Künstliche Intelligenz
Länder wollen Urheberpauschale für KI
Die Rundfunkkommission der Länder hat ein Diskussionspapier für einen „Digitale-Medien-Staatsvertrag“ (DMStV) vorgelegt, das umfassende Maßnahmen zur Sicherung der kommunikativen Grundlagen einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft vorsieht. Im Zentrum der Initiative, auf die sich die Rundfunkreferenten am Donnerstag verständigt haben, steht die Bewältigung der Herausforderungen des KI-Zeitalters.
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Ein zentrales in den Eckpunkten skizziertes Vorhaben ist die Einführung eines eigenständigen, gesetzlichen Vergütungsanspruchs für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke beim Training und Einsatz von Systemen für generative KI wie ChatGPT, Gemini oder Claude. Ziel ist ein Lizenzmodell, das durch kollektive Wahrnehmung über Verwertungsgesellschaften einen fairen Ausgleich zwischen Innovation und den Interessen der Rechteinhaber, insbesondere aus dem journalistisch-redaktionellen Bereich, schafft.
Gleichzeitig sollen die Transparenzpflichten für KI-Anbieter verschärft werden. Diese müssten detailliert offenlegen, welche Werke konkret für das Training großer Sprachmodelle zum Einsatz kamen, sobald die Nutzung über eine bloße Zusammenfassung hinausgeht. Eine klare Kennzeichnungspflicht soll auch für Crawler und Bots gelten.
Was darf fürs KI-Training genutzt werden?
Im Rahmen der jüngsten großen Urheberrechtsnovelle hat die EU Ausnahmen vom exklusiven Verwertungsrecht für Text- und Data-Mining (TDM) festgelegt. Der Bundestag hat diese Vorgaben im Urheberrechtsgesetz umgesetzt. Demnach ist die Vervielfältigung von rechtmäßig zugänglichen digitalen Werken etwa zum Training von Algorithmen erlaubt, um „daraus Informationen insbesondere über Muster, Trends und Korrelationen zu gewinnen“.
Diese Berechtigung gilt für Forschungseinrichtungen, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen: Diese dürfen keine kommerziellen Zwecke verfolgen, müssen sämtliche Gewinne in die Wissenschaft reinvestieren oder im Rahmen eines staatlich anerkannten Auftrags im öffentlichen Interesse tätig sein. Das soll verhindern, dass Institute umfangreich Daten im Dienste von Unternehmen schürfen.
Angesichts der zunehmenden Verbreitung von generativen KI-Systemen wollen die Länder prüfen lassen, ob die bestehenden TDM-Regeln angemessen sind. Ein wichtiger Punkt ist der Nutzungsvorbehalt der Rechteinhaber: Ihnen ist es sowohl nach nationalem als auch nach europäischem Recht gestattet, die Nutzung ihrer Werke für TDM ausdrücklich auszuschließen.
Damit diese Sperre wirksam und rechtssicher funktioniert, braucht es laut dem Papier klare formelle Vorgaben zur Erklärung und Wirkung des Vorbehalts. Letztlich müsse ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Urheberschutz und der Innovationsförderung gewährleistet werden, um ein stabiles Medienumfeld und verlässliche Vergütungsstrukturen zu sichern. Zuvor forderte schon der Deutsche Kulturrat eine angemessene Vergütung für die KI-Nutzung geschützter Werke. Er verweist auf deutliche Stimmen, wonach die TDM-Schranke hier nicht greife.
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Quellenangaben und Plausibilitätscheck
Die Länder drängen zudem darauf, Chatbot-Betreiber in die medienrechtliche Verantwortung zu nehmen, insbesondere wenn ihre Systeme einem eigenen Inhalteangebot gleichkommen. Dafür sollen verpflichtende Quellenangaben und Verlinkungen sowie Plausibilitätschecks anhand verlässlicher Berichte eingeführt werden.
Um Inhalteanbieter zu stärken und ihre Refinanzierung zu sichern, strebt die Rundfunkkommission ein ausgeglichenes Regulierungsumfeld an. Dies erfordere eine Überprüfung von Werbevorschriften, um zusätzliche Reklameverbote vor allem im Fernsehen zu vermeiden und ein Gleichgewicht beim Zugang zu Werbeerlösen zwischen traditionellem Rundfunk, rundfunkähnlichen Telemedien und konkurrierenden Vermittlungsdiensten (Plattformen) herzustellen.
Anbieter, die nach journalistischen Standards arbeiten und in diese investieren, sollen im Online-Umfeld besonders geschützt werden. Die Länder erwägen hier, Diskriminierungsverbote zu konkretisieren, etwa indem die Auffindbarkeit nicht wegen Paywalls oder externer Links benachteiligt werden darf. Es soll mindestens ein gleichberechtigtes Ausspielen eigenständig recherchierter und redaktionell verantworteter Inhalte gegenüber ausschließlich KI-generierten Inhalten auf Plattformen gewährleistet werden.
Regeln nicht von Big Tech diktieren lassen
Um die Auffindbarkeit journalistischer Inhalte zu fördern, sollen die bestehenden Regeln für Benutzeroberflächen evaluiert und fortentwickelt werden. Die Kriterien für einen öffentlichen Mehrwert der Berichterstattung sollen geschärft werden, um den Zugang zu verlässlichen Inhalten zu sichern und Anreize für entsprechende Investitionen zu bieten. Die Sichtbarkeit von Medieninhalten in Suchergebnissen, Feeds und Timelines soll steigen. Dafür könnten Anbieter verlässliche Inhalte mit Labels kennzeichnen, um eine bevorzugte Auswahl durch Algorithmen zu ermöglichen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Schutz freier Kommunikationsräume. Dazu zählt der Schutz vor manipulativen Verbreitungstechniken. Praktiken wie Fake Accounts, Social Bots und intransparente Bezahlung von Posts oder Klicks müssten unterbunden werden, heißt es. Ferner soll die Sicherung der redaktionellen Unabhängigkeit und Transparenz verbessert werden.
Die Länder erwägen auch, die Medienaufsicht beim Löschen unzulässiger Inhalte zu verschärfen und weitere Straftatbestände etwa zu Doxxing, Belohnung und Billigung von Rechtsverstößen oder das Beleidigen von Personen des politischen Lebens in den Medien-Staatsvertrag und den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag aufzunehmen. Das soll einen Gleichlauf zwischen Medienregulierung und Strafverfolgung gewährleisten. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) betonte als Kommissionsvorsitzender: „Wir wollen in Europa und in Deutschland die Regeln unserer gesellschaftlichen Debatten auch im digitalen Zeitalter selbst erarbeiten und nicht von Tech-Giganten bestimmen lassen.“ Erste Vorschläge für einen DMStV, bei denen es vor allem ums Umsetzen europäischer Rechtsakte geht, machten die Länder schon im Sommer.
(nen)
Künstliche Intelligenz
#TGIQF: Das Quiz rund um Ada Lovelace – Mutter aller Programmiernerds
Am 10. Dezember 2025 wäre Ada Lovelace schlanke 210 Jahre alt geworden. Sie war im Grunde die erste Computer-Programmiererin und das 100 Jahre vor der Computerrevolution.
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Sie kämpfte zeitlebens um Anerkennung ihrer Arbeit. Sie hatte Glück, in eine wohlhabende Familie hineingeboren zu sein, damit war Privatunterricht möglich – Im viktorianischen England durfte sie als Frau nicht studieren.

„Thank God It’s Quiz Friday!“ Jeden Freitag gibts ein neues Quiz aus den Themenbereichen IT, Technik, Entertainment oder Nerd-Wissen:
Dabei hatte sie nicht einmal viel Zeit, um ihr bahnbrechendes Werk zu vollbringen: Sie starb bereits mit 36 Jahren an Gebärmutterhalskrebs. Neben den körperlichen Beschwerden, die sich durch ihr Leben zogen, kämpfte sie zudem mit ihrer Rolle als Mutter. Obwohl die beginnende industrielle Revolution eine Aufbruchstimmung erzeugte, waren Frauen mit visionären Ideen nicht gefragt. Sie sollten in erster Linie Kinder gebären und großziehen.
Dabei brillierte sie dadurch, dass sie als erste das Potenzial von programmierbaren Rechenmaschinen erkannte. Sie war in ihrer visionären Denkweise weit in ihrer Zeit voraus – und das wusste sie auch. Sie äußerte einmal Charles Babbage, dem Erfinder der Rechenmaschine, für die sie das erste Programm schrieb, mit ordentlichem Selbstbewusstsein: „Ich denke nicht, dass Sie auch nur die Hälfte meiner Vorausahnungen besitzen und meines Vermögens, alle möglichen Eventualitäten zu sehen.“
Doch wie hieß denn die Maschine, für die sie das erste Programm schrieb? Das wollen wir von Ihnen wissen, in unserem kleinen Nerdquiz rund um Ada Lovelace.
In der heiseshow gabs wieder drei Fragen vorab: Markus Will, der Quizmaster himself, stellte Dr. Volker Zota und Malte Kirchner, drei Lovelace-Fragen vorab: Für Malte Kirchner war es ein Heimspiel, da die geniale Visionärin diesmal auch Thema im Nerdgeburtstag war.
Sie können im neuen Quiz in Ruhe 10 Fragen beantworten und dabei maximal 100 Punkten erreichen. Die Punktzahl kann gern im Forum mit anderen Mitspielern verglichen werden. Halten Sie sich dabei aber bitte mit Spoilern zurück, um anderen Teilnehmern nicht die Freude am Quiz zu verhageln. Lob und Kritik ist wie immer gern genommen.
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(mawi)
Künstliche Intelligenz
Salesforce Agentforce 360: KI-Agenten mit Kontext
Salesforce erweitert seine Agentforce-360-Plattform um neue Funktionen, die die viel diskutierte Kontextlücke heutiger KI-Agenten beheben sollen. Neben Werkzeugen wie Agent Script, einem ausgebauten Agent Builder und der Voice-Integration rückt die engere Verzahnung mit der übernommenen Informatica-Technologie in den Mittelpunkt. Sie bildet die Grundlage für den unternehmensweiten Kontext, auf den Agenten künftig zugreifen sollen. Parallel öffnet Salesforce seine Plattform und erlaubt Partnern, eigene Produkte direkt auf Basis der Agentforce-Architektur zu entwickeln und zu vertreiben.
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Trusted Context als Grundlage
Kern der Ankündigungen ist eine konsolidierte Datenarchitektur, die Salesforce als Voraussetzung für belastbare Agentenansätze beschreibt. Die Plattform Data 360 wird dafür enger mit der übernommenen Informatica-Technologie verzahnt und um Echtzeitsignale aus MuleSoft ergänzt. Entstehen soll ein Metadatengerüst, das Stammdaten, Kataloge, Datenherkunft und operative Ereignisse zusammenführt. Agenten sollen damit nicht mehr nur Text generieren, sondern auf klar definierte Geschäftsobjekte zugreifen und deren Zustand korrekt interpretieren können.
Peter Wüst, Senior Vice President Solution Engineering, beschreibt diese Kombination als eine „Kontextmaschine“, die Modelle nicht länger mit fragmentierten Datensichten arbeiten lässt. KI-Modelle seien zwar leistungsfähig, aber „unternehmensdumm“, da ihnen das spezifische Wissen über ein Geschäft, seine Historie und seine Regeln fehle. Ohne dieses gemeinsame Verständnis seien Agenten letztlich gezwungen zu raten – ein Kernproblem, das Salesforce mit der neuen Datenbasis adressieren will.
Die Datengrundlage bildet zugleich die Basis für deterministische Agentenlogik, die Salesforce als zentral für Verlässlichkeit und Compliance einstuft.
Hybrid Reasoning für kontrollierbare Abläufe
Eines der größten Probleme großer Sprachmodelle im Unternehmenseinsatz bleibt ihre fehlende Vorhersagbarkeit. Salesforce versucht dies über Hybrid Reasoning abzufedern: Während das LLM weiterhin für die Interpretation zuständig ist, wird die Abarbeitung von Prozessen in feste Logikbausteine ausgelagert. Die neue Skriptsprache Agent Script dient dazu, diese Schritte zu modellieren und mit bestehenden Salesforce-Flows zu verknüpfen. Dadurch sollen Agenten Aufgaben strukturiert und reproduzierbar abarbeiten, anstatt sich ausschließlich auf probabilistische Modellentscheidungen zu stützen.
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Parallel ergänzt Salesforce seine Plattform um Werkzeuge, die Agenten leichter nutzbar machen sollen. Der überarbeitete Agent Builder erzeugt Agentenlogik aus natürlich formulierten Anweisungen und soll die Modellierung komplexer Abläufe vereinfachen. Mit Agentforce Voice, dessen Einführung sich mehrfach verzögert hat und das Anfang 2026 auch Deutsch unterstützen soll, kommt eine tief integrierte Sprachschnittstelle hinzu. Sie arbeitet bidirektional, mehrsprachig und lässt sich in CRM-, Service- und Commerce-Anwendungen einsetzen. Wüst beschreibt, wie sich damit alltägliche Aufgaben vereinfachen lassen: Außendienstmitarbeiter können Besuchsberichte unmittelbar nach einem Termin einsprechen, woraufhin das System die Inhalte strukturiert, Datensätze aktualisiert und bei Bedarf Folgeprozesse anstößt. Salesforce sieht diese Verbindung aus Spracheingabe und Geschäftslogik als einen Baustein, um Agenten im Arbeitsalltag breiter nutzbar zu machen.
Erstmals erlaubt Salesforce auch Partnern, Komponenten wie Agentforce 360, Data 360 und Trusted Services direkt in eigene Produkte einzubauen und kommerziell zu vertreiben. Begleitet wird dies von flexibleren Nutzungsmodellen und einem erweiterten Marketplace, der Provisionierung und Abrechnung automatisieren soll. Die Öffnung zielt darauf ab, Agentenfunktionen nicht nur in Salesforce-Anwendungen, sondern im gesamten Ökosystem breiter verfügbar zu machen.
Technische Fortschritte mit Einschränkungen
Salesforce verfolgt damit eine klare Linie: Agenten sollen sich von experimentellen Werkzeugen zu regulierbaren Bausteinen im Unternehmensbetrieb entwickeln. Die Kombination aus Datenkontext, deterministischen Abläufen und Sprachanbindung adressiert bekannte Schwachstellen aktueller KI-Lösungen. Offen bleibt jedoch, wie hoch der Aufwand für Unternehmen ausfällt, um die notwendige Datenqualität zu erreichen – und wie stark die Abhängigkeit von der eng verzahnten Plattform steigt. Entscheidend wird sein, ob Salesforce die Balance zwischen Integrationstiefe und Offenheit halten kann.
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(fo)
Künstliche Intelligenz
EU: 3 Euro Pauschal-Zoll auf Pakete bis 150 Euro ab 2026
Die EU erhöht im Kampf gegen unerwünschte Billigimporte die Importkosten. Die Mitgliedsstaaten verständigten sich darauf, dass jedes Paket mit einem Warenwert bis 150 Euro ab Juli 2026 mit einer Abgabe in Höhe von drei Euro belegt ist.
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Die von den Finanzministern der EU bei einem Treffen in Brüssel beschlossene Vorgabe dürfte etwa Online-Händler wie Shein, Temu, AliExpress oder auch Amazon betreffen. Erhoben werden soll die Abgabe von den nationalen Zollbehörden. Bislang können Pakete mit einem Wert von bis zu 150 Euro zollfrei in die Staatengemeinschaft eingeführt werden.
Abgabe ist Zwischenlösung
Die neue Abgabe ist allerdings nur vorübergehend geplant, denn künftig sollen alle in die EU importierten Waren ab dem ersten Euro zollpflichtig sein. Ob günstige Produkte dadurch teurer werden, ist noch unklar. Theoretisch könnten auch die Produzenten oder Importeure die Mehrkosten übernehmen.
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Der Online-Handel hat in den vergangenen Jahren zu einem exponentiellen Anstieg bei Lieferungen kleiner Warenpakete mit geringem Wert in die EU geführt. Laut EU-Kommission kamen 2024 täglich rund zwölf Millionen Pakete in der EU an – deutlich mehr als in den beiden Vorjahren.
Freigrenze soll ab 2028 abgeschafft werden
Im November hatten sich die EU-Staaten darauf verständigt, die derzeit geltende 150-Euro-Freigrenze abzuschaffen. Die von der Bundesregierung unterstützte neue Regelung soll aber erst von 2028 an gelten, wenn auch eine digitale Plattform zur Abwicklung und Kontrolle an den Start gehen soll. Mit dem Abschaffen der Freigrenze soll etwa sichergestellt werden, dass alle Händler – unabhängig von ihrem Standort – die gleichen Wettbewerbsbedingungen haben.
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Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte zuletzt betont, er sei bemüht, in der Europäischen Union zu vermeiden, dass es unfaire Handelspraktiken gebe. Man sehe derzeit einen systematischen Missbrauch der Zollfreiheit von 150 Euro pro Päckchen in Deutschland, durch massenhafte Sendungen vor allem aus China. Der gewaltige Missbrauch der Freigrenzen müsse gestoppt werden.
Kampf gegen Betrug
Zudem soll mit den neuen Vorgaben Betrug angegangen werden: Der Europäischen Kommission nach wird Schätzungen zufolge bei 65 Prozent der in die EU geschickten Pakete bewusst ein zu niedriger Wert in der Zollanmeldung angegeben, um die Befreiung in Anspruch zu nehmen. Das wirkt sich der Behörde zufolge nachteilig auf EU-Unternehmen aus, die nicht mit den entsprechend niedrigeren Verkaufspreisen konkurrieren können – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen.
Außerdem sei die Befreiung für Importeure ein Anreiz, größere Bestellungen beim Versand in die EU auf kleinere Pakete aufzuteilen, so die Kommission. Das trage weiter zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen für europäische Unternehmen bei und verursache darüber hinaus unter anderem Verpackungsmüll.
EU-Kommission erwägt weitere Abgabe
Die Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Ramona Pop, nannte die Maßnahmen der EU erste Schritte, um die Paketflut einzudämmen. „Außerdem müssen Online-Marktplätze grundsätzlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie unsichere oder gefährliche Produkte vertreiben“, forderte sie weiter. Eine Untersuchung der Stiftung Warentest habe kürzlich wieder gezeigt, dass besonders Produkte im Preissegment unter 150 Euro häufig nicht den EU-Regelungen entsprächen, mahnte Pop.
Neben der beschlossenen vorübergehenden Abgabe und der Zollpflicht ab 2028 auch für günstige Produkte erwägt die EU-Kommission Berichten zufolge angesichts der rasant steigenden Zahl von Paketen aus Drittstaaten eine Pauschalabgabe von bis zu zwei Euro auf entsprechende Bestellungen.
Shoppingportale bei Verbrauchern beliebt
Nach Angaben des Handelsverbandes Deutschland (HDE) werden täglich etwa 400.000 Pakete von Shein und Temu an deutsche Kunden verschickt. Der Umsatz der beiden Portale in Deutschland lag 2024 demnach zwischen 2,7 und 3,3 Milliarden Euro. Laut HDE kauften im vergangenen Jahr mehr als 14 Millionen Menschen hierzulande bei Temu und Shein ein.
Die beiden Shoppingportale erfreuen sich bei Verbrauchern großer Beliebtheit. Laut einem aktuellen Ranking des Handelsforschungsinstituts EHI war Shein 2024 bereits der siebtgrößte Onlineshop in Deutschland. Temu belegt bei den Marktplätzen den 4. Rang.
Temu ist ein Online-Marktplatz, auf dem zahlreiche Unternehmen verschiedene Waren verkaufen. Das chinesische Unternehmen ist seit Frühjahr 2023 in Deutschland aktiv und sorgt immer wieder mit Minipreisen und hohen Rabatten für Aufsehen. Produkte werden häufig direkt vom Hersteller zum Kunden geliefert. Der in China gegründete und heute in Singapur ansässige Modekonzern Shein ist sowohl Hersteller, Händler als auch Marktplatz.
Online-Shops umstritten
Beide Anbieter sind umstritten. Politiker, Handelsvertreter und Verbraucherschützer monieren unter anderem Produktqualität, mangelnde Kontrollen und unfaire Wettbewerbsbedingungen. Sie fordern eine strengere Regulierung und besseren Schutz beim Online-Einkauf.
In Frankreich geriet Shein zuletzt vermehrt ins Visier der Öffentlichkeit. Nachdem bekannt geworden war, dass bei dem Online-Händler Sexpuppen mit kindlichem Aussehen angeboten wurden und Waffen vertrieben werden sollen, leitete die französische Regierung ein Verfahren gegen die Plattform ein. Im Zuge dessen kündigte die Regierung an, am Pariser Flughafen 200.000 Shein-Pakete zu kontrollieren. Shein will mit den Behörden zusammenarbeiten.
(afl)
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