Künstliche Intelligenz
Zahlen, bitte! 3 Minuten Ruhm für einen Drumcomputer
Im November 1971 wurden diesseits wie jenseits des Atlantiks zwei drei Minuten lange Songs veröffentlicht, die in der Folgezeit in den jeweiligen Charts Spitzenpositionen erreichten. Sie konnten unterschiedlicher nicht sein, besaßen aber eine Gemeinsamkeit: In beiden Stücken spielte ein Drumcomputer eine wichtige Rolle.
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In „Family Affair“ (3:05) von Sly and the Family Stone hatte der Aufnahmeingenieur Richard Tiles den Track so gemischt, dass der Drum Computer wie das Pochen eines Herzens das Lied begleitete, in „Spoon“ (3:04) von der Kölner Band Can spielten der Drummer Jaki Liebezeit gemeinsam mit dem Drumcomputer. Damit etablierte sich das Gerät in der Popmusik, so wie sich das Metronom als mechanischer Vorgänger ab 1815 in der klassischen Musik durchsetzte.
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Erst als Ergänzung zu Elektroorgeln
Drumcomputer wurden ab den 1960er Jahren von Ikutaro Kakehashi unter dem Namen Ace Tone, später Roland als Zusatzgeräte für Hammondorgeln konstruiert. Sie wurden von der US-amerikanischen Musiker-Gewerkschaft AFM boykottiert, weil sie die Arbeit von Schlagzeugern ersetzten. Tatsächlich entstand der erste Hit mit einem Drum Computer aus einer Notlage heraus. Der Australier Robin Gibb hatte sich 1969 von den Bee Gees getrennt und versuchte sich an einer Solokarriere.
Im Studio wurde sein erster Hit „Saved by the Bell“ von einem Drumcomputer begleitet, den sein Bruder Maurice programmiert hatte. In einer anderen Notlage hatte der US-amerikanische Komponist Raymond Scott zuvor im Jahre 1964 seine Schallplatte „Soothing Sounds for Baby“ veröffentlicht, mit monotonen Rhythmen als Einschlafhilfe für Kinder von einem Monat Alter bis 18 Monaten, vertrieben vom Gesell Institute of Child Development.
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CANs Spoon war Titelmelodie des Straßenfegers „Das Messer“, einem dreiteiligen WDR-Krimi aus dem Jahr 1971. CAN-Bassist Holger Czukay nannte den Song „die friedliche Gabel zum aggressiven Messer“. Die Single verkaufte mit 350.000 Exemplaren so gut, dass sie Anfang 1972 auf Platz 6 der deutschen Charts landete. Mit ihr etablierte sich elektronische Musik in deutschen Ohren, unter dem von Can nicht sonderlich geliebten Begriff „Krautrock“. Mit „Peking 0“ hatte die Band zuvor bereits einen Song aufgenommen, in dem ein Drumcomputer mitwirkte.
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Herzklopfenartige Drum mit großem Einfluss
In den USA zog Family Affair mit dem pochenden Herzschlag viel größere Kreise. Das lag auch an daran, dass Sly Stone mit seiner Truppe durch das Woodstock Festival 1969 mit zu den bekanntesten Formationen gehörte. Kein Geringerer als Stevie Wonder nutzte den Beat von Family Affair für sein politisches Lied „You Haven´t Done Nothin“ von 1974, eine Anklage gegen den korrupten US-Präsidenten Richard Nixon. Dieser trat zwei Tage nach der Veröffentlichung der Single zurück, um in der Watergate-Affäre einer Amtsenthebung zu entgehen.
Richtig Fahrt nahm die Nutzung von Drumcomputern mit dem von Kakehashi konstruierten Roland CR-78 auf. Stellvertretend für viele erfolgreiche Songs sei Blondies „Heart of Glass“ und The Who’s „Eminence Front“ genannt. Mit dem Aufkommen der Mikrocomputer lag es nahe, sie mit Drum-Schaltungen zu verbinden. 1987 veröffentlichte der Heise-Verlag die Übersetzung von Roger A. Penfolds Buch „Computer und Musik. Rechnergestützte Synthesizerelemente in Theorie und Praxis“ mit dieser Schaltung. Im Jahr 2014 teste die c´t Drumcomputer unter dem wohl nicht ganz zufällig an Kraftwerk erinnernden Titel Boing Bum Tschak.
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Die Geschichte der Drum-Maschinen und der mit ihnen entstandenen Songs kann nicht ohne den Wendel erzählt werden, eine Mischung aus Drum-Computer und Sampler, der nur ein Unikat blieb. Er wurde vom Nuklearphysiker und späteren Toningenieur Roger Nichols für die Studioband Steely Dan entwickelt. Nichols begann 1976 mit einem Compal-Micro und einem Intel 8080 in Assembler und baute schließlich für 150.000 US-Dollar den nächsten Wendel, den Steely Dan für ihr überambitioniertes Album „Gaucho“ nutzte.
Die Produktion des Albums dauerte zwei Jahre und verschliss 42 Gitarristen und etliche Drummer, aber nicht den Wendel. Nachdem von Gaucho eine Million Kopien verkauft waren, erhielt der Wendel eine eigene Platin-Schallplatte. Nichols selbst erhielt zahlreiche weitere Preise, unter ihnen 5 Grammys für die Arbeit mit Steely Dan.
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(mawi)
Künstliche Intelligenz
Security: Wie WLAN-Geräte Passanten ausspionieren
Eine Person zwischen einem WLAN-Gerät und dem lokalen Router stört die Übertragung. Mit dem Übertragungsstandard 802.11ac senden angemeldete WLAN-Geräte in regelmäßigen Abständen eine unverschlüsselte Beamforming Feedback Information (BFI) an den Router, eine komprimierte Darstellung der aktuellen Signaleigenschaften. Dieses Feedback soll dabei helfen, die Bandbreite zwischen beiden Geräten zu optimieren.
Auf diese Weise sammelt der Router allerdings von jedem verbundenen Smartphone oder Tablet in der Umgebung Informationen über den jeweiligen Signalweg. Wie sich die Radiowellen ausbreiten, sagt aber auch immer etwas über die räumliche Umgebung und über die Personen im Raum aus, so ähnlich wie ein Foto etwas über die Ausbreitung von Lichtwellen aus einem bestimmten Blickwinkel aussagt, erläutert Thorsten Strufe Professor für praktische IT-Sicherheit am Karlsruher Institut für Technologie (KIT). Mit den BFIs verschiedener Geräte aus verschiedenen Richtungen erhält der Router zahlreiche Informationen über sein Umfeld aus verschiedenen Blickwinkeln.
Bereits seit einigen Jahren versuchen Forscher die Analyse von Kanalzustandsinformationen (Channel State Information, CSI) auszureizen. Die zwischen Router und WLAN-Geräten ausgetauschten CSI dienen als Feedback zur Übertragungsqualität. Um die zu messen, senden die verbundenen Geräte sogenannte Long Training Fields (LTFs) in der Paketpräambel jeder Übertragung. Der Empfänger kann dann das erwartete Signal (die vordefinierten LTFs) mit dem empfangenen vergleichen und Abweichungen zur Fehlerkorrektur nutzen.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Security: Wie WLAN-Geräte Passanten ausspionieren“.
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Künstliche Intelligenz
Trotz Verbesserungen: E‑Patientenakte für besonders sensible Daten ungeeignet
Die Diskussionen um IT-Sicherheit und Datenschutz bei der elektronischen Patientenakte (ePA) reißen nicht ab. Zwar gab es zuletzt Verbesserungen beim Datenschutz für Informationen rund um den Medikationsprozess und künftig sollen auch Abrechnungsdaten nicht mehr automatisch für alle Leistungserbringer sichtbar sein, doch grundlegende Fragen bleiben offen. Das zeigt eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ (Drucksache 21/2238). Viel Verantwortung sieht die Regierung bei den Krankenkassen, etwa bei der Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit.
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Kritische Nachfragen zur Zusammenarbeit mit Unternehmen wie IBM und den Auswirkungen auf die digitale Souveränität wurden nur eingeschränkt beantwortet. Nach eigener Aussage hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) keine Kenntnis über die Verträge zwischen den Betreibern und den Krankenkassen. Es verweist stattdessen auf bestehende Sicherheitsvorkehrungen: Die ePA‑Daten würden verschlüsselt auf Servern in Deutschland gespeichert und seien ohne den Schlüssel der Versicherten nicht lesbar.
Digitale Souveränität
Eine eigene Überprüfung der Abhängigkeiten von nicht‑europäischen Anbietern plant die Bundesregierung nicht. Stattdessen verweist sie auf das Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG), das Schutzanforderungen für sogenannte kritische Infrastrukturen – darunter auch das Gesundheitswesen – festlegt. Nach § 9b BSIG kann das Bundesministerium des Innern (BMI) den Einsatz einer technischen Komponente untersagen, wenn deren Hersteller als nicht vertrauenswürdig gilt, etwa wegen staatlicher Kontrolle aus dem Ausland.
Laut Antwort sind derzeit keine Evaluationen zum Opt‑out‑Verfahren der elektronischen Patientenakte (ePA) vorgesehen, allerdings evaluiere die Gematik das Verfahren. „Abgestimmte Regelungen oder Vereinbarungen mit den Krankenkassen“ gebe es jedoch nicht. Die Bundesregierung betonte, in regelmäßigem Austausch mit Fachorganisationen und Verbänden zu stehen, die die Nutzer der ePA auf Seiten der Leistungserbringer und Versicherten vertreten, um das Verfahren zu beurteilen – eine systematische wissenschaftliche Überprüfung sei aber nicht geplant. Dabei scheint eine offizielle Evaluierung angesichts immer wieder trotz Widersprüchen angelegter Patientenakten angebracht.
Zugriffsrechte nur grob steuerbar
Die Bundesregierung bestätigt zudem, dass Versicherte Zugriffsrechte in der ePA nur „institutionsbezogen“ vergeben oder entziehen können. Einzelne Dokumente lassen sich nicht gezielt nur für bestimmte Praxen oder Ärztinnen und Ärzte sperren oder freigeben – sie können ausschließlich vollständig verborgen werden, was dann für alle gilt. Diese Abschwächung des sogenannten „feingranularen Berechtigungsmanagements“, das es in der früheren Opt-in-Version der ePA noch gab, begründet die Bundesregierung mit mangelnder Praxistauglichkeit. Die alte ePA sei zu komplex gewesen und von zu wenigen Versicherten genutzt worden. Bisher verfügen rund 3,7 Millionen Versicherte über eine für die aktive Nutzung der ePA notwendige GesundheitsID.
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Wenn Dokumente wie Arztbriefe verborgen werden, gilt dies für alle Leistungserbringer, es kann derzeit nicht nur gezielt für einzelne gesperrt werden. Den Zeitraum, in welchem ein Leistungserbringer Einsicht hat, können Versicherte selbst festlegen oder vorzeitig beenden – entweder über die ePA‑App oder über die Ombudsstelle ihrer Krankenkasse. Ab dem 1. Januar 2030 soll zudem protokolliert werden, welche Personen auf die Daten zugegriffen haben, und nicht nur welche Einrichtung.
Abrechnungsdaten nicht mehr für alle einsehbar
Laut einem Änderungsantrag (PDF) zum Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege sollen künftig Abrechnungsdaten, die von den Krankenkassen in die elektronische Patientenakte eingestellt werden, nicht mehr automatisch für alle einsehbar sein. Das hatte das Bundesgesundheitsministerium gegenüber heise online bestätigt. Damit soll verhindert werden, dass Leistungserbringer, die an der jeweiligen Behandlung gar nicht beteiligt sind, Zugriff auf sensible Abrechnungsinformationen erhalten.
In Notfällen gelten dieselben Zugriffsregeln wie im regulären Behandlungsfall: Ärzte dürfen auf gespeicherte Daten zugreifen, wenn dies für Diagnose oder Behandlung erforderlich ist und keine ausdrückliche Ablehnung des Patienten vorliegt. Die Bundesregierung betont den potenziellen Nutzen der ePA für einen „medienbruchfreien Austausch“ zwischen ambulanten Praxen, Kliniken und psychiatrischen Einrichtungen. In der Praxis ist das bislang jedoch kaum Realität, da nur wenige Krankenhäuser die ePA technisch integriert und aktiv in die Abläufe eingebunden haben.
Daten zu psychischen Erkrankungen
Besonders sensiblen Daten – etwa zu psychischen Erkrankungen, Schwangerschaftsabbrüchen oder sexuell übertragbaren Infektionen – misst die Bundesregierung zwar einen „besonderen Schutzbedarf“ bei. Ärzte müssen Patienten demnach vor der Speicherung solcher Daten ausdrücklich auf ihr Recht zum Widerspruch hinweisen. Dennoch sind darüber hinausgehende Schutzmechanismen nicht geplant.
Konkrete Hinweise auf Missbrauchsfälle mit ePA-Daten liegen der Bundesregierung derzeit nicht vor. Experten kritisieren jedoch seit Langem, dass gerade psychisch erkrankte Patientinnen und Patienten oft nicht in der Lage seien, komplexe Datenschutzentscheidungen selbst zu treffen. „Es gibt Patienten, die es vielleicht gar nicht schaffen, einer Datenspeicherung zu widersprechen, da sie die schriftlichen Hinweise in den Aufnahmeunterlagen aufgrund von Konzentrationsproblemen nicht vollständig lesen können“, sagte Susanne Berwanger vom Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen Ende 2024 gegenüber heise online. Und auch andere Themen lassen Wünsche von Datenschützern offen, etwa der fehlende Beschlagnahmeschutz.
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(mack)
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General Motors gibt elektrischen Lieferwagen auf
General Motors baut keine elektrischen Lieferwägen mehr. Gründe sind anhaltende Verluste mit Elektrofahrzeugen und die unerwartet geringe Nachfrage. An einen alsbaldigen Umschwung glaubt das GM-Management nicht. Das ist eine Hiobsbotschaft für die kanadische Kleinstadt Ingersoll, wo GM bis Mai die Brightdrop genannten E-Vans gebaut hat.
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Damals wurden 1.200 Mitarbeiter in Zwangspause geschickt. Im November sollte die Hälfte in einem Ein-Schicht-Betrieb wieder zu arbeiten beginnen, wozu es nun aber nicht kommt. Andere Aufgaben hat die Fabrik in Ingersoll nicht. Die Produktion der Brightdrops wird auch nicht an einen anderen GM-Standort übersiedelt. Vorhandene Bestände möchte der Konzern noch verkaufen.
„Das sich verändernde regulatorische Umfeld und die Abschaffung der Steuergutschriften (beim Kauf neuer Elektroautos, Anmerkung) in den USA haben das Geschäft noch schwieriger gemacht“, schreibt GM Canada in einer Pressemitteilung. „Die Entscheidung ist Teil einer größeren Umstellung, die das Unternehmen bei der Produktionskapazität seiner Elektrofahrzeuge vornimmt.“ Als Kritik an der kanadischen Belegschaft sei das ausdrücklich nicht zu verstehen.
Zevo 600 und 400
Brightdrops sind elektrische Transporter, die zur Auslieferung von Waren und für Dienstleistungsfahrten entwickelt wurden. Sie basieren auf GMs Ultium-Plattform. Der Brightdrop 600 hat ein Ladevolumen von fast 17.000 Litern (zirka 600 Kubikfuß), der Brightdrop 400 gut 11.000 Liter (erraten: ungefähr 400 Kubikfuß). Größtes Verkaufsargument war die mitgelieferte Software. Sie soll Geschäfts- und Flottenabläufe optimieren helfen, indem sie Standortdaten und Akkustatus in Echtzeit darstellt, sowie Fernbefehle ausführen und Ladevorgänge verwalten lässt.
Erstmals vorgestellt hat GM den elektrischen Lieferwagen Brightdrop Zevo 600 Anfang 2021 auf der CES in Las Vegas, das kleinere Schwestermodell Zevo EV410 im September des Jahres. Die Produktion in Ingersoll lief Ende 2022 an. Der EV410 wurde zunächst in Zevo 400 umbenannt, seit dem aktuellen Baujahr firmieren sie unter Chevrolet Brightdrop 600 respektive 400. Schon im Winter 2023/24 stand die Produktion für ein halbes Jahr still, damals aus Mangel an Akkus.
Großes Interesse flaute bald ab
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Anfangs war das Interesse groß: Fedex bestellte zu Beginn 500 Brightdrops, alsbald 1.500 weitere. Netzbetreiber Verizon und DHL Canada reservierten sich nicht genannte Mengen. Ein Flottenmanager wollte insgesamt 18.000 E-Vans haben, Walmart 5.000, und der Mietwagenkonzern Hertz fabulierte sogar von 175.000 Brightdrops. Tatsächlich dürfte von 2022 bis inklusive September 2025 nur eine vierstellige Zahl der Fahrzeuge ausgeliefert worden sein: 6.148 in den USA und eine kleinere Menge in Kanada.
Das reicht für profitable Produktion nicht. Unter Präsident Donald Trump haben die USA ihre Subventionen für elektrische Kfz im September eingestellt. Zudem drückt Trump auf den Ausstieg vom Verbrennerausstieg – nicht nur im eigenen Land, sondern er möchte auch andere Länder dazu drängen. An diese Marktbedingungen passt sich GM nun an und reduziert generell die Produktionsmengen für Elektrofahrzeuge. Für Brightdrops bedeutet dies eine Reduktion auf Null. Ihren Aktionären schreibt GM-Chefin Mary Barra dennoch, dass „elektrische Fahrzeuge unser Leitstern bleiben“.
(ds)
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