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Überweisungen hängen fest: Die Tücken der Empfängerverifikation


Über die „Verification of Payee“ (VOP, auch Empfängerverifikation genannt) wurden wir in den vergangenen Tagen durch unsere Banken flächendeckend informiert. Was zunächst wie eine einfache zusätzliche Sicherheitsfunktion im Überweisungsprozess klingt, die Fehlüberweisungen und Irrläufer verhindern soll, entpuppt sich jedoch als deutlich komplexer – und dürfte vielen Banken und Sparkassen in den kommenden Monaten einiges an Kopfzerbrechen und zusätzliche Nachfragen bereiten.

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Die Verification of Payee wurde eingeführt, um Fehlüberweisungen und Betrug zu verhindern, wenn Geld an ein falsches Konto geschickt wird. Im Euroraum geht das auf die EU-Verordnung über Sofortzahlungen (Instant Payments Regulation) von 2024 zurück. Diese verpflichtet Banken dazu, bei Überweisungen zu prüfen, ob Name und IBAN des Empfängers übereinstimmen, und den Zahler zu warnen, wenn dies nicht der Fall ist. Die Bank muss, wenn alles stimmt, für die ordnungsgemäße Übertragung des Geldbetrags haften, aber eben auch nur dann.

In der Vergangenheit konnte es dagegen vorkommen, dass eine IBAN zwar formal korrekt und durch die beiden Prüfziffern verifiziert war, aber dennoch nicht zum gewünschten Empfänger gehörte. Ein Abgleich zwischen Name und Nummer fand nicht statt – ein Umstand, den Betrüger regelmäßig ausnutzten. So wurden etwa gefälschte Rechnungen mit scheinbar plausiblen Empfängernamen verschickt, wodurch Unternehmen teils erhebliche Summen verloren.

Entgegen mancher Kommentare in sozialen Netzwerken handelt es sich bei der neuen Regelung übrigens nicht um ein Abschieben der Verantwortung seitens der Banken auf Kunden, sondern vielmehr um das Gegenteil: Banken übernehmen künftig mehr Haftung, weil sie die Übereinstimmung zwischen Empfängername und IBAN sicherstellen müssen. Doch die damit verbundene Stärkung des Verbraucherschutzes bringt auch unerwartete Nebenwirkungen mit sich – wie sich in den vergangenen Tagen gezeigt hat.

Die Abfrage bei der Empfängerbank läuft automatisch in Echtzeit binnen Sekundenbruchteilen ab. Die Beantwortung erfolgt in einer Art Ampelsystem, wobei die Antwort darüber informiert, ob alles seine Richtigkeit hat („Match“), es eine kleine Abweichung gibt („Close Match“) oder ob der Empfänger gänzlich anders ist („No Match“). Im Falle eines Close Match oder eines No Match bekommt der Empfänger einen entsprechenden Hinweis und kann die Zahlung dennoch freigeben. Während bei fehlender Übereinstimmung nicht offenbart wird, wem die eingegebene IBAN gehört, erfährt der Kunde dies beim Close Match durchaus.

Hier gibt es gleich zwei heikle Details: Denn zum einen darf die Bank die Zahlung erst verwerfen, wenn der Kunde oder die Kundin sich nach der Warnung dazu entschließt, den Vorgang abzubrechen. Zum anderen soll die Bank nicht den tatsächlichen Kontonamen preisgeben. Doch genau das scheint aktuell nicht überall reibungslos zu funktionieren. Im Netz kursieren Screenshots, die zeigen, dass selbst bei deutlich abweichenden Eingaben der hinterlegte Kontoname teilweise offengelegt wird.

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Das kann harmlose, aber auch problematische Folgen haben. In manchen Fällen erfährt der Absender lediglich, dass der Empfänger mehrere Vornamen hat – ärgerlich, aber noch verschmerzbar. In anderen Fällen werden bislang verheimlichte Nachnamensteile sichtbar, was datenschutzrechtlich bedenklich ist. Auch die Offenlegung von Vornamen mit geschlechtlicher Konnotation kann zu persönlichen Problemen führen.

Kontoinhaber können dies nur begrenzt verhindern – etwa, indem sie sicherstellen, dass ihre bei der Bank hinterlegten Daten korrekt und konsistent sind. Änderungen etwa nach einer Scheidung oder Namensänderung sollten daher immer zeitnah eingetragen werden. Die Pflicht zur korrekten Namensführung besteht ohnehin bereits im Rahmen der Identitätsprüfung nach dem Geldwäschegesetz.

Wie streng Banken die Übereinstimmung zwischen Name und IBAN bewerten, scheint derzeit unterschiedlich gehandhabt zu werden. Teilweise wird ein „Close Match“ sehr großzügig ausgelegt – was wiederum datenschutzrechtliche Fragen aufwirft, wenn ein doch stark anderer Name offenbart wird. Ob in diesen Fällen tatsächlich ein DSGVO-Verstoß vorliegt, ist noch unklar. Fest steht jedoch, dass es zwischen verschiedenen größeren deutschen Instituten derzeit auffällige Unterschiede gibt.

Immerhin: Ein massenweises Abgreifen von Kontoinhaberdaten dürfte auf diesem Weg kaum möglich sein. Banken erkennen automatisierte Abfragen oder häufige Versuche – auch über VPN-Verbindungen – in der Regel schnell und blockieren diese. Zudem müsste für jede Anfrage ein Überweisungsbetrag hinterlegt werden. Laut Experten schlagen die Systeme hier bereits nach einer Handvoll Versuche an, was wir nicht in allen Fällen bestätigen können (aber auch keine Kontosperrung deswegen riskieren wollen).

Wenn eine Zahlung korrekterweise beanstandet und kein Name dazu angegeben wird, haben Kunden somit – wie bisher auch – die Möglichkeit, diese dennoch ausführen zu lassen. Die Bank haftet in diesem Fall nicht. Solche Situationen werden künftig häufiger auftreten, insbesondere bei Geschäftskonten. Denn „Installateur Michael C. Müller“ und „Sanitär Müller“ gelten bestenfalls als „ähnlich“ – und Kombinationen mit Zusatzangaben wie Ort oder Rechtsform erschweren den Abgleich zusätzlich. Auch Gemeinschaftskonten von Eheleuten können hier problematisch sein, wobei der Algorithmus hier meist schon bei einem korrekten Vornamen einen „Close Match“ ausgibt.

Nutzer sollten in einem solchen Fall sicherheitshalber noch einmal nachfragen. In Fällen, in denen Firmen häufiger Zahlungsverzögerungen haben, raten die Banken, den entsprechend korrekten Begriff auf den Rechnungsbögen explizit anzugeben. Auch das Verwenden von Überweisungsvorlagen kann hier hilfreich sein.

Da die Empfängerprüfung ein europäischer Standard ist, werden Umlaute wie „ä“, „ö“ oder „ü“ im internationalen Zahlungsverkehr oft in Standard-Vokale umgewandelt (z. B. „ü“ wird „ue“ oder „u“). Dies kann zu Abweichungen bei der Empfängerüberprüfung führen. Bestimmte Sonderzeichen wie das kaufmännische & sollte man bei der Erfassung des Empfängers nicht verwenden.

Einen besonderen Nutzen haben in diesem Zusammenhang übrigens Fotoüberweisungen auf QR-Code-Basis, da diese die kompletten Überweisungsdaten bereits hinterlegt haben. Wenn sie also auf einer Rechnung einen solchen Code finden, können sie leicht sämtliche Daten korrekt übernehmen.

Dieser Beitrag ist zuerst auf t3n.de erschienen.


(jle)



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Rohstoff Gallium: Recycling in Deutschland soll Abhängigkeit von China mindern


Das Metall Gallium ist als Bestandteil etwa von Galliumarsenid (GaAs) und Galliumnitrid (GaN) ein wichtiger Baustein für die Chipindustrie. Doch die Abhängigkeit vom weltweit größten Galliumproduzenten China ist stark. Innovative Verfahren zum Recycling von Gallium aus Industrieabwässern sowie zur Gewinnung von Gallium aus vorhandenen Abraumhalden könnten die Abhängigkeit mindern.

Im sächsischen Freiberg geht eine Pilotanlage zur Extraktion von Gallium aus dem Abwasser der Firma Freiberger Compound Materials (FCM) in Betrieb. FCM stellt unter anderem GaAs-Wafer her. Dazu züchtet FCM zunächst Einkristalle (Ingots) und zersägt diese in dünne Scheiben (Wafer). Beim anschließenden Schleifen und Polieren fällt relativ viel Abwasser an. Dieses Abwasser wird vorgereinigt, unter anderem um Grenzwerte für das giftige Arsen einzuhalten. Dennoch bleiben erhebliche Mengen von Gallium im Abwasserstrom. Die Konzentration ist aber so gering, dass sich die Rückgewinnung bisher nicht lohnt.

An diesem Punkt setzt der Biochemieingenieur Dr. Rohan Jain vom Helmholtz-Institut Freiberg für Ressourcentechnologie (HIF) an. Der wesentliche Trick der von seinem Team entwickelten „GaLIophore“-Technik ist der Einsatz der organischen Chemikalie Deferoxamin, auch Desferrioxamine B genannt, kurz DFOB. Es gehört zur Gruppe der Siderophore. Diese Moleküle binden etwa Eisen, aber eben auch Gallium.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Rohstoff Gallium: Recycling in Deutschland soll Abhängigkeit von China mindern“.
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InfoDays: Software-Architektur – Fachkonferenz für moderne Softwareentwicklung


Die InfoDays: Software-Architektur präsentieren sich am 28. und 29. Oktober als fokussierte Fachkonferenz unter dem Motto „Aus der Praxis für die Praxis“ und bieten eine Plattform für Architekten, Entwickler und strategische Rollen.

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Die von den ehemaligen Veranstaltern der Software Architecture Alliance ins Leben gerufene Veranstaltung versteht Software-Architektur nicht als theoretisches Konzept, sondern als zentrales Element erfolgreicher Softwareentwicklung. Laut ihnen richtet sich das Programm bewusst an verschiedene Rollen im Entwicklungsprozess, da sich viele Herausforderungen in Projekten ähneln und das Event so die Möglichkeit bietet, voneinander zu lernen und gemeinsam Lösungsansätze zu diskutieren.

Die Konferenz ermöglicht eine bequeme Online-Teilnahme. Teilnehmende erhalten ein Jahr lang Zugang zu allen Vortragsvideos und Materialien und können den Expertinnen und Experten während der Veranstaltung Fragen via Sprachchat oder in Textform stellen.

Das Programm der InfoDays deckt ein breites Themenspektrum ab und ist in verschiedene Tracks gegliedert: Fast Lane für Kurzvorträge, Scenic Route für tiefgreifendere Talks sowie eine methodische, technische und konzeptionelle Themenaufteilung mit zusätzlichen Vorträgen, die über den Tellerrand blicken.

Die Vorträge behandeln praxisnahe Herausforderungen wie die Integration von Architekturkonzepten in agile Entwicklung, Green Coding für Startups und die Modernisierung von Legacy-Systemen. Technologisch werden unter anderem Cloud-native Anwendungen, Azure Container Apps für Microservices und die Transformation von Java durch Quarkus thematisiert.

Neben rein technischen Aspekten widmet sich die Konferenz auch den oft unterschätzten Soft Skills: Ein Vortrag behandelt beispielsweise die Psychologie von Feedback in technischen Teams, während ein anderer zeigt, wie Architekt:innen erfolgreich im Team kommunizieren und interagieren können.

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Die Closing Keynote befasst sich mit rechtlichen Themen, die für Entwickler heute entscheidend sind – vom Urheberrecht über Datenschutz bis hin zu IT-Sicherheitsrecht und kommenden Regularien wie der (eigentlich überfälligen) NIS2-Richtlinie und dem Cyber Resilience Act.

Auch Künstliche Intelligenz spielt eine wichtige Rolle im Programm: Ein Vortrag thematisiert beispielsweise die Herausforderung, wie Unternehmen KI-Lösungen in großem Maßstab erstellen und bereitstellen können, während in einem weiteren Talk die Spannung zwischen sorgfältiger Architekturarbeit und schnell generierten KI-Lösungen beleuchtet wird.

Tickets für die Konferenz sind für 599 Euro erhältlich. Mit dem Rabattcode heise10 gibt es zusätzlich 10 % Rabatt bei der Buchung.


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„Home Hub“ und Tischroboter: Apple findet offenbar Fertiger – nicht in China


Apples Projekt einer neuen Steuerzentrale fürs smarte Heim läuft bereits seit mehreren Jahren – und soll aufgrund äußerer Umstände mehrfach verschoben worden sein. Zuletzt scheiterte ein Release des „Home Hub“ Berichten zufolge im Juni 2025 und auch im Oktober, weil die Verbesserungen für die Sprachassistentin Siri von Apple auf (voraussichtlich) kommendes Frühjahr verschoben werden mussten. Doch nun scheinen zumindest erste Produktionsdetails für das Gerät zu stehen, sowie für einen möglichen direkten Nachfolger. Das schreibt die Finanznachrichtenagentur Bloomberg.

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Demnach kommt der „Home Hub“ weder aus der Volksrepublik China noch aus Apples zunehmend wichtigem Zweitstandort Indien, sondern aus der Sozialistischen Republik Vietnam. Das passt recht gut, nutzt Apple das Land doch mittlerweile häufiger für Zubehörprodukte, beispielsweise AirPods, HomePods und Apple Watch. Aber auch einige Mac-Modelle und iPads werden dort endmontiert.

Besonderheit wäre dieses Mal, dass Apple mit dem Home Hub direkt nach Vietnam geht und nicht eine Erstproduktion in China abwartet. Normalerweise werden Produkte erst in der Volksrepublik gefertigt, um möglichen Problemen an anderen Standorten aus dem Weg zu gehen. Ganz raus aus der Fertigung ist die Volksrepublik allerdings nicht: BYD, der chinesische Batterie- und Elektroautoriese, soll die lokale Führung der Produktion in Vietnam übernehmen, so Bloomberg. Die Firma sei für die drei Schritte Endmontage, Qualitätsprüfung und Verpackung zuständig. BYD soll weiterhin helfen, die vietnamesische iPad-Produktion zu erweitern, hieß es.

Bloomberg schreibt weiter, dass Apple zwei Versionen des „Home Hub“ plant. Eine mit dem Codenamen J490 besteht aus einem Bildschirm, der auf einer Lautsprecherbasis montiert ist. Die zweite Variante, Codename J491, ist dafür vorgesehen, an die Wand gehängt zu werden. Offenbar handelt es sich bei den Bildschirmen jeweils um ein quadratisches Modell, das eher klein ausfällt (aber größer als ein iPhone). Beide Geräte kommen mit FaceTime-Kamera für Videochats und haben ein neuartiges Interface, das sich an den Nutzer anpassen soll. Apps sind offenbar anfangs nicht geplant. Das neue Betriebssystem könnte „homeOS“ heißen.

Noch deutlich spannender ist das nächste Projekt: ein „Tabletop Robot“, also ein Tischroboter. Apple hatte ein solches Gerät bereits in einem Forschungspapier gezeigt. Die Idee ist ein motorisierter Arm, der sich am Nutzer ausrichten kann. Apple sucht angeblich noch nach passenden KI-Anwendungen für die Hardware, die mehrere Hundert Dollar (wenn nicht mehr) kosten soll. Angeblich ist ein Release für 2027 vorgesehen.

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(bsc)



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