Künstliche Intelligenz

Digitaler Omnibus: EU-Kommission will Datengesetze zusammenfassen


Aus Vier mach Eins: Mit dem digitalen Omnibusgesetz, mit dem die EU-Kommission einige Regeln im Digitalbereich auf einmal vereinfachen will, sollen Open Data Directive, Free Flow of non-personal Data-Verordnung, Data Governance Act und Data Act nur noch ein Gesetz werden – der dann überarbeitete Data Act.

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Die sinnvollen Anteile der zu unterschiedlichen Zeitpunkten entstandenen Regelungen sollen in den Data Act überführt werden, schilderte die stellvertretende Generaldirektorin der Kommisionsgeneraldirektion Connect Renate Nikolay am Mittwochabend bei einer Veranstaltung des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) in Berlin. Damit soll der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) künftig vor allem ein Gesetz mit Regeln zur Datennutzung gegenüberstehen, begründete Nikolay das Vorhaben. Tatsächlich überlagerten sich die verschiedenen Rechtsakte teilweise.

Doch auch die DSGVO selbst solle inhaltlich angefasst werden, berichtete die hochrangige und für das Omnibusvorhaben zuständige EU-Beamtin. Zum einen habe der Europäische Gerichtshof zuletzt die Möglichkeit einer weiteren Nutzung pseudonymisierter Daten in seiner Rechtsprechung erweitert, was nun durch die Kommission nachvollzogen und genauer spezifiziert werden solle. Zum anderen soll in der Datenschutzgrundverordnung aber auch eine Regelung für den Umgang mit Cookies Eingang finden, nachdem diese Thematik bislang im Wechselspiel zwischen DSGVO und der veralteten E-Privacy-Richtlinie adressiert war.

Weitere Elemente der als Komplementärverordnung zur DSGVO gedachten und in diesem Jahr offiziell als gescheitert erklärten E-Privacy-Verordnung konzipierten Überarbeitung sollen in weiteren Rechtsakten wie etwa dem zuletzt auf den Januar 2026 verschobenen Digital Networks Act eine neue regulatorische Heimat finden. Eine von der Kommission geplante europaweit einheitliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung soll ebenfalls in einem eigenen Rechtsakt Eingang finden.

Mit den jetzt angekündigten Vorschlägen zur Vereinfachung würde die EU-Kommission auch auf einige der Wünsche eingehen, die die Bundesregierung vorab nach Brüssel geschickt hatte. Doch selbst wenn EU-Kommission und Mitgliedstaaten sich hier vergleichsweise schnell einigen könnten, wenn die Vorschläge offiziell in zwei Wochen auf dem Tisch liegen: ohne eine Zustimmung des Europaparlaments würde aus ihnen kein Gesetz werden können.

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(fds)



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