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Verbraucherschützer: 1N Telecom ignoriert Urteil des Bundesgerichtshofs
Das seit Langem umstrittene Unternehmen 1N Telecom sorgt weiter für Ärger. Erst vor wenigen Monaten entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Telekommunikationsfirma unwirksam sind, sofern sie lediglich über einen Internetlink in einem Papierformular zur Verfügung gestellt werden. Eine solche Praxis ermögliche es den Kunden nicht, die Vertragsbedingungen klar und eindeutig zur Kenntnis zu nehmen, betonte der BGH. Verbraucherschützer werfen dem DSL-Anbieter nun vor: Trotz der klaren Ansage versuche 1N Telecom weiterhin, mit alten und neuen Tricks Geld einzutreiben.
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Verbraucherzentralen erhalten seit Jahren Beschwerden besorgter Bürger, die Zahlungsaufforderungen für angebliche Verträge mit der Düsseldorfer Firma erhalten haben. Viele der Betroffenen waren ursprünglich Kunden der Deutschen Telekom und wurden durch irreführende Postwurfsendungen dazu verleitet, vermeintlich den Anbieter zu wechseln. In der Folge zahlen sie jetzt für einen Anschluss, den sie tatsächlich gar nicht nutzen.
Oftmals unterzeichneten Kunden im Glauben, lediglich ihren bestehenden Vertrag zu verlängern. Kurz darauf stellten sie jedoch fest, dass ihr bisheriger Anschluss gekündigt und stattdessen ein neuer Vertrag mit 1N Telecom abgeschlossen worden war. Selbst nach einem fristgerechten Widerruf oder einer Anfechtung der Verträge beharrte das Unternehmen auf Forderungen von bis zu 500 Euro.
„Vergleichsangebot“ für 200 Euro
Obwohl das BGH-Urteil dieser Vorgehensweise Einhalt geboten hat, versuchen die Düsseldorfer jetzt, über Umwege ihre Ansprüche durchzusetzen. „Teilweise mit Erfolg“, weiß die Verbraucherzentrale Sachsen. Nach ihren Angaben hat 1N Telecom die angeblichen Forderungen inzwischen an das neu gegründete Essener Unternehmen TPI Investment verkauft. Dieses fordert mittlerweile von früheren Kunden des Providers die Zahlung teils hoher Beträge.
Aktuell unterbreitet TPI Betroffenen den sächsischen Verbraucherschützern zufolge Angebote für angebliche außergerichtliche Vergleiche. Darin würden sie aufgefordert, 200 Euro zu zahlen. Andernfalls drohe die „Wiedereinsetzung der ursprünglichen, höheren Forderung“. In die Schreiben sollen angstmachende Begriffe wie Titulierung, Zwangsvollstreckung und sogar Schriftvergleichsgutachten eingeflochten sein.
Verbraucherschützer: Dreister Versuch
Die Verbraucherzentrale Sachsen hält dieses Vorgehen für dreist und inakzeptabel. Heike Teubner, Beratungsstellenleiterin in Auerbach, erläutert: „Wir sehen grundsätzlich keinerlei rechtliche Grundlage, auf solche Vergleichsangebote einzugehen. Nach dem Urteil des BGH fehlt den Forderungen in vielen Fällen die vertragliche Basis.“ Die Expertin rät allen Betroffenen dringend, diesen Forderungen zu widersprechen und keinesfalls aus Angst Zahlungen zu leisten. Wer Hilfe bei der Formulierung eines Widerspruchs benötige, könne sich unabhängig und individuell bei der Institution beraten lassen.
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Schon Ende 2024 bestätigte das Amtsgericht Leipzig einer beklagten Kundin, dass bei einem vermeintlichen Tarifwechsel mit der 1N Telecom kein rechtsgültiger Vertrag zustande komme. Betroffenen sei „offenbar unter Vortäuschung einer Vertragsbeziehung der Klägerin“ zur Telekom ein „unbrauchbarer und überflüssiger zweiter Festnetzvertrag untergeschoben“ worden. Der Düsseldorfer Anbieter mit dem ähnlich klingenden Namen irritiert Verbraucher seit vielen Monaten mit nicht bestellter Werbepost und angeblichen Gewinnspielen.
(nen)
Künstliche Intelligenz
Uber und Lyft bringen Robotaxis nach London
Waymo bekommt Konkurrenz in London: Die beiden US-Fahrdienste Lyft und Uber wollen unabhängig voneinander autonom fahrende Taxis in der britischen Hauptstadt einsetzen. Das haben beide Unternehmen über den Kurznachrichtendienst X angekündigt.
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Uber wolle in der ersten Jahreshälfte mit den Tests in London beginnen, teilte das Unternehmen mit. Lyft-Chef David Risher machte in seiner Ankündigung keine Angaben, wann Lyft mit dem Dienst starten wolle.
Baidu als Partner
Beide planen dabei mit dem gleichen Partner: Sie wollen Fahrzeuge einsetzen, die mit dem System Apollo Go des chinesischen Digitalkonzerns Baidu ausgestattet sind. Lyft wie Uber kündigten im Sommer Kooperationen mit Baidu an. Lyft will die Fahrzeuge vom Typ RT60 auch nach Deutschland bringen.
Die beiden sind nicht die Einzigen, die ab dem kommenden Jahr ihre Robotaxis in London auf die Straße bringen wollen: Die Alphabet-Tochter Waymo hat im Oktober angekündigt, 2026 nach London zu kommen.
Die britische Regierung hat im Sommer ein Pilotprogramm für autonomes Fahren beschleunigt und den Starttermin um ein Jahr auf 2026 vorverlegt.
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(wpl)
Künstliche Intelligenz
ChatGPT Wrapped: Chats statt Musik-Playlisten
Während langsam auch die letzten Wrapped-Beiträge von Instagram und Tiktok verschwunden sind, sorgt OpenAI für Nachschub. Auch ChatGPT bietet einen persönlichen Jahresrückblick an. Allerdings zunächst nur im englischsprachigen Raum.
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„Your year in poetry…“ nennt TechCrunch eine Kategorie, in der Nutzer zurückblicken können. Darunter steht ein Gedicht, das sich offenbar direkt auf die Nutzerin und ihr Nutzungsverhalten bezieht – natürlich hübsch aufbereitet, sodass es sich wie eine Kachel auf Social-Media-Plattformen teilen lässt. Das Ganze soll laut OpenAI in Sachen Privatsphäre und Nutzerkontrolle absolut sicher sein. Es wäre ja auch noch schöner, wenn beispielsweise der ChatGPT-Agent automatisiert einen Jahresrückblick mit sensiblen Daten bei LinkedIn posten würde.
ChatGPT verteilt zum Jahresende auch Auszeichnungen für Menschen, die den KI-Chatbot etwa zur Lösung eines Problems genutzt haben. Das von TechCrunch gezeigte Bild dazu erinnert an einen Pokal aus einem Super-Mario-Spiel: niedlich verspielt, pixelig, mit Herz, Stern und Krone.
Zugriff haben in diesem Jahr laut OpenAI nur Menschen in den USA, Großbritannien, Australien und Neuseeland. Ausgeschlossen sind zudem Unternehmens- und Bildungskonten. Die Jahresrückblicke erscheinen nicht automatisch, man kann sie in der Web-App und in den mobilen Apps abrufen. Im Zweifel fragt man ChatGPT einfach danach. Bedingung ist, dass die Memory, also Gedächtnis-Funktion, eingeschaltet ist – sonst kann sich ChatGPT keine Gespräche merken.
Jahresrückblicke von Spotify bis Tiktok
Spotify ist mit Wrapped besonders beliebt. Menschen posten ihre meistgehörte Musik, aber auch lustige Kategorien, wie etwa das zur gehörten Musik passende Alter. Sieh an, manch 20-Jähriger hört Musik, die Spotify eher 45-Jährigen zuordnet.
Aber auch Google liefert jedes Jahr eine Liste mit jenen Suchbegriffen und Themen, die besonders oft gesucht wurden – nicht personalisiert, aber regional. In Deutschland war das etwa die Bundestagswahl, Handball-WM sowie die Frauen-Fußball-EM und Laura Dahlmeier. Als beliebteste Reiseziele tauchen Japan und Albanien auf – beides fühlt sich wohl für viele noch wie ein Geheimtipp an, Google beweist, dass dem nicht so ist.
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Bei Tiktok lassen sich automatisiert Rückblicke erstellen, bei denen der Dienst besonders beliebte Bilder und Ausschnitte aus Videos zu einem Clip zusammenschneidet.
(emw)
Künstliche Intelligenz
TypeScript-Funktionen dekorieren: Nicht nur zu Weihnachten!
In seinem Vortrag auf der enterJS 2025 geht Marco Sieben auf Decorators ein – einen Vorschlag, der in ECMAScript Stufe 3 erreicht hat und somit sehr gute Chancen besitzt, in einer der nächsten ECMAScript-Versionen enthalten zu sein.
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Seit Version 5.0 orientiert TypeScript sich an diesem Vorschlag bei seiner Implementierung von Decorators, mit weiteren Ergänzungen und Anpassungen in späteren Releases. Dadurch können Entwicklerinnen und Entwickler Decorators bereits nutzen und bekommen einen Vorgeschmack darauf, was irgendwann nativ in JavaScript möglich sein wird.
Marco Sieben beschäftigt sich in seinem Vortrag damit, wie Decorators funktionieren und wie man sie in seinen Projekten effektiv einsetzt. In praktischen Beispielen demonstriert er, wie sich eigene Decorators implementieren lassen. Er zeigt dabei unter anderem, wie einfach man damit Logging für Funktionen oder Memoisierung umsetzen kann.
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enterJS 2025: TypeScript-Funktionen dekorieren: Nicht nur zu Weihnachten! (Marco Sieben)

Marco Sieben wurde durch TypeScript vom Frontend-Skeptiker zum -Enthusiasten und liebt es, neue Features auszuprobieren. Bis vor Kurzem war er noch neidisch auf Python-Entwickler, die mit @functools.cache eine elegante Möglichkeit zur Memoisierung zur Verfügung haben. Seit er das mit Decorators in TypeScript genauso einfach umsetzen kann, ist die Welt wieder in Ordnung.
(mai)
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