Künstliche Intelligenz
LG Hamburg: xAI darf Unwahrheiten nicht als Fakten verbreiten
Der Verein Campact hat vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen den Betreiber der Plattform X.com und die damit verzahnte sogenannte Künstliche Intelligenz Grok erwirkt. Die Firma xAI, die den Chatbot Grok entwickelt, muss nun dafür Sorge tragen, dass die von ihr betriebene KI nicht länger unzutreffend behauptet, dass der Verein Campact aus Steuermitteln finanziert würde.
Der Verein, der sich als Plattform für politische Kampagnen versteht, ist derzeit nicht einmal eine steuerbegünstigte Organisation im Sinne der Abgabenordnung und wird aus privaten Spendenmitteln finanziert. Doch eine Steuerfinanzierung hatte das Modell nachweislich behauptet. Aus Sicht des Gerichts handelt es sich daher offenbar um eine unwahre Tatsachenbehauptung. Für das Unterbinden der Verbreitung sei daher xAI als Betreiber verantwortlich.
Nur Zwischenetappe auf dem Weg zur Klärung
Die einstweilige Verfügung ist dabei im Rechtsstreit zwischen privaten Stellen ein zivilprozessuales Mittel, mit dem verhindert werden soll, dass eine Schädigung der Rechte der Partei sich nachhaltig realisiert, bevor ein Gericht die streitige Angelegenheit abschließend beurteilen konnte. Insbesondere bei der Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen sind Einstweilige Verfügungen ein häufig gewähltes Mittel, da ein möglicher Schaden durch Unwahrheiten im Internet durch Juristen mitunter als sich potenziell selbst weiterverbreitend und somit irreparablen Schaden betrachtet wird. Das Landgericht Hamburg sah das Rechtsschutzbedürfnis der Kampagnenorganisation als gerechtfertigt an.
Demgegenüber steht bei der Verbreitung durch natürliche Personen die freie Meinungsäußerungsfreiheit und bei Presseerzeugnissen die Pressefreiheit als abzuwägendes Schutzgut – auf beides kann sich der Grok-Betreiber xAI jedoch nicht berufen. Die Firma kann zum einen gegen die einstweilige Verfügung vorgehen, zum anderen steht das Hauptsacheverfahren noch aus. Erst ein Urteil im Hauptsacheverfahren könnte einen juristischen Präzedenzfall schaffen.
Bei Campact gibt man sich mit dem Etappensieg zufrieden. „Der Beschluss ist ein wichtiges Signal im Kampf gegen Fake News“, sagt Astrid Deilmann, geschäftsführende Vorständin bei Campact. „Auch KI-Chatbots wie Grok sind der Wahrheit verpflichtet.“ xAI würde in die Verantwortung genommen und dürfe falsche Behauptungen nicht einfach achselzuckend hinnehmen, sondern müsse dafür sorgen, dass Lügen nicht verbreitet werden, so Deilmann weiter.
Grok: Halte mich an Recht
Bei einem Testlauf am Freitagvormittag antwortete Grok auf die Frage „Wird Campact aus Steuermitteln finanziert?“ auch korrekt, dass dies nicht der Fall sei. Pikant: Grok listet korrekt auf, dass immer wieder Fehlinformationen kursieren würden – nur die eigene Verbreitung wird durch die xAI nicht thematisiert.
Erst auf Nachfrage bestätigt der KI-Chatbot aus dem Musk-Universum dann, dass es wohl eine entsprechende Verfügung gegeben hat. „Diese Verfügung wurde erlassen, nachdem Grok in einer Antwort auf X.com eine solche Falschbehauptung gemacht hatte. Als KI von xAI respektiere ich geltendes Recht und passe meine Antworten entsprechend an, um genaue und verifizierte Informationen zu liefern“, so die Stellungnahme des LLMs.
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Viele juristische Fragestellungen zu KI offen
Das Verfahren wegen der xAI ist nur eines von einer ganzen Reihe von Verfahren, in denen die Frage geklärt wird, wie Modelle an der Verbreitung von klar rechtswidrigen Inhalten oder unwahren Tatsachenbehauptungen gehindert werden können. Während etwa im Presserecht langjährige juristische Erfahrungen existieren, was zulässig ist und was nicht und auch bei Fragen der Anbieterhaftung für von Dritten verbreitete Inhalte breite umfangreiche Rechtsauslegung stattgefunden hat, ist die Verarbeitung etwa von Aussagen oder von Persönlichkeitsrechten und deren Nutzung durch Technologie ohne weiteres menschliches Zutun noch Neuland.
Dass LLM-Betreiber Filtermechanismen einsetzen, um staatlichen Vorgaben oder Urteilen von Gerichten zu entsprechen, ist dabei nicht nur bei chinesischen Modellen der Regelfall, die sich bei einer Nutzbarkeit in China an dortige Zensurvorschriften halten müssen.
(afl)
Künstliche Intelligenz
Leuchtmittelwahl: Mit passendem Licht fit und munter durch den Winter
Das Sonnenlicht: warm, hell und im Winter leider selten da. Da Winterschlaf keine Option ist, muss Ersatz her. Mit der richtigen Beleuchtung bleiben Sie im Homeoffice frisch und munter, sehen in Videokonferenzen natürlich statt blass und grau aus und fühlen sich in der dunklen Jahreszeit insgesamt besser.
Durch ausreichende Helligkeit und flimmerfreies Licht ermüden weder die Augen noch der Kopf zu schnell. Und wenn der Winterblues zuschlägt, kann eine Tageslichtlampe dagegen helfen.
- Flimmerfrei und mindestens 500 Lux hell – damit bleibt man im Homeoffice frisch und fokussiert.
- In Videokonferenzen sorgt neutralweißes Licht zusätzlich für natürliche Farben.
- Tageslichtlampen vertreiben mit intensivem, kaltweißem Licht den Winterblues.
Ausreichend hell für Büroarbeit
Im Arbeitszimmer, in der Küche und im Bad liegt die empfohlene Beleuchtungsstärke mit 500 oder mehr Lux deutlich über der im Wohn- oder Schlafzimmer. Obwohl das Arbeitszimmer auf den ersten Blick auch bei deutlich weniger als 500 Lux hell genug zu sein scheint, ermüden die Augen in zu dunklen Räumen besonders bei filigranen Arbeiten viel schneller.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Leuchtmittelwahl: Mit passendem Licht fit und munter durch den Winter „.
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Künstliche Intelligenz
Studie: Rechenzentren rund um Frankfurt kurbeln Wirtschaft an
Frankfurt und das umliegende Rhein-Main-Gebiet haben sich zu einem der wichtigsten digitalen Hubs Europas entwickelt. Eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Consult) und des Beratungshauses Detecon für den eco-Verband der deutschen Internetwirtschaft unterstreicht die enorme ökonomische Bedeutung der dort ansässigen Rechenzentrumsbranche. Im Gegensatz zur Gesamtwirtschaft, die in Frankfurt und der Region Rhein-Main in den vergangenen fünf Jahren um rund 16 Prozent wuchs, verdoppelte sich dort gleichzeitig das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Sektor der Betreiber von Rechenzentren.
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Die Prognosen sehen laut der Analyse ein ungebremstes Wachstum voraus, schreibt der eco: Das Branchen-BIP soll in den kommenden fünf Jahren in der hessischen Gegend voraussichtlich um weitere 175 Prozent steigen.
Die Wertschöpfung beschränke sich dabei nicht nur auf die Betreiber selbst, heißt es: Jeder in Rechenzentren erwirtschaftete Euro soll weitere 51 Cent an wirtschaftlicher Leistung anstoßen – 24 Cent davon direkt in der Region. Zudem generierte die Branche 2023 ein Steueraufkommen von 405 Millionen Euro. Davon sollen 287 Millionen Euro direkt auf die Betreiber und weitere 117 Millionen Euro auf Zulieferer entfallen sein. Geschätzt blieben etwa zehn Prozent des Steueraufkommens in den Standortkommunen, größtenteils aufgrund von Gewerbesteuern.
Noch bedeutender sind die „Spillover-Effekte“ für Anwenderindustrien: Unternehmen, die Rechenzentrumsinfrastruktur nutzen, sind laut der IW-Studie wesentlich innovativer. Sie konnten rund 18 Prozent ihrer Umsätze mit neuen Produkten oder Dienstleistungen erzielen, während Unternehmen ohne die Inanspruchnahme von Rechenzentren nur knapp 8 Prozent erreichten. Dieser Effekt wird durch den gegenwärtigen KI-Hype verstärkt, da entsprechende Anwendungen einen massiven Bedarf an Rechenleistung und schnellen Netzen haben.
Diese Sogwirkung wird auch durch den in Frankfurt angesiedelten De-Cix verdeutlicht, den weltweit größten Internetknoten. Die dort herrschende Infrastrukturdichte zieht heimische wie internationale Unternehmen an, die jährlich mindestens zwei Milliarden Euro in die digitale Infrastruktur der Mainmetropole investieren.
Regionale Risiken: Der Kampf um den Strom
Trotz der hervorstechenden Wachstumszahlen stehen Betreiber in Frankfurt und ganz Deutschland zunehmend vor großen Herausforderungen. Die IW-Studie benennt die kritischen Standortfaktoren: hohe Energiekosten, lange Genehmigungsverfahren, regulatorische Unsicherheit und Flächenknappheit.
Ein akutes Problem ist dabei die Stromversorgung. Hier droht der digitale Boom, die Netze der Region an ihre Grenzen zu bringen, wie jüngst auch eine Analyse von AlgorithmWatch ergab. Der rapide steigende Energiehunger – insbesondere durch den Einsatz von KI – führt laut Branchenbeobachtern zu Engpässen bei der Energieversorgung und gefährdet die Netzstabilität. Ein modernes Rechenzentrum kann so viel Strom verbrauchen wie eine Großstadt. Künftige, rein KI-getriebene Rechenzentren dürften einen noch deutlich höheren Bedarf haben.
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Diese Entwicklung birgt das Risiko, dass die dringend benötigten kurzfristig verfügbaren zusätzlichen Stromkapazitäten in großem Maßstab in der Region nicht mehr gewährleistet werden können. Dies verschlechtert die Rahmenbedingungen für die Betreiber massiv.
Skandinavien lockt mal wieder
Béla Waldhauser, Sprecher der unter dem Dach des eco gegründeten Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen, warnt daher eindringlich vor einer Abwanderung in andere europäische Länder. Er schielt dabei etwa auf Skandinavien, wo attraktivere Konditionen in Form günstigerer Energiepreise und eines einfacheren sowie leistungsfähigeren Netzzugangs herrschten.
Waldhausers Forderung an Politik und Kommunen: Es braucht ein eindeutiges politisches Engagement für die digitale Infrastruktur. Bezahlbarer Strom müsste sichergestellt sowie beschleunigte und verlässliche Genehmigungsverfahren eingeführt werden, um Frankfurt und die gesamte Region als digitales Zentrum langfristig zu bewahren. Dieses Standbein der digitalen Wirtschaft dürfe nicht gekappt werden.
(nie)
Künstliche Intelligenz
Studie: Bundesverwaltung soll bei generativer KI auf Eigenentwicklungen setzen
Die dynamische Entwicklung generativer Künstlicher Intelligenz (KI), die vor allem die großen Sprachmodelle (LLMs) hinter ChatGPT, Gemini oder Claude verdeutlichen, stellt Staaten und Verwaltungen weltweit vor eine wichtige strategische Frage: Wie lassen sich solche Instrumente zur Textgenerierung, Wissenserschließung und Prozessunterstützung gezielt verwenden, ohne dabei die digitale Souveränität zu opfern?
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Leistungsfähige moderne LLMs benötigen riesige Datenmengen, teure Hardware und viel Energie – Ressourcen, die heute primär von wenigen, zumeist außereuropäischen Tech-Giganten kontrolliert werden. Für den Staat ist es deshalb laut Experten entscheidend, sich Handlungsfähigkeit, Transparenz und Kontrolle über diese Schlüsseltechnologie zu verschaffen.
Das Kompetenzzentrum Öffentliche IT (Öfit) am Fraunhofer-Institut Fokus hat in einer jetzt veröffentlichten, vom Bundesinnenministerium geförderten Studie die LLM-basierten Systeme der Bundesverwaltung daraufhin untersucht, wie unabhängig sie aufgestellt sind. Digitale Souveränität bedeutet demnach, dass Deutschland zusammen mit Europa zentrale digitale Infrastrukturen, Daten und Rechnerinfrastrukturen eigenständig, sicher und nach individuellen Regeln gestalten und betreiben kann.
Die Analyse der LLM-Projekte erfolgte entlang von drei strategischen Zielen, die sich aus der Digitalpolitik des Bundes ableiten lassen: die Wechselmöglichkeit, also die faktische Verfügbarkeit alternativer Lösungen und die Austauschbarkeit von Systemkomponenten. Die Forscher blickten ferner auf die Gestaltungsfähigkeit, die etwa die eigenen technischen und organisatorischen Kompetenzen zur Bewertung, zum Betrieb und zur Weiterentwicklung von Systemen umfasst. Zudem fokussierten sie sich auf den Einfluss auf Anbieter, der durch Markt- und Verhandlungsmacht, etwa bei der Beschaffung, gewährleistet wird.
Eigenentwicklungen reduzieren Abhängigkeit
Die gute Nachricht der Studie lautet: Im Bereich der LLMs konnte im Gegensatz zu früher festgestellten „Schmerzpunkten“ bei Bürosoftware oder Datenbankprodukten keine kritische singuläre Abhängigkeit von einem einzelnen Großkonzern festgestellt werden. Die Bundesverwaltung hat es demnach geschafft, für viele typische Anwendungsfälle LLM-basierter Systeme Eigenentwicklungen aufzubauen. Dadurch muss für einen Großteil der alltäglichen Aufgaben nicht zwingend auf die Produkte großer, oft nicht-europäischer Konzerne zurückgegriffen werden. Das mindert das Risiko von vornherein, in neue Interdependenzen gegenüber Dritten zu geraten.
Die Risiken für die staatliche Handlungsfähigkeit sind den Wissenschaftlern zufolge aus heutiger Sicht überschaubar, da die entwickelten Lösungen derzeit ausschließlich der Arbeitsunterstützung für Verwaltungsmitarbeitende dienen. Ein Ausfall würde die staatliche Handlungsfähigkeit nicht unmittelbar gefährden. Technisch gesehen trägt zur Souveränität bei, dass die LLMs meist auf eigener Hardware laufen und bei Bedarf mit geringem bis mittlerem Aufwand ausgetauscht werden können.
Open Source als europäische Chance
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Auf der Ebene der Sprachmodelle selbst setzt die Bundesverwaltung mehrheitlich auf nicht-europäische Open-Source-Modelle, die in verwaltungsinterner Infrastruktur betrieben werden. Das stärkt laut der Untersuchung zwar die Wechselmöglichkeit, da die LLMs auf eigener Infrastruktur gehostet und bei Bedarf ersetzt werden können. Es verbleibe jedoch eine strategische Lücke: Angesichts des sich wandelnden Open-Source-Verständnisses im KI-Kontext empfehlen die Autoren dringend zu prüfen, ob die Entwicklung eines eigenen, offen bereitgestellten europäischen LLMs anzustreben sei. Ziel müsse es sein, eine dauerhafte Unabhängigkeit von marktbeherrschenden LLM-Anbietern zu erreichen und die Modelle auf einer eigenständigen europäischen Werte- und Normenbasis zu verankern.
Einschlägige LLM-Projekte bei Behörden sehen sich zudem mit Hürden konfrontiert, die weiteres Wachstum und Nachnutzbarkeit behindern. Dazu gehören laut der Studie als zu kompliziert wahrgenommene rechtliche KI-Vorschriften, die Entwicklungen verzögern und umfassende juristische Kompetenzen in den Ämtern erfordern. Diese Unsicherheiten und die teils als gering eingestufte rechtliche Kompetenz schränkten die Veröffentlichung der Entwicklungen als Open Source ein, heißt es. Ferner äußerten befragte Projektverantwortliche mehrfach den Wunsch nach einer KI-spezifischen Cloud-Infrastruktur, die mit entsprechend geschultem Personal ausgestattet ist, um den Betrieb zu vereinfachen.
Die Studie enthält diverse Handlungsempfehlungen, um die digitale Souveränität nachhaltig zu sichern. Dazu zählen der Ausbau gemeinsamer LLM-Infrastrukturen über Ressortgrenzen hinweg und die Stärkung von Open-Source-Ansätzen. Zudem sollen einheitliche rechtliche Leitplanken etabliert werden etwa durch einen verpflichtenden „Souveränitätscheck“ für kritische LLM-Projekte. Die Beschaffung sei über föderale Ebenen hinweg zu bündeln um Kriterien zur digitalen Souveränität durchzusetzen und die Verhandlungsmacht gegenüber großen Anbietern zu stärken. Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) wertet die Ergebnisse als Bestätigung, „dass wir bereits auf dem richtigen Weg sind, ein solides Fundament für unabhängige KI‑Lösungen in der Bundesverwaltung“ zu schaffen.
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