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Verbraucherschützer: 1N Telecom ignoriert Urteil des Bundesgerichtshofs


Das seit Langem umstrittene Unternehmen 1N Telecom sorgt weiter für Ärger. Erst vor wenigen Monaten entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Telekommunikationsfirma unwirksam sind, sofern sie lediglich über einen Internetlink in einem Papierformular zur Verfügung gestellt werden. Eine solche Praxis ermögliche es den Kunden nicht, die Vertragsbedingungen klar und eindeutig zur Kenntnis zu nehmen, betonte der BGH. Verbraucherschützer werfen dem DSL-Anbieter nun vor: Trotz der klaren Ansage versuche 1N Telecom weiterhin, mit alten und neuen Tricks Geld einzutreiben.

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Verbraucherzentralen erhalten seit Jahren Beschwerden besorgter Bürger, die Zahlungsaufforderungen für angebliche Verträge mit der Düsseldorfer Firma erhalten haben. Viele der Betroffenen waren ursprünglich Kunden der Deutschen Telekom und wurden durch irreführende Postwurfsendungen dazu verleitet, vermeintlich den Anbieter zu wechseln. In der Folge zahlen sie jetzt für einen Anschluss, den sie tatsächlich gar nicht nutzen.

Oftmals unterzeichneten Kunden im Glauben, lediglich ihren bestehenden Vertrag zu verlängern. Kurz darauf stellten sie jedoch fest, dass ihr bisheriger Anschluss gekündigt und stattdessen ein neuer Vertrag mit 1N Telecom abgeschlossen worden war. Selbst nach einem fristgerechten Widerruf oder einer Anfechtung der Verträge beharrte das Unternehmen auf Forderungen von bis zu 500 Euro.

Obwohl das BGH-Urteil dieser Vorgehensweise Einhalt geboten hat, versuchen die Düsseldorfer jetzt, über Umwege ihre Ansprüche durchzusetzen. „Teilweise mit Erfolg“, weiß die Verbraucherzentrale Sachsen. Nach ihren Angaben hat 1N Telecom die angeblichen Forderungen inzwischen an das neu gegründete Essener Unternehmen TPI Investment verkauft. Dieses fordert mittlerweile von früheren Kunden des Providers die Zahlung teils hoher Beträge.

Aktuell unterbreitet TPI Betroffenen den sächsischen Verbraucherschützern zufolge Angebote für angebliche außergerichtliche Vergleiche. Darin würden sie aufgefordert, 200 Euro zu zahlen. Andernfalls drohe die „Wiedereinsetzung der ursprünglichen, höheren Forderung“. In die Schreiben sollen angstmachende Begriffe wie Titulierung, Zwangsvollstreckung und sogar Schriftvergleichsgutachten eingeflochten sein.

Die Verbraucherzentrale Sachsen hält dieses Vorgehen für dreist und inakzeptabel. Heike Teubner, Beratungsstellenleiterin in Auerbach, erläutert: „Wir sehen grundsätzlich keinerlei rechtliche Grundlage, auf solche Vergleichsangebote einzugehen. Nach dem Urteil des BGH fehlt den Forderungen in vielen Fällen die vertragliche Basis.“ Die Expertin rät allen Betroffenen dringend, diesen Forderungen zu widersprechen und keinesfalls aus Angst Zahlungen zu leisten. Wer Hilfe bei der Formulierung eines Widerspruchs benötige, könne sich unabhängig und individuell bei der Institution beraten lassen.

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Schon Ende 2024 bestätigte das Amtsgericht Leipzig einer beklagten Kundin, dass bei einem vermeintlichen Tarifwechsel mit der 1N Telecom kein rechtsgültiger Vertrag zustande komme. Betroffenen sei „offenbar unter Vortäuschung einer Vertragsbeziehung der Klägerin“ zur Telekom ein „unbrauchbarer und überflüssiger zweiter Festnetzvertrag untergeschoben“ worden. Der Düsseldorfer Anbieter mit dem ähnlich klingenden Namen irritiert Verbraucher seit vielen Monaten mit nicht bestellter Werbepost und angeblichen Gewinnspielen.


(nen)



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Digitale Verwaltung: Für Schriftform soll bald meistens eine Mail genügen


Exakt 3111 verwaltungsrechtliche Vorschriften des Bundes verlangten im Jahr 2014 die sogenannte Schriftform. Sie forderten also zum Beispiel von Bürgern einen „schriftlichen“ oder „unterzeichneten“ Antrag.

Das ergab damals eine systematische Recherche des Innenministeriums. Im Anschluss wollte das Ministerium möglichst viele dieser Schriftformerfordernisse streichen – doch bei 80 Prozent von 2872 näher untersuchten Fällen scheiterte dieses Ansinnen, häufig am Widerstand anderer Ministerien.

Die Schriftform erwies sich damit als zäher Widersacher bei der Digitalisierung des Staates. Zwar bedeutet Schriftform nicht unbedingt, dass man der Behörde einen Brief oder ein Fax senden muss. Doch die digitalen Ersatzmöglichkeiten – etwa der elektronische Personalausweis – haben sich auch nach vielen Jahren wegen der umständlichen Handhabung nicht im erhofften Maße durchgesetzt.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Digitale Verwaltung: Für Schriftform soll bald meistens eine Mail genügen“.
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Analyse zu neuen Plänen: Macht Apple bei KI jetzt alles besser?


Apple Intelligence ist ein Begriff, bei dem Fans von KI bislang abwinken: Die Sprach- und Bildmodelle des iPhone-Herstellers gelten einfach nicht als konkurrenzfähig, genauso wenig wie die offerierten Dienste wie Schreibwerkzeuge, Image Playground oder Genmoji. Einen eigenen Chatbot bietet Apple ebenso wenig an, mit Siri lässt sich nur schlecht plaudern. Zwei Nachrichten aus den vergangenen Wochen könnten nun dazu führen, dass sich das alles ändert: Apple hat demnach vor, erstmals einen eigenen Chatbot direkt in seine Betriebssysteme zu integrieren, sowie, und das ist noch erstaunlicher, ein eigenes KI-Wearable auf den Markt zu bringen.

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Ein Kommentar von Ben Schwan

Ein Kommentar von Ben Schwan

Ben Schwan lebt als Journalist und Autor in Berlin, schreibt seit 25 Jahren über Technologie-, Forschungs- und Wissenschaftsthemen und lässt sich seine Begeisterung für Neues weder durch sich ständig wiederholende Hype-Zyklen, amoklaufende Sicherheitspolitiker noch technische Unzulänglichkeiten nehmen.

Zunächst zum Chatbot. Diesen hatte Apple über einen langen Zeitraum sowohl nach Innen als nach Außen abgelehnt. Softwareboss Craig Federighi gilt allgemein als KI-Skeptiker, der Rieseninvestitionen wie bei anderen IT-Riesen bislang untersagt hatte. Offenbar fürchtete der Konzern, erstens nicht mit der Konkurrenz mithalten zu können, sowie zweitens in Fallen hineinzulaufen, die Apple gar nicht mag – etwa wenn KIs halluzinieren, Guardrails nicht beachten und damit das familienfreundliche Image des Konzerns antasten.

Doch mit iOS 27, macOS 27 und den anderen Betriebssystemen, die im Sommer vorgestellt und im Herbst ausgeliefert werden dürften, soll sich das ändern: Ein systemweit zur Verfügung stehender Chatbot ist glaubwürdigen Berichten zufolge vorgesehen, als eine Art Super-Siri. Das Ganze wird dann vom „bevorzugten Cloud-Anbieter“ des Konzerns „gepowert“, zu dem sich Google kürzlich offiziell erklären durfte. Heißt: Apple steht außen drauf, ein Google-Gemini-basiertes Modell ist drin. Interessant wird hier, wie Apple dies vermarkten wird. Der Konzern äußert sich nicht zu technischen Details, es könnte für ihn aber ratsam sein, durchblicken zu lassen, dass man Google-Technik nutzt, um die oben erwähnten möglichen Peinlichkeiten zu umgehen.

Völlig unklar ist auch noch, wie es mit dem Datenaustausch aussieht. Bislang wird angenommen, dass Apple zunächst einfachere Gemini-Modelle auf eigenen Servern im Rahmen der Private-Cloud-Compute-Initiative laufen lässt, doch sind die für den im Herbst geplanten Chatbot wohl nicht gut genug. Danach kann Apple eigentlich nur noch Google-Tensor-Systeme erwerben, die für die neuesten Gemini-Modelle optimiert sind, um sie in eigene Rechenzentren zu stellen. Oder aber die Rechenarbeit erfolgt in Googles Anlagen, was preislich und praktisch wohl sinnvoll ist, zumal auch die halbe iCloud auf Google-Cloud-Servern gehostet wird (neben Microsoft Azure und Amazons AWS).

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Erste Anzeichen, wie man sich das alles vorzustellen hat, wird es wohl im April geben. Dann kommt nach allen aktuellen Erkenntnissen endlich die kontextsensitive Siri im Rahmen von iOS 26.4. Diese wird auf Apples eigenen Modellen sowie auf einfacheren Gemini-Modellen basieren, wie es bislang heißt. Der Konzern kann sich hier keine Schnitzer erlauben, nachdem das Vorhaben bereits im Sommer 2024 (!) angekündigt worden war. Siri soll damit endlich intelligenter werden, Nutzerinhalte verwenden, um echten Mehrwert zu bieten – und auch Apps steuern oder zumindest auslesen. Die Chatbot-Qualitäten eines ChatGPT oder Claude sind jedoch nicht zu erwarten, die kommen später.

Schließlich kam auch noch die Meldung herein, dass Apple im Sinne einer direkten Konkurrenz zu Ex-Designboss Jony Ive ein eigenes KI-Gadget in Form eines Wearables plant. Als ich dies erstmals vernahm, hielt ich es für einen Scherz. Schließlich sind bisherige Produkte in dem Segment krachend gescheitert, und es steht keineswegs fest, dass es Jony Ive zusammen mit Sam Altman gelingt, ein im Markt erfolgreiches KI-Wearable von OpenAI durchzusetzen.

Trotzdem scheinen die Informationen der Wahrheit zu entsprechen. Laut Angaben von The Information soll für 2027 eine Art anpinnbarer AirTag mit Lautsprecher, Kamera, Mikrofone und drahtloser Ladefunktion erscheinen. OpenAI hat selbst angeblich Stifte, Brillen, Pins und/oder Ohrstöpsel in der Pipeline. Die Sinnhaftigkeit dieser Geräte ergibt sich eigentlich nur daraus, dass sie ohne Zusatzhardware wie ein Smartphone funktionieren, denn sonst könnte man einfach dieses verwenden.

Apple hat außerdem bereits die Apple Watch, die die ideale Plattform für einen ständig verfügbaren KI-Assistenten darstellen dürfte – sie kann aber bislang offiziell nur indirekt Apple Intelligence. Apples möglicher KI-Pin soll ein Millionenseller werden. Wie intelligent oder Cloud-abhängig er wird, ist offen. Es wäre für Apple zumindest ungewöhnlich, in eine derart unbewiesene Kategorie vorzustoßen. Da ist der Aufkauf des KI-Unternehmens Q.AI schon spannender, das es ermöglichen soll, mit Sprachassistenten stimmlos zu kommunizieren. Das wäre ein echter Fortschritt.


(bsc)



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Privatsphäre: Apple will bei Mietpaket Creator Studio mehr Daten


Apples Abo-Apps aus dem Creator Studio bieten offenbar einen schlechteren Datenschutz als die zuvor erhältlichen Bezahlvarianten der Anwendungen. Das geht aus den eigenen Angaben des Konzerns im Mac App Store hervor. Apps müssen seit einiger Zeit sogenannte Privacy Nutrition Labels tragen, quasi Inhaltsangaben, was eine Anwendung in Sachen möglicher Privatsphäreneingriffe tut. Auch Apple selbst hält sich daran. Zwischen den Creator-Studio-Anwendungen und den alten Bezahlversionen gibt es hier einen erheblichen Unterschied, wie unter anderem dem Sicherheitsexperten Tommy Mysk ausgefallen ist.

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Beispiel Final Cut Pro: Während die knapp 350 Euro teure Einmalkaufversion laut Apple „keine Daten erfasst“ („Der Entwickler erfasst keine Daten von dieser App“), gibt es bei der Creator-Studio-Abovariante eine lange Liste. So verknüpft Apple gekaufte Artikel, Finanzinfos, Kontaktinfos sowie „Kennungen“ mit dem User und speichert diese „möglicherweise“. Teile davon klingen logisch, weil sie zur Aboabwicklung notwendig sind, einige nicht.

Weiterhin werden auch diverse andere Informationen ohne Zuordnung des Nutzers („nicht mit Dir verknüpfte Daten”) gesammelt, die die Bezahlversion für sich behalten hatte. Dies sind erneut gekaufte Artikel und Kennungen, aber auch Nutzungsdaten, Diagnose sowie „sonstige Daten“. Weitere Details zum Umfang dieser Informationen nennt Apple nicht, verweist nur auf seine langen Standard-Datenschutzbedingungen.

Pages, Numbers und Keynote kommen ebenfalls mit Datensammlungsfunktionen. Interessant ist hier allerdings, dass diese Apps zuvor schon Diagnosedaten gesammelt hatten. In diesem Bereich kam es allerdings zu Verbesserungen: Mit Version 15.1 der Apps kann man nicht nur eine von Apple automatisch angelegte ID zurücksetzen, sondern das Teilen von Analysedaten grundsätzlich abdrehen. Letzteres ist unschönerweise standardmäßig aktiv, Apple setzt also nicht auf ein Opt-in.

Mit der Einführung seines Creator Studios hatte Apple ein großes Abopaket mit diversen Kreativ-Apps auf den Markt gebracht. Einige der Bestandteile der knapp 13 Euro im Monat teuren Sammlung gibt es auch weiter einzeln zu kaufen – zudem werden die Kaufversionen weiterhin aktualisiert. Und selbst von Pages, Numbers und Keynote gibt es zwei unterschiedliche Varianten.

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(bsc)



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