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Künstliche Intelligenz

US-Patentamt ändert Regeln für KI-gestützte Erfindungen


Das US-Patentamt (USPTO) hat am Mittwoch überraschend seine bisherigen Leitlinien zur Patentierbarkeit von KI-gestützten Erfindungen zurückgezogen und durch ein neues Regelwerk ersetzt. Die zentrale Botschaft der Behörde unter Direktor John Squires lautet: Systeme generativer Künstlicher Intelligenz wie ChatGPT, Gemini oder Claude sind im Erfindungsprozess „analog zu Laborausrüstung, Computersoftware, Forschungsdatenbanken oder jedem anderen Werkzeug“ zu betrachten.

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Damit stellt das Amt klar, dass Erfindungen, die unter Zuhilfenahme von KI gemacht wurden, grundsätzlich patentfähig sind – solange ein Mensch die Zügel in der Hand hält. Mit dem neuen Dokument kassiert das USPTO die erst im Februar 2024 unter der Biden-Regierung eingeführten Richtlinien ersatzlos ein. Die alte Maßgabe legte nahe, KI-Beiträge anhand der sogenannten „Pannu-Faktoren“ zu bewerten: einem juristischen Standard, der eigentlich dafür gedacht ist, den Beitrag mehrerer menschlicher Miterfinder abzugrenzen.

Diesen Ansatz lehnt Squires nun als unlogisch ab. Da KI-Systeme keine natürlichen Personen seien, könnten sie rechtlich niemals als Miterfinder („Joint Inventors“) gelten. Folglich sei es unnötig, Standards dafür auf Computerprogramme anzuwenden. „Es gibt keinen separaten oder modifizierten Standard für KI-gestützte Erfindungen“, heißt es in der Mitteilung. Es gelte dasselbe Recht wie für jede andere Erfindung auch.

Dreh- und Angelpunkt für eine erfolgreiche Patentanmeldung bleibt die geistige Schöpfung im Kopf des Erfinders. Das USPTO präzisiert: Künstliche Intelligenz darf Dienste leisten und Ideen generieren. Sie selbst könne aber niemals als Erfinder oder Miterfinder im Patentantrag genannt werden. Entscheidend sei, ob eine natürliche Person eine „bestimmte und dauerhafte Idee der vollständigen Erfindung“ im Kopf geformt hat.

Ähnlich argumentiert seit Jahren das Europäische Patentamt. Software und Computersysteme „als solche“ sind laut dem Europäischen Patentübereinkommen nicht schutzwürdig. Patente auf KI und Algorithmen sind daher in Europa generell heftig umstritten.

Ein Erfinder muss laut dem USPTO in der Lage sein, seine Innovation so präzise zu beschreiben, dass sie ohne übermäßige Experimente in die Praxis umgesetzt werden kann. Wenn eine KI lediglich eine vage Idee ausspuckt und der Mensch diese nicht als konkrete Problemlösung intellektuell durchdringt und definiert, reicht das nicht für ein Patent.

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Die Richtlinien gelten für alle Arten von Patenten, einschließlich Design- und Pflanzenpatenten. Das Amt warnt vor Problemen bei internationalen Prioritätsansprüchen: Wer im Ausland eine Patentanmeldung einreicht, in der eine KI als alleiniger Erfinder genannt wird, kann sich in den USA nicht darauf berufen. In den Vereinigten Staaten werden weiterhin nur Anträge akzeptiert, in denen mindestens eine natürliche Person als Erfinder benannt ist.

Die neuen Vorgaben sollen die Rechtsunsicherheit beenden, die bisher herrschte, wenn Forscher und Entwickler KI als intensiven Entwicklungspartner im Innovationsprozess nutzten. Sie werden nun rechtlich so behandelt, als hätten sie ein fortgeschrittenes Mikroskop oder eine komplexe Simulationssoftware benutzt.

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(nie)



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Künstliche Intelligenz

DNS-Überwachung: Verfassungsgericht stoppt gerichtliche Anordnungen


Das Bundesverfassungsgericht hat die Vollziehung einer umstrittenen richterlichen Anordnung gestoppt, einen Telekommunikationsanbieter zur massenhaften Überwachung von Anfragen über das Domain Name System (DNS) verpflichtet hätte (Az. 1 BvR 2317/25). Eine entsprechende Anordnung des Amtsgerichts Oldenburg vom 5. November 2025 haben die Karlsruher Richter vorübergehend ausgesetzt und weitere Anordnungen untersagt.

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Zwei Konzerntöchter eines großen TK-Anbieters hatten die Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse des Amts- und Landgerichts Oldenburg eingelegt. Die Beschlüsse verpflichteten die Netzbetreiber zur „Überwachung und Aufzeichnung der inländischen Domain-Name-System-Anfragen“ zu einem bestimmten Server.

Um was für einen Server es sich dabei handelt und in welche Richtung die Ermittlungen laufen, ist nicht bekannt. Auch die Netzbetreiber erhielten auf Antrag keine Einsicht in die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft. Die Überwachungsbeschlüsse sind mit Paragraf 100a Strafprozessordnung (StPO) begründet, der das Abhören klassischer Telefonate oder den Zugriff auf E-Mails auf Basis eines über die Jahre hinweg ständig ausgeweiteten Straftatenkatalogs regelt.

Die betroffenen Netzbetreiber machten geltend, dass die Anordnung neuartig sei und einen erheblichen organisatorischen und personellen Aufwand erfordere. Sie müssten alle DNS-Server-Anfragen von etwa 40 Millionen Kunden auswerten. Die Zahl der betroffenen DNS-Anfragen sei auf etwa 5 Millionen pro Sekunde zu schätzen.

Das Bundesverfassungsgericht setzte die Anordnung aus Oldenburg im Wege einer eigenen einstweiligen Anordnung in einem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 25. November aus. Das ist möglich, wenn die Abwägung der drohenden Folgen bei einem offenen Ausgang des Hauptsacheverfahrens dies gebietet.

Die Kammer stellte fest, dass die Verfassungsbeschwerde „nach summarischer Prüfung nach gegenwärtigem Verfahrensstand weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet“ sei. Die Folgenabwägung sprach demnach für die Unternehmen. Dies begründeten die Karlsruher Richter etwa mit Blick auf die Auswirkungen eines späteren Erfolgs der Beschwerde: Die Provider müssten die eine als letztlich verfassungswidrig erkannte Maßnahme zunächst mit erheblichem Aufwand umsetzen. Ihnen drohe zudem ein irreversibler Reputationsverlust.

Besonders schwer wiegen laut dem Bundesverfassungsgericht die drohenden massenhaften und nicht mehr revidierbaren Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis der Kunden. Die Karlsruher Richte betonen, dass viele Betroffene ohne eigenen Tatverdacht in die Überwachung gerieten und aufgrund der Heimlichkeit der Maßnahme keinen vorbeugenden oder abwehrenden Rechtsschutz hätten.

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Die Kammer sah letztlich kein besonders hohes Strafverfolgungsinteresse, das gegen die Aussetzung der Maßnahme gesprochen hätte. Die Nachteile auf Seiten der Beschwerdeführerinnen und die drohenden massenhaften Eingriffe in die Grundrechte der Kunden überwogen deutlich. Die Aussetzung gilt einstweilen längstens für sechs Monate. Bis dahin sollte eine Entscheidung in der Hauptsache erfolgt sein.

Den betroffenen Anbieter nennt das Verfassungsgericht nicht. Die angegebene Zahl von 40 Millionen Kunden verweist aber auf einen der großen deutschen Netzbetreiber. Die Juristen der Telekom zuckten auf Anfrage von heise online mit den Schultern mit dem Tenor: Keine Kenntnis. Auch bei Telefónica Deutschland war der Vorgang zunächst nicht bekannt, wie aus Unternehmenskreisen verlautete.

Der Beschluss ist nach Ansicht des IT-Rechtlers Jens Ferner ein „juristischer Meilenstein“ von grundsätzlicher Bedeutung. Er berühre die Grundfesten des Fernmeldegeheimnisses und markiere eine wichtige Grenze für die digitalen Ermittlungsmethoden staatlicher Behörden. Der Anwalt hebt hervor, dass Ermittlungsbehörden naturgemäß daran interessiert seien, digitale Spuren zu nutzen und dabei „Grenzen noch ein wenig weiter zu verschieben“.

Ferner sieht die DNS-Überwachung als Versuch, eine anlasslose Massenüberwachung ähnlich wie bei der Vorratsdatenspeicherung zu etablieren. Ziel sei es, fokussiert IP-Adressen abzufangen, die eine bestimmte Webseite aufrufen oder sich dafür interessieren, schreibt Ferner. Dabei seien DNS-Anfragen, die ein „zentraler Bestandteil der Internetnutzung“ sind, oft nicht einmal direkt mit dem Aufruf einer Webseite verbunden. Damit wäre auch die „technische Infrastruktur des Internets“ berührt.


(vbr)



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Künstliche Intelligenz

Russische Schattenflotte: AIS-Manipulation hat sich verdoppelt


Schiffe der sogenannten russischen Schattenflotte manipulieren ihre Positionsdaten seit Beginn des Ukraine-Kriegs mehr als doppelt so häufig wie zuvor. Das zeigt eine Datenanalyse von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung gemeinsam mit internationalen Partnern. Die Auswertung von AIS-Daten (Automatic Identification System) dokumentiert einen dramatischen Anstieg von Signalausfällen bei fast 1400 Schiffen, die westliche Sicherheitsbehörden Russland zurechnen.

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Das AIS ist seit dem Jahr 2000 für größere Schiffe verpflichtend und dient neben dem Radar als zentrales Instrument zur Kollisionsvermeidung. Das System sendet kontinuierlich Position, Geschwindigkeit und Kurs eines Schiffs an umliegende Fahrzeuge und Küstenstationen. Besonders in stark frequentierten Gewässern wie der Ostsee ist ein funktionierendes AIS ein wichtiges Instrument für Schiffssicherheit.

Die Datenanalyse umfasst den Zeitraum von Januar 2020 bis September 2025 und berücksichtigt Positionsausfälle, die länger als acht Stunden andauerten oder sich über mehr als 200 Kilometer erstreckten. Allein in der Ostsee stieg die Zahl der dokumentierten Ausfälle von wenigen Hundert im Jahr 2022 auf mehrere Tausend pro Jahr. Die journalistischen Organisationen „Follow the Money“ und „Pointer“ bereiteten hierzu Rohdaten von Global Fishing Watch auf.

Zur russischen Schattenflotte zählen westliche Behörden Öl- und Gastanker, die mutmaßlich zur Umgehung von Sanktionen eingesetzt werden, sowie Frachtschiffe im Verdacht des Waffentransports und sanktionierte Schiffe russischer Unternehmen. Ein Beispiel ist der 24 Jahre alte Öltanker „Rangler“, der im September auf seiner Fahrt durch die Ostsee fast 22 Stunden lang nicht ortbar war.

Laut „Follow the Money“ seien Schiffe, die Russland zugerechnet werden, sechsmal häufiger mit längeren AIS-Ausfällen in Erscheinung getreten als Schiffe verschiedener europäischer Länder.

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Die Ausfälle lassen sich auf verschiedene Weise herbeiführen: Die Schiffsbesatzung kann das AIS manuell abschalten, oder das System wird durch Spoofing manipuliert – dabei werden falsche Positionsdaten gesendet.

Die Problematik fügt sich in ein größeres Bild elektronischer Kriegsführung in der Ostsee ein. Eine aktuelle Studie zu GPS-Störungen zeigt, dass GNSS-Interferenzen im südöstlichen Ostseeraum zunehmend komplexer werden und kombinierte Attacken aus Jamming und Spoofing zum Einsatz kommen. Die AIS-Manipulation der Schattenflotte könnte nach Einschätzung von Experten auch dem Schutz vor ukrainischen Drohnenangriffen dienen.

Durch die Signalausfälle steigt nach Ansicht von Experten das Risiko für Kollisionen, da Schiffe einander nicht mehr zuverlässig orten können. Anfang November demonstrierte ein Spoofing-Vorfall das Ausmaß der Manipulation: Innerhalb weniger Minuten erschienen auf Tracking-Plattformen wie Marine Traffic Tausende Schiffe in der Ostsee – darunter angebliche Kriegsschiffe und längst verschrottete Fahrzeuge.

Während natürliche Ursachen wie schlechte Wetterbedingungen oder Satellitenabdeckung gelegentlich zu AIS-Ausfällen führen können, erklären diese nach Einschätzung der Experten den massiven Anstieg seit 2022 nicht.


(mki)



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Künstliche Intelligenz

Günstiger als am Black Friday – Top-Angebote kurz vor Weihnachten


Auch nach der Black Week sind viele Produkte noch immer zu Tiefstpreisen im Angebot. Wir zeigen, was sich jetzt noch lohnt.

Während der Black Week gab es viele Produkte zu Tiefstpreisen. Obwohl die meisten Angebote abgelaufen sind, gibt es noch immer Top-Produkte zum Bestpreis. Manche sind sogar günstiger als während der Black Week.

Wir prüfen die Angebote von Amazon und anderen Händlern sowie von chinesischen Versendern wie Aliexpress & Co. Dabei verlassen wir uns weder auf Streichpreise noch auf angeblich horrende Nachlässe, sondern prüfen bei allen Deals im Preisvergleich die realistischen Straßenpreise der letzten Monate. So finden wir Produkte, die es noch nie günstiger gab („Tiefstpreise“) sowie echte Schnäppchen. Da wir viele dieser Geräte auch selbst getestet haben, lassen wir schlechte Produkte gleich ganz weg.

Viele Angebote bei Amazon sind nur für Prime-Kunden verfügbar. Ein Prime-Probe-Abo gibt es für 30 Tage kostenlos. Danach beträgt die monatliche Gebühr 9 Uhr. Das Abo kann jederzeit gekündigt werden.

Die besten Angebote

Top-Produkte von Markenherstellern zu Tiefstpreisen und absolute No-Brainer: Diese Angebote muss man kennen.

Mähroboter

Mammotion Yuka Mini im Einsatz

Saugroboter

  • Narwal Flow, Saugroboter mit Wischfunktion mit 22.000 Pa, zum Tiefstpreis für 799 Euro statt 899 Euro (-11 %)
  • Roborock Qrevo Edge 5V1, Saug-/Wischroboter inkl. Absaug-/Reinigungsstation mit 18.500 Pa, zum Tiefstpreis für 449 Euro statt 499 Euro (-10 %)
  • Roborock Qrevo Curv S5X, Saug-/Wischroboter inkl. Absaug-/Reinigungsstation mit 17.000 Pa zum Tiefstpreis für 500 Euro statt 640 Euro (-22 %)
  • Dreame Mova Z60 Ultra mit 28.000 Pa zum Tiefstpreis für 840 Euro statt 899 Euro (-7 %; bei Ebay mit Code: SANTA) → Testbericht
  • Roborock Saros 10R mit 20.000 Pa, ausfahrbaren Wischmopps und Reinigungsstation für 899 Euro statt 1039 Euro (-13 %) → Testsieger
Saugroboter Roborock Saros 10R mit toller Objekterkennung im Test: Flach & gut

Akkusauger & Saugwischer

  • Dreame H15 Pro Saugwischer in Schwarz, 5000 mAh Akku, 400 W, Roboterarm, dreifache Kantenabdeckung, 21.000 Pa Saugleistung, 0-Tangle, 100 °C Bürstenwäsche, 5 min 90 °C Trocknung, 180° Lie-Flat für 349 Euro statt 499 Euro (-30 %)
  • Mova X4 Pro Saugwischer 20.000 Pa, Heißwasser-Wischfunktion, Tangle-Free, Selbstreinigung bei 100 °C, Push-In-Basisstation, LED-Bürstenkopf, Doppelkante, intelligente Saugkraftregelung für 329 Euro statt 474 Euro (-31 %)
  • Mova M10 Saugwischer, Flach 180°, 90° Drehbar, 18.000 Pa Saugkraft, 0,9 kg Gewicht, 75 °C Bürstenreinigung, 5 Min. Heißlufttrocknung, Verhedderungsfrei, Bürste mit Doppelichtungsrotation für 199 Euro statt 259 Euro (-23 %)
  • Roborock F25 LT Saugwischer für 250 Euro statt 300 Euro (-17 %)
  • Roborock F25 BX Saugwischer für 248 Euro statt 299 Euro (-17 %)
  • Dreame H12 Pro Saugwischer, 16.000 Pa Saugkraft, Selbstreinigung, 1,6 l Fassungsvermögen (900ml Frischwasser, 700ml Schmutzwasser) für 169 Euro statt 179 Euro (-6 %, Code DREAME25-01A an Kasse eingeben)

Balkonkraftwerke und Speicher

*Die Marstek-Speicher weisen eine Bluetooth-Sicherheitslücke auf, mit der Fremde in Bluetooth-Reichweite auf den Speicher zugreifen können. Sie kann aktuell nur geschlossen werden, wenn das eigene Smartphone eine dauerhafte Verbindung zum Marstek-Speicher hat. Marstek will die Lücke bis Ende des Monats über ein App-Update schließen.

Balkonkraftwerke mit Speicher:

In Deutschland sind Balkonkraftwerke mit einer Solarleistung von 2000 Watt erlaubt.

Powerstations

VPN

  • NordVPN 12 Monate für 30 Euro (2,5 Euro pro Monat)
  • CyberGhost bietet mit über 11.000 Servern ein riesengroßes Netzwerk und ist aktuell für 2,19 Euro pro Monat zu haben. Vier Monate gibt’s extra obendrauf (-83 %).
  • Surfshark erlaubt unbegrenzt viele Geräte gleichzeitig zum Angebotspreis von 1,99 Euro pro Monat. Drei Monate gibt’s extra dazu (-87 %).

Preishinweis: Unsere Preisangaben enthalten 19 % Mehrwertsteuer. Viele VPN-Anbieter werben mit Nettopreisen, weshalb deren Angaben abweichen können.

Alle VPN-Angebote gelten nur für die 2-Jahres-Abonnements. Alle VPN-Tipps gibt’s im VPN-Anbieter-Vergleich von heise download.

Smarte Beleuchtung

Smarte Türschlösser und -öffner

Smarte Thermostate für Heizkörper und Fußbodenheizungen

Smart Home

Soundbars

Fernseher & Streaming

  • Streaming-Bundle: Netflix (Werbung), Disney Plus (Werbung), RTL+ und Magenta TV für 7 Euro statt 28 Euro (Einzelpreise)
  • Amazon Music aktuell drei Monate kostenloses Abo inklusive Dolby Atmos statt einen Monat, danach 10,99 Euro
  • Philips 32PHS6000, 32 Zoll HD-LED-Smart-TV zum Tiefstpreis für 119 Euro statt 144 Euro (-17 %)
  • Xiaomi TV F 65, 65 Zoll 4K UHD zum Tiefstpreis für 339 Euro statt 389 Euro (-

Software

Bürostühle & höehenverstellbare Tische

Laptops

  • Lenovo Yoga Pro 7 14ASP9 in Luna Grey mit 14,5 Zoll, 2880 x 1800 Pixel, 120 Hz, OLED, AMD Ryzen AI 9 365, 32/1000 GB, USB4, USB-C 3.1, HDMI 2.1 und Wi-Fi 6E für 1154 Euro statt 1444 Euro (-20 %)
  • Lenovo Legion Pro 5 (16IRX10) in Eclipse Black mit 16 Zoll, 2560 x 1600 Pixel, 240 Hz, OLED, Intel Core i9-14900HX, 16/1000 GB, Nvidia GeForce RTX 5070, 2x USB-C 3.1, HDMI, LAN und Wi-Fi 6E mit einem Rucksack für 1499 Euro statt 1699 Euro (-12 %

Mini-PCs

  • Ninkear L12 Pro mit Intel i9-12900HK, 32/1000 GB, USB-C, HDMI 2.0, Displayport 1.4, 2x LAN und Wi-Fi 6E für 595 Euro statt 800 Euro (-15 %; Coupon anwählen, günstiger als am Black Friday)
  • Koosmile KT-M9 mit integriertem Display, Intel Core i9-12900HK, 32/1000 GB, HDMI 2.1, Displayport 1.4a, USB-C und Wi-Fi 6 für 539 Euro statt 639 Euro (-16 %, günstiger als am Black Friday)
  • GMKTec Evo-T1 mit Intel Ultra 9 285H, 64/2000 GB, HDMI 2.1, Displayport 1.4, 2x USB4 und Wi-Fi 6 für 1160 Euro statt 1420 Euro (-18 %)
  • GMKtec EVO-X2 mit AMD Ryzen AI Max+ 395, 64/1000 GB, HDMI 2.1, Displayport 1.4, 2x USB4 und Wi-Fi 7 für 1499 Euro statt 2460 Euro (-39 %)
  • Minisforum MS-A1 als Barebone ohne CPU, RAM und SSD, mit 2x 2,5G-LAN, 4x PCIe-SSD-Steckplatz, USB4, Oculink, HDMI 2.1 und Displayport 2.0 für 250 Euro (Tiefstpreis)

PC-Monitore

  • Asus ROG Strix XG27AQDMGR, 27-Zoll-OLED mit 2560 x 1440 Pixel zum Tiefstpreis für rund 501 Euro statt 594 Euro (-16 %)
  • LG 27G610A-B, 27-Zoll-IPS mit 2560 x 1440 Pixel zum Tiefstpreis für 169 Euro statt 219 Euro (-23 %)
  • Asus ROG Swift OLED PG32UCDP, 32-Zoll-OLED mit 3840 x 2160 Pixel zum Tiefstpreis für 932 Euro statt 1004 Euro (-7 %)

PC: Komponenten und Zubehör

WLAN-Router, Repeater & Co.

  • Fritzfon X6 DECT-Telefon für 69 Euro statt 79 Euro (-12 %)
  • MSI Roamii BE Lite Mesh-System mit Wi-Fi 7 als 1-Pack für 90 Euro statt 101 Euro (-10 %)

Smartphones

  • Motorola Edge 60 Neo mit 12/256 GB in Pantone Shadow mit Code EDGE60NEODE zum Tiefstpreis für 365 Euro statt 400 Euro (-13 %)
  • Xiaomi 15T Pro mit 12/256 GB in Schwarz zum Tiefstpreis für 551 Euro statt 599 Euro (-8 %)
  • Google Pixel 9a mit 8/256 GB in Schwarz zum Tiefstpreis für 449 Euro statt 499 Euro (-10 %)

Powerbank & Ladegeräte

  • Ecoflow Rapid Magsafe-Powerbank mit 5000 mAh, 30 W, Qi2 (15 W), integriertem USB-C-Kabel und USB-C-Port in Schwarz für 29 Euro statt 45 Euro (-36 %, günstiger als am Black Friday) → Testbericht
  • Baseus EnerCore Powerbank mit 10000 mAh, 45W, einziehbarem USB-C-Kabel und Display für 26 Euro statt 36 Euro (-17 %, Coupon anwählen, günstiger als am Black Friday)
  • Ugreen Nexode Pro 160W Ladegerät mit 4 Ports, 3x USB-C (1 Port: 140 W; insgesamt max. 160 W), 1x USB-A (22,5 W), Quick Charge 4+, USB-PD 3.1, Samsung AFC, SCP und PPS (3,3 bis 21 V bei 5 A) bei Ebay für 45 Euro statt 58 Euro (-22 %, günstiger als am Black Friday)
  • Baseus Enercore 67W USB-C-Ladegerät mit ausziehbarem Kabel und 2 Ports (2x USB-C) für 24 Euro statt 28 Euro (-14 %, günstiger als am Black Friday)
  • Ugreen Nexode Powerbank 145W in Grau mit 25.000 mAh, 1x USB-A (22,5 W), 2x USB-C (65 W) und USB-PD 3.1 für 45 Euro statt 55 Euro (-18 %) → Testbericht
  • Powerbank von EnergyQC mit 35 W, 20.000mAh, integriertem Kabel und LED-Display für 20 Euro statt 24 Euro (-17 %)

Android-Tablets

  • Tabwee T60 Pro Tablet mit 13,4 Zoll und Widevine L1 inkl. Tastatur und Stift für 180 Euro (Code: TU6CZ47W; gültig bis 9.12) statt 400 Euro (-55 %)

Smartwatches & Wearables

  • Huawei Watch D2 mit 1,82“ AMOLED-Display, EKG, mit Code HEISSE30 zum Tiefstpreis für 240 Euro statt 310 Euro (-23 %)
  • Google Pixel Watch 4 zum Tiefstpreis für 359 Euro statt 438 Euro (-18 Prozent)

Kopfhörer

  • Bwers & Wilkins Px7 S3 Over-Ear-Kopfhörer für 299 Euro statt 340 Euro (-12 %, günstiger als am Black Friday)
  • Apple Air Pods 4 zum Tiefstpreis für 111 Euro statt zuletzt 129 Euro (-14 %)
  • Baseus EP10 NC für 20 Euro statt 40 Euro (-50 %)
  • Soundpeats Air 5 Pro mit aptX Lossles, LDAC und Noise Cancelling zum neuen Tiefstpreis für 104 Euro statt 140 Euro (-26 %)

Beamer

Heißluftfritteusen

Ninja Foodie Flex Drawer – Bilderstrecke

Luftreiniger, -befeuchter & Diffusoren

  • Philips AC4221, neuester Philips-Luftreiniger mit CADR 600 m³/h zum Tiefstpreis für 350 Euro (-10 %, bisheriger Tiefstpreis 350 Euro) →Testbericht

Überwachungskameras und Videotürklingel

E-Scooter

E-Bike

Eleglide C1

Häufige Stolperfallen und typische Marketing-Tricks bei Rabatten

Wer selbst stöbert, sollte die realistischen Straßenpreise immer im Preisvergleich checken. Die von den Händlern angegebenen Streichpreise und die daraus ergebenen hohen Rabatte von teilweise über 50 Prozent beziehen sich häufig auf die unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller und haben mit dem realen Straßenpreis nichts zu tun.

Manche Hersteller und Händler heben auch die Preise kurz vor dem Event an. Damit ergeben sich zwar tatsächlich hohe Nachlässe „im Vergleich zu gestern“, aber auch diese Angaben sind unrealistisch – wenn auch nicht gelogen.

Wer bei einem chinesischen Händler kauft, bezahlt in vielen Fällen weniger. Allerdings besteht im Gewährleistungs- oder Garantiefall die Gefahr eines schlechteren Service. Außerdem ist das Einfordern von Verbraucherrechten (Rückgabe, Gewährleistung) mit Hürden versehen oder nicht möglich. Wir verlinken hier Händler, mit denen wir im Allgemeinen gute Erfahrungen gemacht haben.

Exklusiv-Vorteile sichern mit Gutscheinen

Nicht immer sind zusätzliche Gutscheincodes im Preisvergleich aufgelistet. Wir ergänzen jede Schnäppchenmeldung um zusätzliche Gutscheincodes – wo verfügbar – und betrachten den Endpreis in unserer Bewertung. Wir probieren alle Voucher zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aus. Es kann aber sein, dass sie später vergriffen sind. In dem Fall freuen wir uns über einen Hinweis an redaktion@techstage.de.

Fazit

Die Angebote zeigen, dass man auch nach dem Black Friday noch ein Schnäppchen machen kann. Einige Produkte sind sogar günstiger. Die Auswahl ist allerdings nicht mehr so groß.



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