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Sammelklage: Amazon wird von VZ Sachsen auf Milliarden verklagt


Die Verbraucherzentrale (VZ) Sachsen strebt gegen Amazon eine Sammelklage an. Hintergrund ist das Anfang 2024 geänderte Abomodell von Prime Video, das auch für zahlende Kunden Werbung vorsieht. Die VZ Sachsen argumentiert, dass in diesem Zuge auch die Streaming-Qualität abgesenkt wurde und sieht darin einen Klagegrund.

Standards abgesenkt

Konkret geht es der VZ Sachsen nicht darum, dass Zusatzkosten für ein werbefreies Abo eingeführt wurden, dagegen lasse sich nichts unternehmen. Aber im gleichen Atemzug sei die Streaming-Qualität für alle Kunden abgesenkt worden, die beim Abo mit Werbung geblieben sind. Und genau hierfür sei keine Zustimmung der Kunden eingeholt worden. Dass der Preis gleich blieb, obwohl die Leistung abgesenkt wurde, betrachtet die VZ Sachsen als unfair und strebt deswegen eine Sammelklage an. Die Klage selber ist nicht neu. Mittlerweile geht es aber um konkrete Summen.

Kein Dolby Vision und Dolby Atmos mehr

Die VZ Sachsen geht in der Ankündigung nicht darauf ein, welche „deutlich verschlechterte Qualität von Bild und Ton“ sie meint. Gemeint sein dürfte aber das Streichen von Dolby Vision und Dolby Atmos für das Abo mit Werbung. Gänzlich ohne HDR müssen Nutzer von Amazon Prime Video mit Werbung allerdings nicht auskommen. Im werbefinanzierten Abo ist weiterhin HDR10 inbegriffen, außerdem stehen Anwendern nach wie vor die 4K-Auflösung und Dolby Digital 5.1 zur Verfügung.

Laut der Verbraucherzentrale haben sich bereits mehr als 126.000 Amazon-Prime-Video-Kunden der Sammelklage angeschlossen. Da es in Deutschland aber geschätzt 17 Millionen Prime-Kunden gibt, wünscht sich die Verbraucherzentrale Sachsen eine noch höhere Beteiligung.

Anmeldung leicht gemacht

Zur Sammelklage kann sich jeder Prime-Video-Kunde anmelden, sofern der Account vor dem 5. Februar 2024 bestand. Die Anmeldung ist kostenlos und erfolgt auf der Seite des Justizministeriums. Auf ihrer Webseite stellt die VZ Sachsen eine Ausfüllhilfe mit Mustertext zur Verfügung.

Folgen des Urteils

Die VZ Sachsen geht davon aus, dass Amazon mit dem auf Werbung basierten Abo 1,8 Milliarden Euro Gewinn gemacht hat beziehungsweise machen wird. Bei der Sammelklage handelt es sich daher um eine sogenannte Gewinnabschöpfungsklage. Sollte die VZ Sachsen den Rechtsstreit gewinnen, würde der erzielte Gewinn zu einem gewissen Teil unter den an der Sammelklage beteiligten Personen aufgeteilt werden. Wie hoch die Entschädigung pro Prime-Kunde ausfällt, legt das Gericht fest. Der übrige Betrag geht an die Bundesrepublik Deutschland. Das heißt, dass je mehr Kunden sich der Sammelklage anschließen, desto weniger Geld landet am Ende beim Fiskus.

Ob die Gewinne aus der Werbung wirklich 1,8 Milliarden Euro oder vielleicht sogar mehr betragen, muss vor Gericht geklärt werden. Aktuell handelt es sich nur um eine Schätzung der VZ Sachsen.

Was ist eigentlich eine „Sammelklage“?

Eine Sammelklage im deutschen Recht bezeichnet verschiedene Instrumente, mit denen die Ansprüche vieler Betroffener gebündelt durchgesetzt werden können. Ziel ist es, Rechtseffizienz und Kostenersparnis zu erreichen, indem ähnliche Forderungen zusammen verhandelt werden, statt viele parallel verlaufende Einzelklagen zu führen.

Die Sammelklage im klassischen Sinne gibt es hingegen nicht. Gemeint ist damit entweder die Musterfeststellungsklage, bei der ein Grundsatzurteil gefällt wird, auf dessen Basis Kläger dann aber selbst ihr Recht einfordern müssen. Oder man spricht von einer sogenannten Abhilfeklage, wie im vorliegenden Fall. Die Abhilfeklage ermöglicht es Verbraucherverbänden, konkrete Leistungen wie Schadensersatz für die Betroffenen zu erstreiten.

Die Musterfeststellungsklage gibt es erst seit 2018 im deutschen Recht. Das prominenteste Beispiel für diese Arte der Sammelklage war die Klage gegen Volkswagen nach der Diesel-Abgas-Affäre. Die Abhilfeklage wurde erst 2023 eingeführt. Auch hier gibt es mit Vodafone bereits einen Fall, der mediale Aufmerksamkeit erregt hat.



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Wochenrück- und Ausblick: Eine 360°-Drohne und Samsung doppelt faltbares Smartphone


Wochenrück- und Ausblick: Eine 360°-Drohne und Samsung doppelt faltbares Smartphone

Diese Woche hielt wieder ein breit gefächertes Themenfeld bereit. Am Ende stehen die 360°-Drohne und Samsungs Galaxy Z TriFold ganz oben auf der Leiter des Leserinteresses. Im Podcast ging es diese Woche hingegen in erster Linie noch einmal um den möglichen Irrsinn beim Glasfaserausbau auf dem Land, aber auch um AI.

360°-8K-Drohne Antigravity A1 mir Rundumblick

Bei den Tests und Berichten dieser Woche haben am meisten Leser den Test der Antigravity A1 gelesen. Die von Insta360 entwickelte 360°-8K-Drohne kommt mit Vision-Goggles, mit denen man sich während des Drohnenflugs völlig frei umgucken kann, während die Drohne weiter geradeaus fliegt. Da auch das Video in 360° aufgenommen wird, lassen sich nach dem Flug zahlreiche Effekte beim Reframing und Schnitt erzeugen, die sonst nur mit wilden Flugmanövern überhaupt möglich gewesen wären.

Sapphires neue AMD-Mainboards

Auf dem zweiten Platz landet der Ersteindruck zum Sapphire Nitro+ B850A WiFi 7. Denn Sapphire bietet wieder echte AMD-Mainboards für Endkunden an. Mit sechs Platinen startet der zuletzt vorrangig für Grafikkarten bekannten AMD-Partner wieder in den Markt, fünf davon sind für den Sockel AM5. Das Nitro+ 850A WiFi 7 als aktuelles Spitzenmodell im Sapphire-Portfolio überzeugt im Test.

Samsungs TriFold und Crucials Aus

Bei den Meldungen liegt hingegen die Vorstellung Des Samsung Galaxy Z TriFold auf dem ersten Platz. Mit dem neuen Smartphone, das zunächst nur für Südkorea angekündigt wurde, aber bald auch auf weiteren Märkten erhältlich sein dürfte, steigt Samsung in den Markt der größeren Foldables ein, die sich über zwei Scharniere doppelt falten lassen. Neben dem großen 10-Zoll-Display im Inneren verbaut Samsung auch ein äußeres Display. Ein großer Unterschied zum Huawei Mate XTs, wie der direkte Vergleich beider TriFolds zeigt.

Auf dem zweiten Platz landet die Meldung, dass Micron überraschend verkündet hat, das seit nunmehr 29 Jahren unter der Marke Crucial betriebene Endkundengeschäft komplett einzustellen. Als Grund wird der Fokus auf wachstumsstärkere Segmente angeführt: vom KI-Boom beflügelte Rechenzentren.

Podcast zu AI und dem Glasfaserausbau auf dem Land

Im Podcast in dieser Woche geht es vor allem um ein Praxisbeispiel, wie der Glasfaserausbau auf dem Land zwar völlig korrekt und nach allen Regeln durchgeführt werden kann, aber trotzdem dazu führt, dass ein Hof, vor dessen Haustür das Kabel verläuft, nicht an Glasfaser angeschlossen werden kann. Ein Worst-Case-Szenario, das ComputerBase auch schon in einem Bericht ausführlich dargestellt hat.

Die CES 2026 kündigt sich an

Anfang Januar startet die CES 2026 in Las Vegas. Während die Neuvorstellungen für dieses Jahr quasi vorbei sind, bringen sich die Hersteller für den Jahresauftakt in Stellung. Für ComputerBase bedeutet das vor den Feiertagen nicht nur die Vorbereitung auf die Messe, sondern auch zahlreiche Vorab-Briefings und Termine, in denen die Hersteller uns für die Berichterstattung bereits verraten und zeigen, was zur Messe vorgestellt wird. ComputerBase ist deshalb in der kommenden Woche nicht nur in Deutschland unterwegs, sondern fliegt schon einmal über den Teich, um zahlreichen Herstellern einen Besuch abzustatten.

Mit diesem Lesestoff im Gepäck wünscht die Redaktion einen erholsamen Sonntag!



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Neue Regeln für WhatsApp? EU schießt gegen Meta


Die EU hat eine offizielle kartellrechtliche Untersuchung gegen Meta eingeleitet. Der Grund ist eine neue Richtlinie für KI-Dienste auf WhatsApp, doch die wahren Motive hinter diesem Vorgehen sind möglicherweise komplexer, als es auf den ersten Blick scheint.

WhatsApp ist aus unserem Alltag kaum wegzudenken, und Künstliche Intelligenz wird zunehmend zum unsichtbaren Helfer in unseren Apps. Doch hinter den Kulissen verbirgt sich ein strategischer Machtkampf um die Zukunft der Künstlichen Intelligenz. Dass die EU jetzt gegen Meta vorgeht, ist ein weiterer Beleg dafür.

Der Kern des Problems liegt in einer neuen Richtlinie, die Meta bereits im Oktober ankündigte. Sie verbietet Drittanbietern, die „WhatsApp Business“-Lösung bzw. die zugehörige Business-API zu nutzen, wenn Künstliche Intelligenz ihr primärer angebotener Dienst ist – wie es bei einem KI-Chatbot oder -Assistenten der Fall wäre. Zwar dürfen Unternehmen ihre KI weiterhin für unterstützende Funktionen einsetzen, doch der Hauptmarkt für eigenständige KI-Dienste wird ihnen damit verschlossen.

Die entscheidende Ausnahme: Metas eigener Dienst, „Meta AI“, ist von dieser Einschränkung nicht betroffen. Aus Sicht der EU-Wettbewerbshüter ist dies ein klares Alarmsignal und ein klassisches Beispiel für „Self-Preferencing“. Es wirft die Frage auf, ob Meta seine dominante Marktposition bei Messaging-Diensten gezielt einsetzt, um sich einen unfairen Vorteil im aufstrebenden und hart umkämpften KI-Markt zu sichern.

Die technische Ausrede: Ist WhatsApps Infrastruktur wirklich überfordert?

Metas offizielle Verteidigung lautet, die Behauptungen seien „unbegründet“. Eine Sprecherin des Unternehmens erklärte, das Aufkommen von KI-Chatbots belaste die eigenen Systeme in einer Weise, „für die sie nicht ausgelegt seien“. Dieses „Technical Strain“-Argument ist eine gängige Verteidigung in Kartellverfahren dieser Art. Es wird von Regulierungsbehörden jedoch oft mit Skepsis betrachtet, wenn es so offensichtlich mit den kommerziellen Interessen des Unternehmens zur Verdrängung von Konkurrenten übereinstimmt.

Die Europäische Kommission prüft nun, ob diese technische Begründung standhält. Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin für einen sauberen, gerechten und wettbewerbsfähigen Wandel, machte die Haltung der EU unmissverständlich klar:

Die KI-Märkte boomen in Europa und darüber hinaus. Wir müssen sicherstellen, dass die europäischen Bürger und Unternehmen in vollem Umfang von dieser technologischen Revolution profitieren können, und Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass marktbeherrschende digitale Unternehmen ihre Macht missbrauchen, um innovative Wettbewerber zu verdrängen. Aus diesem Grund prüfen wir derzeit, ob die neue Richtlinie von Meta unter Wettbewerbsrecht möglicherweise rechtswidrig ist und ob wir schnell handeln sollten, um einen möglichen irreparablen Schaden für den Wettbewerb im KI-Bereich zu verhindern.

Nur die Spitze des Eisbergs – Ein weiterer Schauplatz im Kampf EU gegen Big Tech

Dieses Kartellverfahren gegen Meta ist keine Premiere. Es fügt sich nahtlos in eine Reihe anderer laufender Verfahren ein. Dieser Fall unterstreicht dabei die vielschichtige Regulierungsstrategie der EU. Denn neben den neuen digitalen Regelwerken wie dem Digital Services Act (DSA) und dem Digital Markets Act (DMA) bedient sich die Kommission hier nämlich bewusst beim klassischen Kartellrecht.

Zu den weiteren Fronten im Konflikt mit Meta gehören unter anderem:

  • Verstöße gegen den Digital Services Act (DSA): Meta drohen hohe Geldstrafen wegen mangelnden Datenzugangs für Forscher und unzureichender Mechanismen zum Melden illegaler Inhalte.
  • Bedenken beim Jugendschutz: Die EU hegt den Verdacht, dass Facebook und Instagram Kinder und Jugendliche nicht genug vor süchtig machenden Algorithmen schützen.

Der Ausgang der Untersuchung ist natürlich noch offen. Doch sie sendet bereits jetzt ein ebenso starkes wie wichtiges Signal an die gesamte Tech-Branche. Die EU macht deutlich, dass sie den aufstrebenden KI-Markt genau beobachtet und bereit ist, frühzeitig einzugreifen, um den Wettbewerb zu schützen.

Profitieren könnten unterm Strich auch wir alle als Nutzer:innen dieser Dienste. Setzt sich die EU durch, dürften wir uns über mehr Auswahl und Innovation freuen. Zudem wären wir weniger abhängig von Meta und bekämen mutmaßlich mehr Transparenz.

So oder so: Hier werden jetzt für die Zukunft entscheidende Weichen gestellt. Werden die großen Plattformen zu den alleinigen Torwächtern der KI-Ära? Oder sorgen die Regulierungsbehörden dafür, dass die Tore für alle offenbleiben?

Frage in die Runde: Spielt die Meta AI bei Eurer WhatsApp-Nutzung überhaupt eine Rolle? Und falls ja: Würdet Ihr mehr Auswahl begrüßen?



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Windows Insider Preview: KI-Agenten erobern Windows 11


Windows Insider Preview: KI-Agenten erobern Windows 11

Bild: Microsoft

Mit den neuen Insider Preview Builds 26220.7344 für den Dev- und Beta-Kanal unterstützt Windows 11 den MCP-Standard, der regelt, wie KI-Modelle sich mit Programmen, Tools und Diensten verbinden können. Damit einhergehend erhält die Testversion von Windows 11 Connectoren für den Datei-Explorer und die Windows-Einstellungen.

Mit dem File Explorer Connector können Agenten – sofern die Nutzer zustimmen – auf lokale Dateien zugreifen. Diese lassen sich damit verwalten, organisieren und abrufen. Auf Copilot+ PCs ist es zusätzlich noch möglich, mittels natürlicher Sprache nach bestimmten Inhalten zu suchen. Erfasst werden dabei sowohl der Dateiname als auch der Inhalt und die Metadaten.

Copilot+ PCs erhalten zusätzlich noch einen Windows Settings Connector. Damit ist es möglich, die System­einstellungen mit natürlichen Spracheingaben zu ändern, zu prüfen oder direkt zu den jeweiligen Unterseiten zu springen.

Microsoft arbeitet am agentischen Betriebssystem

Was Microsoft in die Insider Preview integriert, ist ein weiterer Schritt zu einem agentischen Betriebssystem, das auf der Entwickler­konferenz Ignite im November angekündigt wurde. Windows 11 erhält damit Agenten, die in speziell abgesicherten Umgebungen – den sogenannten Agent Workspaces – eigenständig Aufgaben erfüllen können und dabei die Möglichkeit haben, auf bestimmte Dateien zuzugreifen. Die Agenten nutzen dafür ein eigenständiges Profil.

Die Agenten-Funktionen befinden sich noch im experimentellen Status. Damit diese laufen, muss man sie in den Windows-Einstellungen im Bereich KI-Komponenten explizit aktivieren.

Zusätzlich verspricht Microsoft hohe Sicherheits­standards. Nutzer sollen jederzeit nachvollziehen können, wie die Agenten bestimmte Aufgaben erledigen. Die jeweilige Vorgehensweise soll daher präzise protokolliert werden, zudem sollen die autonomen KI-Systeme nur in abgesicherten Umgebungen laufen. Potenzielle Sicherheitsrisiken werden dennoch bereits diskutiert.

MCP-Standard soll Zugriff absichern

Das Model Context Protocol (MCP) ist der Standard, der sicherstellen soll, dass die Agenten in einer sicheren Umgebung laufen. Microsoft integriert dafür ein On-Device-Registry-System (ODR) in Windows.

Den MCP-Standard hat Anthropic im November 2024 vorgestellt ist. Das Ziel ist, dass KI-Modelle sicher mit Daten und Anwendungen interagieren können. Große KI-Firmen wie OpenAI und Google haben MCP ebenfalls übernommen, das Protokoll ist nun eine Art Branchenstandard.



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