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Datenschutz & Sicherheit

Asylbehörde liest kaum noch Datenträger aus


Im Jahr 2017 begann das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die Smartphones von Asylsuchenden auszulesen. Immer dann, wenn diese keinen Pass oder andere anerkannte Identitätsdokumente vorlegen konnten, durften ihre Geräte analysiert werden. Das Ziel: Hinweise auf Identität und Herkunftsland gewinnen – selbst wenn an den Angaben der Antragstellenden noch gar keine Zweifel bestanden.

2018 kam die Behörde mit der neuen Praxis auf über 11.000 ausgelesene Datenträger, 2023 waren es rund 12.500. Damit ist jetzt offenbar Schluss. Laut der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken-Abgeordneten Clara Bünger erfolge das Auslesen von Handydaten „nur noch einzelfallbezogen auf Entscheidung der Entscheiderin oder des Entscheiders“.

Zuvor las das BAMF schon sehr früh im Asylverfahren die Daten aus, in der Regel weit vor der Asylanhörung. Die „damit verbundene ressourcenintensive Auswertung“ sei ab dem Jahr 2024 „ausgesetzt“ worden. Das führt zu deutlich rückgängigen Zahlen: Im ersten Halbjahr 2025, so die Bundesregierung, sind lediglich noch 338 Datenträger ausgelesen worden.

Die Auswertungen sind nutzlos und aufwändig

Der Nutzen der Auswertungen stand schon seit Beginn der Maßnahmen in Frage. Zu Beginn scheiterte in rund einem Viertel der Fälle das Auslesen bereits auf einer technischen Ebene.

Bei den erfolgreichen Auslese- und Auswertevorgängen waren wiederum die meisten Ergebnisse bis zuletzt völlig unbrauchbar. So lieferten die Auswertungen im Jahr 2023 in 73,4 Prozent der Fälle „keine verwertbaren Erkenntnisse“. Nur in 1,7 Prozent der Fälle stützten die Ergebnisberichte die Angaben der Antragstellenden nicht – das heißt, es gab Hinweise darauf, dass ihre Angaben eventuell nicht korrekt sein könnten.

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Das ist zum einen viel Aufwand und zum anderen ein tiefer Eingriff in Grundrechte und Privatsphäre für eine Maßnahme mit mehr als fragwürdigem Nutzen. Fragestellerin Clara Bünger kommentiert dazu gegenüber netzpolitik.org: „Die aktuelle Antwort der Bundesregierung zeigt, dass diese negative Bilanz inzwischen offenbar auch im BAMF so gesehen wird.“

Der Wandel geht laut Bundesregierung zurück auf ein „Maßnahmenpaket zur Bewältigung der Asyllage“, das BAMF und Bundesinnenministerium miteinander abgestimmt hätten. Im Gegensatz zur Praxis hat sich die gesetzliche Grundlage der Handydurchsuchungen jedoch verschärft. Durch das 2024 verabschiedete Gesetz zur Verbesserung der Rückführung könnten BAMF und Ausländerbehörden auch Cloud-Speicher von entsprechenden Personen auslesen.

Der Kurs steht weiter auf Verschärfung

Diese Verschärfung beschloss die Bundesregierung kurz nachdem das Bundesverwaltungsgericht im Februar 2023 im Fall einer afghanischen Klägerin Grenzen gesetzt hatte: Das BAMF darf laut dem Urteil erst dann Smartphones auswerten, wenn es keine milderen Mittel gibt, um Hinweise auf Identität und Herkunft der Betroffenen zu bekommen. Das könnten beispielsweise offizielle Papiere neben Ausweisdokumenten sein oder andere Wege, Aussagen der Geflüchteten zu überprüfen.

Bünger fordert, auch andere politische Entwicklungen zu überdenken, um bessere Asylverfahren zu ermöglichen: „Es muss endlich Schluss sein mit den ausgrenzenden Missbrauchsdebatten, den permanenten Asylrechtsverschärfungen und der andauernden Entrechtung von Schutzsuchenden.“

Die Realität jedoch sieht offenkundig anders aus. Mit dem aktuellen Entwurf zur deutschen Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems etwa schießt die Bundesregierung noch über die repressiven EU-Vorgaben hinaus. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist angekündigt, dass sich auch in verwaltungsrechtlichen Asylverfahren einiges zum potenziellen Nachteil von Geflüchteten ändern soll. Die Regierungspartner wollen, dass die Asylsuchenden vor Gericht selbst etwa politische und soziale Faktoren in ihrem Herkunftsland einbringen müssen, wenn die im Verfahren berücksichtigt werden sollen – selbst wenn diese bereits öffentlich oder bei Gericht bekannt sind. Bünger findet: „Das ist das genaue Gegenteil von dem, was jetzt wichtig wäre: pragmatische Vorschläge für zügige und zugleich faire Asylverfahren.



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Datenschutz & Sicherheit

Windows 10 22H2: Update außer der Reihe – korrigiert ESU-Probleme


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Da staunen einige WIndows-10-Nutzerinnen und -Nutzer nicht schlecht: Ohne Registrierung für den erweiterten Support („Extended Security Updates“, ESU) erhalten sie ein Sicherheitsupdate außer der Reihe angeboten. Es korrigiert ein Problem, das die Einrichtung der ESU auf Privatanwender-Rechnern verhindert.

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In den Windows-Release-Health-Notizen erklärt Microsoft das unerwartete Update. Demnach hat Microsoft Fälle entdeckt, bei denen der Einrichtungsprozess für die erweiterten Sicherheitsupdates fehlschlagen kann. Daher wird auf Windows-10-Rechnern mit Endanwender-Lizenzen, auf denen das ESU nicht eingerichtet wurde, nun das Update außer der Reihe angeboten.

Microsoft liefert eine Anleitung mit, wie Betroffene vorgehen sollen. Zunächst müssen sie in den Einstellungen auf der Windows-Update-Seite nach Updates suchen lassen. Die liefert das Out-of-Band-Update KB5071959 zurück. Das sollen Nutzerinnen und Nutzer installieren und im Anschluss den Rechner neu starten.

Nach dem Neustart müssen sie den Extended-Security-Updates-Wizard durchklicken, um das Gerät für das ESU-Programm zu aktivieren. Im Anschluss liefert in den Einstellungen die Suche nach Updates die regulären monatlichen Sicherheitsupdates zum Microsoft Patchday.

Im Support-Beitrag zu dem Update erklärt Microsoft weiter, dass das Update kumulativ ist und die Sicherheitsupdates bis einschließlich dem 14. Oktober 2025 enthält.

Anfang Oktober hatte Microsoft die Registrierung für das ESU-Programm für privat genutzte Windows-10-Installationen schrittweise freigeschaltet. Im Europäischen Wirtschaftsraum ist die Ein-Jahres-Verlängerung abweichend von den ursprünglichen Plänen kostenlos – wobei Kunden dafür ein Microsoft-Konto benötigen, was sich auch als Zahlung mit Daten interpretieren lässt. Für die kommerziell genutzten Windows-10-Versionen sind bis zu drei Jahre erweiterte Sichereitsupdates – natürlich gegen Zahlung – möglich. Dafür hatte Microsoft vor einer Woche Handreichungen für Admins veröffentlicht, welche Voraussetzungen ihre Geräte zu erfüllen haben und wie sie die ESU-Aktivierung vornehmen können.

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(dmk)



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Patchday Microsoft: Attacken auf Windows-Kernel beobachtet


Derzeit haben Angreifer verschiedene Windows- und Windows-Server-Versionen im Visier und attackieren Systeme. Sicherheitspatches stehen über Windows Update zum Download bereit.

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Die derzeit ausgenutzte Schwachstelle (CVE-2025-62215, Risiko „hoch„) betrifft den Windows-Kernel. In einer Warnmeldung sind die betroffenen Versionen, etwa Windows 10/11 und Windows Server 2025, aufgelistet. In welchem Umfang die Attacken ablaufen, ist derzeit nicht bekannt. Admins sollten ihre Systeme schnellstmöglich absichern.

Sind Angriffe erfolgreich, können sich Angreifer Systemrechte verschaffen. In so einer Postion ist davon auszugehen, dass Computer als vollständig kompromittiert gelten. Wie solche Attacken ablaufen, führt Microsoft zurzeit nicht aus.

Vier Sicherheitslücken (CVE-2025-60716hoch„, CVE-2025-62199hoch„, CVE-2025-30398hoch„, CVE-2025-62214hoch„) stuft Microsoft als kritisch ein. Sie betreffen DirectX, Office, PowerScribe 360 und Visual Studio. Nutzen Angreifer die Lücken erfolgreich aus, können sie unter anderem Schadcode ausführen.



Um Updates einfacher zu identifizieren, hat Microsoft die Schreibweise angepasst: Das Datum erscheint nun zuerst, gefolgt von der Art des Updates, der KB-Nummer und der Build-Nummer von Windows.

Durch eine „kritische“ Lücke (CVE-2025-60724) in der Grafikkomponente GDI+ kann ebenfalls Schadcode auf Windowssysteme schlüpfen. Weiterhin gibt es noch wichtige Sicherheitsupdates für weitere Windows-Komponenten wie Remote Desktop Services und Smart Card Reader.

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Die Schutzfunktion Windows Administrator Protection ist bislang als Vorschau in Windows enthalten, aber schon jetzt wurde eine Sicherheitslücke (CVE-2025-60718hoch„) entdeckt. Darüber können sich Angreifer höhere Rechte aneignen.

Alle an diesem Patchday geschlossenen Lücken listet Microsoft in seinem Security Update Guide auf.

Wie aus einem Beitrag hervorgeht, ist der Support für Windows 11 Version 23H2 (Home und Pro) ausgelaufen und diese Ausgaben bekommen ab sofort keine Sicherheitsupdates mehr. An dieser Stelle müssen Admins auf eine noch unterstützte Version upgraden.

Ferner hat Microsoft mit KB5068781 das erste Sicherheitsupdate für Windows 10 mit erweitertem Support veröffentlicht. Zusätzlich gibt es ein Windows-10-Update, das Probleme bei der Einrichtung des erweiterten Supports lösen soll.


(des)



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Datenschutz & Sicherheit

EU-Staaten uneins über US-Zugriff auf Polizeidaten


Die britische NGO Statewatch hat ein Ratsdokument mit Positionen der EU-Mitgliedstaaten zu den geplanten Verhandlungen über die sogenannte Enhanced Border Security Partnership (EBSP) mit den Vereinigten Staaten veröffentlicht. Es zeigt die Differenzen über den von Washington seit drei Jahren geforderten transatlantischen Zugriff auf Polizeidatenbanken und darin enthaltene Fingerabdrücke und Gesichtsbilder.

Die meisten der 27 EU-Regierungen sind aufgeschlossen für Verhandlungen, fordern aber Leitplanken für eine solche Datenkooperation. Einige machen weitergehende Vorschläge.

Die US-Forderung betrifft alle 43 Teilnehmer des Visa-Waiver-Programms, darunter auch Länder wie Großbritannien, Israel, Australien oder Singapur. Sie sollen bis Ende 2026 eine „Grenzpartnerschaft“ abschließen. Andernfalls droht der Ausschluss vom visafreien Reisen in die USA.

Die EU-Kommission hat dazu vorgeschlagen, im Auftrag aller 27 Unionsmitglieder Verhandlungen für ein Rahmenabkommen zum Austausch der biometrischen Daten zu führen. Der Rat – also alle Mitgliedstaaten – soll der Kommission dazu ein Verhandlungsmandat erteilen. Für die Umsetzung eines solchen Rahmenabkommens müssen die einzelnen Länder aber anschließend eine zusätzliche bilaterale Vereinbarung mit den USA schließen.

Deutschland will US-Behörden Grenzen setzen

Die Bundesregierung zeigt sich laut dem Dokument grundsätzlich offen für ein EU-weites Abkommen, will den US-Behörden darin aber Grenzen setzen. Deutschland lehnt einen Direktzugriff US-amerikanischer Behörden auf ausländische Datenbanken ab und fordert eine Lösch-Regelung.

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Stattdessen solle der Austausch über ein mehrstufiges „Treffer/Kein Treffer“-Verfahren erfolgen – eine Herausgabe der Daten soll also nur im Einzelfall und nach Prüfung durch nationale Stellen erfolgen. Unter Schengen-Staaten ist das im Vertrag von Prüm geregelt. Die USA könnten dementsprechend ein internationaler Prüm-Partner werden, so der deutsche Vorschlag.

Als erster und bislang einziger Staat erhielt Großbritannien diesen Status nach dem Brexit. Allerdings dauert die Datenabfrage nach dem „Treffer/Kein Treffer“-Prinzip mitunter Tage. Für die von den USA angestrebte Echtzeitverwendung ist dies also keine Option.

Zugleich fordert Berlin, dass die EU geschlossen gegenüber Washington auftritt, um zu verhindern, dass einzelne Mitgliedstaaten in bilateralen Abkommen weitergehende Zugeständnisse machen. Nach deutscher Ansicht müsse der transatlantische Datenaustausch „einen echten Mehrwert für die Sicherheit der EU und ihrer Mitgliedstaaten bringen, dabei aber die Grundrechte und den Datenschutz uneingeschränkt wahren“.

Einige Staaten wollen Beschränkungen

Neben Deutschland plädieren auch Italien, Frankreich, Österreich und die Niederlande dafür, den Anwendungsbereich des Abkommens klar zu begrenzen. Italien etwa fordert, dass sich die Kooperation „auf Migration und Grenzmanagement“ beschränken solle und „nicht zu einem generellen Polizeidatenaustausch“ werde. Auch Frankreich warnt vor einer schleichenden Ausweitung in Bereiche nationaler Strafverfolgung und verlangt, dass jede Datenübermittlung „menschlich überprüft“ werden müsse und nicht automatisch erfolgen dürfe.

Die Regierungen in Wien und Den Haag äußern ähnliche Vorbehalte: Der Austausch dürfe nur Daten betreffen, die im Rahmen von Grenz- oder Visaverfahren erhoben werden und nicht etwa nationale Ermittlungsakten.

Ein anderes Lager – darunter die baltischen Staaten, Tschechien und Litauen – zeigt sich hingegen offen für US-Forderungen nach direkter oder automatisierter Abfrage europäischer Datensätze, sofern Datenschutzgarantien und Gegenseitigkeit gewahrt blieben. Die litauische Delegation stellt sogar in den Raum, die Verwendung von Künstlicher Intelligenz bei der automatisierten Verarbeitung von Daten zu regeln, was andere Staaten strikt ablehnen.

Die österreichischen Vertreter äußerten die Auffassung, dass die USA eher an Daten in europäischen Informationssystemen interessiert seien als an nationalen biometrischen Datenbanken. Das bezieht sich speziell auf drei neue große EU-Systeme: das Visa-Informationssystem (VIS), das gemeinsame biometrische Abgleichsystem (sBMS) und den Gemeinsamen Identitätsspeicher (CIR). In den Kommentaren Österreichs klingt es so, als wolle das Land den USA den Zugriff auf diese EU-Daten anbieten, „um eine operationell gegenseitig vorteilhafte Lösung zu erreichen“.

Irland verweist auf sicherheitspolitische Dimension

Ein Sonderfall ist Irland. Die dortige Regierung betont, dass das Abkommen nicht nur Grenz- oder Visaangelegenheiten betreffen soll, sondern auch der Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität dienen müsse. Irland ist nicht Teil des Schengen-Raums. Trotzdem fordert Dublin, an den Verhandlungen teilzunehmen und argumentiert, der Austausch von Biometriedaten und Reisedokumenten könne allen Schengen-Staaten beim Kampf gegen Verbrechen und Terrorismus helfen.

Sollte Irland von dem Rahmenabkommen ausgeschlossen bleiben, befürchtet das Land erhebliche operative Schwierigkeiten bei der Umsetzung eines späteren bilateralen EBSP mit den USA, was den eigenen Status im Visa-Waiver-Programm gefährden könnte. Vor diesem Szenario warnen auch einige osteuropäische Staaten.

Deadline bis Ende 2026

Frankreich wiederum stellt die Lesart der Kommission in Frage, wonach das Rahmenabkommen in ausschließlicher EU-Kompetenz liege: Einige Aspekte, etwa der Zugriff auf nationale Datenbanken, fielen nach Ansicht von Frankreich eindeutig in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Über diese Frage hatte es vorab bereits Uneinigkeit gegeben, denn die von den US-Behörden anvisierte Nutzung der biometrischen Daten geht deutlich über Visafragen – für die die EU grundsätzlich zuständig ist – hinaus.

Mehrere im Rat in Brüssel vertretene Länder wie Österreich, die Niederlande und Estland halten den von Washington gesetzten Zeitplan für das EBSP bis Ende 2026 für unrealistisch. Ungarn fordert Konsequenzen, falls die USA für ein EU-Land den Visa-Waiver-Status einseitig beschränken. Dann müsse die EU den Datenaustausch aller Mitgliedstaaten geschlossen aussetzen.



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