Künstliche Intelligenz
Kleiner Neuanfang: Rabbit R1 erhält mit rabbitOS 2 umfassendes Update
Das AI-Startup Rabbit hat mit rabbitOS 2 ein umfassendes Update für sein R1-Gerät veröffentlicht. Wie das Unternehmen mitteilt, wurde die Benutzeroberfläche komplett überarbeitet und um neue KI-gestützte Funktionen erweitert. Das Update ist eine Reaktion auf die massive Kritik, die das Gerät nach seinem Launch Anfang 2024 erhalten hatte.
CEO Jesse Lyu räumt ein, dass zwischen den Erwartungen der Nutzer und der ursprünglichen Software-Erfahrung eine große Lücke klaffte. „Wir haben uns entschieden, die Software komplett zu überarbeiten und die gesamte R1-Erfahrung neu zu gestalten“, erklärt Lyu. Das Unternehmen bittet damit faktisch um eine zweite Chance – ein ungewöhnlicher Schritt in der Tech-Branche.
Das ursprüngliche R1 hatte bei seiner Vorstellung auf der CES 2024 für Aufsehen gesorgt, enttäuschte jedoch bei der Markteinführung mit fehlerhafter Software und nicht funktionierenden Features. Während der Konkurrent Humane mit seinem AI Pin scheiterte und im Februar 2025 sein geistiges Eigentum für 116 Millionen US-Dollar an HP verkaufte, hält Rabbit an seinem Produkt fest.
Das neue rabbitOS 2 führt eine kartenbasierte Benutzeroberfläche ein, die sich am Konzept eines Kartenspiels orientiert. Jede Hauptfunktion des Geräts erhält eine eigene Karte im Stapel, durch den Nutzer per Wischgeste auf dem Touchscreen oder mit dem Scrollrad navigieren können. Der Touchscreen funktioniert nun wie bei einem herkömmlichen Smartphone mit Antippen und Wischen, während die ursprüngliche Version eine kompliziertere Bedienung über die Seitentaste vorsah.
Apps per Sprache erstellen mit Creations
Das zentrale neue Feature trägt den Namen Creations und erlaubt es Nutzern, eigene Apps, Tools und Spiele direkt auf dem Gerät zu erstellen – allein durch Gespräche mit dem AI-Agenten. Das System basiert auf dem Konzept des „Vibe Coding“, bei dem Nutzer ohne Programmierkenntnisse Software entwickeln können. Die Funktion wird von Rabbit Intern angetrieben, einem universellen AI-Agenten, den das Unternehmen im Juni offiziell vorgestellt hatte.
Der Erstellungsprozess läuft über ein Gespräch: Nutzer beschreiben die gewünschte App, woraufhin das Gerät präzisierende Fragen stellt. Der AI-Agent verfügt über umfassendes Wissen über die R1-Hardware, sodass keine technischen Details spezifiziert werden müssen. Laut Engadget dauert der Prozess etwa fünf Minuten – etwa für die Erstellung einer Gitarren-Tuner-App mit individuell gestaltbarer Oberfläche.
Die fertigen Creations können über Rabbithole, Rabbits Online-Hub für das R1, oder per QR-Code geteilt werden. Das Unternehmen verzichtet damit auf einen traditionellen App Store wie bei Android oder iOS. Nutzer können auf der Website aus einer wachsenden Liste bestehender Creations wählen und diese kostenlos auf ihr R1 installieren.
Weitere Verbesserungen und neue Funktionen
Neben Creations bringt rabbitOS 2 zahlreiche weitere Verbesserungen: Gespräche mit dem R1 werden jetzt auf dem Bildschirm angezeigt, wobei multimodale Eingaben aus Sprache, Text und Bildern in derselben Anfrage kombiniert werden können. Meeting-Aufzeichnungen werden lokal gespeichert und funktionieren offline, inklusive AI-generierter Zusammenfassungen. Rabbit Intern unterstützt nun auch Bildgenerierung, und Transkripte übersetzter Gespräche sind im Rabbithole-Journal verfügbar.
Trotz der umfangreichen Überarbeitung bleibt die grundsätzliche Herausforderung bestehen: Nutzer wollen nicht zwei Geräte mit sich führen. Lyu räumt ein, dass viele Funktionen auf Smartphones – insbesondere Banking-Apps – noch nicht durch AI-Agenten ersetzt werden können. Er hofft jedoch, dass die Nachfrage der Verbraucher Geldgeber dazu bewegen wird, Rabbit und das R1 zu unterstützen.
(mki)
Künstliche Intelligenz
KI soll für Wirtschaftswachstum trotz schrumpfender Bevölkerung sorgen
KI-Einsatz könnte der deutschen Wirtschaft zu neuem Wachstum verhelfen, prognostiziert ein Forschungsteam des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Demnach könnte das Brutto-Inlands-Produkt (BIP) innerhalb der nächsten 15 Jahre im Schnitt 0,8 Prozentpunkte pro Jahr stärker wachsen. Höhere Arbeitsproduktivität, Einsparungen und neue Geschäftsfelder, die durch KI ermöglicht werden, sollen laut IAB für den zusätzlichen Schub sorgen.
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Zugleich erwarten die Experten erhebliche Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und Verschiebungen in unterschiedlichen Berufszweigen: So sollen durch KI etwa 1,6 Millionen Stellen in den nächsten 15 Jahren entweder wegfallen oder neu entstehen. Die Gesamtzahl der Arbeitsplätze soll in dem Zukunftsszenario aber weitgehend stabil bleiben, weil sich die gegenläufigen Effekte insgesamt ausgleichen würden.
Besonders günstig fällt die Prognose dabei für Jobs bei IT- und Informationsdienstleistern aus, bei denen der Arbeitskräftebedarf um rund 110.000 Personen steigen soll. In Bereichen wie Unternehmensdienstleistungen könnten hingegen 120.000 Arbeitsplätze entfallen.
Vor allem Spezialistenjobs betroffen
„KI führt primär zu einem Umbruch am Arbeitsmarkt. Gefragt sind künftig andere Tätigkeiten und Kompetenzen, nicht weniger Arbeit“, erklärt Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“. Entscheidend sei aber, dass Unternehmen neue Geschäftsmodelle entwickeln und die notwendige Infrastruktur für den KI-Einsatz geschaffen wird.
Wer von den Auswirkungen der KI betroffen ist, hängt laut Prognose auch von der eigenen Qualifikation ab. Besonders treffe es Tätigkeiten auf Spezialisten- und Experten-Niveau: Jobs dieser Stufe würden zwar weiter zunehmen, aber einen deutlichen Dämpfer gegenüber Szenarien ohne breiten KI-Einsatz aufweisen. An der Nachfrage nach Hilfs- und Anlernkräften ändere sich im Wesentlichen nichts, der Bedarf an Fachkräften fiele vergleichsweise stärker aus.
„KI kann zur Brücke zwischen wirtschaftlichem Wachstum und einer schrumpfenden Bevölkerung werden. Damit dieses Potenzial realisiert wird, braucht es gezielte Qualifizierungsstrategien und eine hohe Anpassungsbereitschaft in Wirtschaft und Gesellschaft“, resümiert IAB-Forscher Christian Schneemann die Prognose.
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(axk)
Künstliche Intelligenz
EuGH: Polizei darf DNA- und Biometriedaten Verdächtiger unterschiedslos erheben
Polizeibehörden der EU-Staaten dürfen unterschiedslos biometrische und genetische Daten wie Fingerabdrücke und DNA-Profile von Verdächtigen und strafrechtlich Verfolgten erheben und speichern. Voraussetzung ist, dass die nationalen Gesetze oder die Rechtsprechung angemessene Fristen für die regelmäßige Überprüfung der Notwendigkeit der Aufbewahrung und die Einhaltung der strengen Grundsätze zum Schutz sensibler Daten gewährleisten. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag entschieden.
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Im Kern können nationale Polizeibehörden laut dem Urteil in der Rechtssache C-57/23 auf der Grundlage ihrer internen Vorschriften darüber entscheiden, ob die Speicherung der Informationen über Körpermerkmale und DNA notwendig ist.
Das Verfahren geht auf den Fall eines tschechischen Beamten zurück, der im Rahmen eines gegen ihn gerichteten Strafverfahrens von der Polizei vernommen wurde. Trotz seines Widerspruchs ordneten die Ordnungshüter die Abnahme seiner Fingerabdrücke, die Erstellung eines genetischen Profils mithilfe eines Wangenabstrichs sowie die Aufnahme von Fotos und eine Personenbeschreibung an, die in Datenbanken gespeichert wurden.
Lebenslange Speicherung ist problematisch
Der Beamte, der 2017 rechtskräftig verurteilt wurde, focht die Identifizierungsmaßnahmen und die Speicherung seiner Daten in einem separaten Verfahren als rechtswidrigen Eingriff in sein Privatleben an. Ein tschechisches Gericht ordnete daraufhin zunächst die Löschung der umstrittenen Informationen fest. Das tschechische Oberste Verwaltungsgericht legte dagegen Beschwerde ein und stellte dem EuGH die Frage, ob die nationale Vorschrift mit der EU-Richtlinie über den Datenschutz im Bereich der Strafverfolgung vereinbar sei.
Der EuGH stellte zunächst klar, dass der Begriff „Recht der Mitgliedstaaten“ im Kontext der Erhebung, Speicherung und Löschung solcher Daten eine allgemeine Bestimmung umfasst. Diese legt die Mindestvoraussetzungen fest, sofern die Vorgaben hinreichend vorhersehbar sind und gerichtlich überprüft werden können.
Das Aufbewahren der Körpermerkmale und DNA-Spuren knüpfen die Luxemburger Richter an zwei Bedingungen: Die Zwecke der Erhebung dürfen keine Unterscheidung zwischen Verdächtigen und strafrechtlich Verfolgten erfordern. Zudem müssen die für die Verarbeitung Verantwortlichen national verpflichtet sein, alle Grundsätze und besonderen Anforderungen für die Verarbeitung sensibler Daten zu beachten.
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Zur Speicherdauer erläutert der EuGH, dass die einschlägige nationale Vorschrift nicht notwendigerweise eine Höchstgrenze vorsehen muss. Vorausgesetzt ist, dass sie angemessene Fristen für die regelmäßige Überprüfung der Notwendigkeit der Speicherung dieser Daten festlegt. Dabei muss zudem beurteilt werden, ob eine Verlängerung unbedingt erforderlich ist.
Bereits 2024 urteilte der Gerichtshof, dass die allgemeine Speicherung biometrischer und genetischer Daten strafrechtlich Verurteilter bis zu ihrem Tod gegen EU-Recht verstößt. Das spezifische Rückfallrisiko sei zu beachten.
(wpl)
Künstliche Intelligenz
„Dungeons & Dragons: Battlemarked“ – Was taugt das Tabletop-Rollenspiel?
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Das ursprüngliche „Demeo“ erschien 2021 exklusiv für Virtual Reality und simulierte mit viel Charme rundenbasierte Tabletop-Rollenspielabende mit Freunden. Allein oder mit bis zu drei Gefährten stellt man eine Gruppe aus archetypischen Klassen zusammen, bewegt die Miniaturen taktisch über die Kacheln der Dungeons und setzt mithilfe von Karten Spezialfähigkeiten ein. Würfelwürfe entscheiden dabei, ob eine Aktion gelingt, fehlschlägt oder kritisch trifft.
„Demeo“ mauserte sich schnell zu einem der erfolgreichsten Multiplayer-Titel des Mediums und ist inzwischen auch als Bildschirmversion auf zahlreichen anderen Plattformen verfügbar, darunter PC und Mac, PlayStation 5 und iPad.
Nach der Veröffentlichung des letzten großen Content-Updates vor drei Jahren wurde es ruhig um den Titel. Was die Fans nicht wussten: Resolution Games konnte sich eine offizielle Dungeons-&-Dragons-Lizenz sichern und arbeitete im Geheimen an einem Nachfolger, der das Original in den Schatten stellen sollte.

Auf der Karte hüpft man von Schauplatz zu Schauplatz. Eine große, frei erkundbare Welt gibt es jedoch nicht.
(Bild: Resolution Games)
Das heute erscheinende „Battlemarked“ kombiniert das leicht zugängliche, rundenbasierte Tabletop-Rollenspielsystem von „Demeo“ mit den Schauplätzen und dem Lore der „Forgotten Realms“, der beliebtesten D&D-Kampagnenwelt.
Neue Spieler müssen weder mit „Demeo“ noch mit Dungeons & Dragons vertraut sein: Ein Tutorial erklärt die Spielmechanik, die fast komplett aus „Demeo“ übernommen wurde, während Gespräche mit NPCs schrittweise an die Geschichte, Völker und Konflikte der Rollenspielwelt heranführen.
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Resolution Games
Die VR- und Bildschirmversion besitzen jeweils eine eigene Spieloberfläche, die der Unterschiedlichkeit der beiden Medien Rechnung trägt. Da „Battlemarked“ Crossplay unterstützt, können Spieler aller Plattformen gemeinsam spielen, mit oder ohne VR-Brille.
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Wir haben mit Meta Quest 3 die beiden Story-Kampagnen durchgespielt, die uns nach Neverwinter Wood und Icewind Dale führten.
Demeo 2.0: Storylastiger, vielfältiger, zugänglicher
„Battlemarked“ erfüllt einen der größten Wünsche der „Demeo“-Fans: Die Abenteuer spielen sich nicht mehr nur in isolierten Dungeons ab, sondern sind in Story-Kampagnen eingebettet. Die bestehen aus Haupt- und Nebenquests, die die Spieler an verschiedene Orte führen, wo sie diversen NPCs und Herausforderungen begegnen. Hiermit gewinnt „Demeo“ erstmals eine erzählerische Dimension. Dies und die deutlich vielfältigeren, hübsch designten Fantasy-Schauplätze tragen spürbar zur Atmosphäre bei.

Die Gefährten machen in einer Taverne Rast und unterhalten sich mit einem Story-NPC. Das Bild zeigt die Steam-Version.
(Bild: Resolution Games)
Die vier Dungeons des Spiels bilden die Höhepunkte der beiden Kampagnen und bestehen wie in „Demeo“ aus drei Stockwerken und einem Endgegner. Hat man sie gemeistert, kann man die Dungeons später mit Freunden direkt betreten, ohne die Story-Kampagne durchspielen zu müssen.
Spielmechanisch bleibt alles nah an „Demeo“. Was sich verändert hat, ist das Spielgefühl: „Battlemarked“ spielt sich deutlich actionreicher, mit schnelleren Abläufen und mehr Gegnern, was allerdings zulasten des taktischen Anspruchs geht. Während in „Demeo“ eine unbedachte Aktion schnell das Ende eines Abenteuers bedeuten konnte, zeigt sich der Nachfolger deutlich gnädiger. Solange nicht die gesamte Heldengruppe fällt, lassen sich Helden ohne Lebenspunkte beliebig oft wiederbeleben. Außerdem sorgt der schnelle Nachschub an Karten dafür, dass taktische Fehlentscheidungen weniger hart bestraft werden.

Eine typische Spielszene mit vier Helden.
(Bild: Resolution Games)
Die Absicht des Studios ist klar: „Battlemarked“ soll zugänglicher und temporeicher sein und damit ein breiteres Publikum erreichen. Eine Entscheidung, die unter „Demeo“-Veteranen wohl für Kontroversen sorgen wird. Für erfahrene Spieler gibt es immerhin die Möglichkeit, den Schwierigkeitsgrad der Dungeons anzuheben.
Weitere Kampagnen und Helden geplant
Gefallen hat uns die neue Möglichkeit, Helden zu erstellen und diese über einzelne Partien hinweg zu leveln. Durch gesammelte Erfahrungspunkte lassen sich ihre Fähigkeiten verbessern und neue freischalten, was mehr Raum für individuelle Spielstile bietet. Die Levelgrenze der Helden ist allerdings schnell erreicht, und das Spiel lässt weiterhin ein langfristig motivierendes Endgame vermissen. Zumindest an neuen Inhalten soll es in Zukunft nicht mangeln: Für 2026 und die Zeit danach sind DLCs mit neuen Kampagnen und Helden geplant.

Spieler können Helden erstellen und mit aufsteigendem Level deren Fähigkeiten verbessern.
(Bild: Resolution Games)
Das erste „Demeo“ konnte sein Potenzial nie ganz entfalten, da die Weiterentwicklung des Spiels zugunsten des Nachfolgers abgebrochen wurde. Die Hoffnung geht nun dahin, dass „Battlemarked“ gelingt, was „Demeo“ nicht vergönnt war: ein an Umfang und Tiefe stetig wachsendes Taktik-Rollenspiel zu begründen.
Die Zeichen stehen gut: „Battlemarked“ hat zum Start bereits mehr zu bieten als das erste „Demeo“ nach zwei Jahren. In vielerlei Hinsicht erweitert und verbessert es das Original spürbar. Die in unserem Test vereinzelt auftretenden Bugs und Balancing-Probleme dürfte Resolution Games zügig beheben.
Wer kann, sollte die VR-Version spielen: Sie vermittelt durch das Gefühl, mit Freunden um einen Tisch zu sitzen, eine deutlich stärkere soziale Präsenz. Auch lokaler Multiplayer in Mixed Reality wird unterstützt, sofern man mehrere Meta Quests nutzt. Dabei wird das Spielbrett für alle Spieler synchronisiert auf einen realen Tisch projiziert.
„Demeo x Dungeons & Dragons: Battlemarked“ ist ab sofort bei Steam (PC, Mac, PC-VR), im Playstation Store (PS5, PS VR2) und im Horizon Store (Meta Quest 2, 3, 3S) erhältlich. Der Preis beträgt 30 Euro.
(tobe)
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