Künstliche Intelligenz
Verbraucherschützer: 1N Telecom ignoriert Urteil des Bundesgerichtshofs
Das seit Langem umstrittene Unternehmen 1N Telecom sorgt weiter für Ärger. Erst vor wenigen Monaten entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Telekommunikationsfirma unwirksam sind, sofern sie lediglich über einen Internetlink in einem Papierformular zur Verfügung gestellt werden. Eine solche Praxis ermögliche es den Kunden nicht, die Vertragsbedingungen klar und eindeutig zur Kenntnis zu nehmen, betonte der BGH. Verbraucherschützer werfen dem DSL-Anbieter nun vor: Trotz der klaren Ansage versuche 1N Telecom weiterhin, mit alten und neuen Tricks Geld einzutreiben.
Weiterlesen nach der Anzeige
Verbraucherzentralen erhalten seit Jahren Beschwerden besorgter Bürger, die Zahlungsaufforderungen für angebliche Verträge mit der Düsseldorfer Firma erhalten haben. Viele der Betroffenen waren ursprünglich Kunden der Deutschen Telekom und wurden durch irreführende Postwurfsendungen dazu verleitet, vermeintlich den Anbieter zu wechseln. In der Folge zahlen sie jetzt für einen Anschluss, den sie tatsächlich gar nicht nutzen.
Oftmals unterzeichneten Kunden im Glauben, lediglich ihren bestehenden Vertrag zu verlängern. Kurz darauf stellten sie jedoch fest, dass ihr bisheriger Anschluss gekündigt und stattdessen ein neuer Vertrag mit 1N Telecom abgeschlossen worden war. Selbst nach einem fristgerechten Widerruf oder einer Anfechtung der Verträge beharrte das Unternehmen auf Forderungen von bis zu 500 Euro.
„Vergleichsangebot“ für 200 Euro
Obwohl das BGH-Urteil dieser Vorgehensweise Einhalt geboten hat, versuchen die Düsseldorfer jetzt, über Umwege ihre Ansprüche durchzusetzen. „Teilweise mit Erfolg“, weiß die Verbraucherzentrale Sachsen. Nach ihren Angaben hat 1N Telecom die angeblichen Forderungen inzwischen an das neu gegründete Essener Unternehmen TPI Investment verkauft. Dieses fordert mittlerweile von früheren Kunden des Providers die Zahlung teils hoher Beträge.
Aktuell unterbreitet TPI Betroffenen den sächsischen Verbraucherschützern zufolge Angebote für angebliche außergerichtliche Vergleiche. Darin würden sie aufgefordert, 200 Euro zu zahlen. Andernfalls drohe die „Wiedereinsetzung der ursprünglichen, höheren Forderung“. In die Schreiben sollen angstmachende Begriffe wie Titulierung, Zwangsvollstreckung und sogar Schriftvergleichsgutachten eingeflochten sein.
Verbraucherschützer: Dreister Versuch
Die Verbraucherzentrale Sachsen hält dieses Vorgehen für dreist und inakzeptabel. Heike Teubner, Beratungsstellenleiterin in Auerbach, erläutert: „Wir sehen grundsätzlich keinerlei rechtliche Grundlage, auf solche Vergleichsangebote einzugehen. Nach dem Urteil des BGH fehlt den Forderungen in vielen Fällen die vertragliche Basis.“ Die Expertin rät allen Betroffenen dringend, diesen Forderungen zu widersprechen und keinesfalls aus Angst Zahlungen zu leisten. Wer Hilfe bei der Formulierung eines Widerspruchs benötige, könne sich unabhängig und individuell bei der Institution beraten lassen.
Weiterlesen nach der Anzeige
Schon Ende 2024 bestätigte das Amtsgericht Leipzig einer beklagten Kundin, dass bei einem vermeintlichen Tarifwechsel mit der 1N Telecom kein rechtsgültiger Vertrag zustande komme. Betroffenen sei „offenbar unter Vortäuschung einer Vertragsbeziehung der Klägerin“ zur Telekom ein „unbrauchbarer und überflüssiger zweiter Festnetzvertrag untergeschoben“ worden. Der Düsseldorfer Anbieter mit dem ähnlich klingenden Namen irritiert Verbraucher seit vielen Monaten mit nicht bestellter Werbepost und angeblichen Gewinnspielen.
(nen)