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EU-Kommission wirft Meta unzureichende Meldesysteme bei Beschwerden vor


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Macht es Meta mit seinen Plattformen Instagram und Facebook den Nutzern zu schwer, mutmaßlich rechtswidrige Inhalte zu melden? Die EU-Kommission jedenfalls ist davon überzeugt. In ihren Verfahren gegen die Plattformen hat sie nun ihre „vorläufigen Ergebnisse“ vorgelegt, die der letzte Schritt vor einer möglichen Strafe unter dem Digital Services Act (DSA) sind.

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„Unsere Demokratien sind von Vertrauen abhängig. Dies bedeutet, dass die Plattformen ihre Nutzer befähigen müssen, ihre Rechte respektieren und ihre Systeme einer Kontrolle unterliegen müssen“, heißt es in einer am Vormittag veröffentlichten Stellungnahme der zuständigen Kommissionsvizepräsidentin Henna Virkkunen. „Der DSA macht das zur Pflicht, nicht zur Option.“

Die Verfahren, die die EU-Kommission im Frühjahr 2024 eröffnet hatte, betreffen dabei gleich mehrere Aspekte. Der für die meisten Nutzer unmittelbar wichtigste: Der DSA fordert von den Anbietern, dass diese einfach zugängliche Meldewege für alle Nutzer ihrer Dienste bereithalten. Wenn ein Verdacht auf verbotene Inhalte besteht, müssen die Anbieter sich nach einer Meldung durch die Nutzer dazu verhalten – entweder, indem sie Inhalte löschen oder sperren, oder indem sie dem meldenden Nutzer mitteilen, dass sie keinen Grund für ein Eingreifen sehen. Dieses „Notice and Action“-Prinzip wurde mit dem DSA weiter ausspezifiziert.

Seitdem müssen die Services zusätzlich eine Möglichkeit anbieten, dass gegen eine Entscheidung der Plattformbetreiber eine Beschwerdemöglichkeit besteht: sowohl für Meldende als auch für von einer Sperrung oder Löschung betroffene Nutzer. Meta verlange unzulässigerweise etwa mehr Angaben als im DSA gefordert, wenn etwa ein Inhalt gemeldet werden soll, so eine EU-Beamtin. Das würde das Melden schwieriger machen. Insgesamt wirft die EU-Kommission dem Plattformbetreiber vor, über „irreführendes Design“ DSA-konforme Meldungen zu erschweren. Die als Aufsichtsbehörde tätige EU-Generaldirektion Connect hat nach Angaben von Kommissionsbeamten „hunderte Beschwerden“ zu Metas Plattformen vorliegen. Bei der Sperrung einer Facebook-Seite etwa würde es große Schwierigkeiten für die Betroffenen geben, gegen diese vorzugehen, erklärte eine Kommissionsbeamtin.

Anders als oft behauptet, regelt der Digital Services Act dabei nicht den Umgang mit einzelnen Inhalten oder Inhaltstypen. Er verweist vielmehr auf das Recht der Mitgliedstaaten – was darunter illegal ist, muss von den Plattformen nach einer Meldung entsprechend behandelt werden. Reagieren die Betreiber auf Meldungen nicht oder halten sich nicht an die Vorschriften zu Beschwerdesystemen, droht ihnen selbst Ungemach: „Wenn die Plattformen diese Regeln nicht einhalten, wird die Haftungsausnahme für illegale Inhalte aufgehoben“, sagt eine hochrangige EU-Kommissionsbeamtin. Es gehe insgesamt darum, die Anbieter zum Einhalten zu bewegen, und die Kommission werde auch nicht vor weiteren Strafen zurückschrecken, wenn dies nötig sei.

Der Digital Services Act regelt unter anderem die Pflichten von Onlineplattformen, Suchmaschinen und Marktplätzen, die sich an EU-Verbraucher richten. Die besonders großen Plattformen mit mehr als durchschnittlich 45 Millionen Nutzern pro Monat werden dabei direkt von der EU-Kommission beaufsichtigt. Der Strafrahmen für systemische Verstöße gegen den DSA kann theoretisch bei den größten Anbietern in die Milliarden gehen – bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Bei den bisherigen fortgeschrittenen Verfahren unter dem DSA ging es jedoch noch nicht um die ganz großen Vorwürfe, die derartige Strafhöhen rechtfertigen könnten. Seitens der derzeitigen US-Administration wird behauptet, dass der DSA die Meinungsfreiheit unzulässig einschränken würde – ein Vorwurf, den die EU-Kommission seit Monaten unter Verweis auf Gesetzestext und realen Regelungsinhalt scharf zurückweist.

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In weiteren Aspekten der vorläufigen Ergebnisse des DSA-Verfahrens wirft die EU-Kommission sowohl den Meta-Plattformen als auch TikTok vor, dass sie den Zugang für Wissenschaftler zu Daten nicht dem Gesetz entsprechend gewährleisten würden.

Auf die am Freitag vorgestellten vorläufigen Ergebnisse können die Unternehmen nun reagieren, indem sie versuchen, die Sichtweise der EU-Kommission zu widerlegen und sich selbst zur Behebung der Vorwürfe zu verpflichten. Ob und inwieweit eine Strafe gegen die Betreiber ausgesprochen wird, steht zum jetzigen Zeitpunkt der Verfahren noch nicht fest – gegen eine solche könnten sich die Anbieter ebenfalls vor Gericht wehren.


(olb)



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Künstliche Intelligenz

Intels Übernahme von SambaNova für 1,6 Milliarden wohl kurz vor Abschluss


Übereinstimmenden Berichten von US-Medien zufolge steht Intel kurz vor der Übernahme des KI-Startups SambaNova. Erste Gerüchte über einen entsprechenden Deal gab es bereits im November 2025. Bereits Mitte 2021 soll das Unternehmen auf Investitionen von über einer Milliarde US-Dollar gekommen sein, bewertet wurde es dann im selben Jahr mit fünf Milliarden US-Dollar – dennoch soll Intel nun für nur 1,6 Milliarden Dollar den Zuschlag erhalten.

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Dies berichtet jedenfalls Bloomberg. Bereits kurz zuvor gab Wired an, dass sich die beiden Firmen auf ein Eckpunktepapier für die Übernahme geeinigt hätten, gab jedoch keinen Kaufbetrag an. Beide Medien berufen sich auf namentlich nicht genannte Quellen, zitieren sich jedoch nicht gegenseitig. Bloomberg zufolge soll die Transaktion im kommenden Monat abgeschlossen werden. Dann findet auch die CES in Las Vegas statt, das größte Branchenevent der US-High-Tech-Industrie.

Dass Intel mutmaßlich recht billig an das Know-how von SambaNova kommt, dürfte an den Verflechtungen der beiden Unternehmen liegen. Intel-CEO Lip-Bu Tan ist auch der Chairman von SambaNova. Zudem hat Intel Capital in das Startup investiert, Intel versucht derzeit, seine Investitionssparte auszugliedern. Zu einem weiteren Investor bei SambaNova gehört Softbank, das seinerseits 2025 mit zwei Milliarden bei Intel eingestiegen war. Ein Teil des Wertes, den SambaNova heute darstellt, könnte also auf Umwegen offenbar schon Intel gehören.

Der Übernahmekandidat war erst 2017 gegründet worden und entwickelt Chips für KI-Anwendungen, vornehmlich für das Inferencing in Rechenzentren. Über Partner wie Hugging Face bietet SambaNova seine Lösungen bereits an. Der Chipentwickler gehört zu einer Reihe von Unternehmen, die Teile der Berechnungen für künstliche Intelligenz mit neuartigen Schaltungen beschleunigen wollen. Dabei soll sich die Architektur, spezialisiert auf Teilbereiche der KI-Entwicklung, stark von GPUs wie denen von AMD und Nvidia unterscheiden, die bisher bei KI-Beschleunigern führend sind.

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(nie)



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Ottocast Mini Cube im Test: Wireless-Adapter für Carplay und Android Auto


Winzig und günstig: Der Ottocast Mini Cube macht Carplay und Android Auto drahtlos.

Mit diesem Dongle muss man nie wieder sein iPhone oder Android-Smartphone einstecken. Der winzige Ottocast Mini Cube ergänzt die Verbindung per Carplay oder Android Auto im Fahrzeug um eine drahtlose Option. Gerade ältere PKW bieten oft nur eine kabelgebundene Verbindung für die Schnittstellen Android Auto oder Carplay. Wie sich der kleine Dongle in der Praxis schlägt, zeigen wir im Test.

Hinweis: Der Adapter fügt Android Auto oder Carplay nicht hinzu, sondern ergänzt eine drahtlose Verbindungsmöglichkeit. Das Infotainment-System des Fahrzeugs selbst muss die Standards bereits unterstützen.

Design & Lieferumfang

Der Name ist Programm beim Mini Cube: Der ultrakleine USB-Dongle für drahtloses Carplay und Android Auto ist kaum größer als ein Daumennagel. Das Gehäuse ist etwa so dick wie ein Finger und misst 1,6 × 21,6 × 23,5 mm. Damit bleibt er deutlich kompakter als frühere Box‑Lösungen mit Kabel – ideal fürs Cockpit, weil er unauffällig ist.

Der Dongle besitzt einen USB-A-Stecker. Ein USB-A-auf-USB-C-Adapter liegt praktischerweise bei, sodass er in Fahrzeugen mit beiden Anschlussvarianten eingesetzt werden kann.

Zur Auswahl stehen drei Gehäuseformen: Modell A hat ein quadratisches Gehäuse samt Kerbe in der Mitte sowie abgerundeten Ecken. Als Farben gibt es Silber mit Schwarz oder für Apple-Fans auch Cosmic Orange. Modell B bietet geriffelte Kanten, Modell C hat eine oktogonale Form. Diese Varianten gibt es in Schwarz oder Silber.

Einrichtung & Funktionen

Getestet haben wir den Ottocast Mini Cube mit dem Honor Magic V3 sowie iPhone 12 Pro Max in einem Opel Astra K (2017). Auf der Herstellerseite finden sich Informationen zu kompatiblen Fahrzeugen. Wichtig: Das Auto darf werksseitig kein kabelloses Carplay oder Android Auto bieten – sonst funktioniert der Adapter nicht. Er wäre in dem Fall aber ohnehin überflüssig.

Die Einrichtung ist einfach: Dongle einstecken, die LED unter dem Logo leuchtet dann auf. Anschließend erscheint auf dem Infotainment-System eine Anleitung zum Verbinden des Handys per Bluetooth mit der exakten Bezeichnung des Produkts – sehr praktisch. Eine knappe Anleitung auf Deutsch gibt es auch.

Beim iPhone klappte die Kopplung sofort, nach erfolgter Erstverbindung war Carplay nach knapp über 10 Sekunden schon startklar. Mit Android Auto gab es zunächst Probleme – vermutlich, weil zuvor der Dongle per Carplay verbunden war. Die genaue Ursache kennen wir nicht. Erst beim zweiten Versuch gelang die Verbindung zum Honor Magic V3. Nach längerer Standzeit braucht der Aufbau etwa 45 Sekunden, später dann ebenfalls nur noch rund 10 Sekunden – was sehr flott ist für solch einen Adapter. Die Verbindung wurde im Test stabil aufrechterhalten.

Ottocast Mini Cube 3.0

Preis

Der Ottocast Mini Cube kostet direkt beim Hersteller 50 Euro. Mit dem Code TS20 gibt es einen dauerhaften Rabatt von 20 Prozent – damit kostet der Adapter nur 40 Euro.

Hinweis: Der Hersteller sitzt in China, auch wenn die Ware aus deutschen Lagern versendet wird. Kaufbedingungen können daher von EU-Verbraucherschutzrechten abweichen (Gewährleistung, Widerruf, Käuferschutz). Die 30-Tage-Rückgabe ist möglich, kann aber Versandkosten verursachen. Für Transportversicherung und Garantie kommen zusätzliche Gebühren hinzu.

Fazit

Der Ottocast Mini Cube ist eine praktische Ergänzung fürs Auto – ideal für alle, die Carplay oder Android Auto kabellos nutzen möchten, deren Infotainment-System dies aber ab Werk nicht unterstützt. Der kompakte Dongle zählt zu den kleinsten Modellen im Test und bleibt dadurch unauffällig im Cockpit.

Die Einrichtung ist einfach. Die Verbindung mit dem iPhone klappte auf Anhieb, und Carplay ist nach gut 15 Sekunden startklar. Mit Android Auto brauchte es zur Erstkopplung zwei Versuche, danach funktionierte die Verbindung jedoch dauerhaft zuverlässig und stabil.

Insgesamt überzeugt der Ottocast Mini Cube als unauffällige, günstige und verlässliche Lösung für drahtloses Carplay und Android Auto – eine der besten Optionen in seiner Klasse.



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US-Regierung will KI-Regulierung durch einzelne Bundesstaaten verhindern


Die USA wollen ein bundesweites KI-Gesetz einführen und damit auch gegen Regulierung einzelner Bundesstaaten vorgehen. Das machte US-Präsident Donald Trump jetzt klar und unterzeichnete ein entsprechendes Dekret.

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Demnach soll ein nationales Rahmenwerk entstehen, welches über den Gesetzen einzelner Bundesstaaten steht. Mit ihren Innovationen oder Änderungen an bestehenden KI-Produkten sollen sich KI-Hersteller nicht erst an „50 verschiedene Bundesstaaten“ wenden müssen, betonte Trump bei einer Pressekonferenz.

Einen solchen Flickenteppich aus Regulatorien moniert auch das Dekret – es sei zunehmend schwer für KI-Hersteller, sich überall an die Regeln zu halten, insbesondere für Startups. Teilweise würden die Gesetze der Staaten auch über ihr Territorium hinauswirken, wenn Hersteller ihre Produkte an ein einzelnes Gesetz entsprechend allgemein anpassen müssten.

Trumps KI-Berater David Sacks nahm auf diese Situation ebenfalls Bezug. Derzeit seien in den verschiedenen Bundesstaaten über 1000 Gesetze zur KI-Regulierung in der Abstimmung, über 100 seien bereits beschlossen. „Das ergibt einfach keinen Sinn.“ Bei Sacks Zahlen dürften aber auch zahlreiche Gesetze einfließen, die sich rein auf den verwaltungsinternen Gebrauch von KI beziehen und wenig mit KI-Anwendern oder KI-Herstellern in der freien Wirtschaft zu tun haben.

Die International Association of Privacy Professionals hat zuletzt im Oktober versucht, nur solche KI-Gesetze aufzulisten, die auch bei privaten Organisationen Anwendung finden. Sie listet hier sieben umfassende Gesetze in Kalifornien, Colorado, Utah und Texas auf, ein weiteres in New York befindet sich gerade in Abstimmung. Einzelne regierungsbezogene Gesetze könnten sich natürlich auch indirekt auf die freie Wirtschaft auswirken, merken die Autoren an. Die USA haben kein bundesweites KI-Gesetz, sondern eine Mischung aus Bundesvorgaben, Behördenleitlinien und einem starken „State-Law-Patchwork“, also teils unterschiedlicher Regulierung auf Ebene der einzelnen US-Bundesstaaten.

Mit dem neuen Dekret will die US-Regierung vor allem dafür sorgen, dass es nicht noch mehr solcher Gesetze auf Staatenebene werden. Zudem sieht das Dokument auch vor, dass einzelne, bereits verabschiedete Gesetze der Bundesstaaten von Trumps Regierung geprüft werden können, wenn sie zu sehr „Innovationen ausbremsen“.

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Die US-Regierung sieht das jetzige Dekret auch als wichtigen Schritt im KI-Wettlauf mit China. Es soll langwierigen Entscheidungsprozessen vorbeugen, die es im Reich der Mitte so nicht gibt. Trump hatte bereits am Tag seiner Amtseinführung am 20. Januar 2025 die Executive Order 14110 seines Vorgängers aufgehoben, um stärker auf die „Entfesselung“ von Innovation zu setzen.


(nen)



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