Künstliche Intelligenz
Drohnenführerschein: Amt hebt Kostenbescheid für vier Jahre alte Prüfungen auf
Ende Juli berichtete heise online, dass das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zweifelhafte Kostenbescheide in Höhe von 25 bis 45 Euro an Drohnenfans verschickt. Diese richteten sich an Bürger, die vor sage und schreibe vier Jahren den Kompetenznachweis A1/A3 – umgangssprachlich „kleiner Drohnenführerschein“ – erworben beziehungsweise sich (zugleich) als Betreiber eines unbemannten Luftfahrzeugs registriert hatten. Für Kritik sorgte damals auch und vor allem, dass die Bescheide sogar an Nutzer gingen, die besagte Bescheinigungen zwischen dem 18. Juni 2021 (dem Beginn der Kostenpflicht) und dem 15. August 2021 erworben hatten, obwohl das LBA auf Nachfrage von heise online selbst erklärte, dass die Informationen zur Gebührenpflicht in diesem Zeitraum wohl nicht auf dem offiziellen Onlineportal des Amtes veröffentlicht worden waren. So konnte das Luftfahrt-Bundesamt nur sagen, dass Nutzer diese Information „spätestens ab dem 16. August 2021“ auf besagter Seite erhielten. Dennoch trieb das LBA das Geld seinerzeit unbeirrt ein.
Doch nun scheint es eine Wende zu geben: So erhielt heise online von seinem Leser Jörn Ahrens die Nachricht, dass sein Gebührenbescheid nach seinem Widerspruch aufgehoben wird – sprich: Ahrens muss nicht zahlen beziehungsweise bekommt sein Geld zurück, Verwaltungskosten werden nicht erhoben. Der entsprechende Bescheid über 45 Euro, der Widerspruch und der Aufhebungsbescheid liegen heise online vor. Laut Ahrens hat er den Drohnenführerschein und die Registrierung am 11. Juli 2021 abgelegt beziehungsweise vorgenommen – also genau im strittigen Zeitraum. Der Betroffene hatte in seinem Widerspruch daher auch geltend gemacht, dass es zu diesem Zeitpunkt an der Aufklärung hinsichtlich der anfallenden Kosten mangele. Insofern ist davon auszugehen, dass das Luftfahrt-Bundesamt hier seine ursprüngliche Ansicht geändert hat – auch wenn es (wie üblich) im Aufhebungsbescheid keine konkreten Gründe für seine Entscheidung nennt.
Zur Kasse gebeten
Nach Informationen von heise online waren Betroffene zuvor mit entsprechend begründeten Widersprüchen gescheitert und hatten darauf gezahlt, um sich keinem Mahnverfahren und den damit verbundenen weiteren Kosten auszusetzen. Hinzu dürfte eine Reihe von Drohnenfans kommen, die gleich gezahlt und auf einen Widerspruch verzichtet haben, da sie aufgrund von Berichten anderer keine Erfolgsaussichten sahen. heise-online-Leser Thomas Spangenberg hatte auf Nachfrage sogar vom LBA den vorsorglichen Hinweis erhalten, dass ein erfolgloser Widerspruch mit Kosten (in der Regel in Höhe von mindestens 40 Euro) verbunden sei. Hinzu kamen eventuell Mahngebühren, da manche erst durch eine Mahnung überhaupt von dem Kostenbescheid erfuhren. Schließlich hatte das LBA den Gebührenbescheid online im persönlichen „Betreiber-/Fernpilotenkonto“ hinterlegt und darauf lediglich in einer Mail an die seinerzeit angegebene Adresse hingewiesen.
Zur Kasse bitte: Seit dem 18. Juni 2021 muss man für den EU-Leistungsnachweise A1/A3 und die Registrierung als Drohnenbetreiber bezahlen – insgesamt 45 Euro. Der Screenshot stammt aus einem Kostenbescheid.
Was nun?
Das wirft die Frage auf, wie das Luftfahrt-Bundesamt mit ebendiesen Fällen umgehen will. Erhalten diejenigen, die bereits gezahlt haben, obwohl sich ihre Bescheide auf den Zeitraum zwischen dem 18. Juni 2021 und dem 15. August 2021 bezogen, ihr Geld nun auch zurück? Und macht es dabei nach Ansicht des LBA einen Unterschied, ob diese Personen Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt haben, der dann abgelehnt wurde? Diese Fragen hat heise online dem Amt zukommen lassen, eine Antwort steht bislang noch aus.
(nij)
Künstliche Intelligenz
EU plant sechs weitere KI-Fabriken in Europa
Die EU plant den Bau von sechs weiteren großen KI-Fabriken in Europa. In Tschechien, Litauen, Polen, Rumänien, Spanien und den Niederlanden sollen nun sogenannte KI-Fabriken entstehen, wie die EU-Kommission mitteilte. Sie sollen demnach Start-ups, kleinen und mittleren Unternehmen sowie der Industrie direkten Zugang zu KI-optimierten Supercomputern bieten.
Dafür investieren die Mitgliedsstaaten zusammen mit der EU laut Mitteilung mehr als 500 Millionen Euro. Die EU möchte beim Thema KI aufholen und sich von technischen Abhängigkeiten befreien. Die USA gelten als Marktführer bei der Technologie und auch China hat eine Vorreiterrolle.
Zunächst kein weiterer deutscher Standort
Für noch größere von der EU unterstützte KI-Fabriken — sogenannte „Gigafactories“ — ist eine Entscheidung noch nicht gefallen. Aus Deutschland hatten die Deutsche Telekom, der Cloudanbieter Ionos und die IT-Tochter der Schwarz-Gruppe (Lidl, Kaufland) Interesse angemeldet. Den Zuschlag für eine KI-Fabrik gab es hingegen im vergangenen Jahr bereits für das KI-Projekt „HammerHai“ in Stuttgart. Insgesamt hat die EU bisher 19 Standorte für KI-Fabriken ausgewählt.
(nen)
Künstliche Intelligenz
Big Brother Awards: Preise unter anderem für Amazon, Dobrindt und weitere
Zur Stunde werden in Bielefeld die Big Brother Awards verliehen. Was im Jahre 2000 in einem kleinen Keller begann, ist mittlerweile eine Gala mit „geschliffener Rede und Musik“, wie der Veranstalter Digitalcourage schreibt. Inmitten vieler Umbrüche bleibt man sich treu: Mit Alexander Dobrindt erhält der 14. Innenminister den Negativpreis, dieses Mal für ein „Sicherheitspaket“ voller Überwachungstechniken. Den Anfang machte vor 25 Jahren der Berliner Innensenator Eckart Werthebach mit dem Ausbau der Telefonüberwachung durch sogenannte IMSI-Catcher.
Zum Jubiläum gibt es aber auch Veränderungen: Jugendliche von Teckids präsentieren in der Kategorie „Jung und überwacht“ in Sketchen die Datenkraken aus ihrer Lebenswelt. Der Einsatz von iPads in Schulen und der Messanger WhatsApp werden deshalb ausgezeichnet, weil beide auf ihre Weise Nichtnutzer ausgrenzen. Die heutige Preisverleihung wird als Livestream übertragen.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) ist mit der Neuauflage eines „Sicherheitspakets“ der unglückliche Gewinner in der Kategorie „Behörden und Verwaltung“. Mit dem Gesetz sollen Maßnahmen wie die biometrische Datensuche per Gesichtserkennung im Internet und in den sozialen Medien durch die Bundespolizei und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ermöglicht werden. Preistreibend ist auch die von Dobrindt veranlasste Prüfung, ob die Software Gotham des US-Unternehmens Palantir bundesweit von dem Bundeskriminalamt eingesetzt werden kann.
Damit befindet sich Dobrindt in guter Gesellschaft: im Jahre 2019 erhielt der hessische Innenminister Peter Beuth einen Big Brother Award, weil er die Palantir-Software unter dem unverfänglichen Namen „Hessendata“ für 0,01 Euro zuzüglich 600.000 Euro Schulungskosten angeschafft hatte. Großes Lob für die Auszeichnung von Beuth kam von der damaligen SPD-Abgeordneten Nancy Faeser – bevor sie Bundesinnenministerin wurde und ihr eigenes „Sicherheitspaket“ schnürte, Gesichtserkennung inklusive.
Mittlerweile gibt es einen Big Brother Award in der Kategorie „Neusprech“. Zum 25. Jubiläum ist es der „Bürokratieabbau“, mit dem Firmen eine Deregulierung in ihrem eigenen Interesse fordern. Ob es der Datenschutz ist oder der Umweltschutz, der Verbraucherschutz oder das Lieferkettengesetz, immer muss der Bürokratieabbau als Deckmäntelchen für die unterschiedlichsten Gängelungsversuche herhalten, argumentieren die Preisverleiher. Das gelte auch für die Politik, wie in den USA zu sehen sei. Dort würden im Namen des Bürokratieabbaus ganze Behörden geschleift und auf Trump-Kurs gebracht. Deshalb geht der Big Brother Award an kein Unternehmen oder eine Behörde, sondern wird unter dem Stichwort „Was mich wirklich wütend macht“ zu einem Plädoyer für digitale Souveränität in Europa mit 450 Millionen Menschen und 23 Millionen Unternehmen. „Wir müssen verdammt noch einmal Ernst machen mit der digitalen Souveränität! Bundesbehörden und alle wichtigen Institutionen, Schulen, Universitäten, Stadtwerke, Verbände und Firmen müssen schnellstmöglich weg von Microsoft, Google, Amazon“, sagte Laudatorin Rena Tangens.
Arbeitswelt: Big Brother Award für Amazon
Einen Big Brother Award für Amazon in der Kategorie „Arbeitswelt“ dürfte niemanden verwundern. Tatsächlich bekam Amazon Logistik Bad Hersfeld im Jahre 2015 den Preis für Klauseln in den Arbeitsverträgen, die die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeitenden verletzten, und für die Speicherung von Gesundheitsdaten in den USA. 2025 geht der Arbeitswelt-Preis erstmals an deutsche Gerichte, die zugunsten von Amazon urteilten.
2017 wandte sich der Amazon-Betriebsrat des Logistikzentrums in Winsen an der Luhe an den niedersächsischen Datenschutzbeauftragten. Dieser befand, dass die Leistungsmessung der „Picker“ auf „schwerwiegende Art und Weise in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ eingreife. Der Fall ging vor das Verwaltungsgericht Hannover. Es kam zur Gerichtsverhandlung – in den Räumlichkeiten des Konzerns. Amazon gewann das Verfahren, weil die Leistungsmessung ein „objektives Feedback“ ermögliche. Die dauerhafte Speicherung der Daten sei „für die permanente Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erforderlich“ und daher „im Eigeninteresse“ der Beschäftigten.
Neben der 10. Kammer des Verwaltungsgerichtes Hannover darf sich auch der 1. Senat des Bundesarbeitsgerichtes über einen Big Brother Award freuen. Er hatte als letzte Instanz über die Nutzung der Software „People Engine /New HCM“ zu entscheiden, die Personaldaten in den USA verarbeitet, ohne dass der Betriebsrat eine Kontrolle über die Datenverarbeitung habe. Der Fall ging zunächst vor das Arbeitsgericht Fulda und dann zum Landesarbeitsgericht Hessen. Beide Gerichte entschieden, dass die Einführung der Software nicht mit Datenschutzargumenten untersagt werden darf. Das Landesgericht versuchte sogar, den Gang zum Bundesarbeitsgericht zu verbieten, was eine weitere Klage zur Folge hatte. Schließlich landete der Streit doch vor dem höchsten Gericht. Das urteilte kurz und knapp, dass die Beschwerde unzulässig sei und man von einer weiteren Begründung absehe.
Auch Google hat bereits zwei Big Brother Awards in seinem virtuellen Schrank, einmal für das „globale Datensammeln“ und einmal für die „massive Manipulation“ des Internet-Werbemarktes. Den nächsten Award könnte sich Google Ireland Limited in der Kategorie „Technik“ für die „Zwangs-KI Gemini in Android-Mobiltelefonen“ abholen. Gegenüber dem alten Google-Assistenten bewertete die Preis-Jury es als besonders kritisch, dass sich der neue Chatbot über die Update-Funktion in die Mobiltelefone einschleicht und nur schwer deaktiviert beziehungsweise datenschutzfreundlich eingestellt werden kann. Genüsslich zitiert Laudator Frank Rosengart vom Chaos Computer Club in seiner Rede, dass man bei Google eigentlich derselben Meinung ist, wenn es in den Datenschutzhinweisen heißt: „Geben Sie in Ihren Unterhaltungen keine vertraulichen Informationen und keine Daten an, die Prüferinnen und Prüfer nicht sehen sollen oder die nicht zur Verbesserung der Produkte, Dienste und Technologien für maschinelles Lernen von Google verwendet werden sollen.“ Mit „Prüferinnen und Prüfer“ sind Tausende von schlecht bezahlten Raters gemeint, die bei Google-Dienstleistern wie GlobalLogic, die Fragmente der in die Cloud kopierten Chatbot-Unterhaltungen vor dem KI-Training lesen und einordnen.
25 Jahre und kein Ende
Die ersten Big Brother Awards wurden 1998 in Großbritannien von Privacy International vergeben. Im Zuge der Enfopol-Recherchen erhielt die britische Abhörstation Menwith Hill einen „Lifetime Award“. In Deutschland übernahm der Verein zur „Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs“ (FoeBuD) ab 2000 die Aufgabe, die von einer Jury ausgewählten Preisträger zu präsentieren. In der Jury saßen Mitglieder anderer IT-kritischer Vereine wie dem Chaos Computer Club oder dem Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft FITUG.
25 Jahre später hat sich vieles verändert, doch die Preise sind geblieben: Den FITUG gibt es nur noch im Web, aus FoeBuD wurde Digitalcourage und bei den Preisen kamen neue Kategorien wie „Social Media“ zu den Klassikern „Arbeitswelt“ und „Technik“ hinzu. Während in anderen Ländern die Vergabe von Big Brother Awards längst wieder eingestellt wurde, lief die Bielefelder Gala weiter und weiter, mitunter gekoppelt an weitere Aktionen: 2006 zogen rund 300 Demonstranten vor der Preis-Gala unter dem Motto „Freiheit statt Angst“ durch die Bielefelder Innenstadt. In 25 Jahren wurde übrigens nur ein einziges Mal ein Positiv-Preis für den Datenschutz vergeben. Der Whistleblower Edward Snowden erhielt 2014 den “Julia-und-Winston-Award“.
(mack)
Künstliche Intelligenz
Analyse: Warum Wärmepumpen in Deutschland teurer sind als in Nachbarländern
Eine wirtschaftlich sauber geplante Wärmepumpe sollte von den Lebenszeit-Gesamtkosten unter einer Gasheizung liegen. Ein großer Faktor dabei sind wie bei jeder Effizienztechnik die höheren Anschaffungskosten. Allerdings liegen die Kosten einer Wärmepumpenheizung in vielen europäischen Ländern wesentlich niedriger als in Deutschland. Oft sieht es aus, als koste eine solche Heizung anderswo nur ein Drittel. Woran liegt das?
Wir schauen nach Frankreich, Großbritannien, Schweden, Norwegen, Dänemark und in die Schweiz, um nicht nur ein Gefühl für die Preise zu bekommen, sondern auch für die technisch typische Installation. Was auf den ersten Blick vergleichbar aussieht, ist das nämlich auf den zweiten Blick eher selten. Wir ermitteln die deutschen Preistreiber, die Unterschiede in der Technik, in den Ansprüchen, im Klima, bei den Förderungen und in der Bürokratie.
- Die Preise für Wärmepumpen sind in Deutschland höher als in vielen Nachbarländern.
- Es werden aber oft Äpfel mit Birnen oder gar Rosinen verglichen: Die billigeren Systeme in anderen Ländern sind meist wesentlich einfacher.
- Bürokratie, Vorgaben und Fachkräftemangel verteuern Heizungen weiter (nicht nur Wärmpepumpen, alle Heizungen).
- Milde Besserung für die Zukunft ist absehbar durch Skaleneffekte und Modularisierung.
Im Ausblick am Ende zeigen wir die effektivsten Hebel zur künftigen Kostensenkung des Segments auf. Der Artikel verweist zudem auf Tipps in unserem Abo-Archiv, mit denen Selbstplaner sparen können – und zwar durch Abstriche, die wenig stören.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Analyse: Warum Wärmepumpen in Deutschland teurer sind als in Nachbarländern“.
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