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EU-Kommission wirft Meta unzureichende Meldesysteme bei Beschwerden vor


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Macht es Meta mit seinen Plattformen Instagram und Facebook den Nutzern zu schwer, mutmaßlich rechtswidrige Inhalte zu melden? Die EU-Kommission jedenfalls ist davon überzeugt. In ihren Verfahren gegen die Plattformen hat sie nun ihre „vorläufigen Ergebnisse“ vorgelegt, die der letzte Schritt vor einer möglichen Strafe unter dem Digital Services Act (DSA) sind.

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„Unsere Demokratien sind von Vertrauen abhängig. Dies bedeutet, dass die Plattformen ihre Nutzer befähigen müssen, ihre Rechte respektieren und ihre Systeme einer Kontrolle unterliegen müssen“, heißt es in einer am Vormittag veröffentlichten Stellungnahme der zuständigen Kommissionsvizepräsidentin Henna Virkkunen. „Der DSA macht das zur Pflicht, nicht zur Option.“

Die Verfahren, die die EU-Kommission im Frühjahr 2024 eröffnet hatte, betreffen dabei gleich mehrere Aspekte. Der für die meisten Nutzer unmittelbar wichtigste: Der DSA fordert von den Anbietern, dass diese einfach zugängliche Meldewege für alle Nutzer ihrer Dienste bereithalten. Wenn ein Verdacht auf verbotene Inhalte besteht, müssen die Anbieter sich nach einer Meldung durch die Nutzer dazu verhalten – entweder, indem sie Inhalte löschen oder sperren, oder indem sie dem meldenden Nutzer mitteilen, dass sie keinen Grund für ein Eingreifen sehen. Dieses „Notice and Action“-Prinzip wurde mit dem DSA weiter ausspezifiziert.

Seitdem müssen die Services zusätzlich eine Möglichkeit anbieten, dass gegen eine Entscheidung der Plattformbetreiber eine Beschwerdemöglichkeit besteht: sowohl für Meldende als auch für von einer Sperrung oder Löschung betroffene Nutzer. Meta verlange unzulässigerweise etwa mehr Angaben als im DSA gefordert, wenn etwa ein Inhalt gemeldet werden soll, so eine EU-Beamtin. Das würde das Melden schwieriger machen. Insgesamt wirft die EU-Kommission dem Plattformbetreiber vor, über „irreführendes Design“ DSA-konforme Meldungen zu erschweren. Die als Aufsichtsbehörde tätige EU-Generaldirektion Connect hat nach Angaben von Kommissionsbeamten „hunderte Beschwerden“ zu Metas Plattformen vorliegen. Bei der Sperrung einer Facebook-Seite etwa würde es große Schwierigkeiten für die Betroffenen geben, gegen diese vorzugehen, erklärte eine Kommissionsbeamtin.

Anders als oft behauptet, regelt der Digital Services Act dabei nicht den Umgang mit einzelnen Inhalten oder Inhaltstypen. Er verweist vielmehr auf das Recht der Mitgliedstaaten – was darunter illegal ist, muss von den Plattformen nach einer Meldung entsprechend behandelt werden. Reagieren die Betreiber auf Meldungen nicht oder halten sich nicht an die Vorschriften zu Beschwerdesystemen, droht ihnen selbst Ungemach: „Wenn die Plattformen diese Regeln nicht einhalten, wird die Haftungsausnahme für illegale Inhalte aufgehoben“, sagt eine hochrangige EU-Kommissionsbeamtin. Es gehe insgesamt darum, die Anbieter zum Einhalten zu bewegen, und die Kommission werde auch nicht vor weiteren Strafen zurückschrecken, wenn dies nötig sei.

Der Digital Services Act regelt unter anderem die Pflichten von Onlineplattformen, Suchmaschinen und Marktplätzen, die sich an EU-Verbraucher richten. Die besonders großen Plattformen mit mehr als durchschnittlich 45 Millionen Nutzern pro Monat werden dabei direkt von der EU-Kommission beaufsichtigt. Der Strafrahmen für systemische Verstöße gegen den DSA kann theoretisch bei den größten Anbietern in die Milliarden gehen – bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Bei den bisherigen fortgeschrittenen Verfahren unter dem DSA ging es jedoch noch nicht um die ganz großen Vorwürfe, die derartige Strafhöhen rechtfertigen könnten. Seitens der derzeitigen US-Administration wird behauptet, dass der DSA die Meinungsfreiheit unzulässig einschränken würde – ein Vorwurf, den die EU-Kommission seit Monaten unter Verweis auf Gesetzestext und realen Regelungsinhalt scharf zurückweist.

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In weiteren Aspekten der vorläufigen Ergebnisse des DSA-Verfahrens wirft die EU-Kommission sowohl den Meta-Plattformen als auch TikTok vor, dass sie den Zugang für Wissenschaftler zu Daten nicht dem Gesetz entsprechend gewährleisten würden.

Auf die am Freitag vorgestellten vorläufigen Ergebnisse können die Unternehmen nun reagieren, indem sie versuchen, die Sichtweise der EU-Kommission zu widerlegen und sich selbst zur Behebung der Vorwürfe zu verpflichten. Ob und inwieweit eine Strafe gegen die Betreiber ausgesprochen wird, steht zum jetzigen Zeitpunkt der Verfahren noch nicht fest – gegen eine solche könnten sich die Anbieter ebenfalls vor Gericht wehren.


(olb)



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Netflix, Amazon und Apple angeblich an Warner-Bros.-Kauf interessiert


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Die Käufersuche von Warner Bros. Discovery schreitet voran: Einem Bericht von Bloomberg zufolge will das Medienunternehmen seinen Interessenten noch in dieser Woche Geheimhaltungsverträge zur Unterschrift vorlegen, bevor es finanzielle Informationen mit ihnen teilt. Diese Informationen brauchen Interessenten, um über eine mögliche Übernahme zu entscheiden.

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Zu den potenziellen Käufern gehören dem Bloomberg-Bericht zufolge zahlreiche namhafte Firmen: Bloomberg nennt sowohl Netflix als auch die Streaming-Konkurrenten Amazon und Apple. Auch Comcast soll zu den interessierten Firmen gehören. Warner Bros. hat bereits ein Angebot von Paramount Skydance abgelehnt, das als zu niedrig empfunden wurde.

HBO als Hauptpreis

Die Übernahme der erst 2022 fusionierten Firmen WarnerMedia und Discovery dürfte der nächste Mega-Deal im US-amerikanischen Mediengeschäft werden. Zu Warner gehört unter anderem der Fernseh- und Streaming-Anbieter HBO, der hinter vielen der bekanntesten Serien der vergangenen Jahrzehnte steht – unter anderem „Game of Thrones“, „The Wire“ und „Succession“.

In Deutschland werden die HBO-Inhalte aktuell bei Sky ausgesendet, in den USA betreibt HBO einen eigenen Streaming-Dienst. Anfang des kommenden Jahres soll der HBO-Dienst auch in Deutschland angeboten werden.
Weil zum Portfolio von Warner Bros. Discovery auch der häufig Trump-kritische Nachrichtensender CNN gehört, hat ein möglicher Deal auch eine politische Komponente. Dass das Nachrichtengeschäft der Trump-Regierung bei solchen Übernahmen nicht als sakrosankt gilt, zeigte schon die Fusion von Paramount und Skydance. Die FCC, die als Medienaufsichtsbehörde ein Mitspracherecht bei derartigen Übernahmen hat, hat dem Deal erst zugestimmt, nachdem die Paramount-Tochter CBS dem US-Präsidenten in einem Rechtsstreit nachgab.


(dahe)



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Drei Fragen und Antworten: Identitätsmanagement ohne Identitätskrise – so geht’s


Zunehmende Cyberdrohungen und rasante technologische Entwicklungen wie die steigende Zahl nicht-menschlicher Identitäten stellen das Identity and Access Management (IAM) der Unternehmens-IT vor neue Herausforderungen. Historisch gewachsene Toolsilos und hergebrachte Konzepte helfen da nur bedingt, sagt Martin Kuppinger, Titelautor der neuen iX 11/25. Er plädiert für übergreifende und ganzheitliche Strategien im IAM, eine Identity Fabric.

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Martin Kuppinger

Martin Kuppinger

Martin Kuppinger ist Gründer des Analystenunternehmens KuppingerCole und als Principal Analyst verantwortlich für den Bereich Research.

Welche Komponenten machen heutzutage ein solides Identity Access Management aus?

Klassisch gibt es drei Kernelemente im IAM: Das Benutzer- und Berechtigungsmanagement (IAM, Identity & Access Management), das Zugangsmanagement und die Authentifizierung (Access Management) und die Zugriffssteuerung für privilegierte Benutzer wie Administratoren (PAM, Privileged Access Management). In letzter Zeit hat NHI Management (Non Human Identity Management) viel Aufmerksamkeit gewonnen. Außerdem gibt es eine wachsende Zahl ergänzender Lösungen. Deshalb sollte man für ein solides Access Management auch nicht bei den Komponenten, sondern beim Gesamtkonzept, der „Identity Fabric“ als orchestrierte, vernetzte und gesamtheitliche Lösung, beginnen.

Und wie sollten Unternehmen ihre IAM-Strategie am besten auslegen, um mit der hohen Dynamik der technischen Entwicklung mitzuhalten?

Genau hier wird deutlich, dass die klassischen Kernfunktionen alleine nicht mehr ausreichen. Der Schritt weg von statischen Berechtigungen hin zu einer dynamischen Zugriffssteuerung, ferner starke und kennwortlose Authentifizierung sowie eine kontinuierliche Überwachung von Zugriffen und Reaktion auf Anomalien sind ebenso zwingend wie eine Unterstützung aller Identitätstypen. Der Fokus muss darauf liegen, die richtigen Fähigkeiten zu haben. Das Denken in starren Tool-Kategorien lässt zu viele Lücken offen.

Identitäten braucht man ja nicht mehr nur für Menschen – welche Bedeutung haben Maschinenidentitäten inzwischen?

Je nach Quelle kann man davon ausgehen, dass es mindestens 40- bis 80-mal so viele nicht-menschliche Identitäten (Non Human Identities, NHIs) gibt, die manchmal auch als Maschinenidentitäten bezeichnet werden. Je nach Definition – wenn man vernetzte Dinge einbezieht – kann der Faktor noch deutlich höher sein. Hier geht es auch um die Verwaltung von neuen Identitätstypen, die durch KI entstehen, wie die von autonom agierenden KI-Agenten sowie die komplexen Beziehungen zu anderen Identitäten.

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Die meisten dieser Identitäten werden außerhalb des klassischen IAM-Fokus auf menschliche Identitäten erzeugt. Viele werden automatisch erzeugt und sind kurzlebig. Dafür braucht es andere IAM-Ansätze, weil auch NHIs Angriffsflächen darstellen und entsprechend verwaltet und geschützt werden müssen.

Martin, vielen Dank für die Antworten! Einen Überblick zur Identity Fabric als IAM-Strategie gibt es in der neuen iX. Außerdem zeigen wir, wie man in der AWS-Cloud Lücken im eigenen IAM aufdecken kann – und werfen einen Blick auf den quelloffenen Identity-Provider Keycloak. All das und viele weitere Themen finden Leser im November-Heft, das ab sofort im heise Shop oder am Kiosk erhältlich ist.

In der Serie „Drei Fragen und Antworten“ will die iX die heutigen Herausforderungen der IT auf den Punkt bringen – egal ob es sich um den Blick des Anwenders vorm PC, die Sicht des Managers oder den Alltag eines Administrators handelt. Haben Sie Anregungen aus Ihrer tagtäglichen Praxis oder der Ihrer Nutzer? Wessen Tipps zu welchem Thema würden Sie gerne kurz und knackig lesen? Dann schreiben Sie uns gerne oder hinterlassen Sie einen Kommentar im Forum.


(axk)



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EU-Staaten für Mindestalter in sozialen Netzen


Die Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten sprechen sich für Altersgrenzen auf Plattformen wie TikTok und Facebook aus – wollen ihre nationalen Zuständigkeiten aber nicht an Brüssel abgeben. Es sei wichtig, Minderjährige im digitalen Raum zu schützen, unter anderem durch ein Mindestalter für den Zugang zu sozialen Medien, heißt es in einer beim EU-Gipfel in Brüssel beschlossenen Erklärung.

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EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte der Debatte mit ihrer Forderung nach einer Altersgrenze in den sozialen Medien zuletzt neuen Auftrieb gegeben. Eine Expertengruppe sollte demnach bis Ende des Jahres über das beste Vorgehen für Europa beraten. Es könne und müsse mehr getan werden, um Kinder im Internet besser zu schützen, sagte ein Kommissionssprecher.

Von der Leyen verglich mögliche Altersvorgaben für Social Media mit denen für Tabak und Alkohol. Die deutsche Politikerin nannte zudem Australien als mögliches Vorbild. Dort ist es bereits beschlossene Sache, dass Jugendliche künftig erst ab 16 Jahren Plattformen wie X, TikTok, Facebook und Instagram nutzen dürfen.

In Deutschland ist das Thema umstritten. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hatte sich ebenfalls für ein Mindestalter ausgesprochen. Auch die Grünen-Chefin Franziska Brantner befürwortet die Idee. CSU-Chef Markus Söder hingegen argumentierte: Ein Verbot mache TikTok, Instagram und Co. eher noch interessanter für Jugendliche und Kinder.

An den technischen Voraussetzungen für Altersbeschränkungen arbeitet die EU bereits. Denn die Europäische Kommission entwickelt eine Verifizierungs-App zum Jugendschutz. Das Ziel: verlässliche Altersnachweissysteme für Inhalte, die nicht für Kinder und Jugendliche geeignet sind.

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(mho)



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