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Datenschutz & Sicherheit

Verordnung zum Selbstbestimmungsgesetz: Dobrindt unter Druck


Am Freitag Morgen der vergangenen Woche kam die Überraschung: Der Bundesrat streicht Tagesordnungspunkt 57 – die umstrittene Verordnung zum Selbstbestimmungsgesetz. Damit sollten der frühere Geschlechtseintrag und seine Änderung dauerhaft ins Melderegister geschrieben werden. So wollte es das Bundesinnenministerium (BMI).

Was war passiert? Das BMI hatte kurz vor der Abstimmung noch ein „hektisch aufgesetztes Schreiben“ an die Bundesländer versandt, um eine Mehrheit zu sichern. Vergeblich.

„Offensichtlich hat die Bundesregierung kalte Füße bekommen, weil sie im Bundesrat aktuell keine Mehrheit für ihre Pläne findet“, kommentierte die Grünen-Politikerin Nyke Slawik. In grünen Bundesratskreisen kursiert die Behauptung, das CDU-geführte Hessen habe beantragt, den Punkt von der Tagesordnung zu nehmen.

Widerstand aus Community und Länderkammer

In der Woche vor der Abstimmung zeichnete sich bereits ab, dass man für die Verordnung keine Mehrheit bekommen würde. Zudem gab es heftige Kritik aus der Community und ihren politischen Interessenvertretungen. Auch der Familienausschuss des Bundesrates empfahl, die Verordnung abzulehnen: Sie sei „nicht erforderlich“ und missachte „den besonderen Schutzbedarf der betroffenen Personengruppe“. Über 260.000 Menschen unterschrieben eine Petition gegen das sogenannte „Sonderregister“.

Mit einem inoffiziellen Schreiben ohne Briefkopf, erstellt am 14.10.2025 mit dem Titel „251014_Folgen_einer_Ablehnung_der_Verordnung.docx“ hat das BMI davor gewarnt, dass man die Daten alle „händisch verarbeiten, für den Postversand vorsehen und entsprechend per Post an die Empfänger übermitteln müsste. Dort müssten die Daten dann entsprechend händisch wieder in die eigenen Systeme eingearbeitet werden, statt automatisiert übernommen werden zu können.“ Weiter werden Nachteile für die Betroffenen aufgelistet. An mehreren „Knotenpunkten“ könne nicht kontrolliert werden, ob „Listen“ von „SBGG-Betroffenen“ erstellt würden. Zudem werden die Länder vor einem „massiven Umbau“ und „hohen Kosten“ gewarnt.

Das Schreiben sollte die Bundesratsmitglieder offenbar zur Zustimmung bewegen. Stattdessen dürfte es einige Irritationen ausgelöst haben. Am Vorabend der Abstimmung fand der sogenannte „kleine Bundesrat“ mit einem Stimmungstest statt. Bei diesen „Kamin-Gesprächen“ treffen sich die Vertreter*innen der Länder, die bereits von ihren Bundesländern eine Empfehlung für das Votum im Gepäck haben.

Während Grüne und Linke in vielen Bundesländern mitregieren und sich darauf verständigt hatten, in ihren Ländern dagegen zu stimmen, war das Votum aus den Unionsfraktionen der Länder meist klar auf Zustimmung eingestellt. Es kam also bei vielen Ländern darauf an, wie die SPD sich positionieren würde. Das Beispiel NRW zeigt jedoch, dass Schwarz-Grün auch gemeinschaftlich dagegen stimmen kann und nicht alle dem Geist der Union auf Bundesebene folgen.

Hat die Landesregierung aus unterschiedlichen Parteien unterschiedliche Stimmen, dann enthält sich in der Regel das ganze Bundesland. Eine Enthaltung bedeutet eine fehlende Ja-Stimme. Davon brauchte es aber mindestens 35, um eine Mehrheit der insgesamt 69 Stimmen zu erreichen.

Es gab also viel Gesprächsbedarf am Kamin. Letztlich sollte das Thema vertagt werden und mit Zustimmung der SPD soll schließlich der Antrag von der CDU Hessen gekommen sein, den Punkt vorläufig von der Tagesordnung zu nehmen.

Demokratisch fragwürdiges Manöver

Das kurzfristige Schreiben des BMI ist mehr als nur ein taktischer Schachzug. Es wirft grundsätzliche Fragen über die Integrität demokratischer Prozesse auf. Denn was das Bundesinnenministerium hier versuchte, sieht aus wie ein klassischer „Chilling Effect“ – ein Einschüchterungsversuch gegenüber einem Verfassungsorgan.

Der Begriff stammt aus der Rechtswissenschaft. Ein Chilling Effect liegt vor, wenn staatliches Verhalten geeignet ist, Menschen oder Institutionen davon abzuhalten, ihre Rechte frei, kritisch oder unabhängig auszuüben. Also staatliches Handeln, das zwar nicht offen verbietet, aber eine abschreckende Wirkung auf die Wahrnehmung von Rechten entfaltet. Ein typisches Merkmal davon ist es, negative Konsequenzen aufzuzeigen, wenn das zu erwartende Ergebnis den eigenen Vorstellungen diametral entgegensteht.

Das Bundesverfassungsgericht warnte bereits im Volkszählungsurteil 1983 vor der Gefahr, dass Bürger*innen „nicht mehr frei von Furcht vor Beobachtung handeln“ und ihr Verhalten selbstzensieren.

Eine ähnliche Mechanik versuchte nun das BMI auf die Bundesländer anzuwenden: Durch sein Schreiben erzeugte es indirekten politischen Druck. Länder, die sich eventuell kritisch äußern wollten, wurden in die Defensive gedrängt. Sie riskierten, als „unverantwortlich“ oder „gegen Transschutz“ dargestellt zu werden – obwohl ihre Kritik berechtigt war.

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Systematisches Unterlaufen parlamentarischer Kontrolle

Das Vorgehen fügt sich in ein Muster ein: Viele zivilgesellschaftlichen Organisationen können sich noch an die 551 Fragen im Frühjahr erinnern, mit denen sich die Union im Bundestag nach der „politischen Neutralität“ von Organisationen wie den Omas gegen Rechts oder Greenpeace erkundigte. Sie lösten ein Gefühl bei einer engagierten Bevölkerung aus, sie waren eine Demonstration der Machtverhältnisse. Auch hier war ein deutlicher Chilling Effect wahrzunehmen. Inzwischen hört man zunehmend, dass Förderanträge in gendersensibler Sprache nicht mehr akzeptiert werden und der Verfassungsschutz soll das Programm „Demokratie leben“ durchleuchten.

Beim Selbstbestimmungsgesetz versuchte das BMI bereits unter Nancy Faeser während der Ampel-Regierung, eine automatisierte Weitergabe sensibler Daten an Sicherheitsbehörden durchzusetzen – und scheiterte im Parlament. Die Pläne wurden als europarechts- und verfassungswidrig gesehen. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte übte heftige Kritik.

Nun versucht CSU-Minister Dobrindt eine ähnliche Schikane für die Betroffenen per Verordnung, also ohne parlamentarische Debatte. Und da der Widerstand in der Länderkammer offensichtlich zu groß wurde, wollte man mit besagtem Brief über die Folgen einer Ablehnung dem eigenen Anliegen zum Erfolg verhelfen.

Auch diese Methode ist politisch fragwürdig und wirft die Frage auf, ob mit dem Brief die erforderliche Neutralität gewahrt wurde. Die Exekutive darf die Freiheit politischer Willensbildung nicht durch Druck, Manipulation oder Angstkommunikation unterlaufen. Wenn das BMI den Bundesrat durch kurzfristige, einseitige Schreiben beeinflusst, entsteht ein strukturelles Ungleichgewicht zwischen Regierung und Ländern – ein faktischer Druck auf die freie Entscheidung eines Verfassungsorgans.

Das widerspricht dem Demokratieprinzip. Es ist ein Eingriff in die institutionelle Autonomie des Bundesrats – ein Chilling Effect auf Verfassungsorgan-Ebene.

Schon 2019 gab es ein ähnliches Vorgehen des BMI, damals noch unter der Führung von Horst Seehofer (CSU). Das Gesetz zur sogenannten „Dritten Option“ mit dem Geschlechtseintrag „divers“ war gerade in Kraft getreten. Das BMI stellte fest, dass diese neue Regelung auch von trans* Personen genutzt wurde, obwohl es nach deren Vorstellung nur für intergeschlechtliche Menschen gedacht war. Damals versandte das BMI ebenfalls ein Rundschreiben. Inhaltlich wurde auch hier mit Angstkommunikation gearbeitet, Ärzt*innen wurde unter anderem Strafverfolgung angedroht, wenn sie falsche Atteste ausstellen würden. Damals wurde sogar ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, welches zum Ergebnis kam, es handele sich um einen „Chilling Effect“.

Der Stil des BMI ist also keineswegs neu. Autoritär. Druck. Einschüchternd.



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EU-Kommission bemängelt Verstöße bei Instagram, Facebook und TikTok



Im Frühjahr 2024 hat die EU-Kommission die jeweils ersten Verfahren nach dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) für Meta (Instagram, Facebook) und für TikTok eröffnet. Seitdem hat die Behörde vorläufig mehrere Verstöße festgestellt, etwa im Bereich des Jugendschutzes und der Desinformation vor Wahlen. Heute hat sie weitere Untersuchungsergebnisse geteilt.

Alle drei Plattformen – also TikTok, Instagram und Facebook – setzen demnach den Zugang zu Daten für Forschende nicht ausreichend um. Es sei sehr umständlich, die Daten zu beantragen und es gebe Probleme im Überprüfungsprozess der Forschenden. Und auch wenn die Daten bereitgestellt würden, seien diese oft unvollständig und nicht zuverlässig. Ähnliche Punkte hatte die Kommission bereits vor einem Jahr bei X bemängelt. Laut DSA ist die Kommission die zuständige Aufsichtsbehörde für „sehr große Plattformen“ (VLOPs).

Die weiteren der heute vorgestellten Ergebnisse betreffen nur Instagram und Facebook. Die Meldewege seien zu kompliziert, sagte eine Kommissionsbeamtin heute in einem Pressebriefing. Wenn Nutzende auf den Plattformen auf illegale Inhalte stoßen, etwa die Darstellung von Missbrauch oder Betrugsmaschen, sollen sie diese selbst möglichst einfach bei den Plattformen melden können. Der DSA will so die Nutzendenrechte stärken und ein System schaffen, das sich quasi “selbst reinigt”.

Manipulative Designs beim Meldeweg

Doch in der Realität sei der Weg so anspruchsvoll und lang, dass viele Nutzende die Meldungen abbrechen würden, heißt es aus der Kommission. Außerdem kämen hier manipulative Designs zum Einsatz. Das bedeutet, dass Meldewege etwa irreführend oder kompliziert gestaltet sind, zum Beispiel über schwer auffindbare Buttons oder unnötig viele Klicks.

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In der Folge würden Inhalte nicht gemeldet, Plattformen also nicht darauf aufmerksam gemacht, und es könnten entsprechend auch keine Maßnahmen ergriffen werden, um die Inhalte zu entfernen. Hierzu hätten die Kommission viele Beschwerden erreicht. Es sei klar, dass Meta hier nachbessern müsse.

Darüber hinaus kritisiert die Kommission den Mechanismus zum Umgang mit Beschwerden zur Inhaltsmoderation. Wenn Plattformen Inhalte oder Accounts sperren, können sich betroffene Nutzende an die Plattformen wenden und Beschwerde einreichen. Allerdings laufe auch das bei Meta nicht zufriedenstellend ab, so die Kommission. Zum Beispiel sei es nicht möglich, in der Kommunikation mit den Plattformen Dokumente anzuhängen, um etwa zu beweisen, dass eine Facebook-Seite einem selbst gehöre. In der Konsequenz würden Beschwerden nicht beantwortet.

So geht es jetzt weiter

Meta und TikTok können nun die Dokumente der Kommission einsehen und schriftlich auf die Kritikpunkte antworten – etwas, das nach Einschätzung der Kommissionsbeamtin zwei bis drei Monate in Anspruch nehmen könne. Im nächsten Schritt soll es weitere Gespräche zwischen Kommission und betroffenen Unternehmen geben. Die Hoffnung der Kommission dabei ist, dass die Plattformen ihre Mechanismen anpassen und damit die Vorgaben des DSA erfüllen.

Sollte dies nicht passieren, könnte die Kommission abschließend feststellen, dass sich die Plattformen nicht an den DSA halten und eine Geldstrafe verhängen – in Höhe von bis zu sechs Prozent des jährlichen weltweiten Umsatzes. Auch dann hätten die Plattformen noch die Möglichkeit, diese Entscheidung vor Gericht anzufechten.



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AWS-Ausfall: Amazon legt vollständigen Ursachenbericht vor


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Der Ausfall von Amazons AWS-Cloud-Diensten am Montag dieser Woche bereitete nicht nur IT-Experten schlaflose Nächte, sondern etwa auch Besitzern von vernetzten Matratzen. Nun haben Amazons Techniker eine vollständige Analyse der Vorfälle veröffentlicht, die erklärt, wie es zu so weitreichenden Störungen kommen konnte.

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Bereits der Titel der Amazon-Analyse weist auf einen Single-Point-of-Failure: „Zusammenfassung der Amazon DynamoDB-Dienst-Störung in der Region Nord Virginia (US-EAST-1)“. Der dort aufgetretene Fehler sorgte nicht nur für Ausfälle von Amazon-Diensten wie Streaming mit Prime oder Amazon Music, sondern legte etwa den Messenger Signal über Stunden lahm. Umso spannender ist, wie es dazu kommen konnte.

Während die Techniker bei Wiederherstellung des Normalbetriebs, den Amazon gegen kurz nach Mitternacht zum Dienstag, 21. Oktober, verkündete, bereits eine erste knappe Zusammenfassung des Vorfalls bereitgestellt haben, geht die jetzige Analyse deutlich in die Tiefe. Aus Amazons Sicht hat sich die Fehlerkaskade in drei Etappen abgespielt. Zwischen 8:48 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit am 20. Oktober 2025 und 11:40 Uhr lieferte Amazons DynamoDB erhöhte Fehlerraten bei API-Zugriffen in der Region Nord Virginia (US-EAST-1). Das war laut Amazon die erste Phase der Störung.

Die zweite Phase folgte zwischen 14:30 Uhr und 23:09 Uhr, während der der Network Load Balancer (NLB) erhöhte Verbindungsfehler bei einigen Load Balancern in Nord Virginia aufwies. Dies ging auf Health-Check-Fehler in der NLB-Flotte zurück, die zu diesen erhöhten Verbindungsfehlern führten. Zudem kam die dritte Phase von 11:25 Uhr bis 19:36 Uhr, in der das Starten neuer EC2-Instanzen nicht klappte. Bei einigen der EC2-Instanzen, die ab 19:37 Uhr anliefen, kam es jedoch zu Verbindungsproblemen, die ihrerseits bis 22:50 Uhr andauerten.

Die Probleme mit der DynamoDB erklärt Amazon mit „einem latenten Defekt“ im automatischen DNS-Management, wodurch die Namensauflösung der Endpunkte für die DynamoDB fehlschlug. „Viele der größten AWS-Dienste stützen sich in hohem Ausmaß auf DNS, um nahtlose Skalierbarkeit, Fehlerisolierung und -behebung, geringe Latenz und Lokalität zu gewährleisten. Dienste wie DynamoDB verwalten Hunderttausende von DNS-Einträgen, um eine sehr große heterogene Flotte von Load Balancern in jeder Region zu betreiben“, schreiben die Techniker. Automatisierung ist nötig, um zusätzliche Kapazitäten hinzuzufügen, sofern sie verfügbar sind, und um etwa korrekt mit Hardwarefehlern umzugehen. Zwar sei das System auf Resilienz ausgelegt, jedoch war die Ursache für die Probleme eine latente Race-Condition im DynamoDB-DNS-Management-System, die in einen leeren Eintrag für den regionalen Endpunkt „dynamodb.us-east-1.amazonaws.com“ mündete. Interessierte erhalten in der Analyse dazu einen tiefen Einblick in die DNS-Management-Struktur.

Sowohl der eigene als auch der Traffic von Kunden, die auf DynamoDB aufsetzen, war davon betroffen, da diese mangels korrekter Namensauflösung nicht mehr zu der DynamoDB verbinden konnten. Um 9:38 Uhr haben die ITler den Fehler im DNS-Management gefunden. Erste temporäre Gegenmaßnahmen griffen um 10:15 Uhr und ermöglichten die weitere Reparatur, sodass gegen 11:25 Uhr alle DNS-Informationen wiederhergestellt wurden.

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Die EC2-Instanzen starteten ab 8:48 Uhr nicht mehr, da dieser von sogenannten DropletWorkflow Manager (DWFM) auf verschiedene Server verteilt werden. Die DWFM überwachen den Status der EC2-Instanzen und prüfen, ob etwa Shutdown- oer Reboot-Operationen korrekt verliefen in sogenannten Leases. Diese Prüfungen erfolgen alle paar Minuten. Dieser Prozess hängt jedoch von der DynamoDB ab und konnte aufgrund deren Störung nicht erfolgreich abschließen. Statusänderungen benötigen einen neuen Lease. Die DWFM versuchten, neue Leases zu erstellen, die jedoch zwischen 8:48 Uhr und 11:24 Uhr zunehmend in Time-Outs liefen. Nachdem die DynamoDB wieder erreichbar war, konnten die EC2-Instanzen jedoch mit dem Fehler „insufficient capacity errors“ nicht starten. Das Backlog der ausstehenden Leases erzeugte einen Flaschenhals, sodass neue Anfragen dennoch in Time-Out-Situationen kamen. Gegen 14:28 Uhr konnten die DWFM alle Leases zu allen Droplets genannten Instanzen wieder herstellen, nachdem Neustarts der DWFMs die Warteschlangen geleert hatte. Aufgrund einer temporären Anfragendrosselung, die die IT-Mitarbeiter zur Reduktion der Gesamtlast eingerichtet hatten, kam es jedoch etwa zu Fehlermeldungen der Art „equest limit exceeded“.

Die Droplets/EC2-Instanzen erhalten von einem Network Manager Konfigurationsinformationen, die ihnen die Kommunikation mit anderen Instanzen in der gleichen Virtual Private Cloud (VPC), mit VPC-Appliances und dem Internet erlaubt. Die Verteilung hatte durch die Probleme mit den DWFM ein großes Backlog erzeugt. Ab 15:21 Uhr kam es dadurch zu größeren Latenzen. Zwar starteten neue EC2-Instanzen, sie konnten mangels gültiger Netzwerkkonfigurationen jedoch nicht im Netzwerk kommunizieren. Das haben die ITler gegen 19:36 Uhr in den Griff bekommen, sodass EC2-Starts wieder „normal“ verliefen.

Die Network Load Balancer (NLB) von AWS nutzen ein Überwachungssystem (Health-Check-System). Sie umfassen Lastverteilung-Endpoints und verteilen Traffic auf die Backend-Systeme, bei denen es sich typischerweise um EC2-Instanzen handelt. Das Health-Check-System überprüft regelmäßig alle NLB-Knoten und entfernt alle Systeme, die dabei als „ungesund“ auffallen. Die Prüfungen schlugen bei der Störung jedoch zunehmend fehl, da die vom Health-Check-System neu gestarteten EC2-Instanzen keinen Netzwerk-Status melden konnten. Die Prüfungen schlugen in einigen Fällen fehl, obwohl NLB-Knoten und die Backen-Systeme korrekt funktionierten. Die Ergebnisse der Prüfung lieferten abwechselnd korrekten Status und Fehler zurück, wodurch NLB-Knoten und Backend-Systeme aus dem DNS entfernt wurden, um beim nächsten erfolgreichen Durchlauf wieder hinzugefügt zu werden. Das fiel in der Netzwerküberwachung gegen 15:52 Uhr auf.

Die Last im Health-Check-System stieg durch die alternierenden Prüfergebnisse an, wodurch es langsamer wurde und Verzögerungen bei Health-Checks auftraten. Dadurch wurden schließlich Lord-Balance-Kapazitäten reduziert, da diese außer Dienst gestellt wurden. Dadurch kam es zu vermehrten Verbindungsfehlern von Anwendungen, wenn die übriggebliebene noch laufende Kapazität nicht zum Verarbeiten der Anwendungslast ausreichte. Um 18:36 Uhr hat das IT-Team die automatischen Prüfungen für die NLB deaktiviert, wodurch alle verfügbaren, noch in Funktion befindlichen NLB-Knoten und Backend-Systeme wieder in Dienst gestellt werden konnten. Nachdem auch die EC2-Systeme sich erholt hatten, konnten die Health-Checks gegen 23:09 Uhr wieder aktiviert werden.

Im Weiteren erörtert Amazon noch, wie von den gestörten Hauptsystemen abhängige Amazon-Services der zeitliche Störungsverlauf aussah. Das IT-Team will einige Änderungen als Folge der größeren Cloud-Störungen umsetzen. Etwa der DynamoDB „DNS Planner“ und „DNS Enactor“-Automatismus wurde weltweit deaktiviert. Das soll so bleiben, bis unter anderem die aufgetretene Race-Condition gelöst wurde. Die Network Load Balancer sollen eine Geschwindigkeitskontrolle erhalten, die begrenzt, wie viele Kapazitäten ein einzelner NLB nach fehlschlagenden Health-Checks entfernen kann. Für die EC2-Systeme entwickelt Amazon zusätzliche Test-Suites, um etwa den DWFM-Workflow zu analysieren und künftige Regressionen zu vermeiden.


(dmk)



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Atlassian Jira Data Center: Angreifer können Daten abgreifen


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Admins von Atlassian-Software sollten zeitnah Confluence Data Center und Jira Data Center auf den aktuellen Stand bringen. Geschieht das nicht, können Angreifer an zwei Sicherheitslücken ansetzen, um Systeme zu attackieren.

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Eine Schwachstelle (CVE-2025-22167 „hoch„) betrifft Jira Software Data Center und Jira Software Server. An dieser Stelle können Angreifer im Zuge einer Path-Traversal-Attacke unrechtmäßig auf Daten zugreifen. In einer Warnmeldung versichern die Entwickler, dass sie die Lücke in den Versionen 9.12.28, 10.3.12 und 11.1.0 geschlossen haben.

Die Schwachstelle (CVE-2025-22166 „hoch„) in Confluence Data Center dient einem Beitrag zufolge als Ansatzpunkt für DoS-Attacken. An dieser Stelle schaffen die Ausgaben 8.5.25, 9.2.7 und 10.0.2 Abhilfe.

Auch wenn es noch keine Berichte zu laufenden Angriffen gibt, sollten Admins mit der Installation der Sicherheitsupdates nicht zu lange warten.


(des)



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