Künstliche Intelligenz
Aus für offenes WLAN? Vorratsdatenspeicherung gefährdet digitale Teilhabe
Erst Anfang Oktober betonte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erneut, zeitnah einen Gesetzentwurf für eine Neuauflage der seit Jahren umstrittenen Vorratsdatenspeicherung präsentieren zu wollen. Sie sehe „dringenden Handlungsbedarf“, erklärte sie. Das Internet werde „förmlich geflutet“ mit Darstellungen von sexualisiertem Kindesmissbrauch. IP-Adressen seien oft „der einzige Anhaltspunkt“, um die Täter zu identifizieren. Doch noch bevor Hubig ihren Referentenentwurf vorgelegt hat, wird die Kritik an dem im Koalitionsvertrag enthaltenen Vorhaben immer lauter.
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So warnt etwa Freifunk München als Anbieter von Infrastruktur für zahlreiche offene WLAN-Hotspots in einer aktuellen Stellungnahme eindringlich vor den weitreichenden und negativen Folgen der wiederholt angekündigten Überwachungsmaßnahme. Eine einschlägige Gesetzesvorlage aus dem Bundesrat sehe keinerlei Ausnahmen für gemeinnützige oder nicht-kommerzielle Anbieter wie Freifunk oder kommunale WLAN-Zugänge vor, heißt es darin. Der Verein will daher die Politik frühzeitig auf die technischen, datenschutzrechtlichen und gesellschaftlichen Probleme hinweisen, die insbesondere offene und gemeinnützige WLAN-Strukturen beträfen.
Die technische Herausforderung beginnt laut der Eingabe damit, dass die geforderte Speicherung die eindeutige Zuweisung einer IP-Adresse zu einem Nutzer und die Protokollierung dieser Zuordnung voraussetzt. Bei modernen öffentlichen WLANs sei dies nur noch sehr erschwert möglich. Ein wesentliches Problem liege in der Funktionsweise von IPv6-Adressen: Moderne Endgeräte erzeugen diese Kennungen mithilfe eines Verfahrens namens SLAAC (Stateless Address Autoconfiguration) selbst. Das bedeutet, dass der Betreiber die Adressen nicht aktiv zuweist. Dazu kommen „Privacy Extensions“, die dazu führen, dass sich die IPv6-Adressen regelmäßig ändern.
Aus für Anonymität im Netz
Aber auch im älteren IPv4-Betrieb rotieren viele Endgeräte von Herstellern wie Android, Apple oder Windows heute ihre MAC-Adressen, um eine Nachverfolgbarkeit zu erschweren. Dadurch könnten selbst DHCP-Zuweisungen – also die Vergabe von Adressen durch den Netzbetreiber – keinem bestimmten Gerät mehr dauerhaft zugeordnet werden.
Die gravierende Konsequenz laut den Freifunkern: Die Umsetzung der Speicherpflicht wäre nur durch eine verpflichtende Nutzeridentifikation mit der Erhebung personenbezogener Daten realisierbar. Ein solcher Zwang zur Registrierung würde die spontane und niedrigschwellige WLAN-Nutzung erheblich erschweren.
Die Erhebung und Speicherung personenbezogener Nutzerdaten würde Betreiber öffentlicher WLANs auch mit deutlich strengeren Anforderungen im Bereich des Datenschutzes konfrontieren, moniert der Verein. Diese würden über bereits bestehende Datenschutzkonzepte, Auftragsverarbeitungsverträge und technische Schutzmaßnahmen hinausgehen. Nötig wären auch erweiterte Vorkehrungen bei der Datensicherheit und der Rechenschaftspflicht. Dies führe zu höheren laufenden Kosten für Wartung, Compliance und Sicherheitsinfrastruktur. Zudem steige das Risiko bei Datenschutzverletzungen und behördlichen Auskunftsersuchen.
Fachverbände schlagen Alarm
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Dieser wirtschaftliche und organisatorische Mehraufwand sei für viele ehrenamtliche, kommunale oder kleinere gewerbliche Betreiber kaum leistbar, erläutern die Betreiber offener Netze. Das Resultat wäre ein Rückgang freier WLAN-Angebote und damit eine empfindliche Einschränkung der digitalen Teilhabe im öffentlichen Raum.
Auch die Auswirkungen auf Barrierefreiheit und digitale Inklusion wären fatal, gibt der Verein zu bedenken. Offene WLANs seien insbesondere für Menschen ohne teure mobile Datenverträge, für sozial schwächere Gruppen oder für Gäste aus dem Ausland unerlässlich. Eine verpflichtende Nutzeridentifikation oder komplexe Anmeldeverfahren würden den barrierefreien Zugang zum Internet im öffentlichen Raum massiv erschweren.
Sollte das Gesetz ähnlich wie der Bundesratsentwurf aussehen, könnte das dazu führen, „dass Freifunk in der heutigen Form nicht mehr existieren“ werde, sagte Dieter Winkler, Vorstandsmitglied bei Freifunk Rheinland, heise online. Schon die Kontrolle und Erfassung stünden entgegen der Grundidee eines freien Netzes. Letztlich wäre der Aufwand „weder zeitlich noch finanziell zu stemmen“.
Fachverbände teilen die Einwände. Auch die Bundesanwaltskammer (BRAK) bezeichnet die anlasslose Vorratsspeicherung von IP-Adressen als rechtlich und technisch problematisch und weist auf erhebliche Risiken für Datenschutz und Grundrechte hin. Der eco-Verband der Internetwirtschaft schlug vor Kurzem Alarm, dass eine pauschale Speicherpflicht „einen Rückschritt in der Digitalpolitik“ darstellen würde. Er unterstreicht ebenfalls die wirtschaftlichen Belastungen für Infrastruktur- und Netzbetreiber sowie die Risiken für Datenschutz und Rechtssicherheit.
(afl)
Künstliche Intelligenz
Dank Look von Luxusmarke: iPhone in Orange hilft Apple beim China-Comeback
Der einst schwierige chinesische Markt scheint für Apple keiner mehr zu sein – zumindest im Weihnachtsquartal 2025 konnte Apple dort dank iPhone 17 wieder ordentlich wachsen. Nur warum genau, wenn der Rest des Smartphone-Marktes schwächelt?
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Kooperation mit Hermès: Aber nur bei der Apple Watch
Einem Bericht der Financial Times zufolge hat das erstaunlich viel mit einer Designentscheidung zu tun – der Tatsache, dass Apple erstmals ein Modell in einem knalligen Orangeton anbietet. Dieser wurde in chinesischen sozialen Netzwerken als „Hermès-Orange“ tituliert und ging dort viral – verwirrenderweise ohne jegliche Kooperation mit der Pariser Luxusmarke, die Apple bislang nur – wenn auch seit Jahren – bei der Apple Watch pflegt.
Um 38 Prozent ging der Umsatz im Jahresvergleich von Oktober bis Dezember für Apple hoch, China machte dabei „nahezu ein Fünftel“ aus, so Apple-Chef Tim Cook. Das iPhone 17 Pro und 17 Pro Max soll Apples „Position als Statussymbol“ erneut angekurbelt haben, wie dies früher schon der Fall war. Apple selbst nennt den Orangeton „Cosmic Orange“, auch in westlichen Ländern soll er sich besser verkaufen als die anderen Varianten.
Orange steht für Erfolg – wortwörtlich
„Es klingt einfach, aber es sind die äußerlich offensichtlichen Änderungen am Design, darunter die Einführung einer auffälligen orangefarbenen Farbe, die frühe Upgrader angezogen haben“, so eine Senior-Research-Direktorin des Marktforschers IDC gegenüber der Financial Times. Chinesische Influencer zeigten die neue Farbe sofort in ihren Videos. Ein weiterer Vorteil für Apple: Spricht man „Orange“ mit chinesischem Akzent aus, klingt das (fast) wie das Mandarin-Wort für „Erfolg“. Jeder der die Farbe wähle, zeige wie er oder sie cool sei, so ein weiterer Influencer, der vor allem mit Luxus-Content punktet.
iPhone 17 Pro und 17 Pro Max bringen ansonsten auch Hardware-Verbesserungen mit, die die Geräte attraktiver machten. Dazu gehören schnellere Chips, verbesserte Kameras sowie ein neuer Selfie-Modus, der es ermöglicht, auch breite Selfies im Hochformat aufzunehmen, da Apple die Sensor-Ausrichtung verändert hat. Probleme mit dem Abrieb und der Haltbarkeit der knallorangen Farbe gab es in China bislang offenbar nicht.
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(bsc)
Künstliche Intelligenz
Wissensgrundlagen zur Softwareentwicklung für Windows auf Arm64
Energieeffiziente Arm-Prozessoren gewinnen auch in Windows-Umgebungen an Bedeutung. Moderne Arm-Chips integrieren neben CPU und GPU auch neuronale Prozessoren (NPUs) für KI-Aufgaben, was auf Windows-Geräten neue Anwendungsszenarien ermöglicht. Für Entwickler ist dieser Trend mehr als eine reine Plattformfrage. Mit dem Wechsel der Prozessorarchitektur verändern sich grundlegende technische Annahmen – etwa zu Performance, Energieverbrauch und Kompatibilität bestehender Anwendungen. Um diese Auswirkungen einordnen zu können, lohnt sich ein Blick auf die architektonischen Unterschiede zwischen x64- und Arm64-Systemen.
Arm-CPUs folgen dem RISC-Prinzip (Reduced Instruction Set Computer) und sind auf Energieeffizienz ausgelegt. In der Praxis bedeutet das längere Akkulaufzeiten von 15 bis 20 Stunden Dauerbetrieb, während klassische x64-Laptops nach weniger Stunden erneut zu laden sind. Arm-Prozessoren erzeugen zudem weniger Abwärme und erlauben schlanke Lüfterdesigns.
- Mit Windows 11 on Arm, nativer x64-Emulation und Toolsupport durch Visual Studio gewinnt Arm64-Targeting an Relevanz.
- Frameworks wie Flutter, .NET MAUI, React Native und Unity, die auf plattformübergreifende Konsistenz angewiesen sind, profitieren von der einheitlichen CPU-Basis von Android, iOS und Windows.
- Entwicklerinnen und Entwickler müssen ihre Entwicklungsstrategien, Build-Prozesse und Testumgebungen anpassen, wenn sie ihre Windows-Anwendungen Arm-tauglich machen oder neue Applikationen nativ schreiben möchten.

Dr. Veikko Krypczyk ist als Softwareentwickler und Trainer auf Blazor, WinUI 3 und .NET MAUI spezialisiert. Sein Wissen gibt er über Workshops und Seminare weiter.
Arm64 verwendet einen reduzierten, konsistenten Befehlssatz mit vielen Registern, während x64-CPUs komplexe CISC-Befehle (Complex Instruction Set Computer) und eine begrenzte Registeranzahl nutzen (weitere Unterschiede siehe Red-Hat-Seite). Für Entwickler ändert sich dadurch etwa der Umgang mit Inline-Assembler und bestimmten Compileroptimierungen: Sie müssen Portierungen speziell für Arm-Registernamen, Aufrufs- und Speicherkonventionen kompilieren. Gut geschriebener C- und C++-Code lässt sich jedoch mit einem anderen Compiler-Backend neu übersetzen, ohne die Logik anpassen zu müssen.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Wissensgrundlagen zur Softwareentwicklung für Windows auf Arm64“.
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Fritzbox 7632: Fritz‘ günstigster Router für G.fast-Anschlüsse
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Fritz (früher AVM) bringt die Fritzbox 7632 in den Handel. Sie ist der günstigste WLAN-Router des Herstellers, der die Übertragungstechnik G.fast unterstützt. Sie ist für kurze Kupferkabel innerhalb eines Hauses gedacht, wenn eine Glasfaserleitung nur bis zum Gebäude läuft (Fiber to the Building, FTTB), nicht aber bis in die eigenen vier Wände (Fiber to the Home, FTTH).
Manche Provider bauen Glasfaser bei Mehrfamilienhäusern etwa nur bis zum Keller aus. In den Wohnungen gibt es dann Internet über die Telefonleitung, im Bestfall mit G.fast-Unterstützung. Mit einem erweiterten Frequenzbereich von 212 MHz ermöglicht die Fritzbox 7632 ein Gigabit pro Sekunde im Down- und Upload. Der Router funktioniert alternativ auch an VDSL-Anschlüssen mit Supervectoring bis 300 Mbit/s.
Basis-Wi-Fi 7
Die restliche Ausstattung der Fritzbox 7632 entspricht einem Einsteiger-Router mit Wi-Fi 7. Sie funkt parallel in den 2,4- und 5-GHz-Bändern mit je zwei MIMO-Streams. Bei 5 GHz sind bis zu 2880 Mbit/s brutto möglich (bei 160 Megahertz Signalbreite); im 2,4-GHz-Band kommt der Router auf 690 Mbit/s. Auf das 6-GHz-Band verzichtet Fritz bei dem Modell.
Die Fritzbox 7632 hat vier Ethernet-Anschlüsse, einen mit 2,5 Gbit/s und drei mit je 1 Gbit/s. Der 2,5-Gbit/s-Anschluss fungiert auch als WAN-Port für ein externes Modem.
An einem USB-A-Port (bis 5 Gbit/s, USB 3.2 Gen 1, früher USB 3.0 genannt) lassen sich ein Drucker, ein Datenträger für einen eigenen Medienserver oder ein Mobilfunkstick für eine Internetabsicherung anschließen.
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Der restliche Funktionsumfang entspricht dem Fritzbox-Standard: eine DECT-Basis (Digital Enhanced Cordless Telecommunications) für Telefone, DECT Ultra Low Energy (ULE) für Smart-Home-Geräte und alle Annehmlichkeiten von FritzOS.
269 Euro UVP
Die unverbindliche Preisempfehlung liegt bei 269 Euro. Erste Händler wollen die Fritzbox 7632 ab Mitte Februar ausliefern. Die teurere Fritzbox 7682 (ab 310,98 €) hat doppelt so schnelles WLAN und mehr 2,5-Gbit/s-Ethernet, allerdings nur USB 2.0. Wer kein G.fast benötigt und mit USB 2.0 auskommt, kann zur günstigeren DSL-Fritzbox 7690 (ab 218,25 €) greifen.
(mma)
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