Künstliche Intelligenz
Praxisanleitung: Wärmepumpe selbst kaufen und anschließen
Auf marinetraffic.com verfolge ich gespannt, wie das 400 Meter lange Containerschiff Ever Gifted die Malediven passiert, wie es das Kap der Guten Hoffnung umrundet, wie es mit seinen 15 Knoten wie Butter durch die Wellen des Atlantiks schneidet. Warum dieses Interesse? Weil in einem der Tausenden Container der Ever Gifted ein Paket mit einer Wärmepumpe unterwegs ist. Mit ihren 5 kW Heizleistung ist sie stark genug, um ein typisches Einfamilienhaus warm zu halten. Und das für nur 558 US-Dollar, umgerechnet 495 Euro. Hinzu kommen allerdings noch Seefracht, Zollgebühren und Mehrwertsteuer, sodass der Endpreis bei 929 Euro liegt.
- Tipps und Tricks zum Import einer Wärmepumpe direkt aus China
- Die Funktionsweise einer Wärmepumpe einfach erklärt
- Die beliebteste Wärmepumpe für Selbstbauer vorgestellt
Neben der Wärmepumpe selbst benötigen wir diverses Zubehör, um die Pumpe in Betrieb nehmen zu können. Das kostet noch einmal 600 Euro. Für 1500 Euro haben wir alles, was wir brauchen, um eine Wärmepumpe anzuschließen. Im Artikel gehen wir auf die Grundlagen ein: ie eine Wärmepumpe überhaupt funktioniert, welche Arten von Wärmepumpen es gibt und worauf man beim Kauf und bei der Planung einer Anlage achten muss.
Etwas mehr als einen Monat braucht ein Containerschiff wie Ever Gifted für die Reise von China nach Rotterdam.
Es ist auch wichtig zu wissen, dass dieser Artikel kein Projekt zum Nachbauen im klassischen Sinne ist, sondern eher eine Inspiration für Maker, die selbst an die Installation einer Wärmepumpe herangehen wollen. Es ist sicher kein Projekt für Anfänger, aber es ist für Menschen mit etwas handwerklichem Geschick, und das sind die meisten Maker, durchaus machbar.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Praxisanleitung: Wärmepumpe selbst kaufen und anschließen“.
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Künstliche Intelligenz
3 Jahre DSA: Forscher starten „Massenanfrage“ bei Facebook, X & Co.
Am 4. Oktober 2025 jährte sich die formelle Zustimmung des EU-Rates zum Digital Services Act (DSA) zum dritten Mal. Die zivilgesellschaftliche Organisation AlgorithmWatch sieht in dem Gesetz, das Online-Plattformen strengere Regeln auferlegt, zwar einen wegweisenden Schritt. Die Umsetzung in der Praxis bleibe aber mangelhaft. Anlässlich des Jubiläums hat die NGO daher gemeinsam mit der Mozilla Foundation und dem DSA40 Data Access Collaboratory eine koordinierte „Massenanfrage“ an die Betreiber sehr großer Online-Plattformen wie Facebook, Instagram, X, TikTok, YouTube und LinkedIn ins Leben gerufen.
Ziel der Aktion ist es laut einer Erklärung der Initiatoren, täglich eine Übersicht der am stärksten viral gehenden Beiträge in jedem EU-Mitgliedstaat zu erhalten. Diese Daten sollen es zivilgesellschaftlichen Organisationen ermöglichen, schnell zu erkennen, welche Inhalte – mit Fokus auf Desinformation oder schädliche Narrative – durch die Plattform-Algorithmen am stärksten gepusht werden und so potenziell auch die größte Wirkung im öffentlichen Diskurs entfalten.
Die rechtliche Basis für diese Forderung findet sich im DSA selbst: Die Verordnung verpflichtet sehr große Plattformen, öffentliche Daten „ohne unangemessene Verzögerung“ für die Forschung zugänglich zu machen. Trotz dieser klaren Ansage klafft laut Oliver Marsh, der bei AlgorithmWatch für die Technologieforschung zuständig ist, eine Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit. In Kraft getreten ist das Plattform-Gesetz im November 2022, wobei bei der Anwendbarkeit aber Übergangsregeln galten.
Anfrager betonen Klagebereitschaft
Die beteiligten NGOs kritisieren drei Hauptprobleme: Viele große Tech-Unternehmen, insbesondere X, weigerten sich regelmäßig, die geforderten Informationen herauszugeben. Das betreffe etwa ein Projekt zu Non-consensual Sexualization Tools (NSTs), die auch als „Nudifying-Apps“ bekannt sind. Dabei handelt es sich um Software, die meist mithilfe von KI ohne Zustimmung einer Person realistische, sexualisierte oder entblößende Bilder von ihr erstellt.
Auch andere Betreiber wie Meta (Facebook und Instagram) sowie TikTok lieferten in der Vergangenheit oft nur Daten von geringer Qualität oder stellten enorme Hürden auf. Die ebenfalls im DSA vorgeschriebenen regelmäßigen Bewertungsberichte der Plattformen, die eigentlich systemische Risiken aufzeigen sollen, halten die Initiatoren zudem für nutzlos.
Weiterer Kritikpunkt: Aktuelle Entwicklungen wie die KI-Zusammenfassungen in Suchmaschinen wie Google fänden im Rahmen des DSA bisher keine Berücksichtigung. Diese Überblicke direkt über den Ergebnislisten zögen Traffic von Nachrichtenquellen ab und gefährdeten so das Geschäftsmodell des Qualitätsjournalismus.
Die Organisationen betonen ihre Bereitschaft, eine Ablehnung ihrer Datenanfragen durch die Tech-Konzerne postwendend rechtlich anzufechten. Generell sei es wichtig, dass der DSA als Instrument zur demokratischen Kontrolle existiere. Die Verordnung bleibe aber eine Baustelle. Marsh hofft, dass deren Potenziale bis zum nächsten Geburtstag besser ausgeschöpft werden können. Die effektive Anwendung des DSA sei angesichts der wachsenden Risiken durch intransparente Algorithmen und der Annäherung von Tech-CEOs an antidemokratische Kräfte in Europa und den USA von entscheidender Bedeutung.
(nen)
Künstliche Intelligenz
Bilder von Tesla-Prototyp für abgespecktes Modell Y aufgetaucht
Die Hinweise darauf, dass der Autohersteller Tesla ein neues, günstigeres Modell plant, verdichten sich. Ein Poster bei Reddit veröffentlichte Fotos eines ungetarnten neuen Tesla-Modells. Nach Einschätzung der US-Nachrichtenseite Electrek handelt es sich um ein Model Y mit einigen billigeren Bauteilen, nicht um das von vielen erwarteten Billigmodell, das mit einem Preis um 25.000 US-Dollar den Markt aufmischen könnte.
Die Fotos verraten einige interessante Details. So hat es beispielsweise aerodynamisch gestaltete Räder, die die Reichweite erhöhen könnten. Die vordere Lichtleiste wich zwei getrennten Scheinwerfern, die hintere Lichtleiste entfiel komplett. Aber auch wenn das Modell deutlich abgespeckt wird, dürfte es nach Einschätzung des Electrek-Autoren kaum auf einen Preis unter 40.000 US-Dollar kommen.
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Die Meldung passt zu den Analysen eines Sicherheitsforschers, der in der neuesten Firmware für Tesla-Fahrzeuge Informationen über ein neues abgespecktes Modell entdeckte. Die Software verrät, dass bei diesem zahlreiche Extras wegfallen könnten, was den Herstellungspreis erheblich drücken würde.
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(uma)
Künstliche Intelligenz
Patentverletzungsklage von Strava gegen Garmin wegen Segments und Heatmaps
Der Trackingspezialist Strava verlangt vom Navigationsgerätehersteller Garmin, dass er den Verkauf seiner Fitness-Tracker einstellt. Das Schweizer Unternehmen, so Strava, verletze damit zwei Patente an den Kernfunktionen des Strava-Netzwerks, Heatmaps und Segments.
Heatmaps blendet Informationen in ein Karten-Overlay ein, wie stark frequentiert Strecken im Kartenausschnitt sind. Man kann daran besonders beliebte Strecken von Läufern und Radfahrern leicht ausmachen, was in der Vergangenheit auch schon zu einem Sicherheitsproblem wurde. Segments ist ein System, mit dem eine Rangliste für definierte Strecken erstellt wird. Die Nutzer können dadurch untereinander in einen direkten Wettbewerb treten.
Seit zehn Jahren implementiert
Da beide Funktionen von einer möglichst großen Zahl Teilnehmern leben, ist es an sich schon erstaunlich, dass Strava eine solche Auseinandersetzung beginnt. Noch erstaunlicher ist das vor dem Hintergrund, dass Garmin diese Funktionen bereits seit rund zehn Jahren anbietet, was Strava nicht entgangen sein kann.
Für Nutzer soll sich vorerst nichts ändern. Strava verweist darauf, dass sich Garmin-Geräte mit ihrer Plattform weiter synchronisieren können.
Beide Unternehmen hatten 2015 eine Kooperationsvereinbarung für Segments geschlossen, nachdem Garmin diese Funktion ein Jahr zuvor implementiert hatte. Nun wirft Strava Garmin vor, gegen diese Vereinbarung verstoßen zu haben.
Möglicher Streit um Patente
Das Patent für Segments wurde einem Bericht des Tech-Blogs DC Rainmaker zufolge am 31. März 2011 eingereicht und rund vier Jahre später erteilt. Allerdings hatte Strava den Dienst bereits 2009 angeboten. Üblicherweise räumt das US-Patentamt in solchen Fällen aber nur eine einjährige Gnadenfrist ein, Patente nach dem Vermarktungsstart noch anzumelden. Möglicherweise ist das ein Punkt, wo Garmin den Hebel ansetzen könnte, um das Patent zu Fall zu bringen.
Bei Heatmaps liegt laut dem Blog noch mehr im Argen: Das Grundpatent wurde am 15. Dezember 2014 eingereicht und zwei Jahre später erteilt. Ein darauf aufbauendes Patent reichte Strava 2016 ein und bekam es 2017 erteilt.
Allerdings waren die im Patent beschriebenen Heatmap-Funktionen schon vorher in Gebrauch. Garmin hatte eine solche Funktion bereits Anfang 2013 eingeführt, ein weiterer Drittanbieter hatte eine solche Heatmap offenbar bereits im Oktober 2012 realisiert. Grundsätzlich gilt: Wird ein Patent irrtümlich erteilt, obwohl das patentierte Verfahren zum Zeitpunkt der Beantragung nicht neu war, kann das Patent auf Antrag von einem Gericht für nichtig erklärt werden.
Gescheiterte Verhandlungen
In einer auf Reddit veröffentlichten Erklärung erläuterte der Strava-Produktchef Matt Salazar, warum man Garmin mit einer Klage überziehe. Grund dafür seien neue Entwicklerrichtlinien von Garmin, die von allen API-Partnern verlangten, bei jeder Nutzung der von Garmin zur Verfügung gestellten Daten das Unternehmen zu nennen. Das stelle Marketing über das Benutzererlebnis, außerdem seien es die Daten der Kunden. Verhandlungen darüber mit Garmin seien gescheitert, weswegen man nun rechtlich dagegen vorgehe.
(uma)
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