Künstliche Intelligenz

US-Patentamt ändert Regeln für KI-gestützte Erfindungen


Das US-Patentamt (USPTO) hat am Mittwoch überraschend seine bisherigen Leitlinien zur Patentierbarkeit von KI-gestützten Erfindungen zurückgezogen und durch ein neues Regelwerk ersetzt. Die zentrale Botschaft der Behörde unter Direktor John Squires lautet: Systeme generativer Künstlicher Intelligenz wie ChatGPT, Gemini oder Claude sind im Erfindungsprozess „analog zu Laborausrüstung, Computersoftware, Forschungsdatenbanken oder jedem anderen Werkzeug“ zu betrachten.

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Damit stellt das Amt klar, dass Erfindungen, die unter Zuhilfenahme von KI gemacht wurden, grundsätzlich patentfähig sind – solange ein Mensch die Zügel in der Hand hält. Mit dem neuen Dokument kassiert das USPTO die erst im Februar 2024 unter der Biden-Regierung eingeführten Richtlinien ersatzlos ein. Die alte Maßgabe legte nahe, KI-Beiträge anhand der sogenannten „Pannu-Faktoren“ zu bewerten: einem juristischen Standard, der eigentlich dafür gedacht ist, den Beitrag mehrerer menschlicher Miterfinder abzugrenzen.

Diesen Ansatz lehnt Squires nun als unlogisch ab. Da KI-Systeme keine natürlichen Personen seien, könnten sie rechtlich niemals als Miterfinder („Joint Inventors“) gelten. Folglich sei es unnötig, Standards dafür auf Computerprogramme anzuwenden. „Es gibt keinen separaten oder modifizierten Standard für KI-gestützte Erfindungen“, heißt es in der Mitteilung. Es gelte dasselbe Recht wie für jede andere Erfindung auch.

Dreh- und Angelpunkt für eine erfolgreiche Patentanmeldung bleibt die geistige Schöpfung im Kopf des Erfinders. Das USPTO präzisiert: Künstliche Intelligenz darf Dienste leisten und Ideen generieren. Sie selbst könne aber niemals als Erfinder oder Miterfinder im Patentantrag genannt werden. Entscheidend sei, ob eine natürliche Person eine „bestimmte und dauerhafte Idee der vollständigen Erfindung“ im Kopf geformt hat.

Ähnlich argumentiert seit Jahren das Europäische Patentamt. Software und Computersysteme „als solche“ sind laut dem Europäischen Patentübereinkommen nicht schutzwürdig. Patente auf KI und Algorithmen sind daher in Europa generell heftig umstritten.

Ein Erfinder muss laut dem USPTO in der Lage sein, seine Innovation so präzise zu beschreiben, dass sie ohne übermäßige Experimente in die Praxis umgesetzt werden kann. Wenn eine KI lediglich eine vage Idee ausspuckt und der Mensch diese nicht als konkrete Problemlösung intellektuell durchdringt und definiert, reicht das nicht für ein Patent.

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Die Richtlinien gelten für alle Arten von Patenten, einschließlich Design- und Pflanzenpatenten. Das Amt warnt vor Problemen bei internationalen Prioritätsansprüchen: Wer im Ausland eine Patentanmeldung einreicht, in der eine KI als alleiniger Erfinder genannt wird, kann sich in den USA nicht darauf berufen. In den Vereinigten Staaten werden weiterhin nur Anträge akzeptiert, in denen mindestens eine natürliche Person als Erfinder benannt ist.

Die neuen Vorgaben sollen die Rechtsunsicherheit beenden, die bisher herrschte, wenn Forscher und Entwickler KI als intensiven Entwicklungspartner im Innovationsprozess nutzten. Sie werden nun rechtlich so behandelt, als hätten sie ein fortgeschrittenes Mikroskop oder eine komplexe Simulationssoftware benutzt.

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(nie)



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