Künstliche Intelligenz
Gericht stärkt EU den Rücken: Amazon scheitert mit Klage gegen DSA-Einstufung
Die Europäische Union darf große Tech-Unternehmen als „sehr große Online-Plattform“ einstufen und ihnen Pflichten auferlegen. In einer Entscheidung hat das Gericht der Europäischen Union der EU jetzt den Rücken gestärkt. Amazon hatte die Klassifizierung im Zuge des Gesetzes für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) in einer Klage grundsätzlich infrage gestellt. Das US-Unternehmen sah in den auferlegten Pflichten einen unzulässigen Eingriff in die Grundrechte. So seien die unternehmerische Freiheit, das Eigentumsrecht, der Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz, die Meinungsfreiheit, die Informationsfreiheit, das Recht auf Privatsphäre und der Schutz vertraulicher Daten verletzt worden (Rechtssache T-367/23).
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Das Gericht folgte Amazon in keinem der Punkte und wies die Klage ab. Damit steht es der EU weiterhin frei, Online-Plattformen und Suchmaschinen, die über 45 Millionen Nutzer in der Europäischen Union haben, anders zu behandeln als andere Unternehmen mit weniger Nutzern. Die Zahl von 45 Millionen bemisst sich an der Gesamteinwohnerzahl – sie entspricht zehn Prozent der Bevölkerung der Union. Amazon selbst ist durch den DSA betroffen, da sein Online Store als sehr große Online-Plattform eingestuft wurde. Das Unternehmen hatte die Klage im Juli 2023 eingereicht.
Gericht: Schutz vor Risiken ist legitim
Die EU habe keinen Fehler begangen, als sie davon ausging, dass sehr große Online-Plattformen Risiken für die Gesellschaft darstellen können, befand das Gericht. Dies könnte etwa durch die Verbreitung illegaler Inhalte oder die Verletzung von Grundrechten der Fall sein, wozu auch der Verbraucherschutz gezählt wird. Die besonderen Pflichten des DSA, wie das Verbot von Profiling bei Empfehlungen im Onlineshop oder Zugang von Forschern zu bestimmten Daten, verhindern die Risiken. Den Unternehmen sei es zumutbar, dass dies für sie mit erheblichen Kosten verbunden ist. Einen Eingriff in die unternehmerische Freiheit stelle das nicht dar.
Auch von einem Entziehen des Eigentums könne keine Rede sein. Mit Blick auf den Gleichheitsgrundsatz seien die besonderen Pflichten nicht willkürlich gewählt, da nicht abzustreiten sei, dass eine Plattform mit mehr als 45 Millionen Nutzern großen Einfluss hat. Bezogen auf das Verbot, Empfehlungen per Profiling zu erzeugen, wiege der Verbraucherschutz schwerer als die Meinungsfreiheit, auf die sich Amazon beruft.
Eingriffe sind verhältnismäßig
Dass der vorgeschriebene Zugang von Forschern zu bestimmten Unternehmensdaten und die auferlegte Transparenz bei der Werbung Privatsphäre und den Schutz vertraulicher Informationen berühren, bejaht das Gericht. Allerdings seien auch hier die DSA-Vorschriften verhältnismäßig und dienten dem allgemeinen Interesse, Risiken für die Gesellschaft und den Verbraucherschutz zu verhindern. Da der Zugang zu Daten streng geregelt sei, wird auch hierin kein unzulässiger Eingriff gesehen.
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Gegen die Entscheidung des Gerichts kann Amazon innerhalb von zwei Monaten und zehn Tagen ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel einlegen. Heise online hat Amazon um eine Stellungnahme gebeten.
(mki)
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Gegen Ordner-Chaos: Tool rüstet Vorschau im macOS-Finder nach
Viele Nutzer packen insbesondere ihren Mac-Desktop mit zahllosen Dateien und Ordnern voll. Zwar lassen sich diese über die Stapelansicht optisch aufräumen, doch eine schnelle Möglichkeit der Durchsicht fehlt in Finder-Fenstern. Hier hilft das kleine Tool Folder Preview: Es rüstet in der macOS-Vorschau Quick Look alias Übersicht eine Ordneransicht nach, die Apple bislang aus unerfindlichen Gründen nicht mitliefert.
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Ordner und Archive
Folder Preview arbeitet äußerst simpel: Man wählt nach der Installation einen Ordner im Finder (oder auf dem Schreibtisch) aus und betätigt die Leertaste. Statt dem simplen Ordnersymbol samt Speicherverbrauch und Datum taucht der gesamte Inhalt des Ordners auf. Die Funktion steht neben dem Finder und dem Schreibtisch auch in jeder anderen standardmäßigen Dateiansicht – also auch in Apps – zur Verfügung. Die Vorschau lässt sich einstellen (Spalten verstecken) und es werden Thumbnails für Bilder, PDFs und SVGs gezeigt. Auch eine Vorschau in Archivdateien (zip, tar, gz, 7z, rar) ist mit dabei.
Die App, die vom Entwickler Anybox stammt, wird in zwei Varianten offeriert: eine Standardversion, die es über den App Store gibt und die 2,99 Euro kostet, und eine Pro-Variante, die via Web verteilt wird. Der Grund: Die Pro-Version enthält systemnahe Funktionen, die Apple im App Store aufgrund des Sandboxing nicht zulässt. So kann die Pro-Version alle Dateitypen, die der Finder beherrscht, als Thumbnail anzeigen, Info-Dialoge anzeigen, innerhalb weiterer Folder navigieren und einzelne Dateien direkt öffnen oder kopieren.
Mehr Features in der Pro-Version
Folder Preview Pro kostet als Einmalzahlung 9,99 US-Dollar, wobei ein Kauf der App-Store-Version zuvor angerechnet wird. Dies erfolgt, indem man in Folder Preview auf „Upgrade“ klickt. Nutzer von Folder Preview Pro sollten Folder Preview löschen, damit sich die Apps untereinander nicht ins Gehege kommen.
Bei der Vorschau von Archiven ist zu beachten, dass Folder Preview diese zunächst temporär auspacken muss. Das kann wiederum SSD-Platz kosten. Die Löschung erfolgt „nach einer gewissen Zeit“ automatisch.
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(bsc)
Künstliche Intelligenz
Programmiersprache Kotlin: Noch Frühbuchertickets für Online-Konferenz sichern
Am 24. und 25. Februar 2026 findet erstmals die betterCode() Kotlin statt. Die zwei Tage der von iX und dpunkt.verlag veranstalteten Online-Konferenz sind im Paket oder einzeln buchbar. Bis Ende Januar gibt es noch günstige Frühbuchertickets.
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Der erste Konferenztag konzentriert sich auf die Entwicklung für Android und den Desktop. Dabei stehen unter anderem Jetpack Compose und die Neuerungen in Android 16 im Fokus.
Tag zwei zeigt fortgeschrittene neue und kommende Features der Programmiersprache wie Context Parameter und Rich Errors. Außerdem gibt er Einblicke in das Koog-Framework für AI Agents und Unit-Tests für Ktor-Anwendungen.
Jetpack Compose, Ktor und Koog
Das Programm der betterCode() Kotlin bietet deutsche und englischsprachige Vorträge unter anderem zu folgenden Themen:
- Was Android 16 alles zu bieten hat
- Compose Deep Dive
- Kotlin Symbol Processing & Annotationen: Smarte DSGVO-Datenerfassung
- Ktor-Services Unit-testen
- Koog your own AI! Delicious recipes
- From Classes To Functions
- Mistakes You Make Using Kotlin Coroutine
- Data Visualization with Kotlin for Finance
Frühbucherrabatt und Workshops
Noch bis zum 27. Januar kosten die Tickets für einen Konferenztag 249 Euro (alle Preise zzgl. 19 % MwSt.). Das Zweitagesticket ist für 449 Euro erhältlich.
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Die zusätzlich buchbaren ganztägigen Workshops „Deep Dive into Testing mit Kotlin„, „Funktionale Programmierung: Data-oriented Programming“ und „Alles Ktor, oder was?“ kosten jeweils 549 Euro.
Wer über den Verlauf der betterCode()-Konferenzen auf dem Laufenden bleiben möchte, kann sich für den Newsletter eintragen.
(rme)
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Vorstellung Mazda CX-6e: E-SUV als Rettungsanker
Auf der kleinen Messe in Brüssel unternimmt Mazda einen weiteren Anlauf, endlich auch mit Elektroautos zu überzeugen. Als Basis dient der 6e, doch im Detail stellt das E-SUV CX-6e die erst im vergangenen Jahr vorgestellte Limousine schon wieder in den Schatten. Das kann nicht überraschen, denn einerseits hat Mazda einiges aufzuholen, andererseits hinterließ der 6e trotz guter Anlagen keinen komplett überzeugenden Eindruck. Technisch eigenwillig bleibt die Marke im Antriebsbereich dennoch.
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Keine gute Raumnutzung
Der CX-6 ist mit 4,85 m etwas kürzer als die Limousine. Zwischen den Achsen misst das E-SUV 2,9 m, Platz sollte im Innenraum also reichlich vorhanden sein. Der Kofferraum misst 468 Liter, was der Raumnutzung kein gutes Zeugnis ausstellt. Zum Vergleich: Ein Skoda Enyaq (Test) ist rund 20 cm kürzer und bietet hier über 100 Liter mehr. Dafür hat der Mazda unter der vorderen Haube ein Ablagefach, das mit 83 Litern mehr als eine Unterbringung für ein Ladekabel ist.

Mazda
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Betonung des „leeren Raums zwischen den Objekten“
Stets serienmäßig ist ein großes, nicht zu öffnendes Glasdach. Anders als in der Limousine ist hier ein Rollo zur Verschattung offenbar schon in der Grundausstattung enthalten. Inspiriert sei die Gestaltung des Innenraums von der japanischen Philosophie „ma“, die den leeren Raum zwischen Objekten betone, schreibt Mazda. Das mag für manch einen zunächst fast beängstigend formuliert wirken, doch immerhin hat die Marke sich bei der Auswahl der Materialien und auch bei der Verarbeitung in den vergangenen Jahren einen guten Ruf erarbeitet. Die Gestaltung an sich weicht deutlich von der Limousine ab. Statt eines Kombiinstruments zimmert Mazda einen riesigen Bildschirm von der Mitte bis vor den Beifahrer in das SUV.
Gestensteuerung
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So viel Platz eröffnet prinzipiell viele Möglichkeiten, wie geschickt sie genutzt wurden, muss ein Test zeigen. Die Limousine hinterließ auch in diesem Punkt noch reichlich Raum für Verbesserungen. Neu ist eine Gestensteuerung mit festen Belegungen. Mit einer Faust beispielsweise bittet man das Navigationssystem, den Weg zur Arbeit zu berechnen. Vielleicht habe ich einfach Glück mit meinem Arbeitgeber, aber auf diese Verbindung wäre ich nicht gekommen. Eine Herz-Geste fügt den aktuell laufenden Song zu einer Playlist des Benutzers hinzu. Falls jemand fragen sollte: Die Scheibenwischer-Geste aktiviert diese nicht.
Das erscheint dennoch nochmals etwas verspielter als die Idee, Außenspiegel durch Kameras und Bildschirme zu ersetzen. Unternommen haben diesen Versuch schon einige Hersteller, komplett überzeugend fand ich es bis jetzt in keinem Auto. Die teurere von zwei Ausstattungslinien bringt einen digitalen Innenspiegel mit: Ein Display ersetzt den Spiegel, das Bild kommt von einer Kamera in der Heckscheibe. Wer sein Auto regelmäßig bis unter das Dach volllädt, könnte daran durchaus Gefallen finden.

Mazda
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78 kWh und 190 kW
In der Limousine verbaut Mazda zwei etwas seltsam konfigurierte Antriebsstränge, im E-SUV erscheint das im Rahmen dieser Plattform sinnvoller zusammengestellt. Es gibt zumindest vorerst nur eine Version. Der mit 190 kW minimal stärkere E-Motor wird mit der größeren Batterie kombiniert. Ihr Gewicht liegt bei 550 kg, der Brutto-Energiegehalt bei 78 kWh. Wie viel sich davon im SUV tatsächlich nutzen lässt, verrät Mazda noch nicht. Damit lässt sich auch die durchschnittliche Ladeleistung nur annähernd beschreiben. Von zehn auf 80 Prozent lädt der CX-6e in 24 Minuten und damit erheblich schneller als die Limousine mit der großen Batterie. Die maximale Ladeleistung soll bei 195 kW liegen. Bezogen auf den Brutto-Energiegehalt würden hier knapp 55 kWh in 24 Minuten mit durchschnittlich knapp 136 kW nachgeladen werden. Das wäre kein Spitzenwert, aber schon recht ordentlich. Die durchschnittliche Nettoladeleistung zuzüglich der Ladeverluste wird leicht darunter liegen.
Kein Allradantrieb
Eigenwillig ist die Entscheidung Mazdas, zumindest vorerst das SUV nur mit Heckantrieb anzubieten. 190 kW und 290 Nm reichen selbstverständlich für mehr als nur anständige Fahrleistungen, wenngleich in der Welt der Elektromobilität unverändert ein Wettrüsten stattfindet. Mazda nennt 7,9 Sekunden im Sprint auf Tempo 100 und 185 km/h Spitze. Der Verbrauch im WLTP soll zwischen 18,9 und 19,4 kWh liegen. Je nach Bereifung liegt die maximale Reichweite im Zyklus bei 468 bis 484 km.

Der CX-6e bietet keine technischen Daten, mit denen sich glänzen ließe. Andererseits bleibt eben auch der Preis unter dem einiger Konkurrenten.
(Bild: Mazda)
Fair kalkuliert
Mazda verzichtet also darauf, mit technischen Werten herauszuragen. Andererseits schnürt die Marke durchaus ein konkurrenzfähiges Angebot, denn 49.990 Euro sind in dieser Klasse angesichts der umfangreichen Ausstattung schon im Basismodell „Takumi“ ein freundliches Angebot. Dazu reicht Mazda ohne weitere Kosten sechs Jahre Garantie (bis 150.000 km), ein Versprechen in die Haltbarkeit, für das einige Konkurrenten schon mal einen vierstelligen Aufpreis in Rechnung stellen. Etwas übertrieben geschäftstüchtig scheint dagegen das Wartungsintervall von 20.000 km bzw. 12 Monaten. Vielleicht finden die Verantwortlichen noch eine Möglichkeit, das auf 30.000 km/24 Monate auszudehnen.
Lesen Sie mehr zur Marke Mazda
(mfz)
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