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Künstliche Intelligenz

Arbeitsrecht: EU-Abgeordnete sind gegen Kündigung durch KI


EU-Abgeordnete machen sich für ein Gesetz stark, das den Einsatz algorithmischer Entscheidungssysteme und von KI in Unternehmen einhegen soll. Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des EU-Parlaments hat dazu mit der deutlichen Mehrheit von 41 zu 6 Stimmen bei 4 Enthaltungen eine Reihe von Empfehlungen ausgesprochen. Ziel ist, die transparente, faire und sichere Anwendung automatisierter Überwachungs- und Entscheidungshilfen am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

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Die Parlamentarier betonen zwar, dass Algorithmen Prozesse optimieren können. Sie fordern aber, dass diese Technik unter menschlicher Aufsicht stehen muss. Im Kern geht es darum, Grundrechte und Datenschutz der Arbeitnehmer zu wahren.

Einer der Pfeiler der vorgeschlagenen Regeln ist menschliche Kontrolle. Arbeitnehmer sollen auch das Recht auf eine Erklärung algorithmisch unterstützter Entscheidungen haben. Vor allem Beginn und Ende eines Arbeitsverhältnisses, die Verlängerung von Verträgen, Lohnanpassungen oder Disziplinarmaßnahmen müssten stets von Menschen entschieden werden.

Ferner legt der Ausschuss großen Wert auf Transparenz und das Recht auf Information: Arbeitnehmer müssen darüber in Kenntnis gesetzt werden, wie sich diese Systeme auf ihre Arbeitsbedingungen auswirken, wann sie zur Entscheidungsfindung eingesetzt werden, welche Art von Daten sie erfassen und wie menschliche Überwachung sichergestellt ist. Zudem sollen Mitarbeiter Zugang zu Schulungen im Umgang mit dieser Technik erhalten und bei maschinengestützten Entscheidungen zu Vergütung, Bewertung, Aufgabenverteilung oder Arbeitszeit konsultiert werden.

Ein weiterer Punkt betrifft den Schutz der Daten und des Wohlbefindens der Arbeitnehmer. Die geforderten Vorschriften sollen gewährleisten, dass der Einsatz algorithmischen Managements die psychische und physische Gesundheit sowie die Sicherheit der Beschäftigten nicht gefährdet.

Um die Privatsphäre zu schützen, verlangen die Volksvertreter ein Verbot der Verarbeitung bestimmter sensibler Daten. Dazu gehören Informationen über den emotionalen, psychologischen oder neurologischen Zustand der Beschäftigten, private Kommunikation, Daten über Freizeitaktivitäten und Echtzeit-Ortung außerhalb der Arbeitszeiten. Auch Gewerkschaftsfreiheit und Kollektivverhandlungen sollen außen vor bleiben.

Der Berichterstatter Andrzej Buła von der konservativen EVP-Fraktion hält den Vorschlag für ausgewogenen, da er beiden Seiten der Sozialpartnerschaft zugutekomme. Arbeitgeber blieben frei in der Wahl ihrer Systeme und müssten keine neuen administrativen Hürden befürchten. Arbeitnehmer erhielten neue Informationsrechte und besseren Datenschutz. Dies sei Ausdruck eines „europäischen Lebenswegs“, der Wettbewerbsfähigkeit mit hohen Sozialstandards verbinde.

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Das Parlamentsplenum wird im Dezember über die Initiative abstimmen. Anschließend hat die EU-Kommission drei Monate Zeit, um auf den Appell zu reagieren. Bestehende Gesetze wie der AI Act, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die Richtlinie für Plattformarbeit bilden laut einer Studie für die Abgeordneten bereits einen allgemeinen Rahmen, der durch gezielte Vorschriften für den Einsatz von KI am Arbeitsplatz ergänzt werden müsse.


(wpl)



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iOS 26.3 veröffentlicht: Leichterer Android-Switch, mehr EU-Funktionen


Apple hat am Mittwochabend wichtige Updates für seine Betriebssysteme zum Download freigegeben. iOS, iPadOS und macOS liegen frisch in Version 26.3 vor, lassen sich über die integrierte Software-Aktualisierung herunterladen und auf iPhones, iPads und Macs installieren. Im Beipackzettel verspricht der Hersteller Fehlerbehebungen sowie Sicherheitsverbesserungen. iPhone-Nutzer, die unerwartete Probleme mit iOS 26.2.1 haben, können so die Flucht nach vorn antreten und auf Besserung hoffen.

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iOS und iPadOS 26.3 enthalten eine neue Funktion auf Betriebssystemebene, um den Umstieg auf Android zu erleichtern. Bei der offenbar auch drahtlos möglichen Übertragung sollen unter anderem Fotos, Nachrichten und Apps migriert werden – sowie möglicherweise genutzte eSIMs. Gesundheitsdaten können allerdings nicht übertragen werden, schränkt Apple im Beschreibungstext der Funktion ein. Google unterstützt dies ebenfalls mit einer neuen Umzugsfunktion von Android auf iOS. Dieses erweiterte Feature rund um Datenportabilität haben die Konzerne auf Druck von Regulierern eingebaut, es steht weltweit in den Betriebssystemen zur Verfügung.

Nur in der EU legt Apple mit iOS 26.3 die Grundlage, eingehende Mitteilungen in vollem Umfang an ein anderes Gerät als nur die Apple Watch durchzureichen. Ob große Sportuhren- und Smartwatch-Hersteller wie Garmin das unmittelbar unterstützen, war am Mittwoch noch unklar.

iOS 26.3 liefert außerdem eine erste Exklusivfunktion für iPhones und iPads mit Apples hauseigenem Mobilfunkmodem C1 respektive C1X: Diese Geräte geben nun wahlweise weniger genaue Standortdaten an Netzbetreiber weiter. In Deutschland unterstützt das zum Start die Telekom.

Mit macOS 26.3 räumt Apple zudem ein Problem bei der „Liquid Glass“-Bedienoberfläche aus, das manche Nutzer erheblich nervte. Der Bereich zum Ändern der Fenstergröße wird an die abgerundeten Fensterecken angepasst, wie das Unternehmen schreibt – statt weiterhin quadratisch zu bleiben. Letzteres konnte beim Versuch, die Fensterecke mit dem Cursor zu „greifen“, zu lästigen Fehleingaben führen.

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Weiterhin stehen watchOS, tvOS, visionOS und die HomePod-Software ebenfalls in Version 26.3 bereit. Für bestimmte ältere Betriebssystemversionen wie iOS 18, macOS 15 und macOS 14 liegen ebenfalls Updates vor, die Sicherheits-Patches enthalten. Diese sind allerdings bei iOS offenbar nur noch für ältere iPhones verfügbar, die sich nicht auf iOS 26 aktualisieren lassen. Erste Details zu den gestopften Sicherheitslücken veröffentlicht Apple gewöhnlich im weiteren Verlauf des Abends.


(lbe)



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Abofalle Auto: Wie Autohersteller Folgekosten für digitale Dienste verschleiern


Die Datenverbindung im Auto ist inzwischen so wichtig wie ausreichend Benzin im Tank oder Energie in der Batterie. Routenplanung mit Echtzeitverkehrsdaten, die Belegungsanzeige der nächsten Ladestation, Streaming der favorisierten Playlisten und Vorheizen per Smartphone bei eisigen Außentemperaturen – solche nützlichen Funktionen benötigen eine Internetverbindung über ein Mobilfunknetz sowie typischerweise einen Clouddienst des Autoherstellers. Beides summiert sich über die Lebenszeit eines Autos zu einem Kostenblock, für den der Nutzer aufkommen muss, sei es über den Kaufpreis oder ein Abo.

  • Die Onlinedienste der Hersteller sind im Auto essenziell, doch viele Funktionen lassen sich nach kurzen Gratisphasen nur noch mit einem Abos nutzen.
  • Preise und Leistungsumfänge sind intransparent.
  • Drittanbieter können nur eingeschränkt auf Fahrzeugdaten zugreifen, was die Abhängigkeit vom Hersteller erhöht.

In der Regel ist der volle Funktionsumfang zeitlich begrenzt ohne Abo nutzbar. Dann muss sich der Besitzer entscheiden, ob ihm der Komfort eine kostenpflichtige Verlängerung wert ist. Das gilt meist auch für sicherheitsrelevante Dienste wie die Echtzeitinformation über ein nahendes Stauende oder ein liegengebliebenes Fahrzeug. Lediglich die Notruffunktion, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist (eCall), darf nicht abgeschaltet werden.

Im schlimmsten Fall werden Services nach wenigen Jahren nicht einmal mehr angeboten, da sich die technischen Rahmenbedingungen geändert haben oder notwendige Dienste von Drittanbietern nicht mehr zur Verfügung stehen, wie uns Leser berichteten. Will man wissen, welche Services zu welchen Konditionen bei den unterschiedlichen Herstellern verfügbar sind, wird es schon bei einem Neuwagen unübersichtlich. Herauszufinden, wie die Situation drei Jahre später aussehen wird, ist nahezu unmöglich.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Abofalle Auto: Wie Autohersteller Folgekosten für digitale Dienste verschleiern“.
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Cyberbündnisse zwischen Unternehmen: Security-Kooperation für den Ernstfall


Ransomwarekampagnen, Angriffe über Lieferketten und Identitätsdiebstahl treffen nicht nur große Konzerne, sondern auch Mittelständler. Wer in dieser Situation einen schweren Vorfall erleidet, muss binnen Stunden reagieren: Systeme isolieren, Beweise sichern, Ursachen analysieren, den Wiederanlauf planen. Externe Dienstleister sind bei parallel laufenden Angriffswellen oft ausgelastet, interne Teams schnell am Limit. Behörden wiederum haben nicht den Auftrag, Unternehmensinfrastruktur wiederaufzubauen – sie sind keine operativen Einsatzkräfte für das eigene Netz.

Hier setzen Cyberbündnisse an: Unternehmen verabreden eine gegenseitige, vorab organisierte und rechtlich abgesicherte Hilfe für den akuten Ernstfall. Der Schwerpunkt liegt ausdrücklich auf Response und Recovery – der wirksamen Eindämmung, der technischen Bereinigung und der verlässlichen Wiederherstellung des Betriebs.

  • Wenn Unternehmen angegriffen werden, zeigt sich oft ein Mangel an Ressourcen für die Bewältigung des Angriffs. Hier können Cyberbündnisse in Form vorheriger Absprachen mit anderen Unternehmen nützlich sein.
  • Die geschlossenen Bündnisse sind in mehreren Verbindlichkeitsausprägungen denkbar und reichen vom Modell „Handschlag“ bis hin zur eigenen Rechtspersönlichkeit des Zusammenschlusses.
  • Zwingend vorher zu klären sind Fragen aus verschiedenen Rechtsbereichen. Die wichtigsten betreffen arbeits-, datenschutz-, kartell- und steuerrechtliche Aspekte sowie die Haftung.
  • Im günstigsten Fall kommt es zu keinem Vorfall und die getroffenen Absprachen und Maßnahmen werden nicht praxisrelevant – erhöhen aber die Resilienz des Unternehmens gegen Angriffe und verbessern seine NIS2-Konformität.




Dominik Helble ist CISO bei Festo. Mit Erfahrungen aus der kriminalpolizeilichen Strafverfolgung und dem Cybersicherheitsmanagement in der Industrie koordinierte er die Erstellung des Leitfadens „Cyber‑Bündnisse“.

Die Allianz Industrie 4.0 Baden‑Württemberg hat zu Cyberbündnissen einen praktisch orientierten Leitfaden herausgegeben, der unter anderem Musterverträge bereitstellt.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Cyberbündnisse zwischen Unternehmen: Security-Kooperation für den Ernstfall“.
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