Künstliche Intelligenz
Idealo vs. Google: Suchmaschine zu 465 Millionen Euro Schadenersatz verurteilt
In dem seit 2019 laufenden, lange unterbrochenen und am gestrigen Donnerstag mit der Hauptverhandlung fortgesetzten Verfahren (Aktenzeichen 16 O 195/19 Kart (2)), in dem der Preisvergleicher Idealo gegen Google geklagt hat, ist doch noch ein Urteil ergangen. Das hat das Landgericht Berlin II am Freitagmorgen mitgeteilt. Die Richter sprachen dem Preisvergleichsanbieter mit 374.094.751,88 Euro Schadenersatz und 91.126.641,82 Euro Zinsen, und somit einen deutlich geringeren Betrag zu, als dieser gefordert hatte. Trotzdem kommen somit 465 Millionen Euro zusammen. Idealo hatte Google beziehungsweise dessen Mutterkonzern Alphabet eine jahrelange, wettbewerbsrechtswidrige Behandlung vorgeworfen und mindestens 3,3 Milliarden Euro Schadenersatz verlangt.
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Die Richter folgten in ihrem Urteil damit zwar an entscheidender Stelle den vorgetragenen Argumenten von Idealo, wichen aber bei der Schadenshöhenberechnung deutlich ab. Bei der gestrigen Verhandlung hatten die Richter der 16. Zivilkammer bereits angedeutet, wie sie die Lage sehen. Dabei hatte sich abgezeichnet, dass die Schadenshöhe aus ihrer Sicht womöglich geringer sein muss. Vertretern beider Parteien wurde Gelegenheit gegeben, ihre Sichtweise darzulegen.
Mit dem nun erfolgten Urteilsspruch dürfte die Behandlung der Selbstbevorzugung Googles bei den Preisvergleichsdiensten juristisch aber noch nicht abgeschlossen sein. Das Landgericht Berlin II ließ die Berufung zum Kammergericht ausdrücklich zu.
Google soll anderem Konkurrenten 103,7 Millionen Euro zahlen
In einem zweiten, ähnlich gelagerten, aber vom vorgetragenen Schadensvolumen kleineren Verfahren, das ebenfalls am Donnerstag verhandelt wurde, entschieden die Richter auch: Der Producto GmbH, unter anderem Betreiber von Testberichte.de, sprachen die Richter dem aus Gerichtssicht geschädigten Unternehmen 103,7 Millionen Euro (Aktenzeichen 16 O 275/24) zu.
Beide Seiten kündigen Rechtsmittel an
Nach dem Bekanntwerden des Urteils äußerten sich Vertreter beider Parteien. Ein Googlesprecher betonte, dass das Gericht den Großteil der Klageforderungen abgewiesen habe. Dennoch werde man nun Rechtsmittel zum Kammergericht einlegen, da die Firma ihre Argumente nicht angemessen gewürdigt sieht.
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Andersherum sieht auch Idealo seine Argumente nicht umfassend berücksichtigt. „Wir begrüßen, dass das Gericht Google zur Verantwortung zieht“, sagt Idealo-Mitgründer Albrecht von Sonntag. „Aber die Folgen der Selbstbevorzugung gehen weit über den zugesprochenen Betrag hinaus.“ Der festgestellte Missbrauch der eigenen Stellung durch Google dürfte sich finanziell nicht lohnen.
Update
14.11.2025,
13:36
Uhr
Aktuelle Stellungnahmen von Google und Idealo ergänzt.
(mho)