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Bundesregierung legt Gesetzentwurf für „klimafreundlicheres Tanken“ vor


Das Bundeskabinett muss EU-Vorgaben umsetzen und hat dafür einen Gesetzentwurf zur Senkung von Treibhausgasemissionen von Kraftstoffen auf den Weg gebracht. „Diese Gesetzes-Novelle macht das Tanken Schritt für Schritt klimafreundlicher“, meint Umweltminister Carsten Schneider (SPD). Konkret geht es um die sogenannte Treibhausgasminderungsquote.

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Im Verkehrssektor werden Klimaziele seit Jahren verfehlt. Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz sind Kraftstoffanbieter verpflichtet, die CO₂-Emissionen ihrer Kraftstoffe um einen gewissen Prozentsatz, die THG-Quote, zu mindern. Das erreichen sie, indem sie zum Beispiel nachhaltige Biokraftstoffe beimischen, „grünen Wasserstoff“ in Raffinerien einsetzen oder Strom für Elektrofahrzeuge bereitstellen.

Ein Ausbau der Wasserstoff-Infrastruktur soll vorangebracht werden „Die Zukunft der Mobilität ist elektrisch“, so Schneider. „Aber auch für die große Bestandsflotte wollen wir Fortschritte erreichen.“ Erstmals gebe es eine Verpflichtung für Mineralölunternehmen, „grünen“ Wasserstoff einzusetzen, der mithilfe von Wind- und Solarstrom erzeugt wird. Das solle eine gesicherte Nachfrage schaffen, die den Ausbau der neuen Wasserstoff-Infrastruktur voranbringen werde.

„Herkömmliche Biokraftstoffe aus Futter- und Lebensmitteln bleiben gedeckelt, um negative Folgen für die Welternährung oder die Regenwälder zu vermeiden“, argumentiert Schneider. Dafür werde der Einsatz fortschrittlicher Biokraftstoffe aus Reststoffen attraktiver. Diese werden etwa aus Stroh, Gülle oder Biomasse aus Algen hergestellt. Die Quote für diese Biokraftstoffe soll schrittweise steigen.

Um Unternehmen Planungssicherheit für Investitionen zu geben, soll generell die nationale THG-Quote bis zum Jahr 2040 fortgeschrieben und schrittweise auf 59 Prozent steigen. In diesem Jahr liegt sie bei 10,6 Prozent. Ein bestimmter Reststoff soll ab 2027 nicht mehr auf die THG-Quote angerechnet werden, nämlich der aus der Palmölproduktion. Die Herstellung von Palmöl gehe in vielen Teilen der Welt mit großen Umweltschäden einher, so das Ministerium.

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Weiter eingesetzt werden könnten Biokraftstoffe aus Futter- und Lebensmitteln. Die Quote soll aber gedeckelt bleiben, um zu vermeiden, dass sich Konkurrenzen „zwischen Teller und Tank“ mit Blick auf die Welternährung weiter verschärfen. Auch Strom für Elektroautos kann auf die THG-Quote angerechnet werden, wenn er nachweislich im Verkehr eingesetzt wird.

Christian Küchen, Hauptgeschäftsführer des Wirtschaftsverbands Fuels und Energie, sagte, der Gesetzesvorschlag fordere schon im nächsten Jahr deutlich ehrgeizigere Treibhausgasminderungsziele als bisher. „Um die Verbraucher nicht zu sehr zu belasten, ist eine Reform der Energiebesteuerung noch wichtiger geworden. Mit dieser sollten die erneuerbaren Kraftstoffe deutlich geringer besteuert werden als bisher.“

Nikolas von Wysiecki, Klima- und Verkehrsexperte im NABU-Bundesverband, kritisierte, die Bundesregierung verpasse mit der Neuregelung der THG-Quote eine wichtige Chance für den Klimaschutz und die Elektromobilität. So sollten Autofahrer durch eine verpflichtende Quote für E-Fuels an der Tankstelle zur Kasse gebeten, nachdem die Industrie es nicht geschafft habe, selbst Produktionskapazitäten aufzubauen. Die Deutsche Umwelthilfe kritisierte, dass der Ausstieg aus „Soja-Diesel“ entfallen solle und Palmöl-Reststoffe erst ab 2027 ausgeschlossen werden sollten.

Für den Verband der Automobilindustrie sagte Geschäftsführer Andreas Rade, um die Ziele zu erreichen, müssten jetzt die richtigen Investitionsanreize für erneuerbare Kraftstoffe gesetzt werden. Zugleich müsse die Quote bereits für das Jahr 2030 weiter erhöht werden, um frühzeitig die richtigen Investitionsanreize zu setzen.

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(mfz)



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Linux auf dem Framework Laptop 12 im Test


Schaut man sich auf Linux- und Open-Source-Konferenzen um, dann sieht man allerorten Notebooks von Framework, vor allem den reisetauglichen Laptop 13, aber auch den wuchtigen Laptop 16. Kein Wunder, rennt der Hardwarehersteller aus den USA mit seinem offenen und nachhaltigen Konzept in der Open-Source-Community offene Türen ein.

Framework bietet zwar kein Gerät mit vorinstalliertem Linux an, aber stellt zu jedem Modell bebilderte Schritt-für-Schritt-Anleitungen für mehrere Distributionen bereit. Manche Distributionen bezeichnet Framework als „offiziell unterstützt“, andere als „kompatibel Community unterstützt“. Der Unterschied: Mit den offiziell unterstützten Distributionen arbeitet Framework zusammen und leistet bei vermuteten Hardwarefehlern sofort Support, also akzeptiert Fehleranalysen, ohne dass man zunächst Windows installieren muss. Verwendet man eine nicht unterstützte Linux-Distributionen, bittet der Support zunächst, den Fehler mit einem unterstützten Betriebssystem zu reproduzieren.

Für den Laptop 12 unterstützt Framework die aktuellen Versionen Fedora Workstation 43 und Ubuntu Desktop 25.10 sowie – eher ungewöhnlich – Bazzite, eine auf Gaming spezialisierte Distribution auf Basis von Fedora Silverblue. Zudem gibt es unter dem Community-Label Anleitungen für Arch Linux, Linux Mint und NixOS 25.10. Wir haben den Framework Laptop 12 samt Stift mit Fedora Workstation und Bazzite mit dem KDE Plasma Desktop ausprobiert sowie mit Ubuntu Desktop 25.10 zusätzlich für einen ausführlichen Test auf den c’t-Prüfstand geschickt. Aber auch ohne Stift ist der Framework 12 als Linux-Laptop nützlich.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Linux auf dem Framework Laptop 12 im Test“.
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Gar keine Eisriesen? Neptun und Uranus Im Innern womöglich doch eher felsig


Anders als gemeinhin angenommen, könnten die beiden äußersten Planeten des Sonnensystems eher felsig statt eisig sein: Uranus und Neptun wären dann keine Eisriesen, sondern Gesteinsriesen. Das jedenfalls legt eine Untersuchung von zwei Forschenden der Universität Zürich nahe, die jetzt vorgestellt wurde. Luca Morf und Ravit Helled schließen daraus, dass bisherige physikalische Modelle zum Aufbau der beiden Himmelskörper zu vereinfachend waren, ihr Inneres sei keineswegs auf Eis beschränkt. Das hätten sie bereits vermutet, aber erst jetzt habe man rechnerische Belege dafür. Der Befund würde demnach auch dazu passen, dass der nicht so weit von beiden entfernte Zwergplanet Pluto ebenfalls überwiegend aus Gestein bestehe.

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Wie die beiden Forschenden erläutern, haben sie für ihre Analyse physikalische und empirische Modelle zu den beiden Planeten kombiniert. Das Ergebnis seien „neue, neutrale und physikalisch konsistente Modelle“ gewesen. Ausgehend von einem zufälligen Dichteprofil haben sie dann ein Gravitationsfeld errechnet, das mit den Beobachtungen übereinstimmte. Daraus haben sie eine mögliche Zusammensetzung abgeleitet. Das haben sie oft genug wiederholt, um die bestmögliche Übereinstimmung zwischen Modell und Messdaten zu erreichen. Herausgekommen sei, dass die mögliche Zusammensetzung von Uranus und Neptun keineswegs auf Eis beschränkt sei.

Herausgekommen sei bei der Arbeit obendrein, dass das Magnetfeld des Uranus tiefer liegen könnte, als das von Neptun. Bei beiden unterscheiden sie sich enorm von dem der Erde, weil sie nicht nur chaotischer sind, sondern auch mehr als zwei Pole hätten. Ihre Vermutung zur Zusammensetzung der beiden Planeten schränken sie derweil ein. Die Ergebnisse seien vielversprechend, aber es bleibe „eine gewisse Unsicherheit“. Man verstehe noch nicht gut genug, wie sich Materialien im Inneren von Planeten verhalten und das könne die Ergebnisse beeinflussen. Ihre Arbeit könnte aber den Weg für ein grundlegendes neues Bild des Sonnensystems ebnen. Neben den Gesteinsplaneten und den Gasriesen würde das dann nicht aus Eisriesen bestehen. Die Arbeit ist in Astronomy & Astrophysics erschienen.


(mho)



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Falscher Druckertoner: Amazon und Brother gewinnen Prozess


Der Internet-Handelskonzern Amazon und der Druckerhersteller Brother haben vor Gericht einen Erfolg gegen Produktfälscher in Europa erzielt. Dabei ging es um gefälschte Tonerkartuschen für Drucker, die im Internet über Amazon verkauft wurden. Das Landgericht Berlin verurteilte eine ganze Reihe von beklagten Personen und Firmen dazu, 500.000 Euro Schadenersatz an Brother zu zahlen. Das nun bekannt gewordene Urteil erging bereits am 1. Juli.

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Außerdem müssen die Beklagten den Firmen Brother und Amazon weitere Schäden ersetzen sowie den Vertrieb nachgefüllter Druckerkartuschen unterlassen, diese herausgeben und Auskunft über die Herkunft und Vertriebswege erteilen. Den Streitwert hatte das Gericht auf 2,2 Millionen Euro festgesetzt.

Die Verkäufer hätten „zumindest fahrlässig gehandelt“, so das Gericht. „Gewerbliche Einkäufer müssen in Anbetracht der weiten Verbreitung von Piraterieware beim Einkauf von Markenwaren regelmäßig deren Echtheit überprüfen.“

Ihre Klage hatten Amazon und Brother 2022 wegen Produktfälschung oder Vertrieb gefälschter Produkte gegen insgesamt 18 Personen und Firmen gestellt. Für einen Teil der Beklagten ist das Urteil rechtskräftig, für andere noch nicht.

Das Gericht stellte in seinem Urteil auch fest, dass bei Durchsuchungen in Berlin bereits 2019 große Mengen gefälschte Tonerkartuschen beschlagnahmt wurden. Andere Kartuschen seien unter der Marke Brother angeboten worden, obwohl sie nachgemacht waren.

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Amazon sprach in einer Mitteilung von einem organisierten Fälschernetzwerk in Deutschland. Die Fälscher hätten leere Original-Tonerkartuschen gekauft und diese mit unechtem Tonerpulver befüllt. Auch hätten sie gefälschte Kartuschen verkauft, die wie Originalprodukte aussehen sollten.

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In Berlin waren Polizei und Staatsanwaltschaft erneut im Februar 2024 mit einer Razzia gegen sechs mutmaßliche Fälscher von Druckerpatronen vorgegangen. Durchsucht wurden 18 Geschäftsräume, Callcenter und Wohnungen in Berlin und im Umland. Die Polizei beschlagnahmte Fälschungsmaterial und Fälschungswerkzeuge sowie Bargeld in sechsstelliger Höhe.

Die Männer sollen mit gefälschten Druckerpatronen und -kartuschen vierteljährlich einen Umsatz von rund 3,5 Millionen Euro gemacht haben, hieß es in der damaligen Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Das Geld sei dann über ungarische Strohleute und deutsche Konten an die Bande geflossen. Bekannt wurde der mutmaßliche Betrug demnach durch Anzeigen von Brother und Amazon. Testkäufe hätten den Verdacht bestätigt, so die Staatsanwaltschaft.


(afl)



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