Künstliche Intelligenz
Drohnenfotografie: Leitfaden für Einsteiger und rechtliche Grundlagen
Fotografieren mit einer Drohne ist mehr als ein technischer Trend – es erschließt faszinierende und bisher unzugängliche Perspektiven. Landschaften aus der Luft, beeindruckende Küstenlinien oder Stadtansichten aus ungewöhnlichen Winkeln: Drohnen haben die visuelle Sprache der Fotografie revolutioniert. Dank kompakter Modelle mit hochwertigen, stabilisierten Kameras und intuitiver Steuerung ist der Einstieg heute leichter als je zuvor.
Bevor jedoch die ersten Aufnahmen aus der Luft entstehen können, ist eine Auseinandersetzung mit den rechtlichen Rahmenbedingungen unerlässlich. Seit Einführung der EU-Drohnenverordnung gelten auch für Hobbypiloten klare Vorschriften:

Die österreichische Fotografin Sonja Jordan begeistern die Natur, das Reisen an die verschiedensten Orte dieser Welt und das damit verbundene Abenteuer. Ihre Bilder erscheinen in Magazinen und Kalendern.
Seit dem 1. Januar 2021 hat die Europäische Union mit ihrer neuen Drohnenverordnung (EU 2019/947 und EU 2019/945) einen europaweit einheitlichen Rechtsrahmen geschaffen. Für uns als Luftbildschaffende bedeutet das: mehr Klarheit, aber auch neue Pflichten.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Drohnenfotografie: Leitfaden für Einsteiger und rechtliche Grundlagen“.
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Skoda Enyaq 85 im Test: Reife-Leistung
Manchmal fällt erst bei plötzlicher Ruhe auf, wie sehr einen Fahrer Begleitumstände stressen können. Nach ein paar Testwagen mit aufmüpfigen Assistenten hatte es der Enyaq im Prinzip gar nicht schwer. Er ist zu einem unauffälligen Begleiter gereift, der zwar durchaus noch ein paar Schwächen hat, sich gravierende aber verkneift. Mit dieser Distanz zu jeglicher Aufregung ist das E-SUV derzeit enorm erfolgreich. Für einen Test holten wir ihn uns mit großer Batterie und Hinterradantrieb in die Redaktion – eine Kombination, die gut überlegt sein sollte. Die Ursachen dafür legt Skoda selbst.
- seit 2021 auf dem Markt
- überarbeitet 2023 (technisch) und 2025 (optisch)
- Motoren mit 150, 210 und 250 kW
- Batterien mit 59, 77 und 79 kWh
- Preis ab 44.400 Euro
- größtes Plus: viel Platz, ausgereifte Software
- größte Schwäche: mit ein paar Extras ganz schön teuer
Reichlich Platz
Der Enyaq bietet nicht ganz die überbordende Raumfülle eines Skoda Kodiaq (Test). Nun könnte man philosophieren, ob es tatsächlich gerechtfertigt ist, ihn kleiner zu nennen oder – meines Erachtens treffender – schlicht „weniger riesig“. Denn schon der Enyaq bietet, gemessen an seinen Außenabmessungen, ein gewaltiges Platzangebot. Auch vier Erwachsene kommen hier bequem unter. Und das auf sehr bequemen Sitzen, die sich vielfach verstellen lassen. Schön wäre für Fahrer mit sehr langen Beinen eine Verlängerung der Sitzfläche. Die Massage ist eher ein Gimmick und deutlich einfacher gehalten als beispielsweise in einem VW ID.7 (Test).

Martin Franz / heise Medien
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Der Kofferraum fasst 585 Liter. Um das einmal ins Verhältnis zu setzen: Der neue BMW iX3 ist über 10 cm länger und kann nur 520 Liter vorweisen. Im Enyaq gibt es dafür ab Werk keine Ablage unter der vorderen Haube. Wer so etwas braucht, muss im Zubehör schauen. Bei einigen Anbietern kostet das keine 100 Euro und ist schnell montiert. Allzu groß ist der Gewinn an Raum allerdings nicht.
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Milliarden-Grab oder Effizienz-Wunder? Der steinige Weg zur EU-Interoperabilität
Ein Jahr nach dem Start der Verordnung für ein interoperables Europa präsentiert die EU-Kommission ihren ersten Sachstandsbericht zu deren Umsetzung wie gewohnt optimistisch. Das Fundament für ein nahtlos vernetztes digitales Europa sei gelegt, heißt es aus Brüssel. Tatsächlich ist es der Regierungsinstitution laut dem Report gelungen, innerhalb kurzer Zeit einen beachtlichen Verwaltungsunterbau hochzuziehen: Ein Beirat wurde gegründet, nationale Behörden sind benannt, ein zentrales Portal für Interoperabilitätslösungen ist freigeschaltet.
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Doch hinter den Erfolgsmeldungen über 100.000 monatliche Seitenaufrufe auf dieser neuen Plattform und fast 13.000 Anmeldungen bei der hauseigenen Akademie für Interoperabilität verbirgt sich die Frage, wie viel echte Veränderung bisher in den zehntausenden Bürgerämtern in der ganzen EU vor Ort angekommen ist.
Beschleunigung oder Verlangsamung?
Die Herausforderungen sind immens. Zwar pendeln täglich zwei Millionen Menschen zwischen den Mitgliedstaaten, doch die digitalen Verwaltungen der EU-Länder sprechen oft immer noch nicht dieselbe Sprache. Das von der EU vorgegebene Ziel der digitalen Dekade, bis 2030 alle wichtigen öffentlichen Dienste zu 100 Prozent online anzubieten, ist ambitioniert. Die Kommission sieht in der Verordnung den entscheidenden Hebel, um durch Effizienzsteigerungen 5 Milliarden Euro pro Jahr einzusparen.
Der Weg dorthin führt aktuell über mehr Regulierung: Seit dem 12. Januar 2025 sind Interoperabilitätsbewertungen für neue oder wesentlich geänderte digitale Dienste verpflichtend. Ob dieses neue Instrument tatsächlich die Effizienz steigert oder nur als zusätzlicher „Digitalcheck“ den legislativen Prozess verlangsamt, ist dem Report nicht direkt zu entnehmen. Die Kommission hat zwar bereits 32 solcher Bewertungen abgeschlossen. Der Aufwand ist jedoch beachtlich. Um die Bürokratie-Last zu bändigen, wird bereits am KI-Werkzeug AI4DRPM gebastelt, das die Erstellung dieser Compliance-Berichte teilautomatisieren soll.
Fortschritte bisher primär auf dem Papier
Ein Blick auf die Details zeigt, dass viele der gelobten Fortschritte derzeit noch in der Pilotphase stecken. Die „Agenda für ein interoperables Europa“, die eigentlich langfristig die Richtung vorgeben soll, dürfte erst 2026 förmlich verabschiedet werden. Auch die sogenannten Reallabore, in denen innovative GovTech-Lösungen mit Startups sowie kleinen und mittleren Unternehmen unter kontrollierten Bedingungen getestet werden sollen, erhielten erst im Juli ihre rechtliche Grundlage.
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Bisher stützt sich der Bericht stark auf bewährte Beispiele aus der Praxis. Diese sollen zeigen, was technisch möglich ist. Sie existierten teilweise aber schon lange vor dem Greifen der neuen Verordnung. So verweist die Kommission etwa auf Estland: Der baltische Staat dient mit seinem nationalen Interoperabilitätsrahmen und seines weltweit ersten „Datenkonsulats“ in Luxemburg als Vorbild für digitale Resilienz.
Die Brüsseler Exekutivinstanz stellt ferner auf Emrex ab. Das ist ein System zum gesicherten Austausch von Studierendendaten. Es erleichtert aber schon seit 2015 die Mobilität von Studierenden in Ländern wie Finnland, den Niederlanden und zunehmend auch Deutschland. Ein weiterer „Leuchtturm“ der Kommission ist Polen: Dort wurde ein Einführungskurs der EU-Akademie in die nationale Plattform integriert, um über 400 Beamte in EU-konformen Interoperabilitätsstandards zu schulen.
Als bevölkerungsreichster Mitgliedstaat ist Deutschland dem Report zufolge zentral im „Interoperable Europe Board“ – einem Kontrollgremium zur Umsetzung der Vorgaben – vertreten. Die Bundesrepublik habe aktiv am Aufstellen von Leitlinien mitgewirkt, um nationale Besonderheiten wie den hiesigen Föderalismus zu berücksichtigen. Das Ausrollen von Interoperabilitätsbewertungen auf Länder- und Kommunalebene stelle aber noch eine der großen operativen Hürden dar. Deutschland wird auch als Vorreiter genannt, der verstärkt auf Open Source im Bereich E-Government setzt. Das steht im Einklang mit den Zielen der Verordnung, die Abhängigkeit von IT-Monopolen zu verringern.
Zwischen Anspruch und Wirklichkeit
Das neue Portal für ein interoperables Europa verzeichnete bis Juli 2025 immerhin 670 aktive Lösungen. Auffällig ist indes: Über 58 Prozent davon stammen von der EU-Ebene selbst. Hauptakteur ist die Generaldirektion Digit der Kommission. Der Beitrag aus den Mitgliedstaaten und von öffentlichen Stellen bleibt mit 34,5 Prozent deutlich dahinter. Um das zu ändern, legten die Verantwortlichen im Mai 2025 ein offizielles Verfahren für das Label „Lösung für ein interoperables Europa“ fest. Es soll hochwertige Entwicklungen besser sichtbar machen.
Die kommenden Jahre werden zum Lackmustest für das Prestigevorhaben. Damit das interoperable Europa nicht als Papiertiger endet, müsse der Fokus nun weg von der Gremienarbeit hin zur flächendeckenden Implementierung wandern, weiß auch die Kommission. Sie will daher Interoperabilität tiefer in andere Gesetze wie die KI-Verordnung oder den Data Act einbetten. Doch ohne echtes politisches Engagement in den Hauptstädten und massive Investitionen in die technische Basis wird die versprochene digitale Souveränität kaum zu erreichen sein.
Der von der Kommission angekündigte Ausbau der Interoperabilitäts-Akademie, die bis Ende 2025 zwölf neue Kurse – teils in allen 24 Amtssprachen – anbieten will, ist ein Anfang. Am Ende zählen aber nicht die ausgestellten Zertifikate, sondern ob ein Umzug von Berlin nach Brüssel oder Warschau für den Bürger digital so reibungslos funktioniert wie ein Klick im Online-Shop.
(kbe)
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39C3: Digital Independence Day – CCC-Sprecher über Weg raus aus Big Tech
Angeführt vom „Kleinkünstler“ Marc-Uwe Kling und seinem kämpferischen Känguru wurde auf dem 39. Chaos Communication Congress (39C3) der Digital Independence Day (Di.Day) ausgerufen. An der Aktion, die für eine Loslösung von der Abhängigkeit zu großen Plattformanbietern wirbt, beteiligen sich neben dem Chaos Computer Club zahlreiche weitere Organisationen.
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Ziel ist es, am ersten Sonntag eines jeden Monats sich von einem Big-Tech-Anbieter der Wahl zu lösen. Dies sei sicherlich nicht einfach, aber machbar. „Der Netzwerkeffekt sind wir“, betont CCC-Sprecher Linus Neumann im Interview mit c’t-Redakteur Keywan Tonekaboni, wo der CCC-Sprecher die Hintergründe der Aktion erläutert. Der erste Di.Day soll am 4. Januar 2026 stattfinden. Danach gelte es „das Evangelium weiterzutragen“, so Linus Neumann. Das ganze Interview hier auf heise online, bei YouTube und auf Peertube.
Nicht nur in Hamburg, oder per Livestream kann man am 39C3 teilnehmen. Der Congress Everywhere bietet Veranstaltungen in zahlreichen anderen Städten.
Redaktion: Keywan Tonekaboni
Video: Özgür Uludaǧ, Anna Gundler
(ktn)
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