden. Das solle ein „optimales Nutzungserlebnis“ ermöglichen. RCS bei Android-Geräten implementiert 1&1 über „ein neues Authentifizierungssystem von Google“, bei dem der Datenaustausch „zwischen dem Endgerät und dem Google-Guest-Server“ stattfinde, nicht im 1&1-Netz, so das Unternehmen.
Weiter warten heißt es unterdessen auf eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von RCS auf dem iPhone. Während Android-Geräte untereinander über die Google-Messaging-App geschützt kommunizieren, will Apple dies erst später implementieren. Möglich wäre dies unter anderem via RCS 3.0 respektive MLS für RCS. Besonders der Cross-Platform-Datenverkehr zwischen iOS und Android würde davon profitieren.
Weiterlesen nach der Anzeige
(bsc)
Künstliche Intelligenz
Technaxx TX-346 Adapter im Test: Android Auto und Carplay drahtlos nutzen
Der Technaxx TX-346 rüstet als USB-Dongle drahtloses Android Auto und Apple Carplay im Auto nach.
Wer Apple Carplay oder Android Auto ohne störenden Kabelsalat nutzen möchte, benötigt entweder ein kompatibles Autoradio oder einen kompakten Dongle zum Nachrüsten. Der Technaxx TX-346 verspricht genau das: Der preiswerte Adapter soll bestehende Infotainment-Systeme auch kabellos per Handy nutzbar machen. Ob das im Alltag zuverlässig funktioniert, klärt der Test.
Der Technaxx TX-346 rüstet Wireless Carplay und Android Auto dort nach, wo Carplay grundsätzlich bereits unterstützt wird. Als Platzhalter für das Smartphone am USB-Anschluss rüstet er aber eine drahtlose Verbindung auf – zunächst per Bluetooth, dann baut er ein lokales WLAN auf.
Design & Lieferumfang
Der Technaxx TX-346 sieht aus wie ein USB-Stick – und genau das ist er auch: In dem kleinen, nur 40 g leichten Modul steckt auf einer Seite ein USB-A-Stecker, der direkt in den USB-Port des Autos passt. Alternativ lässt sich der TX-346 über USB-C betreiben – ein passender Adapter von USB-A auf USB-C liegt bei.
Ebenfalls im Lieferumfang enthalten ist ein 90-Grad-Winkeladapter für USB-A, der den Einsatz auch bei beengten oder ungünstig platzierten Anschlüssen erleichtert. Das erhöht die Kompatibilität mit verschiedenen Fahrzeugmodellen erheblich. Da der sonst übliche Kabelsalat von kabelgebundenem Carplay oder Android Auto entfällt, wirkt der Innenraum deutlich aufgeräumter.
Folgendes gehört zum Lieferumfang:
- USB-Dongle TX-346
- 90-Grad-USB-Adapter
- USB-C-Adapter
- Gebrauchsanleitung
Einrichtung & Funktionen
Nach dem Einstecken wird der Technaxx TX-346 per Bluetooth mit Android-Smartphone oder iPhone gekoppelt. Nach dieser Ersteinrichtung wechselt die Datenübertragung automatisch auf eine schnelle WLAN-Verbindung. Bluetooth wird für die eigentliche Nutzung von Carplay oder Android Auto nicht mehr benötigt. Gegenüber dem Autoradio tritt der Adapter wie ein klassisch kabelgebundener Carplay-Sender auf.
Was technisch aufwendig klingt, ist schnell erledigt: Smartphone per Bluetooth verbinden, die Carplay- oder Android-Auto-Abfrage bestätigen und optional den Zugriff auf Kontakte erlauben. Kurz darauf zeigt sich Carplay oder Android Auto auf dem Display im Auto. Eine LED am Gehäuse zeigt den Verbindungsstatus an und erleichtert die Fehlersuche; zudem signalisiert sie Updates.
Die Ersteinrichtung dauerte im Test rund 25 Sekunden. Danach stellt der TX-346 die Verbindung zu einem iPhone in etwa 8 bis 10 Sekunden her, bei Android-Smartphones in rund 15 Sekunden. Das liegt im Mittelfeld, fällt im Alltag aber kaum ins Gewicht. Positiv ist die insgesamt hohe Zuverlässigkeit, auch wenn es in zwei Fällen zu unerklärlichen Verbindungsabbrüchen kam – sowohl mit einem iPhone 14 Pro als auch mit einem Samsung Galaxy S23.
Durch die Funkübertragung entsteht eine leichte Latenz zwischen Touch-Eingabe und Reaktion. Bei Musik- oder Podcast-Apps ist das kaum relevant, beim Zoomen oder Verschieben der Kartenansicht in Google Maps oder Apple Karten jedoch spürbar. Die Verzögerung liegt bei etwa einer halben Sekunde.
Die vom Hersteller angegebene Reichweite von bis zu zehn Metern bestätigte sich im Test: Selbst bei drei bis vier Metern Abstand blieb die Verbindung stabil. Nach kurzer Eingewöhnung erweist sich der TX-346 als alltagstauglich. Die automatische Verbindung beim Fahrzeugstart klappte in rund 95 Prozent der Fälle, gelegentlich war ein manueller Neuaufbau nötig. Bei längeren Fahrten wird der Adapter deutlich warm, bleibt aber berührbar.
Ein klarer Nachteil ist der Nutzerwechsel: Das aktuell verbundene Smartphone muss manuell getrennt werden, bevor ein anderes Gerät gekoppelt werden kann. Eine komfortable Verwaltung mehrerer Benutzerprofile bietet der Technaxx TX-346 nicht.
Preis
Mit einer unverbindlichen Preisempfehlung von 60 Euro ist der Adapter zwar nicht der günstigste, bietet dafür aber eine ordentliche Leistung und größtenteils stabile, unproblematische Verbindungen. Die Straßenpreise liegen aber bereits bei knapp 40 Euro. Bei Amazon gibt es bis zum 31.12.2025 einen Coupon im Wert von 10 Euro – damit kostet der Dongle dann nur noch 30 Euro.
Fazit
Der Technaxx TX-346 ist ein ordentlicher Wireless-Adapter für CarPlay und Android Auto, der sein Versprechen einer einfachen Installation und weitgehend unkomplizierten Nutzung größtenteils einlöst. Die Einrichtung ist schnell und einfach. Dank des Adapters lässt sich das Gerät sowohl an USB-A als auch an USB-C-Anschlüssen nutzen. Bis auf eine leichte Latenz und seltene Abbrüche lief er zuverlässig.
-
UX/UI & Webdesignvor 2 MonatenIllustrierte Reise nach New York City › PAGE online
-
Künstliche Intelligenzvor 2 MonatenAus Softwarefehlern lernen – Teil 3: Eine Marssonde gerät außer Kontrolle
-
Künstliche Intelligenzvor 2 Monaten
Top 10: Die beste kabellose Überwachungskamera im Test
-
UX/UI & Webdesignvor 2 MonatenSK Rapid Wien erneuert visuelle Identität
-
Künstliche Intelligenzvor 2 MonatenNeue PC-Spiele im November 2025: „Anno 117: Pax Romana“
-
Entwicklung & Codevor 1 MonatKommandozeile adé: Praktische, grafische Git-Verwaltung für den Mac
-
Künstliche Intelligenzvor 2 MonatenDonnerstag: Deutsches Flugtaxi-Start-up am Ende, KI-Rechenzentren mit ARM-Chips
-
UX/UI & Webdesignvor 2 MonatenArndt Benedikt rebranded GreatVita › PAGE online
