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Künstliche Intelligenz

Aus für offenes WLAN? Vorratsdatenspeicherung gefährdet digitale Teilhabe


Erst Anfang Oktober betonte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erneut, zeitnah einen Gesetzentwurf für eine Neuauflage der seit Jahren umstrittenen Vorratsdatenspeicherung präsentieren zu wollen. Sie sehe „dringenden Handlungsbedarf“, erklärte sie. Das Internet werde „förmlich geflutet“ mit Darstellungen von sexualisiertem Kindesmissbrauch. IP-Adressen seien oft „der einzige Anhaltspunkt“, um die Täter zu identifizieren. Doch noch bevor Hubig ihren Referentenentwurf vorgelegt hat, wird die Kritik an dem im Koalitionsvertrag enthaltenen Vorhaben immer lauter.

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So warnt etwa Freifunk München als Anbieter von Infrastruktur für zahlreiche offene WLAN-Hotspots in einer aktuellen Stellungnahme eindringlich vor den weitreichenden und negativen Folgen der wiederholt angekündigten Überwachungsmaßnahme. Eine einschlägige Gesetzesvorlage aus dem Bundesrat sehe keinerlei Ausnahmen für gemeinnützige oder nicht-kommerzielle Anbieter wie Freifunk oder kommunale WLAN-Zugänge vor, heißt es darin. Der Verein will daher die Politik frühzeitig auf die technischen, datenschutzrechtlichen und gesellschaftlichen Probleme hinweisen, die insbesondere offene und gemeinnützige WLAN-Strukturen beträfen.

Die technische Herausforderung beginnt laut der Eingabe damit, dass die geforderte Speicherung die eindeutige Zuweisung einer IP-Adresse zu einem Nutzer und die Protokollierung dieser Zuordnung voraussetzt. Bei modernen öffentlichen WLANs sei dies nur noch sehr erschwert möglich. Ein wesentliches Problem liege in der Funktionsweise von IPv6-Adressen: Moderne Endgeräte erzeugen diese Kennungen mithilfe eines Verfahrens namens SLAAC (Stateless Address Autoconfiguration) selbst. Das bedeutet, dass der Betreiber die Adressen nicht aktiv zuweist. Dazu kommen „Privacy Extensions“, die dazu führen, dass sich die IPv6-Adressen regelmäßig ändern.

Aber auch im älteren IPv4-Betrieb rotieren viele Endgeräte von Herstellern wie Android, Apple oder Windows heute ihre MAC-Adressen, um eine Nachverfolgbarkeit zu erschweren. Dadurch könnten selbst DHCP-Zuweisungen – also die Vergabe von Adressen durch den Netzbetreiber – keinem bestimmten Gerät mehr dauerhaft zugeordnet werden.

Die gravierende Konsequenz laut den Freifunkern: Die Umsetzung der Speicherpflicht wäre nur durch eine verpflichtende Nutzeridentifikation mit der Erhebung personenbezogener Daten realisierbar. Ein solcher Zwang zur Registrierung würde die spontane und niedrigschwellige WLAN-Nutzung erheblich erschweren.

Die Erhebung und Speicherung personenbezogener Nutzerdaten würde Betreiber öffentlicher WLANs auch mit deutlich strengeren Anforderungen im Bereich des Datenschutzes konfrontieren, moniert der Verein. Diese würden über bereits bestehende Datenschutzkonzepte, Auftragsverarbeitungsverträge und technische Schutzmaßnahmen hinausgehen. Nötig wären auch erweiterte Vorkehrungen bei der Datensicherheit und der Rechenschaftspflicht. Dies führe zu höheren laufenden Kosten für Wartung, Compliance und Sicherheitsinfrastruktur. Zudem steige das Risiko bei Datenschutzverletzungen und behördlichen Auskunftsersuchen.

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Dieser wirtschaftliche und organisatorische Mehraufwand sei für viele ehrenamtliche, kommunale oder kleinere gewerbliche Betreiber kaum leistbar, erläutern die Betreiber offener Netze. Das Resultat wäre ein Rückgang freier WLAN-Angebote und damit eine empfindliche Einschränkung der digitalen Teilhabe im öffentlichen Raum.

Auch die Auswirkungen auf Barrierefreiheit und digitale Inklusion wären fatal, gibt der Verein zu bedenken. Offene WLANs seien insbesondere für Menschen ohne teure mobile Datenverträge, für sozial schwächere Gruppen oder für Gäste aus dem Ausland unerlässlich. Eine verpflichtende Nutzeridentifikation oder komplexe Anmeldeverfahren würden den barrierefreien Zugang zum Internet im öffentlichen Raum massiv erschweren.

Sollte das Gesetz ähnlich wie der Bundesratsentwurf aussehen, könnte das dazu führen, „dass Freifunk in der heutigen Form nicht mehr existieren“ werde, sagte Dieter Winkler, Vorstandsmitglied bei Freifunk Rheinland, heise online. Schon die Kontrolle und Erfassung stünden entgegen der Grundidee eines freien Netzes. Letztlich wäre der Aufwand „weder zeitlich noch finanziell zu stemmen“.

Fachverbände teilen die Einwände. Auch die Bundesanwaltskammer (BRAK) bezeichnet die anlasslose Vorratsspeicherung von IP-Adressen als rechtlich und technisch problematisch und weist auf erhebliche Risiken für Datenschutz und Grundrechte hin. Der eco-Verband der Internetwirtschaft schlug vor Kurzem Alarm, dass eine pauschale Speicherpflicht „einen Rückschritt in der Digitalpolitik“ darstellen würde. Er unterstreicht ebenfalls die wirtschaftlichen Belastungen für Infrastruktur- und Netzbetreiber sowie die Risiken für Datenschutz und Rechtssicherheit.


(afl)



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Künstliche Intelligenz

Fritzbox 7632: Fritz‘ günstigster Router für G.fast-Anschlüsse


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Fritz (früher AVM) bringt die Fritzbox 7632 in den Handel. Sie ist der günstigste WLAN-Router des Herstellers, der die Übertragungstechnik G.fast unterstützt. Sie ist für kurze Kupferkabel innerhalb eines Hauses gedacht, wenn eine Glasfaserleitung nur bis zum Gebäude läuft (Fiber to the Building, FTTB), nicht aber bis in die eigenen vier Wände (Fiber to the Home, FTTH).

Manche Provider bauen Glasfaser bei Mehrfamilienhäusern etwa nur bis zum Keller aus. In den Wohnungen gibt es dann Internet über die Telefonleitung, im Bestfall mit G.fast-Unterstützung. Mit einem erweiterten Frequenzbereich von 212 MHz ermöglicht die Fritzbox 7632 ein Gigabit pro Sekunde im Down- und Upload. Der Router funktioniert alternativ auch an VDSL-Anschlüssen mit Supervectoring bis 300 Mbit/s.

Die restliche Ausstattung der Fritzbox 7632 entspricht einem Einsteiger-Router mit Wi-Fi 7. Sie funkt parallel in den 2,4- und 5-GHz-Bändern mit je zwei MIMO-Streams. Bei 5 GHz sind bis zu 2880 Mbit/s brutto möglich (bei 160 Megahertz Signalbreite); im 2,4-GHz-Band kommt der Router auf 690 Mbit/s. Auf das 6-GHz-Band verzichtet Fritz bei dem Modell.

Die Fritzbox 7632 hat vier Ethernet-Anschlüsse, einen mit 2,5 Gbit/s und drei mit je 1 Gbit/s. Der 2,5-Gbit/s-Anschluss fungiert auch als WAN-Port für ein externes Modem.

An einem USB-A-Port (bis 5 Gbit/s, USB 3.2 Gen 1, früher USB 3.0 genannt) lassen sich ein Drucker, ein Datenträger für einen eigenen Medienserver oder ein Mobilfunkstick für eine Internetabsicherung anschließen.

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Der restliche Funktionsumfang entspricht dem Fritzbox-Standard: eine DECT-Basis (Digital Enhanced Cordless Telecommunications) für Telefone, DECT Ultra Low Energy (ULE) für Smart-Home-Geräte und alle Annehmlichkeiten von FritzOS.

Die unverbindliche Preisempfehlung liegt bei 269 Euro. Erste Händler wollen die Fritzbox 7632 ab Mitte Februar ausliefern. Die teurere Fritzbox 7682 (ab 310,98 €) hat doppelt so schnelles WLAN und mehr 2,5-Gbit/s-Ethernet, allerdings nur USB 2.0. Wer kein G.fast benötigt und mit USB 2.0 auskommt, kann zur günstigeren DSL-Fritzbox 7690 (ab 218,25 €) greifen.


(mma)



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Studie: KI-Einsatz führt zu Mehrarbeit statt Entlastung


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This article is also available in
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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Forscher der Berkeley Haas School of Business warnen: Der Einsatz Künstlicher Intelligenz führt zwar dazu, dass Mitarbeiter schneller arbeiten und teilweise ihre Arbeitszeit sogar freiwillig ausdehnen – all dies aber möglicherweise auf Kosten ihrer Gesundheit. Es drohten Ermüdungserscheinungen, geschwächte Entscheidungsfähigkeit und Burnout. Als eine Art Zwischenbilanz der noch in Arbeit befindlichen Studie empfehlen die Forscher Unternehmen, klare Regeln für den Gebrauch von KI zu etablieren.

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In der achtmonatigen Feldstudie zwischen April und Dezember 2025 wurde ein US-amerikanisches Tech-Unternehmen mit rund 200 Mitarbeitern untersucht. Das Unternehmen stellte den Angestellten dabei einen Zugang zu kommerziellen KI-Tools bereit, schrieb die Nutzung allerdings nicht vor. Die Zwischenergebnisse der Studie wurden jetzt im Harvard Business Review veröffentlicht.

Arbeitgeber dürfte es auf den ersten Blick freuen, dass der KI-Einsatz zu einer Arbeitsintensivierung führte. Mitarbeiter arbeiteten schneller, sie übernahmen ein breiteres Aufgabenspektrum und dehnten ihre Arbeitszeit aus – und dies oftmals freiwillig und ohne explizite Aufforderung. Die Forscher vermuten, dass die KI den Mitarbeitern das Gefühl gibt, mehr schaffen zu können und dass sich dies motivierend auswirkt.

Sie stellten auch Veränderungen im Arbeitsrhythmus fest: Es wurden an den Arbeitstagen weniger natürliche Pausen gemacht, es gab einen ständigen Wechsel zwischen verschiedenen Aufgaben, was durch das Auswerten von KI-Rückmeldungen und die wachsende Zahl von Aufgaben begünstigt wurde.

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Dadurch, dass sich die Interaktion mit der KI in Chatform eher wie Plaudern als nach formaler Arbeit anfühlt und diese als Partner wahrgenommen wird, verschwammen auch die Grenzen zwischen Arbeit und dem restlichen Leben. Manche Arbeitshandlung fühlte sich plötzlich nicht mehr nach Arbeit an, weshalb auch die Hemmschwelle sank, Arbeit in die frühen Morgenstunden und den Abend zu verlagern.

Die Kehrseite der Medaille sei allerdings, dass sich nach Abklingen anfänglicher Begeisterung das Gefühl der Überforderung einstelle, weil Mitarbeiter dann plötzlich die „stille Zunahme“ der Arbeitslast spüren. Gesundheitliche Folgen seien chronische Ermüdung und Burnout. Den Unternehmen drohe in der Folge erhöhte Mitarbeiterfluktuation. Vorgesetzten falle es aber schwer, zu unterscheiden, was echte Produktivitätsgewinne seien und was nur nicht nachhaltige Intensität sei.

Um negative Folgen zu schwächen oder im besten Falle zu verhindern, raten die Forscher dazu, klare Grenzen zu setzen, wie KI eingesetzt werden soll und wann die Nutzung gestoppt werden sollte. Auch sollten Ausweitungen des Geschäftsumfangs bewusste Entscheidungen sein und nicht sich selbst überlassen bleiben. Ein nachhaltiger Produktivitätsgewinn sei nur dann zu erreichen, wenn sorgfältig bestimmt wird, wie weit KI integriert werden soll. Es brauche Zeit und Disziplin, eine neue Balance zu finden.


(mki)



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iPhone, Mac, iPad: So geht KI auch „for free“


Die Nutzung von Künstlicher Intelligenz kann erstaunlich teuer sein: Abopakete beginnen oft erst bei 20 Euro im Monat und man kann, etwa wenn man mit KI-Systemen programmieren oder Videos generieren will, auch durchaus 200 Euro und mehr alle vier Wochen investieren.

Doch das muss nicht sein: Mit kostenlos verfügbaren Bordmitteln auf iPhone, Mac oder iPad, sowie zahlreichen Tools und Apps können Sie die spannende Technik auch gratis nutzen. 18 Tipps, wie Sie damit loslegen.

Installieren Sie alle verfügbaren Updates auf iPhone, iPad und Mac, um Apples neueste KI-Modelle und -Funktionen zu verwenden. Der Hersteller dokumentiert Änderungen seiner Sprachmodelle leider nicht im Detail, verspricht aber grundlegende Verbesserungen mit Version 26. Zum Start von Apple Intelligence mit iOS 18 lieferten die Werkzeuge oft durchwachsene bis schlechte Ergebnisse. Das hat sich inzwischen aber spürbar gebessert – besonders bei der Text-, aber auch bei der Bildgenerierung.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „iPhone, Mac, iPad: So geht KI auch „for free““.
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