Künstliche Intelligenz
Großbritannien fordert erneut Apple-Hintertür – diesmal nur für britische Nutzer
Die britische Regierung hat Apple im September erneut per Technical Capability Notice (TCN) aufgefordert, Zugriff auf verschlüsselte iCloud-Backups zu ermöglichen. Anders als bei der ersten Anordnung im Januar, die weltweiten Zugriff verlangte, beschränkt sich die neue Forderung auf Daten britischer Staatsbürger. Dies berichtet die Financial Times unter Berufung auf informierte Kreise.
Die ursprüngliche Aufforderung vom Januar hatte einen diplomatischen Konflikt zwischen Großbritannien und den USA ausgelöst und drohte, die Handelsbeziehungen zu belasten. Apple hatte daraufhin im Februar seinen erweiterten Datenschutz für iCloud, die Advanced Data Protection (ADP), in Großbritannien deaktiviert.
Die neue Anordnung könnte jedoch nach Einschätzung von Datenschützern ebenso gefährlich sein wie die erste. Caroline Wilson Palow von Privacy International warnt: „Wenn Apple die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für Großbritannien bricht, bricht es sie für alle.“ Die entstehende Sicherheitslücke könne von feindlichen Staaten, Kriminellen und anderen Akteuren weltweit ausgenutzt werden.
Apple hatte gegen die ursprüngliche Anordnung beim Investigatory Powers Tribunal Beschwerde eingelegt. Die Anordnungen basieren auf dem britischen Investigatory Powers Act, den die Regierung als notwendig zur Bekämpfung von Terrorismus und Kindesmissbrauch bezeichnet.
Diplomatischer Druck aus Washington
Hochrangige Vertreter der Trump-Administration, darunter Vizepräsident JD Vance und Geheimdienstdirektorin Tulsi Gabbard, hatten Großbritannien zuvor gedrängt, die Januar-Anordnung zurückzuziehen. US-Präsident Donald Trump verglich die britische Forderung mit chinesischer Staatsüberwachung. Im August erklärte Gabbard, Großbritannien habe zugestimmt, seine Forderung nach Zugriff auf geschützte verschlüsselte Daten amerikanischer Bürger fallen zu lassen.
Eine der Trump-Administration nahestehende Person betonte damals, dass jede Hintertür auch den Schutz für US-Bürger schwächen würde. Die Forderung müsse vollständig zurückgezogen werden, um der Vereinbarung zwischen beiden Ländern gerecht zu werden. Während Trumps Staatsbesuch im vergangenen Monat, bei dem US-Technologieunternehmen Milliarden-Investitionen in britische KI-Infrastruktur ankündigten, wurde das Thema erneut von Mitgliedern der US-Delegation angesprochen.
Zwei hochrangige britische Regierungsvertreter erklärten jedoch, die US-Administration übe mittlerweile keinen Druck mehr auf die britische Regierung aus, die Anordnung zurückzunehmen. Dies deutet darauf hin, dass Washington die geografisch begrenzte neue Forderung möglicherweise als akzeptablen Kompromiss betrachtet – obwohl Sicherheitsexperten warnen, dass technisch keine echte Trennung möglich sei.
Rechtliche Geheimhaltung erschwert Debatte
Sowohl Apple als auch das britische Innenministerium reagierten nicht unmittelbar auf Anfragen. Beiden ist gesetzlich untersagt, TCNs öffentlich zu diskutieren. Apple hatte erst durch einen juristischen Teilerfolg im April erreichen können, dass die bloße Existenz der Klage und die Identität der Parteien öffentlich gemacht werden durften – das Gericht stellte fest, dass dies die nationale Sicherheit nicht gefährde.
WhatsApp hatte im Juni angekündigt, Apple in seinem rechtlichen Kampf zu unterstützen. Meta-Manager Will Cathcart warnte vor einem „gefährlichen Präzedenzfall“, der andere Staaten ermutigen könne, Verschlüsselung zu untersagen oder Hintertüren einzufordern
(mki)
Künstliche Intelligenz
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(ju)
Künstliche Intelligenz
Elektroautos von Mercedes: Plan für den Weg an die Spitze
Die Performance von Mercedes als Unternehmen ist mäßig, zumindest gemessen an den eigenen Ansprüchen: Im ersten Halbjahr 2025 wurden weniger als eine Million Pkw ausgeliefert. Die Marge in den ersten drei Quartalen, so berichtet es das Center Automotive Management (CAM), betrug 4,4 statt 9,7 Prozent im Vorjahr. Im Gegensatz zum Welttrend sanken die Absatzzahlen der Elektroautos laut CAM von 135.900 (2024, entsprechend neun Prozent der Gesamtverkäufe) auf 118.355 (acht Prozent). Zum Vergleich der Konkurrent BMW: Dort stiegen die Verkaufszahlen von 294.054 (17 Prozent) auf 323.447 (22 Prozent).
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Modernistisches Design
Was los ist bei Mercedes und den Elektroautos, konnte und kann jeder sehen: Das Management hat nicht konsequent gehandelt und mehrfach strategische Fehler gemacht. Ein Beispiel dafür ist das Design von EQE und EQS sowie den dazugehörigen SUVs: Die Formensprache hat sich bewusst von E- und S-Klasse abgegrenzt. Das Ziel war, in Asien Kunden zu gewinnen. Das Ergebnis ist, dass das Design weder dort noch in Europa gut angekommen ist. Mercedes hat außerdem nicht früh genug erkannt, dass ab einem bestimmten Fahrzeugsegment 800- statt 400-Voltsysteme notwendig sind, um wettbewerbsfähig zu sein: Wer große Traktionsbatterien wirklich schnell laden will, braucht die höhere Spannungsebene.

Gegen den weltweiten Trend gingen die absoluten und die relativen Verkaufszahlen der Elektroautos von Mercedes von 2024 auf 2025 zurück. Mit dem Strategiewechsel und den vielen neuen Baureihen könnte sich das bis 2027 deutlich ändern.
(Bild: CAM)
BMW ist zwar vielfach dafür kritisiert worden, dass der X1 mit Verbrennungsmotoren und der elektrische iX1 im Grundsatz gleich sind. Faktisch aber haben die Kunden entschieden, dass Elektroautos eben nicht andersartig aussehen müssen. Der iX1 ist ständig unter den zehn meistverkauften Elektroautos in Deutschland, obwohl er mit einem Basispreis von knapp 50.000 Euro nicht besonders günstig ist und zumindest mit Frontantrieb fahrdynamisch den eigenen Ansprüchen der Marke BMW nicht gänzlich gerecht wird. Im Verkauf hinderlich ist beides offenkundig nicht.
Rückruf bei EQA und EQB
Auch konstruktive Fehler sind bei Mercedes passiert: EQA und EQB sind optisch nahe an den Varianten mit Verbrennungsmotor. Leider musste Mercedes weltweit 33.705 Fahrzeuge (Deutschland: 3119 Stück) des EQA 250+ und EQB 250+ zurückrufen: Bei der gegenüber der Basisversion von 66,5 auf 70,5 kWh angehobenen Traktionsbatterie kann es zur Brandgefahr kommen. In der Werkstatt wird unter anderem die Ladeleistung per Software reduziert: Der Hub von zehn auf 80 Prozent verlängert sich von ursprünglich 34 auf 44 bis 49 Minuten.
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Im Dezember wird der Nachfolger des EQB (Foto) vorgestellt. Er wird GLB mit EQ Technologie heißen. Beim EQB und dem technisch baugleichen EQA gab es kürzlich einen Rückruf für eine bestimmte Batterieversion wegen Brandgefahr.
(Bild: Christoph M. Schwarzer / heise Medien)
Der Vorstandsvorsitzende Ola Källenius, zurzeit in Personalunion auch Präsident des Verbands der europäischen Autoindustrie ACEA, hat im Juli 2025 in einem viel beachteten Gastbeitrag im Economist gefordert, dass es in der Europäischen Union zusätzlich zur Vorreiterrolle der Elektromobilität Platz geben müsse „für Hybride, Fahrzeuge mit Range Extender, hocheffiziente Verbrennungsmotoren und dekarbonisierte Kraftstoffe“.
Traditionelles Design, zeitgemäße Technologie
In der Sache hat sich Mercedes nämlich fürs Elektroauto entschieden – mit der gewohnten statt einer experimentellen Formensprache. Dazu kommen äußerst leistungsfähige Batteriesysteme mit 800 Volt Systemspannung, für die der AMG GT XX exemplarisch steht: Er hat in einer Woche auf dem Rundkurs in Nardo die Strecke einer Erdumrundung zurückgelegt und dabei mit durchschnittlich 850 kW geladen. Maximal waren es 1041 kW. Ein Elektroauto, das viele Elemente des AMG GT XX hat, kommt 2026.

Die Peakladeleistung des AMG GT XX liegt bei 1041 kW. Um eine dauerhaft hohe Ladeperformance zu realisieren, ist ein aufwendiges Heiz- und Kühlsystem notwendig. Hier wird unter anderem mit Öl als Kühlflüssigkeit gearbeitet. Es gibt verschiedene Kreisläufe, die in Abhängigkeit der Temperatur geregelt werden.
(Bild: Mercedes)
Irgendwann in den vergangenen zwei bis fünf Jahren hat Mercedes intern umgesteuert. Das Ergebnis ist ein strategischer Wechsel, der nun sichtbar wird und der bis 2027 die wichtigsten Baureihen betrifft. Mercedes beginnt zurzeit die Auslieferung des CLA als Elektroauto. Die neue Nomenklatur lautet „mit EQ Technologie“. Der CLA hat bis zu 792 km Reichweite und lädt in 22 Minuten von zehn auf 80 Prozent. Der Preis: Ab 49.420 Euro für die Basisversion CLA 200 (541 km) und ab 55.858 Euro für den CLA 250+ mit der höchsten Reichweite. In Kürze folgt der Shooting Brake.
Auf der IAA in München wurde der GLC präsentiert. Dieses SUV gehört zu den wichtigsten Baureihen überhaupt von Mercedes. Der GLC löst den glücklosen, 2023 eingestellten EQC ab und konkurriert direkt mit dem BMW[ ]iX3 der Neuen Klasse. Der Preis für den GLC 400: Ab 71.281 Euro für 673 km Reichweite. Weniger teure Ausführungen sollen folgen.
Im Dezember stellt Mercedes den Nachfolger des EQB vor, der das Kürzel GLB mit EQ-Technologie tragen wird. Er basiert wie CLA und GLC auf einer Plattform mit 800 Volt Systemspannung. Im Frühjahr 2026 sollen die ersten GLB auf die Straße rollen. Das SUV wächst auf rund 4,8 m Länge und soll auch mit Hybridantrieben zu haben sein. Noch ein wenig warten müssen die Freunde des EQA, der im späteren Jahresverlauf 2026 durch den nächsten GLA abgelöst wird. Wie gehabt ist er technisch nah am EQB/GLB. Der EQA hat das Image eines Rentnerautos, woran nichts schlecht sein muss. Schließlich hat Mercedes schon lange eine Kundschaft, die im Durchschnitt etwas älter und kaufkräftiger ist.
C- und E-Klasse als E-Autos
Endlich elektrifiziert Mercedes auch die Limousine der C-Klasse. Die C-Klasse gehört im Weltmaßstab ähnlich wie der GLC zu den Topsellern der Marke. Der Verkaufsstart soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 stattfinden – fast zeitgleich mit dem elektrischen BMW 3er, der i3 heißen wird. Kaum eine Baureihe steht so sehr für Mercedes wie die E-Klasse. Die konservative und wohlhabende Käuferschicht ist nie mit dem EQE warm geworden, vermutlich weil das Design zu modernistisch und weil kein T-Modell Kombi verfügbar war. Das ändert sich 2027 mit der neuen E-Klasse, die mit EQ Technologie wie GLC und C-Klasse auf der Plattform MB.EA-M basiert. Der EQE läuft aus und bekommt keine umfangreiche Modellpflege (Jargon: Mopf) mehr.

Mercedes hat mit dem EQE ein überzeugendes Elektroauto vorgestellt. Das Design ist aber weder in China noch in Europa gut angekommen. Die deutschen Kunden wollen eine konventionelle Formensprache, und außerdem wünschen sie sich einen Kombi (T-Modell).
(Bild: Christoph M. Schwarzer)
Ein generelles Revival ist beim Van zu beobachten, und auch Mercedes wird ein Angebot machen: Der VLE wird um Ostern 2026 vorgestellt. Er ist eine Alternative zum Beispiel zum VW ID. Buzz. Ob für den europäischen Markt auch der luxuriöse VLS eingeführt wird, ist unklar. Auch hier: 800 Volt Spannungsebene werden zu Ladeleistungen von mehr als 300 kW in der Spitze beitragen.
Bis 2027 werden die wichtigsten Baureihen erneuert
Binnen zwei Jahren stellt Mercedes also alle massenrelevanten Baureihen auf eine Kombination aus bekanntem Design plus Batteriesystemen mit 800 Volt um. Der gute Stern auf allen Straßen – so der einstmalige Werbeslogan – wird wieder konkurrenzfähig, und das auch international. Entscheidend ist nun, dass die Käufer mitziehen. In Deutschland könnte das funktionieren, weil die Marke weiterhin sehr beliebt ist, wenn das Design nicht zu ausgefallen ist. Für die Elektroautos kommt hinzu, dass der Grenzwert für die auf 0,25 Prozent vergünstigte Dienstwagenbesteuerung auf 100.000 Euro angehoben wurde.
Lesen Sie mehr zur Marke Mercedes
(mfz)
Künstliche Intelligenz
Schuko-Stecker offiziell solartauglich: DIN für Balkonkraftwerke ist fertig
Die für Balkonkraftwerke mit Schuko-Steckern („Steckersolargeräte“) geltende Produktnorm DIN VDE V 0126-95 ist veröffentlicht. Schuko-Stecker haben es damit in die offizielle Norm geschafft, was Rechtssicherheit für Verbraucher, Händler und Produzenten schafft.
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Die DIN VDE V 0126-95 ist offiziell beim VDE erhältlich und beschreibt die „Sicherheitsanforderungen und Prüfungen für laienbedienbare, steckerfertige Photovoltaik-Systeme für den Netzparallelbetrieb […], die innerhalb einer Niederspannungsinstallation mit Hilfe einer vorkonfektionierten Steckvorrichtung in Endstromkreise Energie einspeisen“. Sie definiert, was Steckersolargeräte sind und welche Anforderungen sie erfüllen müssen, damit sie an Hausnetze angeschlossen werden dürfen.
Anders als übliche Photovoltaikanlagen sind die auch „Balkonkraftwerk“ genannten Anlagen so konzipiert, dass Laien sie gefahrlos anschließen können. Dazu gehört unter anderem eine Begrenzung der Leistung der Solarmodule und der Anschlussleistung der Wechselrichter. Die Produktnorm erlaubt den Anschluss per Schuko-Stecker durch Laien für Anlagen mit bis zu 960 Watt Modulleistung und 800 Watt Anschlussleistung. Anlagen, die über diese Werte hinausgehen, müssen gemäß Norm durch einen Elektrofachbetrieb angeschlossen werden. Ab 2000 Watt Modulleistung enden die Sonderregelungen für Balkonkraftwerke, dann handelt es sich um eine ganz gewöhnliche Photovoltaikanlage, die vom Elektriker errichtet und auch beim Netzbetreiber angemeldet werden muss.
Rechtliche Vereinfachungen für Balkonkraftwerke
Verbesserungen sind durch die neu veröffentlichte VDE-Norm auch für Mieter und Wohnungseigentümergemeinschaften zu erwarten. Viele Diskussionen mit Hausverwaltungen, die bis heute teilweise auf Einspeisesteckdosen (zum Beispiel vom Hersteller Wieland) oder auf die Installation von 800-Watt-Wechselrichtern durch einen Elektrofachbetrieb beharren, können damit abgekürzt werden: Steckerfertige Erzeugungsanlagen mit Schuko-Stecker sind normgerecht.
Derzeit sind rund 1,15 Millionen Steckersolargeräte mit einer Leistung von 1,14 Gigawatt (Peak) im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur gemeldet. Im Juni waren erstmals mehr als eine Million aktive Balkonkraftwerke in Deutschland verzeichnet. Zunehmend kombinieren Balkonkraftwerke inzwischen kleine Akkus. Die nun veröffentlichte Norm bezieht sich jedoch rein auf Balkonkraftwerke und gilt nicht für die „Kleinstspeicher“ genannten Akkus. Der Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (BSW) begrüßt die jetzt veröffentlichte Produktnorm und verweist darauf, dass DKE/VDE auch für Kleinstspeicher in einem Arbeitskreis an einer Produktnorm arbeiten wolle.
Für Steckersolargeräte mit einem Speicher ist laut BSW die Installation eines Stromsensors durch eine Elektrofachkraft nötig, anders als bei reinen Balkonkraftwerken ohne Batterie. Zudem müssen reine Steckersolargeräte nur im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Batteriespeicher erfordern hingegen eine zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber.
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(dmk)
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