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Bitcoin steigt auf Rekordhoch – erstmals über 125.000 Dollar


Der Bitcoin ist erstmals über die Marke von 125.000 US-Dollar gestiegen. Die älteste und bekannteste Kryptowährung der Welt kletterte am Sonntagmorgen auf der Handelsplattform Bitstamp bis auf 125.426 US-Dollar (106.137 Euro). Im weiteren Verlauf notierte der Kurs knapp unter 125.000 Dollar.

Für das neue Allzeithoch gibt es nach Einschätzung von Experten gleich mehrere Gründe. Zum einen legen immer mehr institutionelle Investoren ihr Geld in Bitcoin an – auch wenn gleichzeitig einige frühe Anleger Kasse machen und sich von Bitcoin-Beständen trennen. Der Bitcoin-Kurs wird außerdem angetrieben durch die Erwartungen, dass die US-Zentralbank in den USA die Zinsen weiter senken wird. Das Kalkül dabei ist, dass Anleger bei niedrigen Zinsen für klassische Anlagen eher bereit sind, ein höheres Risiko einzugehen und in den Bitcoin zu investieren.

Alternative Geldanlagen wie der Bitcoin – aber auch klassische Wertspeicher wie Gold – profitieren obendrein von den politischen Unsicherheiten in den USA, die unter anderem durch die Haushaltssperre entstanden sind. Manche Analysten begründen die Rallye des Bitcoin auch mit einer historischen Chartanalyse: Seit über einem Jahrzehnt zählt der Oktober zu den stärksten Monaten im Bitcoin-Jahresverlauf. In dem Zeitraum seit 2013 ist der Kurs im Verlauf des Oktobers nur in zwei Jahren (2014 und 2018) gefallen, weshalb Bitcoin-Fans auch vom „Uptober“ sprechen.

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Die Marktkapitalisierung des Bitcoin liegt nach dem jüngsten Kursanstieg einer Aufstellung des Anbieters CoinMarketCap zufolge bei rund 2,5 Billionen Dollar. Der Bitcoin dominiert damit weiter den Markt der Digitalwährungen. Dieser kommt derzeit auf einen Gesamtwert von knapp 4,3 Billionen Dollar.


(nen)



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Laden so einfach wie Tanken: Neuer Plan der Bundesregierung


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Laden soll so einfach werden wie Tanken – das ist das Ziel der Bundesregierung. Das Kabinett hat einen „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ beschlossen. Ein zentraler Punkt: „Beim Bezahlen und der Abrechnung soll Laden nicht komplizierter sein als Tanken.“

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Derzeit sieht es oft noch anders aus. „Der Tarifdschungel ist häufig undurchsichtig“, kritisiert der ADAC. Bezahlmöglichkeiten seien unzureichend und eine Anzeige der Preise je Ladevorgang fehle oft. Auch aus Sicht von Gregor Kolbe von der Verbraucherzentrale Bundesverband ist die ungenügende Transparenz der öffentlichen Ladepreise für E-Auto-Fahrer problematisch.

Die Bundesregierung plant hier nun Verbesserungen. Vorgesehen sind außerdem verschiedene Förderprogramme, zum Beispiel für den Aufbau von Lademöglichkeiten in Mehrparteienhäusern. Allerdings ist die Umsetzung aller „finanzwirksamen Maßnahmen“ des Masterplans abhängig von der Haushaltslage. Die Bundesregierung muss in den kommenden Jahren sparen, im Kernhaushalt klaffen Finanzlücken.

Viele Nutzer seien noch zu oft mit schwer vergleichbaren Ladeangeboten konfrontiert, heißt es in dem Masterplan mit Blick auf öffentliche Ladesäulen. Das schwächt das Vertrauen in die Elektromobilität und bremst den Umstieg. Die Bundesregierung setze sich daher für klare Rahmenbedingungen ein, um Preistransparenz, digitale Preisinformationen und dynamischen Wettbewerb zu gewährleisten.

Eine „Preistransparenzstelle“ für Ad-hoc-Preise soll die Integration dieser Daten in Apps und Navigationssysteme für Endverbraucherinnen und Endverbraucher ermöglichen. „Wer elektrisch fährt, soll jederzeit technisch verlässliche Ladeangebote zu transparenten und wettbewerblichen Preisen vorfinden – egal wo, wann und wie schnell geladen wird“, heißt es im Masterplan.

Eine aktuelle Befragung im Auftrag der Verbraucherzentrale zeigt, dass für 84 Prozent der Befragten beim Umstieg auf Elektromobilität entscheidend ist, dass die Preise für das öffentliche Laden transparent und einheitlich gestaltet sind. „Aktuell erfahren Verbraucherinnen und Verbraucher den Preis für das Spontanladen oft erst an der Ladesäule. Auch beim vertragsbasierten Laden ist ein einfacher Preisvergleich nur eingeschränkt möglich. Deshalb braucht es eine zentrale Stelle, die Spontanladepreise und Vertragstarife sammelt und veröffentlicht“, betonen die Verbraucherschützer. Nutzer könnten so leichter Preise vergleichen und das beste Angebot finden.

Hintergrund zum Thema

Dazu kommt: Laden an öffentlichen Ladesäulen ist deutlich teurer als beim privaten Laden daheim, wie es in einem Papier des Verbands der Automobilindustrie (VDA) heißt. Der ADAC betont, eine Senkung der Stromsteuer auch für private Verbraucher wäre ein wichtiger Schritt.

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E-Autos sollen eine Schlüsselrolle dabei spielen, damit im Verkehr Klimaziele erreicht werden. Der Sektor verfehlt regelmäßig Vorgaben. Der Ausbau des Ladenetzes schreitet voran. Laut Bundesnetzagentur gab es zum 1. Oktober rund 80.000 öffentliche Ladepunkte, darunter rund 44.250 Schnellladepunkte.

„Insbesondere die Anzahl der Schnellladepunkte nimmt erfreulicherweise stark zu“, sagte Verbraucherschützer Kolbe. „Trotzdem gibt es weiterhin weiße Flecken auf der Landkarte. Um das öffentliche Laden überall zu ermöglichen, muss die Bundesregierung entsprechende Rahmenbedingungen schaffen. Gleichzeitig sind die Ladesäulenbetreiber gefordert, durch kontinuierliche Investitionen den Ausbau voranzutreiben.“

Aktuell seien die Lademöglichkeiten im Verhältnis zur Zahl der E-Pkw überwiegend ausreichend, so der ADAC. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland komme insgesamt voran. In Ballungszentren oder direkt an der Autobahn gebe es aber Kapazitätslücken. Der Bund arbeitet zum Beispiel an einem E-Lkw-Schnellladenetz entlang der Autobahnen.

Oft werden E-Autos zu Hause geladen – aber was machen Bewohner von Mehrparteienhäusern? Diese verfügten häufig noch nicht über entsprechende Lademöglichkeiten, heißt es im Papier der Bundesregierung. Deswegen ist eine staatliche Förderung geplant, um die Investitionsbereitschaft von Eigentümergemeinschaften zu steigern und den Aufbau von Lademöglichkeiten in Mehrparteienhäusern zu beschleunigen. Eine Förderung soll es auch für den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Depots und Betriebshöfen für E-Lastwagen geben – falls der Haushalt das hergibt.

Mehr zum Thema Ladeinfrastruktur


(fpi)



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Bundesregierung will Drohnenabschuss durch Bundeswehr freigeben


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Die Bundeswehr soll Drohnen künftig auch außerhalb eigener Liegenschaften bekämpfen dürfen. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch in Berlin eine lang erwartete Änderung des Luftsicherheitsgesetzes auf den Weg gebracht. Damit soll, wenn auch der Bundestag dem Vorhaben zustimmt, der Weg für den Einsatz der Bundeswehr zur Abwehr potenziell gefährlicher Drohnen im Inland freigemacht werden.

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Damit reagiert die Regierung auf die Sicherheitslage. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) begründet die nun vorgeschlagenen Änderungen mit „vermehrten Drohnensichtungen“ in den vergangenen Monaten. „Nicht jede Drohnensichtung ist eine Bedrohung – aber aus jeder Drohnensichtung kann eine Bedrohung erwachsen“, sagte Dobrindt am Mittag in Berlin.

Bislang war die Drohnenabwehr in der Regel die Aufgabe der jeweiligen Landespolizeibehörde oder in Ausnahmefällen der Bundespolizei. Die Bundeswehr hätte nur bei einer akuten Gefahr für die eigenen Liegenschaften und Soldaten eingreifen dürfen. Angesichts der potenziellen Bedrohnungslage erwies sich diese Regelung immer wieder als ungeeignet – schon aufgrund langer Reaktionszeiten.

Mit dem geänderten Luftsicherheitsgesetz soll auch die Koordination zwischen den Polizeibehörden von Bund und Ländern sowie der Bundeswehr vereinfacht werden. Drohnen, die eine Bedrohung seien und anders nicht abgewehrt werden könnten, sollten abgeschossen werden können, betonte Dobrindt.

Allerdings ändert das nun vom Kabinett auf den Weg gebrachte Gesetz nichts daran, dass auch die Bundeswehr nicht überall gleichzeitig sein kann. Auch die Verfügbarkeit der jeweils angemessenen „Wirkmittel“ ist beschränkt: Gegen einen kleinen, elektrisch betriebenen Quadrocopter helfen etwa abwärmegeleitete Flugabwehrraketen nicht; gegen eine militärische Drohne wiederum sind viele der Abwehrsysteme für Kleinstdrohnen wie einfachere Jammer weitgehend ungeeignet. Ein Abschuss darf zudem selbst bei einer angenommenen möglichen Bedrohung immer nur nach einer Abwägung der Folgen stattfinden.

Umstritten ist, ob die von der Bundesregierung vorgeschlagene Änderung an der Gesetzeslage ausreichend ist. Da die Bundeswehr im Innern nur in engst begrenzten Ausnahmefällen eingesetzt werden darf, gibt es von der Opposition neben inhaltlicher Kritik auch die Warnung, dass die geplante Änderung verfassungswidrig sein könnte. Eine solche Befugnisausweitung der Bundeswehr wäre nur mit einer Verfassungsänderung zulässig, die wiederum eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag erfordern würde. Über eine solche verfügt die schwarz-rote Bundesregierung bei weitem nicht.

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(vbr)



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App Store Awards 2025: Finalisten aus Deutschland und Österreich


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Mit dem nahenden Jahresende vergibt Apple traditionell seinen Redaktionspreis im App Store – so auch in diesem Jahr. Bei den App Store Awards 2025 sind unter den 45 Finalisten auch Entwickler aus Deutschland und Österreich dabei. Die Redakteurinnen und Redakteure vergeben die Trophäe in den Bereichen Innovation, Nutzererfahrung und kultureller Einfluss und in verschiedenen Geräteklassen.

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„Insane“ – auf Deutsch: verrückt – Klemens Strasser aus Österreich bringt die Bedeutung der Nominierung für seine App „Art of Fauna“ mit einem Wort auf den Punkt. Tatsächlich war es für den unabhängigen Entwickler schon jetzt ein außergewöhnliches Jahr. Bereits im Sommer, im Juni, gewann er mit dem Puzzle, das sehr stark auf Inklusion setzt, den begehrten Apple Design Award.

Sollte er nun auch in der Rubrik „Kultureller Einfluss“ der App Store Awards die Trophäe nach Hause tragen können, wäre er einer von weltweit ganz wenigen, die eine solche Kombination schon einmal geschafft haben. Der diesjährige Design-Preis war für ihn bereits der zweite, dreimal war er schon Finalist. Der Grazer arbeitete früher bei Flexibits und Nuki, bevor er sich selbstständig machte, um seine eigenen Ideen zu verwirklichen.

Auch Leo Mehlig kann sein Glück kaum fassen. Auf X zeigte er sich in einer ersten Reaktion stolz über die Nominierung. Seine App Structured, die er zusammen mit seinem Team in Berlin entwickelt, ist Finalist als iPad-App des Jahres. Die Chance auf die Trophäe ist mit nur zwei Mitbewerbern nicht gering. Structured ist ein Tagesplaner mit integrierter To-Do-Liste, der einen grafischen Ansatz verfolgt. Die App wurde inzwischen über 15 Millionen Mal heruntergeladen und liegt in 30 Sprachen vor.

Wie in den Vorjahren hat Apple einen bunten Strauß aus Apps geknüpft, der sich über die verschiedenen Plattformen erstreckt und die Vielfalt des Angebots im App Store zeigen soll. Es ist eine Art Leistungsschau, was auf Apples Plattformen möglich ist, in wie viele Bereiche Apps hineinwirken und was die Entwickler so können. In der Rubrik „iPhone App des Jahres“ konkurrieren zum Beispiel eine To-Do-App (Tiimo), eine App für Krafttraining (LADDER) und eine App für Musiker (BandLab) um die Trophäe. Die komplette Liste kann bei Apple eingesehen werden.

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Für die Entwickler ist ein App Store Award eine prestigeträchtige Auszeichnung. Die ausgewählten Apps sind im Laufe des Jahres alle schon einmal im App Store vorgestellt worden. Die zusätzliche Nominierung sorgt zum Jahresende, wenn viele Geräte verschenkt werden und die Menschen Muße haben, neue Apps und Spiele auszuprobieren, für weiteres Aufsehen. Im Grunde sind also alle Finalisten jetzt schon Gewinner – egal, ob es am Ende für den blauen Block im App-Store-Icon-Design reicht oder nicht.


(mki)



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