Künstliche Intelligenz
Vodafone verlässt öffentliche Internetknoten | heise online
Der Netzbetreiber Vodafone wird weniger Netz betreiben und verabschiedet sich komplett vom öffentlichen Peering, also der Zusammenschaltung mit anderen Internet Providern und Backbone-Betreibern an neutralen Standorten. Damit zieht sich Vodafone auch vom führenden deutschen Internetknoten DE-CIX zurück. Auch bestehende direkte Zusammenschaltungen mit großen Datenquellen wie zum Beispiel Youtube stellt Vodafone ein. Stattdessen lagert es das gesamte Peering an einen privaten Anbieter aus.
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Wie Vodafone bekanntgegeben hat, handelt es sich dabei um die Inter.link GmbH aus Berlin. Vodafone verspricht sich von dem Schritt geringere Latenzen, mehr Resilienz und Kosteneinsparungen. Für Peeringpartner, die noch nicht mit Interlink zusammenarbeiten, bedeutet die Umstellungen zusätzlichen Aufwand. Zudem müssen sie fortan Gebühren entrichten, die von der ausgetauschten Datenmenge abhängen. Bei öffentlichem Peering an neutralen Standorten ist das unüblich, bei privatem Peering hat Vodafone schon bisher Rechnungen gestellt.
Das tut auch die Deutsche Telekom, dem Vernehmen nach zu deutlich höheren Tarifen. Die Telekom ist zwar noch an einigen wenigen neutralen Knoten vertreten, agiert dort aber eingeschränkt. Mehrere Verbraucherschutzorganisationen werfen der Deutschen Telekom vor, eine „Netzbremse“ zu sein und künstliche Engpässe an den Zugängen zu ihrem Netz geschaffen zu haben. Im April haben sie Beschwerde bei der deutschen Bundesnetzagentur (BNetzA) erhoben.
Vodafones deutsches Peering soll noch 2025 komplett umgestellt werden, weitere Konzernländer sollen kommendes Jahr folgen. Interlinks deutsche Anknüpfungsstandorte befinden sich in Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, München, Düsseldorf, Nürnberg und Stuttgart. Zudem hält das Unternehmen Netzanschlüsse in Österreich, der Schweiz, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik und Ungarn sowie im US-Bundesstaat Virginia vor.
(ds)
Künstliche Intelligenz
Nach langer Vorbereitung: Mastodon kann jetzt lange geforderte „Quote Posts“
Das Entwicklungsteam von Mastodon hat Version 4.5 freigegeben, damit können auf dem Kurznachrichtendienst nach jahrelanger Vorbereitung nun andere Beiträge zitiert werden. Das geht aus einem Blogeintrag hervor, für Nutzer und Nutzerinnen gibt es die Möglichkeit erst, wenn ihre Instanz aktualisiert wurde. Auf der mit Abstand größten, mastodon.social, ist das schon eine Weile möglich, die wird vom Mastodon-Team betrieben und läuft bereits auf einer Vorabversion von 4.6. Mit dem jetzt veröffentlichten Update für alle Instanzen kommt jetzt außerdem eine Funktion, die dafür sorgen soll, dass eine lästige Eigenart von Mastodon der Vergangenheit angehört: Unter einem Beitrag sollen tatsächlich alle Antworten angezeigt werden.
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Eine lange Vorgeschichte
Dass man auf Mastodon – anders als beim Vorbild Twitter – keine Beiträge zitieren konnte, geht auf eine bewusste Entscheidung des Chefentwicklers zurück. Eugen Rochko war lange überzeugt, dass diese „Quote-Posts“, bei denen der zitierende Account einen Beitrag kommentiert und dabei weiter verbreitet, die Stimmung aufheizen und belästigen. Als nach der Übernahme von Twitter viele Menschen von dem Kurznachrichtendienst zu Mastodon gewechselt sind, hat ein Teil der neuen User die ihnen bekannte Funktion eingefordert und auf die positiven Begleiterscheinungen verwiesen. Anfang 2023 hat er den Richtungswechsel angedeutet und jetzt erklärt Mastodon, dass man immer dafür sorgen können soll, dass eigene Beiträge nicht zitiert werden.
Nach dem Update auf Version 4.5 soll Mastodon nun außerdem automatisch nach Antworten unter Beiträgen suchen, die von Usern kommen, deren Instanz dem eigenen Server nicht bekannt ist. Bislang hat die dezentrale Struktur von Mastodon immer wieder dafür gesorgt, dass unter einem Beitrag nicht alle Kommentare angezeigt wurden, was die Debatten enorm erschwert hat. Damit soll es nun vorbei sein, aktualisierte Instanzen sollen nun mindestens alle 15 Minuten nach neuen Kommentaren suchen, um die Kontinuität der Konversationen zu gewährleisten. Weitere Neuerungen richten sich an die Verantwortlichen der Instanzen, die mehr Kontrolle darüber bekommen, wie diese für die User aussehen.
Mastodon ist einer von aktuell mehreren Kurznachrichtendiensten, die mit dem großen Vorbild X (vormals Twitter) konkurrieren und davon profitieren wollen, dass sich immer mehr Menschen von dort verabschieden. Mit weniger als einer Million aktiver Konten ist er aber längst deutlich kleiner als Threads von Meta, Bluesky ist mit etwa anderthalb Millionen aktiven Konten noch etwas größer. Dafür ist Mastodon Teil des sogenannten Fediverse: Dank eines gemeinsamen Protokolls als Grundlage kann man sich mit Accounts auf ganz unterschiedlichen Diensten und sozialen Netzen austauschen, ohne Mastodon verlassen zu müssen. Außerdem ist die Technik von Mastodon viel offener als die klassischer sozialer Netze, verschiedene Anwendungen nutzen das und ergänzen interessante Funktionen.
(mho)
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US-Strafprozess gegen Boeing platzt | heise online
Flugzeugbauer Boeing hat sich im Vorjahr im Zusammenhang mit zwei tödlichen Abstürzen von 737-Max-Flugzeugen der Verschwörung zum strafrechtlichen Betrug an der US-Regierung schuldig bekannt. Das sollte das Strafverfahren abkürzen; doch dem Gericht waren die Auflagen zu lax. Es sollte also doch ein Gerichtssaalverfahren geben. Inzwischen gibt es eine neue US-Regierung, die das Verfahren überhaupt platzen lässt – zur Freude Boeings und zum Ärger Hinterbliebener der 346 Todesopfer.
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Das Strafverfahren steht im Zusammenhang mit zwei Flugzeugabstürzen des Typs Boeing 737 Max in den Jahren 2018 und 2019, bei denen insgesamt 346 Menschen ums Leben kamen. Die Unglücke der Maschinen der indonesischen Lion Air und der Ethiopian Airlines wurden von fehlerhaft arbeitender Steuerungssoftware ausgelöst. Wie sich im Laufe der Untersuchung herausgestellt hat, hatte Boeing im Zug der behördlichen Zertifizierung der Software auf Schulungen für die neue Software verzichtet.
Um Strafverfolgung zu entgehen, einigte sich Boeing 2021 mit der US-Regierung auf ein drei Jahre laufendes Compliance- und Ethikprogramm. Es sollte Verstöße gegen US-Betrugsgesetze verhindern oder zumindest aufzudecken. Doch gegen diese Vereinbarung hat Boeing verstoßen, womit der Weg zur Strafverfolgung geebnet wäre, meinte die US-Regierung unter Joe Biden. Boeing legte ein Geständnis ab und akzeptierte weitere Auflagen, darunter eine Strafzahlung und unabhängige Aufsicht.
Allerdings wollte Boeing ein Vetorecht bei der Auswahl des unabhängigen Aufsehers. Das akzeptierte das zuständige US-Bundesbezirksgericht für Nordtexas nicht und setzte zur Festsetzung der Auflagen einen Prozess mit Geichtssaalverhandlung an.
Neue Regierung lässt Boeing laufen
Inzwischen gibt es eine neue US-Regierung. Sie möchte die Anklage überhaupt fallen lassen, womit Boeing um eine Verurteilung und unabhängige Aufsicht herumkäme. Die US-Staatsanwaltschaft kann einmal erhobene Anklagen nicht von selbst fallen lassen, sondern nur mit Zustimmung des Gerichts. Dieses darf nur zustimmen, wenn bestimmte Erfordernisse erfüllt sind; insbesondere muss die Einstellung des Verfahrens im öffentlichen Interesse sein. Das ist nicht gegeben, sagt Richter Reed O’Connor. Die vorgebrachten Argumente der Staatsanwaltschaft seien nicht stichhaltig, zumal Boeing sich bereits schuldig bekannt habe.
Dennoch überrascht der Richter damit, den Antrag auf Verfahrenseinstellung zu genehmigen. Der Richter legt seine Rolle so aus, dass er grundsätzlich der Ansicht Anklagebehörde zu folgen habe. Eine Ablehnung des Antrages auf Verfahrenseinstellung sei nur möglich, wenn dieser offensichtlich aus unlauteren Motiven gestellt wurde, etwa wegen Bestechung oder persönlicher Abneigung gegen den Angeklagten. Dafür gibt es keine Beweise.
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„Das Gericht bestätigt, dass es nicht die Macht hat, (den Antrag abzulehnen, nur) weil es der Ansicht der Regierung, die Einstellung des Strafverfahrens sei im öffentlichen Interesse, nicht beipflichtet“, heißt es in der am Donnerstag ergangenen Entscheidung. Ein Anwalt, der mehrere hinterbliebene Familien vertritt, möchte die diese Gerichtsentscheidung anfechten.
Gericht: „Sicherheit der Luftfahrt nicht gewährleistet“
Er kann dabei unter anderem auf die Ausführungen Richter O’Connors verweisen: Die Hinterblieben hätten recht, dass die neue Vereinbarung zwischen der Regierung und dem Flugzeugbauer „die notwendige Verantwortlichkeit Boeings zur Gewährung der Sicherheit der fliegenden Öffentlichkeit nicht sicherstellt.“
Das Strafverfahren heißt USA v The Boeing Company und ist am US-Bundesbezirksgericht für Nordtexas anhängig (Az. 4:21-cr-00005).
(ds)
Künstliche Intelligenz
Streit um EU-Vorgaben: Apple plant angeblich Funktionssperre für Watches
Neuer Zwist im Dauerstreit zwischen Apple und der EU-Kommission: Der Konzern plant einem Bericht zufolge erstmals, eine bestehende Funktion nachträglich für eigene Kunden abzudrehen – statt eine von der EU diktierte Schnittstelle umzusetzen. Mit iOS 26.2, dessen Betatest jüngst angelaufen ist, wird Apple deshalb die Synchronisation von WLAN-Zugangsdaten auf die Apple Watch sperren.
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Das berichtet die französische Seite Numerama. Demnach hat Apple den Schritt gemeinsam mit der geplanten, nachträglichen Einführung der AirPods-Live-Übersetzung in der EU kommuniziert. Ob das tatsächlich mit dem für Dezember geplanten iOS 26.2 greift und wie das konkret umgesetzt wird, ist vorerst unklar. Eine Nachfrage von Mac & i bei Apple ist unbeantwortet.
Automatische WLAN-Verbindungen nur für die Apple Watch
Konkret geht es demnach um „automatische WLAN-Verbindungen“: Apple Watches erhalten nach Anmeldung mit dem Apple-Konto automatisch alle auf dem iPhone bereits gespeicherten WLAN-Zugangsdaten. Sie können sich die Armbanduhren bequem direkt – und fernab des iPhones – mit allen bekannten WLANs verbinden, ohne dass man erst auf dem kleinen Bildschirm Zugangsdaten eintippen muss.
Das sollen auch Smartwatches & Co anderer Hersteller können, um konkurrenzfähige Produkte für iPhone-Nutzer anbieten zu können, meint die EU-Kommission. Eine Schnittstelle für automatische WLAN-Verbindungen gehört zu den weitreichenden Interoperabilitätsvorgaben, zu deren Umsetzung Apple bereits verdonnert wurde. Erste weitreichende Öffnungsschritte muss Apple noch bis Jahresende in iOS 26 umsetzen, darunter auch eine vollwertige Weiterleitung von Mitteilungen an andere Geräte – so umfänglich wie es bislang nur die Apple Watch kann.
Apple warnt vor Datenschutzproblemen – EU weist das zurück
Apple läuft seit Anbeginn Sturm gegen einen Großteil der Vorgaben. Das Unternehmen fühlt sich ungerecht behandelt, sieht seine Rechte verletzt und warnt vor Datenschutz- und Sicherheitsproblemen. Die Weitergabe von WLAN-Zugangsdaten würde Dritten erlauben, Einblick in Nutzerstandorte zu erhalten und etwa für Fingerprinting zu missbrauchen, lauten die Einwände. Das Unternehmen betont, dass es selbst diese Daten gar nicht einsehen kann – diese liegen nur lokal auf den Geräten vor und werden beim iCloud-Sync standardmäßig durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung geschützt.
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Die EU-Kommission hat die von Apple vorgebrachte Datenschutz- und Sicherheitsproblematik bereits zurückgewiesen: Apple-Nutzer seien es schließlich längst gewohnt, Apps auch den Zugriff auf andere sensible Daten wie den genauen Standort und die eigenen Fotos zu gewähren – oder das eben abzulehnen. Zudem seien auch die Hersteller der Drittgeräte an Datenschutzgesetze wie die DSGVO gebunden.
Der Streit wird zunehmend auf dem Rücken der Nutzer ausgetragen: Apple hat bereits mehrfach die Einführung neuer Funktionen in der EU unter Verweis auf die Regeln des Digital Markets Acts verzögert, manche Funktionen wie das iPhone-Mirroring auf dem Mac sind weiterhin blockiert. Der Konzern forderte zuletzt unverblümt, den Digital Markets Act zu kippen – oder weitreichend zu entschärfen.
(lbe)
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