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Reduced to the Max: Pebble-Ring für Sprachnotizen hat nur einen Knopf


Pebble-Gründer Eric Migicovsky hat eine neue Kategorie tragbarer Geräte ersonnen: Ein am Zeigefinger getragener Ring, der in erster Linie der Aufnahme kurzer Sprachnotizen dient. Der Kanadier legt dabei Wert auf den Schutz der Privatsphäre. „Das ist nicht eines dieser AI Friend Dinger, die immer aufnehmen“, betont Migicovsky. Kernidee sind Notizen von wenigen Sekunden Länge, insbesondere um einen flüchtigen Gedanken zu haschen, doch wer möchte, soll auch den KI-Assistenten seiner Wahl steuern können.

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Der Ring namens Pebble Index 01 besteht aus Stahl und ist auf das Maximum reduziert: Er hat nur einen einzigen Knopf, weder Lautsprecher noch Vibrator, und benötigt auch keine Internetverbindung. Der Knopf wird mit dem Daumen gedrückt und aktiviert das Mikrofon, solange der Knopf gedrückt gehalten wird. In der Regel ist der Ring mittels Bluetooth mit einem Handy verbunden und transferiert die Tonaufnahme dorthin.


Eine linke Hand mit schwarzem Ring am Zeigefinger lenkt ein Fahrrad

Eine linke Hand mit schwarzem Ring am Zeigefinger lenkt ein Fahrrad

Der Pebble Index 01 wird Verkehrsjuristen neue Arbeit machen.

(Bild: Core Devices)

Auf dem Handy übernimmt die Pebble-App. Ein lokal laufendes Large Language Model (LLM) versucht, die aufgenommene Sprache in Text umzusetzen, was explizit offline erfolgt. Auch das Smartphone benötigt keine Internetverbindung. Wer eine Pebble-Smartwatch hat, kann den erkannten Text auch dort einsehen. Die Tonaufnahme selbst bleibt am Handy erhalten und kann dort abgespielt werden.

Ist das Smartphone gerade nicht in Reichweite, speichert der Ring die Aufnahme zwischen (bis zu fünf Minuten Ton), bis die Verbindung mit dem Handy wieder steht. Nicht nur die App, sondern auch das LLM sind Open Source. Laufende Gebühren fallen nicht an. Optional wird es Online-Backup sowie Rückgriff auf ein cloudbasiertes LLM mit „geringfügig“ besserer Spracherkennungsquote geben, was nicht gebührenfrei sein wird.

Der Strom für den Ring kommt aus einer eingebauten Silveroxid-Zink-Batterie. Damit soll der Pebble Index 01 „bis zu jahrelang“ laufen. Laut den Angaben können zwei Jahre lang täglich zehn bis zwanzig Aufnahmen von drei bis sechs Sekunden Länge gemacht werden. Ist die Batterie leer, muss der Ring ersetzt werden, denn eine Ladebuchse gibt es bewusst nicht. „Sie würden das Ladegerät wahrscheinlich verlieren, bevor es Zeit für eine Wiederaufladung wäre“, meint Migicovsky, der ein Recyclingprogramm in Aussicht stellt.

Vor allem aber hätten Ladebuchse und -elektronik das Gerät klobig gemacht. So ist es 2,95 Millimeter dickt und 6,6 Millimeter breit. Es wird in acht Ringgrößen und drei Farben angeboten. Bei mittlerer Ringgröße beträgt das Gewicht 4,7 Gramm. Wasserfest ist der Pebble Index 01 bis einen Meter, also Händewaschen und Duschen sind drin, Tauchgänge nicht.

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Vorbestellungen sind ab sofort zum Preis von 75 US-Dollar möglich, die Auslieferung soll ab März von Asien aus erfolgen. Die Angabe der Ringgröße ist bei der Vorbestellung noch nicht notwendig; wer möchte, kann sich Mockups mittels 3D-Drucker selbst herstellen, um die passende Größe zu bestimmen. Die Herstellerfirma Core Devices setzt den späteren Listenpreis mit 99 US-Dollar fest und verspricht 30 Tage Garantie.

Weitere Funktionen sind bereits in Vorbereitung, aber deren Umsetzung ist nicht garantiert. Mittels Knopfdruck oder doppeltem Knopfdruck sollen beliebig definierbare Funktionen via Bluetooth ausgelöst werden können, beispielsweise Fotoaufnahmen, Türen aufsperren, Licht abdrehen, Videos auslösen oder den KI-Assistenten des geringsten Misstrauens ansprechen. Womöglich werden Nutzer mittels Model Context Protocol (MCP) auch selbst einen Kontext für das Spracherkennungs-LLM definieren können. Das kann unter anderem die Erkennungsrate für Fachsprachen verbessern.

Die frühere Firma Migicovskys, die Pebble Technology Corporation, hat von 2013 bis 2016 mehr als zwei Millionen Smartwatches mit ePaper-Bildschirmchen verkauft, schlitterte Ende 2016 aber in die Zahlungsunfähigkeit. Mitbewerber Fitbit kaufte Immaterialgüterrechte aus Pebbles Konkursmasse, wurde aber später selbst von Google geschluckt. Der Konzern hat das Betriebssystem PebbleOS als Open Source veröffentlicht, weshalb Migicovsky neue Firma Core Devices wieder Pebble-Geräte verkaufen kann. Seit Juli liefert sie zwei neue Pebble-Smartwatches aus.


(ds)



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Künftiger EnBW-Chef: „Kritik an E-Autos oft zu emotional“


Unterschiedliche Tarife fürs Laden von Elektrofahrzeugen sind für den künftigen Chef der E-Mobilitäts-Sparte beim Karlsruher Energiekonzern EnBW unausweichlich. Nur so könnten Verbraucher für sie passende Bezahlmodelle finden. Die einen laden viel zu Hause, andere eher an öffentlichen Ladepunkten, argumentiert Martin Roemheld. Der 52-Jährige tritt sein Amt zum Jahreswechsel an. Zuvor war er unter anderem Produktleiter beim Ladeanbieter BP Pulse und Head of E-Mobility Services bei VW.

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Laden und Tanken ist aus Sicht von Roemheld nicht vergleichbar „In der Tankwelt war das einfacher: Da kann keiner zu Hause tanken“, räumte der Maschinenbauingenieur ein. Bei der E-Mobilität werde die Lade-Infrastruktur aber unterschiedlich genutzt, daher müssten auch unterschiedliche Tarife je nach den Bedürfnissen angeboten werden. Man dürfe auch nicht versuchen, vom Literpreis beim Benzin auf eine vergleichbare einheitliche Größe beim Laden zu kommen. „Die Vorstellung, ein Liter kostet für alle 1,50 Euro, greift nicht mehr“, sagte Roemheld. Hilfreich und sinnvoll wären aus seiner Sicht Vergleichsmöglichkeiten wie beim Telefonieren. „Da kann ja auch jeder schauen, was zum eigenen Bedarf am besten passt.“

Kritik an der E-Mobilität und den Kosten hält der Manager entgegen: „Die Debatte wird oft zu wenig rational und viel zu emotional geführt.“ Wichtig ist aus Roemhelds Sicht, dass E-Fahrzeuge inzwischen in wenigen Minuten so viel Strom laden können, dass sie relevante Reichweiten von einigen Hundert Kilometern bewerkstelligen. Auch sei die Infrastruktur inzwischen in Deutschland gut ausgebaut. „Die Stammtischparolen können wir abräumen.“

Häufig werde auch bemängelt, dass Elektromobilität für Menschen ohne heimische Lademöglichkeit unpraktisch sei. Die EnBW adressiere dieses Thema mit einem breiten Angebot an öffentlichen Schnellladepunkten. Dass er nun zum Marktführer in Deutschland beim Ladeangebot wechselt, begründete Roemheld mit dem Ansporn: „Diesen Vorsprung auch bei einem wachsenden Wettbewerb erfolgreich zu sichern, reizt mich ungemein.“ Der Markt sei groß genug für eine relevante Zahl an Wettbewerbern.

Lesen Sie mehr zum Thema Elektromobilität


(mfz)



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Streaming-Dienst: RTL+ Premium wird teurer


RTL will die Preise für seinen Streaming-Dienst RTL Premium im kommenden Januar erhöhen. Das sagte Streaming-Chef Henning Nieslony dem Handelsblatt. Demnach nutzen das Streaming-Abo von RTL aktuell insgesamt 6,6 Millionen Menschen.

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Das Medienmagazin DWDL hat von RTL konkrete Preise bekommen: Dem Bericht zufolge bleibt der Einstiegstarif Basis bei einem Preis von 6 Euro monatlich. Hier muss man Werbung sehen, es fehlen zudem Sportprogramme und die Download-Möglichkeit. Der Preis der höheren Stufe Premium steigt derweil von 9 auf 10 Euro im Monat. Sport und Downloads sind enthalten, Werbung muss man aber trotzdem ertragen.

Wer keine Werbung sehen möchte, kann laut DWDL ab Januar den Tarif „Premium werbefrei“ für 13 Euro im Monat buchen, der offenbar den bisherigen „Max“-Tarif ablöst. Im Gegensatz zum bisherigen „Max“-Tarif enthält „Premium werbefrei“ zum gleichen Preis allerdings kein Musikstreaming. Wer das komplette RTL-Programm inklusive Deezer-Musikstreaming möchte, zahlt künftig 15 Euro pro Monat für das „RTL+ Musik“-Abo – de facto also eine Preiserhöhung um 2 Euro im Vergleich zum bisherigen Max-Tarif.

Trotz der Preiserhöhungen will RTL weiter Abonnenten in RTL+ gewinnen, sagte Streaming-Chef Nieslony dem Handelsblatt. Bis Ende 2026 will man acht Millionen zahlende Kunden haben, etwa anderthalb Millionen mehr als aktuell. „Wir haben das Angebot von RTL+ stark ausgebaut und werden es weiter ausbauen. Die Preisanpassung in den höheren Tarifen trägt dem Rechnung und orientiert sich am Wettbewerb“, sagte Nieslony dem Handelsblatt. Mit dem Einstiegstarif bleibe man einer der günstigsten Streaminganbieter im Markt.

Andere Streaming-Dienste verdrängen will Nieslony dabei gar nicht unbedingt. Er rechnet stattdessen damit, dass Deutsche schlicht mehr Geld fürs Streaming ausgeben werden. „Menschen sparen eher beim Restaurantbesuch oder beim Outfit als an einem schönen Abend zu Hause auf dem Sofa mit ihrem Entertainmentangebot“, sagte Nieslony.

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In der vergangenen Woche hat RTL 600 Stellen gestrichen, was rund 10 Prozent der Arbeitsplätze entspricht.


(dahe)



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KI-Training: Normalsprachlicher Nutzungsvorbehalt reicht OLG Hamburg nicht


Zweite Niederlage für den Berliner Stock-Fotografen Robert Kneschke: Auch vor dem Oberlandesgericht in Hamburg verlor der Fotograf, dessen Bilder für KI-Training tokenisiert wurden, gegen den Hamburger Verein Laion. Bereits in erster Instanz hatte das Landgericht Hamburg entschieden, dass es die Nutzung von Bildmaterial des Fotografen als von der sogenannten Text- und Data Mining-Schranke gedeckt sieht. Die Richter des fünften Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts schlossen sich im Ergebnis der Vorinstanz weitgehend an.

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Vor allem zwei Aspekte spielten für die Richter am OLG Hamburg dabei eine Rolle: die Frage, ob Kneschke einen wirksamen Nutzungsvorbehalt formuliert habe, der den Vorgaben des Urheberrechts entspricht und das Text- und Data-Mining (TDM) untersagt, die sogenannte Schranke also wirksam beschränkt. Hier kamen die Richter zu dem Schluss, dass es für die Nutzung zu wissenschaftlichen Zwecken nach §60d Urheberrechtsgesetz keinerlei Vorbehaltsmöglichkeit gebe, anders als bei der kommerziellen Nutzung nach §44b. Und auch dabei sei es nach der Formulierung des deutschen Gesetzgebers maßgeblich, dass ein maschinenlesbarer Vorbehalt hinterlegt sei.

Der Nutzer sei für den Nachweis verantwortlich, dass er sich daran halte, der Rechteinhaber aber dafür, dass er den Vorbehalt maschinenlesbar hinterlegt habe. Der Vorbehalt sei in diesem Fall jedoch nachweislich nur „in natürlicher Sprache“ in Quellcode und bei den Nutzungsbedingungen der Website abgefasst worden. Warum beides für KI-Modell-Crawler jedoch nicht zu erschließen sein solle, darüber dürften nicht nur die Beteiligten weiter diskutieren. Die Hamburger Richter jedenfalls meinen – offenbar auch mit Hinblick auf den Zeitpunkt des Crawlens 2021 – „dass ein Programm Bildbeschreibungen und Bilder vergleichen kann, bedeutet nicht ohne Weiteres, dass es möglich war, umfangreiche Nutzungsbedingungen auszuwerten“.

Dass dem Fotografen auch kein Entgelt für die Nutzung seiner Werke zustehe, sei „Ergebnis der gesetzgeberischen Entscheidung, unter die Schranke fallende Nutzungen von einer Vergütungspflicht auszunehmen“, heißt es im Urteil. Diese Regelung wird von Urheberverbänden teils scharf kritisiert. Und auch in Berlin und Brüssel, wo auf EU-Ebene die maßgeblichen Urheberrechtsregeln vereinbart werden, wird der Fall seit Beginn genau verfolgt. Denn die DSM-Richtlinie, in der die „TDM-Schranke“ steht, wird in dieser Legislatur überprüft, spätestens im Juni 2026 soll die EU-Kommission dazu einen Bericht vorlegen.

Mit dem Urteil des OLG Hamburg (AZ 5 U 104/24) wird die Revision aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der zu klärenden Rechtsfragen ausdrücklich zugelassen. „Die Fortbildung des Rechts erfordert eine Entscheidung des Revisionsgerichts“, heißt es im jetzigen Urteil. Mangels höchstrichterlicher Rechtsprechung zum Verhältnis von Urheberrecht und KI-Training würden sich hier über den vorliegenden Fall hinausgehend Rechtsfragen von Bedeutung stellen. Anders als bei einer Berufungsverhandlung wird bei einer Revision jedoch keine vollständige Bestandsaufnahme des Sachverhalts durchgeführt, sondern die Rechtsfehlerfreiheit der Urteilsfindung der unteren Instanzen geprüft. Zuständig für die Revision wäre der Bundesgerichtshof. Ob der Berliner Stockfotograf Robert Kneschke diesen Schritt nun gehen will, ließ er vorerst noch offen, Anfang Januar liefe die Frist hierfür ab.


(emw)



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