Künstliche Intelligenz
Aus für offenes WLAN? Vorratsdatenspeicherung gefährdet digitale Teilhabe
Erst Anfang Oktober betonte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erneut, zeitnah einen Gesetzentwurf für eine Neuauflage der seit Jahren umstrittenen Vorratsdatenspeicherung präsentieren zu wollen. Sie sehe „dringenden Handlungsbedarf“, erklärte sie. Das Internet werde „förmlich geflutet“ mit Darstellungen von sexualisiertem Kindesmissbrauch. IP-Adressen seien oft „der einzige Anhaltspunkt“, um die Täter zu identifizieren. Doch noch bevor Hubig ihren Referentenentwurf vorgelegt hat, wird die Kritik an dem im Koalitionsvertrag enthaltenen Vorhaben immer lauter.
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So warnt etwa Freifunk München als Anbieter von Infrastruktur für zahlreiche offene WLAN-Hotspots in einer aktuellen Stellungnahme eindringlich vor den weitreichenden und negativen Folgen der wiederholt angekündigten Überwachungsmaßnahme. Eine einschlägige Gesetzesvorlage aus dem Bundesrat sehe keinerlei Ausnahmen für gemeinnützige oder nicht-kommerzielle Anbieter wie Freifunk oder kommunale WLAN-Zugänge vor, heißt es darin. Der Verein will daher die Politik frühzeitig auf die technischen, datenschutzrechtlichen und gesellschaftlichen Probleme hinweisen, die insbesondere offene und gemeinnützige WLAN-Strukturen beträfen.
Die technische Herausforderung beginnt laut der Eingabe damit, dass die geforderte Speicherung die eindeutige Zuweisung einer IP-Adresse zu einem Nutzer und die Protokollierung dieser Zuordnung voraussetzt. Bei modernen öffentlichen WLANs sei dies nur noch sehr erschwert möglich. Ein wesentliches Problem liege in der Funktionsweise von IPv6-Adressen: Moderne Endgeräte erzeugen diese Kennungen mithilfe eines Verfahrens namens SLAAC (Stateless Address Autoconfiguration) selbst. Das bedeutet, dass der Betreiber die Adressen nicht aktiv zuweist. Dazu kommen „Privacy Extensions“, die dazu führen, dass sich die IPv6-Adressen regelmäßig ändern.
Aus für Anonymität im Netz
Aber auch im älteren IPv4-Betrieb rotieren viele Endgeräte von Herstellern wie Android, Apple oder Windows heute ihre MAC-Adressen, um eine Nachverfolgbarkeit zu erschweren. Dadurch könnten selbst DHCP-Zuweisungen – also die Vergabe von Adressen durch den Netzbetreiber – keinem bestimmten Gerät mehr dauerhaft zugeordnet werden.
Die gravierende Konsequenz laut den Freifunkern: Die Umsetzung der Speicherpflicht wäre nur durch eine verpflichtende Nutzeridentifikation mit der Erhebung personenbezogener Daten realisierbar. Ein solcher Zwang zur Registrierung würde die spontane und niedrigschwellige WLAN-Nutzung erheblich erschweren.
Die Erhebung und Speicherung personenbezogener Nutzerdaten würde Betreiber öffentlicher WLANs auch mit deutlich strengeren Anforderungen im Bereich des Datenschutzes konfrontieren, moniert der Verein. Diese würden über bereits bestehende Datenschutzkonzepte, Auftragsverarbeitungsverträge und technische Schutzmaßnahmen hinausgehen. Nötig wären auch erweiterte Vorkehrungen bei der Datensicherheit und der Rechenschaftspflicht. Dies führe zu höheren laufenden Kosten für Wartung, Compliance und Sicherheitsinfrastruktur. Zudem steige das Risiko bei Datenschutzverletzungen und behördlichen Auskunftsersuchen.
Fachverbände schlagen Alarm
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Dieser wirtschaftliche und organisatorische Mehraufwand sei für viele ehrenamtliche, kommunale oder kleinere gewerbliche Betreiber kaum leistbar, erläutern die Betreiber offener Netze. Das Resultat wäre ein Rückgang freier WLAN-Angebote und damit eine empfindliche Einschränkung der digitalen Teilhabe im öffentlichen Raum.
Auch die Auswirkungen auf Barrierefreiheit und digitale Inklusion wären fatal, gibt der Verein zu bedenken. Offene WLANs seien insbesondere für Menschen ohne teure mobile Datenverträge, für sozial schwächere Gruppen oder für Gäste aus dem Ausland unerlässlich. Eine verpflichtende Nutzeridentifikation oder komplexe Anmeldeverfahren würden den barrierefreien Zugang zum Internet im öffentlichen Raum massiv erschweren.
Sollte das Gesetz ähnlich wie der Bundesratsentwurf aussehen, könnte das dazu führen, „dass Freifunk in der heutigen Form nicht mehr existieren“ werde, sagte Dieter Winkler, Vorstandsmitglied bei Freifunk Rheinland, heise online. Schon die Kontrolle und Erfassung stünden entgegen der Grundidee eines freien Netzes. Letztlich wäre der Aufwand „weder zeitlich noch finanziell zu stemmen“.
Fachverbände teilen die Einwände. Auch die Bundesanwaltskammer (BRAK) bezeichnet die anlasslose Vorratsspeicherung von IP-Adressen als rechtlich und technisch problematisch und weist auf erhebliche Risiken für Datenschutz und Grundrechte hin. Der eco-Verband der Internetwirtschaft schlug vor Kurzem Alarm, dass eine pauschale Speicherpflicht „einen Rückschritt in der Digitalpolitik“ darstellen würde. Er unterstreicht ebenfalls die wirtschaftlichen Belastungen für Infrastruktur- und Netzbetreiber sowie die Risiken für Datenschutz und Rechtssicherheit.
(afl)