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Idealo vs. Google: Suchmaschine zu 465 Millionen Euro Schadenersatz verurteilt
In dem seit 2019 laufenden, lange unterbrochenen und am gestrigen Donnerstag mit der Hauptverhandlung fortgesetzten Verfahren (Aktenzeichen 16 O 195/19 Kart (2)), in dem der Preisvergleicher Idealo gegen Google geklagt hat, ist doch noch ein Urteil ergangen. Das hat das Landgericht Berlin II am Freitagmorgen mitgeteilt. Die Richter sprachen dem Preisvergleichsanbieter mit 374.094.751,88 Euro Schadenersatz und 91.126.641,82 Euro Zinsen, und somit einen deutlich geringeren Betrag zu, als dieser gefordert hatte. Trotzdem kommen somit 465 Millionen Euro zusammen. Idealo hatte Google beziehungsweise dessen Mutterkonzern Alphabet eine jahrelange, wettbewerbsrechtswidrige Behandlung vorgeworfen und mindestens 3,3 Milliarden Euro Schadenersatz verlangt.
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Die Richter folgten in ihrem Urteil damit zwar an entscheidender Stelle den vorgetragenen Argumenten von Idealo, wichen aber bei der Schadenshöhenberechnung deutlich ab. Bei der gestrigen Verhandlung hatten die Richter der 16. Zivilkammer bereits angedeutet, wie sie die Lage sehen. Dabei hatte sich abgezeichnet, dass die Schadenshöhe aus ihrer Sicht womöglich geringer sein muss. Vertretern beider Parteien wurde Gelegenheit gegeben, ihre Sichtweise darzulegen.
Mit dem nun erfolgten Urteilsspruch dürfte die Behandlung der Selbstbevorzugung Googles bei den Preisvergleichsdiensten juristisch aber noch nicht abgeschlossen sein. Das Landgericht Berlin II ließ die Berufung zum Kammergericht ausdrücklich zu.
Google soll anderem Konkurrenten 103,7 Millionen Euro zahlen
In einem zweiten, ähnlich gelagerten, aber vom vorgetragenen Schadensvolumen kleineren Verfahren, das ebenfalls am Donnerstag verhandelt wurde, entschieden die Richter auch: Der Producto GmbH, unter anderem Betreiber von Testberichte.de, sprachen die Richter dem aus Gerichtssicht geschädigten Unternehmen 103,7 Millionen Euro (Aktenzeichen 16 O 275/24) zu.
Beide Seiten kündigen Rechtsmittel an
Nach dem Bekanntwerden des Urteils äußerten sich Vertreter beider Parteien. Ein Googlesprecher betonte, dass das Gericht den Großteil der Klageforderungen abgewiesen habe. Dennoch werde man nun Rechtsmittel zum Kammergericht einlegen, da die Firma ihre Argumente nicht angemessen gewürdigt sieht.
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Andersherum sieht auch Idealo seine Argumente nicht umfassend berücksichtigt. „Wir begrüßen, dass das Gericht Google zur Verantwortung zieht“, sagt Idealo-Mitgründer Albrecht von Sonntag. „Aber die Folgen der Selbstbevorzugung gehen weit über den zugesprochenen Betrag hinaus.“ Der festgestellte Missbrauch der eigenen Stellung durch Google dürfte sich finanziell nicht lohnen.
Update
14.11.2025,
13:36
Uhr
Aktuelle Stellungnahmen von Google und Idealo ergänzt.
(mho)
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PayPal im stationären Handel: 7,6 Millionen registrierte Nutzer in Deutschland
PayPal hatte im Mai vergangenen Jahres sein Angebot in Deutschland ausgeweitet und das kontaktlose Bezahlen an der Ladenkasse eingeführt. Damit positionierte sich das Unternehmen gegen Dienste wie Apple oder Google Pay. Das Angebot, das PayPal bislang nur in Deutschland vorhält, scheint anzukommen.
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„Enorme Dynamik“
Laut Alexander Bellabarba, SVP Global Product Solutions bei PayPal, haben sich etwa ein Dreivierteljahr nach Angebotsstart 7,6 Millionen Nutzerinnen und Nutzer der PayPal-App in Deutschland für das Bezahlen per Smartphone-App an der Ladenkasse registriert. Diese Zahl nannte er im Zuge der Digital Finance Conference in Frankfurt und in einem LinkedIn-Beitrag. Wie das Handelsblatt weiter berichtet, sagte Bellabarba, dass PayPal in dem Bereich „eine enorme Dynamik“ beobachtet. Konkrete Transaktionszahlen gab der Manager jedoch nicht preis. Doch genau diese Zahl wäre deutlich interessanter, da Registrierungen nicht unbedingt auch Nutzung bedeuten.
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PayPals Bezahloption für stationäre Läden ist im Mai 2025 angelaufen. Für diesen Dienst ist lediglich die PayPal-App erforderlich, die ohnehin schon viele Nutzerinnen und Nutzer für das Bezahlen im Internet verwenden. Die Zahlungen in Ladenlokalen erfolgen über eine virtuelle Debit-Mastercard von PayPal, die Verbraucher in der App anlegen können. Nutzer können damit überall dort bezahlen, wo kontaktlose Mastercard-Zahlungen akzeptiert werden.
PayPal hat eigenen Angaben zufolge 35 Millionen aktive Kundenkonten in Deutschland. Die genannten 7,6 Millionen entsprechen einem Anteil von etwa 22 Prozent.
Europäischer Nachzügler
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Die Funktionsausweitung PayPals und das damit zusammenhängende Wachstum kommen zu einem recht ungünstigen Zeitpunkt für die europäische Alternative Wero. Die Antwort auf die US-Dienste ist im Sommer 2024 gestartet, aber erst seit etwa Mitte 2025 aktiv nutzbar. Zuletzt hatte Wero die Commerzbank, die zweitgrößte Privatbank in Deutschland, als Partner an Bord geholt und damit auf einen Schlag elf Millionen potenzielle Kunden dazugewonnen. Es wird allerdings noch dauern, bis Commerzbank-Kunden Wero wirklich nutzen können – wie lange, ist derzeit unklar. Ebenfalls angekündigt hat N26 den Beitritt zu Wero ab der zweiten Jahreshälfte 2026.
Zu weiteren Wero-Anbietern gehören die deutschen Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken sowie Deutsche Bank, Postbank, ING Deutschland und Revolut. Insgesamt ist die Rede von um die 47 Millionen Nutzerinnen und Bankkunden, die Wero verwenden können.
Was PayPals Zahlen genau über die Konkurrenz zu Wero aussagen, lässt sich nur schwer einschätzen, weil die eigentlich wichtige Zahl fehlt. Hinzu kommt, dass PayPal innerhalb der Wero-Zone nur in Deutschland stark ist. In Frankreich, Belgien, den Niederlanden und Luxemburg spielt PayPal nur eine nachrangige Rolle im Zahlungsverkehr. Der Wettbewerb mit Wero wird erst in dem Moment interessant, wenn Wero bei einer signifikanten Zahl von Onlinehändlern verfügbar ist und an die Ladenkassen kommt. Letzteres soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 passieren, so der Plan. Die von Bellabarba beobachtete „enorme Dynamik“ könnte gegebenenfalls noch Wero zugutekommen.
(afl)
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iX-Workshop IT-Grundschutz-Praktiker mit Zertifikat | heise online
Das IT-Grundschutz-Kompendium des BSI hilft Fachkräften dabei, sichere IT-Konzepte zu entwickeln. Es bietet Best Practices und Empfehlungen zum Schutz von Netzwerken, Daten und besonders sensiblen Informationen sowie zum Aufbau eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS), um die Informationssicherheit in Unternehmen zu verbessern.
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IT-Grundschutz-Methodik umsetzen
Im Workshop IT-Grundschutz-Praktiker lernen Sie, wie Sie die Inhalte der IT-Grundschutz-Methodik des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) umsetzen können. Im Mittelpunkt stehen die BSI-Standards 200-x sowie die Inhalte und Umsetzung der IT-Grundschutz-Methodik.
Durch den Workshop führt Marvin Menze. Als Senior Consultant bei der HiSolutions AG unterstützt er Unternehmen bei der Einführung von Informationssicherheitsmanagementsystemen auf Basis von BSI-Grundschutz. Zudem ist er Experte für die Erstellung von Informationssicherheitskonzepten und -richtlinien, sowie bei der Nachweisführung im Rahmen von KRITIS-Prüfungen.
Der Workshop findet online statt und ist auf 15 Teilnehmende begrenzt, um Ihnen viel Raum für eigene Fragen und Diskussionen zu geben. Am letzten Tag des Workshops haben Sie die Möglichkeit, direkt an der Prüfung teilzunehmen und das entsprechende BSI-Zertifikat zu erlangen.

(ilk)
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Gerichtliche Anordnung bringt Tempo 30 auf Mittlerem Ring in München zurück
Bis der Streit über das Tempolimit im Hauptsacheverfahren entschieden ist, muss München auf einem rund 2,5 Kilometer langen Abschnitt des Mittleren Rings vorläufig wieder Tempo 30 verhängen. Das hat das Verwaltungsgericht München in einem Eilverfahren angeordnet, nachdem die Stadt an der Landshuter Allee erst im Januar zu Tempo 50 zurückgekehrt war. Die Stadt hatte dort im Juni 2024 Tempo 30 eingeführt, um die bestehende Umweltzone nicht auf Fahrzeuge mit der Abgasnorm 5 ausweiten zu müssen.
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Aufhebung nach Gutachten
Die Geschwindigkeitsbegrenzung war eingeführt worden, um die Werte gesundheitsschädlicher Stickoxide an der Straße zu senken. Nachdem vergangenes Jahr der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid mit 38 Mikrogramm pro Kubikmeter zwei Mikrogramm unter dem Grenzwert gelegen und ein von der Stadt in Auftrag gegebenes Gutachten für den Fall einer Rückkehr zu Tempo 50 „eine deutliche Einhaltung des Grenzwerts“ prognostiziert hatte, ließ Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter von der SPD die Beschränkung wieder aufheben.
Das Gericht hatte einem Eilantrag zweier Anwohner unter anderem wegen ihrer Gesundheit stattgegeben und befand, die Begründung der Stadt für die Aufhebung sei nicht hinreichend nachvollziehbar verlässlich. Nach den jahrelang dauernden Überschreitungen des Grenzwerts müsse die Stadt zum Schutz der Gesundheit Maßnahmen vorsehen, die eine deutliche und nachhaltige Grenzwertunterschreitung sicher gewährleisten.
Über den Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ist laut Gericht wegen zusätzlicher rechtlicher Fragen noch nicht entschieden. Sie hatte Mitte Januar rechtliche Schritte angekündigt, weil die Aufhebung „einen eklatanten Verstoß gegen den Luftreinhalteplan darstelle, den die Stadt 2024 wegen zu hoher Belastung mit dem Dieselabgasgift Stickstoffdioxid nach ihrer erfolgreichen Klage nachschärfen musste“.
(fpi)
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