Künstliche Intelligenz
Digitaler Omnibus: EU-Kommission will Datengesetze zusammenfassen
Aus Vier mach Eins: Mit dem digitalen Omnibusgesetz, mit dem die EU-Kommission einige Regeln im Digitalbereich auf einmal vereinfachen will, sollen Open Data Directive, Free Flow of non-personal Data-Verordnung, Data Governance Act und Data Act nur noch ein Gesetz werden – der dann überarbeitete Data Act.
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Die sinnvollen Anteile der zu unterschiedlichen Zeitpunkten entstandenen Regelungen sollen in den Data Act überführt werden, schilderte die stellvertretende Generaldirektorin der Kommisionsgeneraldirektion Connect Renate Nikolay am Mittwochabend bei einer Veranstaltung des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) in Berlin. Damit soll der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) künftig vor allem ein Gesetz mit Regeln zur Datennutzung gegenüberstehen, begründete Nikolay das Vorhaben. Tatsächlich überlagerten sich die verschiedenen Rechtsakte teilweise.
Cookies bald in DSGVO?
Doch auch die DSGVO selbst solle inhaltlich angefasst werden, berichtete die hochrangige und für das Omnibusvorhaben zuständige EU-Beamtin. Zum einen habe der Europäische Gerichtshof zuletzt die Möglichkeit einer weiteren Nutzung pseudonymisierter Daten in seiner Rechtsprechung erweitert, was nun durch die Kommission nachvollzogen und genauer spezifiziert werden solle. Zum anderen soll in der Datenschutzgrundverordnung aber auch eine Regelung für den Umgang mit Cookies Eingang finden, nachdem diese Thematik bislang im Wechselspiel zwischen DSGVO und der veralteten E-Privacy-Richtlinie adressiert war.
Vorratsdatenspeicherung soll eigenen Rechtsakt bekommen
Weitere Elemente der als Komplementärverordnung zur DSGVO gedachten und in diesem Jahr offiziell als gescheitert erklärten E-Privacy-Verordnung konzipierten Überarbeitung sollen in weiteren Rechtsakten wie etwa dem zuletzt auf den Januar 2026 verschobenen Digital Networks Act eine neue regulatorische Heimat finden. Eine von der Kommission geplante europaweit einheitliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung soll ebenfalls in einem eigenen Rechtsakt Eingang finden.
Mit den jetzt angekündigten Vorschlägen zur Vereinfachung würde die EU-Kommission auch auf einige der Wünsche eingehen, die die Bundesregierung vorab nach Brüssel geschickt hatte. Doch selbst wenn EU-Kommission und Mitgliedstaaten sich hier vergleichsweise schnell einigen könnten, wenn die Vorschläge offiziell in zwei Wochen auf dem Tisch liegen: ohne eine Zustimmung des Europaparlaments würde aus ihnen kein Gesetz werden können.
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(fds)
Künstliche Intelligenz
Russisches ISS-Modul soll in neue Raumstation wandern
Die russische Raumfahrtbehörde Roskosmos will den russischen Teil der Internationalen Raumstation ISS, die Russian Orbital Station (ROS) nach dem dortigen Einsatz in der geplanten neuen Russischen Orbitalen Servicestation (ROSS) weiterverwenden. Damit gehen auch einige weitere Änderungen am russischen Raumfahrtprogramm einher.
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Die ROSS soll die Zukunft der russischen Raumfahrt werden. Ursprünglich sollte eine komplett neue Station entstehen. Erste Module wollte Roskomsos bereits 2027 ins All schießen, 2028 sollte die Station von Astronauten bewohnt werden können. In den darauffolgenden Jahren sollten es insgesamt sieben Module werden. Die Station sollte zudem im polaren Orbit kreisen, was einen direkten Überflug Russlands ermöglichen würde. Außerdem hätten Astronauten dann direkt vom russischen Weltraumbahnhof Wostotschny zur ROSS starten können, anstatt wie zur ISS von Baikonur in Kasachstan.
Russischer ISS-Teil soll weiterfliegen
Jetzt gibt es allerdings einen Kurswechsel: Das ISS-Modul ROS soll in Zukunft auch als Kernmodul der ROSS dienen. Die Verantwortlichen bei Roskosmos hätten diesem Vorgehen jetzt zugestimmt, zitiert die Nachrichtenagentur Arstechnica einen Roskosmos-Vertreter. Auch soll die ROSS demnach auf derselben Flugbahn wie der ISS platziert werden.
Für diesen Zweck soll der russische Teil der ISS nach ihrem Dienstende im Jahr 2030 verbleiben, während der amerikanische Teil von einer SpaceX-Dragon-Raumsonde zurückgeführt wird, wo er kontrolliert in den Pazifik stürzen soll.
Ältere Aussage sorgt für Irritation
Die Pläne für eine Wiederverwendung sorgen in Russland für Kritik. Arstechnica zitiert die russischsprachige Zeitung New Izvestia. Demnach hatte es 2022 von demselben Roskosmos-Vertreter noch geheißen, das alte ISS-Modul sei mittlerweile von Bakterien und Pilzen befallen, die für Mensch und Gerät gefährlich sein können. Sie seien über die Jahre hinweg von den vielen Astronauten auf die Station getragen worden. Davon sei plötzlich keine Rede mehr, monieren die Journalisten.
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Der Zustand des ROS ist aber im Allgemeinen alles andere als gut. Seit Jahren gibt es Probleme mit Sauerstofflecks und die Besatzung verbringt einen erheblichen Teil ihrer Zeit mit Reparaturarbeiten. Mit der geplanten Weiterverwendung des Moduls dürfte Roskosmos zwar einiges an Geld sparen – den Preis stattdessen aber wohl in Zukunft mit technischen Problemen auf seiner neuen Raumstation bezahlen.
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(nen)
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Visa-Verzögerungen: Apple und Google warnen US-Mitarbeiter vor Reisen
Die Anwaltskanzleien, welche Apple und Google in arbeitsrechtlichen Fragen beraten, haben an Mitarbeiter der beiden Unternehmen in der vergangenen Woche Mails verschickt. Darin warnen sie die Angestellten davor, derzeit die USA zu verlassen, wenn vor der Rückkehr deren Visa geprüft werden müssen. Das könnte bis zu einem Jahr dauern, schreiben die Anwälte. Daher sei es besser, ganz auf Auslandsreisen zu verzichten.
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Dies berichtet Business Insider, das eigenen Angaben zufolge Einblick in beide Schreiben nehmen konnte. Die Anwälte geben als Grund für die Verzögerungen der Visa-Prüfung an, dass nun auch Social-Media-Aktivitäten der Visumsinhaber vor einer Rückkehr in die USA geprüft würden. Damit seien die Botschaften und Konsulate außerhalb der Vereinigten Staaten derzeit überlastet.
Betroffen sind davon insbesondere Inhaber des Arbeitsvisums H1-B, das nur für hoch qualifizierte Fachkräfte vergeben wird. Das Visum ist an einen Arbeitgeber in den USA gebunden, wird zuerst für drei Jahre vergeben, kann aber verlängert werden. Erst kürzlich war für die Erteilung dieses Visums eine einmalige Zahlung von 100.000 US-Dollar gefordert worden.
H1-B und andere Visa betroffen
Laut Business Insider gelten die neuen Regelungen zur Socials-Prüfung aber auch für andere Visa wie H-4, F, J, und M. Sie werden unter anderem für Studenten vergeben. Mit keinem dieser Visa bekommt man eine Aussicht auf dauerhaften Aufenthalt in den USA, sie sind immer für zeitweisen Aufenthalt für etwa Ausbildung oder Arbeit gebunden. Vor allem H1-B ist besonders begehrt, denn die USA vergeben davon bisher jährlich 65.000 neue Exemplare, 20.000 kommen für ausländische Absolventen von US-Universitäten hinzu.
Über letzteren Mechanismus rekrutiert die High-Tech-Branche häufig neues Personal direkt nach dessen Studienabschluss. Gleiches gilt für US-Behörden und Stellen bei den Universitäten selbst, dafür gibt es Ausnahmen von den festen Stückzahlen. Erst in dieser Woche wurde bekannt, dass US-Behörden nach den DOGE-Kürzungen wieder händeringend Fachpersonal suchen. Dafür wurde das neue Programm „US Tech Force“ aufgelegt, bei dem die US-Tech-Branche ihre Mitarbeiter zeitweise an Behörden überstellen soll.
Die neuen Einreisereglungen kommen kurz nachdem die US-Regierung die Behörden des Außenministeriums angewiesen hatte, H1-B-Bewerber genauer zu prüfen. Wenn diese an „Zensur“ oder Moderation von US-Online-Plattformen beteiligt waren, sollen sie das Visum nicht mehr erhalten. Auch, wer die USA nur für Urlaubs- oder Geschäftsreisen über den Mechanismus ESTA besuchen will, soll demnächst seine Social-Media-Aktivitäten offenlegen, ebenso zahlreiche persönliche Daten und Kontakte, teils auf zehn Jahre rückwirkend. Dabei handelt es sich jedoch bisher nur um einen Vorschlag, den die Grenzschutzbehörde CBP zur Diskussion stellt. Der Entscheidungsprozess soll bis zum Frühling 2026 abgeschlossen sein.
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(nie)
Künstliche Intelligenz
Für E-Scooter kommen neue Regeln – Bundesrat stimmt zu
Für E-Scooter kommen neue Regeln. So sollen neue E-Scooter ab dem Jahr 2027 mit Blinkern ausgerüstet sein müssen. Außerdem sollen Kommunen mehr Spielräume für das Abstellen von E-Scootern bekommen – um einem „Wildwuchs“ entgegenzuwirken.
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Seit 2019 sind E-Scooter erlaubt. Vorgesehen war, die damalige Verordnung zu überprüfen. Der Bundesrat stimmte einer geplanten Novelle des Bundesverkehrsministeriums zu, mit der Maßgabe von Änderungen. Das Verkehrsministerium arbeitet diese nun ein. Laut Ministerium soll die neue Verordnung nach einer Übergangsfrist dann Anfang 2027 in Kraft treten.
Angleichung an Regeln für Radverkehr
Vorgesehen ist, dass Regelungen für E-Scooter an Vorschriften für den Radverkehr angeglichen werden. So sollen E-Scooter-Fahrer künftig wie Radfahrer bei einer roten Ampel einen angezeigten grünen Pfeil nutzen dürfen. Fahrräder und E-Scooter sollen auf Gehwegen und in Fußgängerzonen geparkt werden dürfen – wenn dadurch andere nicht gefährdet oder behindert werden können.
Abstellen
Für E-Scooter, die von Plattformen vermietet werden, soll künftig laut Ministerium gelten: Das Anbieten auf öffentlichen Straßen ist kein zulässiges Parken im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Die Städte und Kommunen könnten damit Regeln zum Abstellen der Fahrzeuge festlegen. Bisher sei diese Frage juristisch umstritten. Die Novelle schaffe nun Rechtssicherheit.
Städtetag: Wildwuchs entstanden
„Wir wollen die E-Roller nicht aus den Städten verbannen, aber wir brauchen ein deutlich besseres Miteinander“, sagte Christian Schuchardt, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages. „Sowohl diejenigen, die die Roller nutzen als auch die Menschen, die zu Fuß, mit dem Rad oder dem Auto unterwegs sind, wollen das sicher tun, ohne Abstellchaos und Stolperfallen. Dafür brauchen wir als Städte vom Bund einen guten Rahmen mit klaren Spielregeln und mehr Entscheidungsspielraum für die Kommunen.“
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Wer die gewerbliche Vermietung von Scootern betreibe, der dürfe, wie auch bei Mietfahrrädern üblich, im Innenstadtbereich ausschließlich Stationen zum Abstellen benutzen. „In den letzten Jahren ist mancherorts ein Wildwuchs entstanden, auch aufgrund unsicherer Rechtslage. Zugeparkte Fußwege werden derzeit oft ein Hindernislauf für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen. Das zeigen auch die gestiegenen Unfallzahlen. Hier würde die neue Regelung Abhilfe schaffen.“
Kritik an der Verordnung
Schuchardt kritisierte die beabsichtigte gemeinsame Freigabe von Fußgängerzonen und Einbahnstraßen für Radfahrende und E-Scooter. Dies schaffe neue Gefahren, gerade für Menschen, die zu Fuß unterwegs seien. Für den Verband FUSS kritisierte Sprecher Roland Stimpel: „Für Verkehrsminister und Bundesrat ist die kleine und oft wilde Gruppe der E-Scooter-Fahrer wichtiger als viele Millionen Menschen, die sichere Wege bräuchten.“
Haftungsregeln sollen verschärft werden
In einer Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, eine „Haftungslücke“ bei E-Scootern zu schließen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat bereits angekündigt, Haftungsregeln bei Unfällen mit E-Scootern deutlich verschärfen zu wollen. Geschädigte bei Unfällen sollen es künftig leichter haben, Schadenersatz zu erhalten. „Es darf nicht sein, dass Geschädigte auf ihren Kosten sitzen bleiben, weil der Fahrer des E-Scooters schon längst über alle Berge ist“, so Hubig. Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Unfälle von E-Scootern mit Verletzten oder Toten stark gestiegen.
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