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Gutachten: US-Behörden haben weitreichenden Zugriff auf europäische Cloud-Daten


Die Debatte um die digitale Souveränität Europas und den strategischen Einsatz US-amerikanischer Cloud-Infrastrukturen in sensiblen Bereichen erhält neuen Zündstoff. Ein bisher unveröffentlichtes Gutachten, das Rechtswissenschaftler der Uni Köln im Auftrag des Bundesinnenministeriums erstellten, ist nun im Zuge einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) öffentlich zugänglich geworden. Es kommt zu dem Schluss, dass US-Behörden weitreichenden Zugriff auch auf Daten haben, die in europäischen Rechenzentren gespeichert sind.

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Die Gutachter sollten klären, ob und in welchem Umfang US-Geheimdienste und andere staatliche Stellen ein rechtliches Zugriffsrecht auf Daten in der Cloud besitzen, selbst wenn die Infrastrukturen außerhalb der Vereinigten Staaten betrieben werden. Laut dem Gutachten erlauben insbesondere der Stored Communications Act (SCA), der durch den Cloud Act erweitert wurde, sowie Abschnitt 702 des Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) US-Behörden, Cloud-Anbieter zur Herausgabe von Daten zu verpflichten.

Ein brisanter Punkt ist die Feststellung zur Reichweite der US-Jurisdiktion. Unternehmen sind demnach angehalten, Daten auch dann herauszugeben, wenn diese außerhalb der USA gespeichert sind. Entscheidend ist demnach nicht der physikalische Speicherort der Informationen, sondern die Kontrolle darüber durch die betroffene Firma. Das impliziert, dass selbst Daten, die in Rechenzentren auf europäischem Boden liegen und über deutsche Tochtergesellschaften verwaltet werden, dem Zugriff unterliegen. Voraussetzung ist, dass die US-Muttergesellschaft die letztliche Kontrolle ausübt.

Die Reichweite der US-Gesetze endet hier jedoch nicht. Die Jurisdiktion der Vereinigten Staaten kann laut dem Gutachten nicht nur europäische Tochtergesellschaften US-amerikanischer Unternehmen erfassen. Sie hat auch das Potenzial, rein europäische Unternehmen zu treffen, sofern diese relevante geschäftliche Verbindungen in die USA unterhalten. Damit wird die Gefahr eines indirekten oder direkten Datenzugriffs auf einen weiten Kreis von Unternehmen ausgedehnt, die im europäischen Binnenmarkt operieren.

Obwohl ein Cloud-Anbieter technisch etwa durch Verschlüsselung verhindern könnte, selbst auf die Daten zuzugreifen, vermeidet dies die Herausgabepflicht nicht zwingend. Das US-Prozessrecht verlangt von Parteien, verfahrensrelevante Informationen schon vor Beginn eines Rechtsstreits zu speichern. Ein Cloud-Dienstleister, der regelmäßig mit Herausgabeverlangen konfrontiert ist, könnte daher zur Aufbewahrung von Daten verpflichtet sein. Schließt er sich durch technische Maßnahmen vom Zugang aus, riskiert er erhebliche Bußgelder oder strafrechtliche Konsequenzen.

In Europa dürfen Aufsichtsbehörden auf Basis der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Offenlegungen von Informationen an Behörden in Drittstaaten untersagen. Datenübermittlungen in die USA können derzeit auf den wackeligen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission – das EU-US Data Privacy Framework – gestützt werden. Das Gutachten verdeutlicht aber die rechtlichen Spannungsfelder, die durch die globale Reichweite der US-Gesetze entstehen. Es verweist auf die Notwendigkeit, europäische Alternativen zur Stärkung der digitalen Souveränität zu entwickeln.

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Die Rechtsanwälte Stefan Hessel, Christina Ziegler-Kiefer und Moritz Schneider kommen in einer aktuellen Analyse trotzdem zum Schluss, dass ein datenschutzkonformer Einsatz der cloudbasierten Lösung Microsoft 365 grundsätzlich weiterhin möglich sei. Das abstrakte Risiko, das sich aus den extraterritorialen US-Befugnissen speise, begründe allein keine automatische Unzuverlässigkeit des Auftragsverarbeiters, solange keine systematischen Verstöße gegen europäisches Recht belegt seien. Verantwortliche müssten sich auf ihre Compliance-Pflichten konzentrieren und bei hohem Risiko eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen. Andere Experten sehen das nicht so.


(vbr)



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Verkehrssicherheit: Elektroautos stellen keine größere Gefahr für Fußgänger dar


Ein großer Vorteil von Elektroautos ist, dass sie leiser sind als Verbrenner – das führt zum weniger Lärmemissionen in Städten. Gleichzeitig ist das auch eine Gefahr: Sie sind schlechter zu hören, was zu Unfällen führen kann. Eine aktuelle Studie aus Großbritannien kommt jedoch zu dem Schluss, dass Autos mit Elektro- oder Hybridantrieb nicht gefährlicher seien als solche mit Verbrennerantrieb.

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Ein Team um Zia Wadud vom Institut für Verkehrsstudien an der University of Leeds hat Verkehrsunfälle mit Fußgängern untersucht. Die Forscher fanden keine signifikanten Unterschiede in der Zahl der Unfälle mit Fußgängern. Auch seien die Folgen für Fußgänger bei Unfällen mit Elektroautos nicht schwerer als die mit Verbrennern, schreibt das Team in der Fachzeitschrift Nature Communications. Die Vermutung war, dass Elektroautos schlimmere Verletzungen verursachen könnten, weil sie schwerer sind als konventionelle.

Für die Studie setzten die Forscher die Zahl der Unfälle mit Fußgängern in Relation zu den gefahrenen Kilometern mit den jeweiligen Antriebsarten in den Jahren 2019 bis 2023. Danach lag die Zahl der Unfälle mit Fußgängern mit Elektroautos bei 57,8 pro Milliarde gefahrener Meilen, also pro 1,6 Milliarden Kilometer. Bei Verbrennern war die Zahl etwas höher: Sie betrug 58,9 pro Milliarde gefahrener Meilen. Die Fahrleistung pro Jahr in Großbritannien beziffern die Forscher auf rund 250 Milliarden Meilen, etwa 402 Milliarden Kilometer.

„Es gab zwei Bedenken bei der Verkehrssicherheit von Elektrofahrzeugen“, sagte Wadud. „Erstens: Gibt es mehr Kollisionen von Elektrofahrzeugen mit Fußgängern, weil sie leiser sind als herkömmliche Fahrzeuge. Zweitens: Werden Fußgänger bei einer Kollision mit einem Elektrofahrzeug schwerer verletzt, weil diese Fahrzeuge schwerer sind? Unsere Ergebnisse zeigen, dass beides nicht der Fall ist.“

Ein Grund ist die Einführung des akustischen Warnsystems (Acoustic Vehicle Alerting System, AVAS) für Elektroautos. Das emittiert Geräusche bis zu einer bestimmten Geschwindigkeit und macht so auf die Autos aufmerksam.

Wadud glaubt, dass die technische Ausstattung der Elektroautos zudem für mehr Sicherheit sorge. Diese seien meist neuer und zudem teurer und deshalb mit Assistenzsystemen ausgestattet, die helfen, Unfälle zu vermeiden oder die Folgen zu begrenzen.

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Anders als frühere Studien hat das Team Elektroautos und Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge getrennt betrachtet. Bei letzteren lag die Zahl der Unfälle mit Fußgängern bei 120,14 pro Milliarde Meilen, also sehr viel höher als bei reinen Verbrennern und reinen Elektrofahrzeugen. Eine mögliche Erklärung ist laut Wadud, dass Plug-in-Hybride häufig als private Mietwagen genutzt werden. Das heißt, sie haben eine deutlich höhere Fahrleistung als ein durchschnittliches Auto, und sie werden überwiegend im Stadtverkehr genutzt, wo die Wahrscheinlichkeit von Unfällen mit Fußgängern höher ist.

Waduds Team hat zwar die Unfallzahlen Sport Utility Vehicles (SUVs) nicht untersucht. Dennoch zeigte sich nach Angaben der Forscher, dass die Gefahr für Fußgänger höher ist, bei einem Unfall mit einem großen SUV schwer verletzt zu werden.

„Wir sollten uns weniger Sorgen um die potenziellen Gefahren von Elektrofahrzeugen und mehr über die zunehmende Verbreitung von SUVs auf den Straßen des Landes“, sagte Wadud. „Unabhängig, ob elektrisch oder konventionell angetrieben, stellen diese größeren, schwereren Fahrzeuge nicht nur ein höheres Sicherheitsrisiko dar, sondern nehmen auch mehr Platz auf der Straße ein und verursachen über ihren Betriebszyklus mehr CO₂-Emissionen.“


(wpl)



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Gamer-Linux Pop!_OS 24.04 LTS mit neuer Cosmic-Desktop-Umgebung


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Die insbesondere für Spielen optimierte Linux-Distribution Pop!_OS des auf Linux spezialisierten Hardware-Herstellers System76 ist am Donnerstag in Version 24.04 LTS erschienen. Sie bringt als herausstechende Neuerung die Desktopumgebung Cosmic mit, die nun als 1.0-Version (Epoch 1) vorliegt. Die lange Entwicklungsdauer des Cosmic-Desktops, den System76 eigens entwickelt hat, führte zu einer fast zweijährigen Verzögerung der 24.04-Release. Die nutzt als Basis Ubuntu 24.04 LTS, dessen Softwaregrundlage als stabil gilt.

Der Gnome-Desktop musste dafür Cosmic weichen. Der bietet viele Tiling-Features, setzt auf Wayland und stellt mit xwayland X11-Kompatibilität her. Außerdem haben die Entwickler bereits einige Gnome-Apps durch eigene ersetzt, schreiben sie in der Versionsankündigung. Als Dateimanager dient Cosmic Files, Cosmic Terminal liefert Zugriff auf die Kommandozeile. Zudem bringt Cosmic einen eigenen Text-Editor und Media Player mit. Den Pop!_Shop ersetzen die Entwickler mit dem Cosmic Store.

Die Software ist in stabilen Versionen integriert und nicht unbedingt auf dem neuesten, aber potenziell fehlerträchtigen Stand. Der Kernel kommt in Version 6.17.9 mit, die 3D-Grafikbibliothek Mesa auf Stand 25.1.5-1. Die Nvidia-Treiber sind bei Build 580.

Einige kleine Problemchen können noch auftauchen. Drag-and-drop zwischen Wayland- und X11-Apps funktioniert noch nicht, soll aber später folgen. Einige Spiele können teilweise außerhalb des sichtbaren Bildschirmbereichs starten. Abhilfe schafft das Drücken von „F11“ oder „Super“-Taste zusammen mit „F11“, um das Spiel in den Vollbildmodus zu versetzen. Das in Cosmic integrierte Screenshot-Werkzeug kann noch keine Anmerkungen hinzufügen.

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Im c’t-Interview im Open-Source-Newsletter „Spotlight“ berichtete Victoria Brekenfeld von der Cosmic-Entwicklung. Demnach handelt es sich um eine Weiterentwicklung der Pop-Shell aus früheren Pop!_OS-Versionen. Dass die als Erweiterung für den Gnome-Desktop realisiert wurde, stellte sich zunehmend als problematisch dar. Mit jeder neuen Gnome-Version waren dadurch Anpassungen nötig, die das Entwickler-Team wochenlang blockierten. Das lässt sich durch die Eigenentwicklung des Cosmic-Desktops abwenden. Die Umsetzung in Rust sorgt für mehr Sicherheit, hat jedoch an einigen Stellen Mehrarbeit erzeugt, da das Ökosystem an einigen Stellen noch nicht so weit war, wie die Entwickler es gerne gehabt hätten.

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Nutzer von Pop!_OS 22.04 LTS können direkt im Terminal auf den Stand 24.04 LTS migrieren – zuvor empfiehlt sich jedoch, ein Backup anzulegen, sollte etwas in dem Prozess schiefgehen. Der Aufruf von pop-upgrade release upgrade -f im Terminal erledigt dann die Aktualisierung. Die Entwickler weisen darauf hin, dass angepinnte Favoriten im Pop!_OS-22.04-LTS-Dock nicht übernommen werden. Sie lassen sich in Cosmic mit der Rechtsklick-Option „Pin to app tray“ im Doc oder der App-Bibliothek festpinnen.

Es stehen vier ISOs zum Herunterladen bereit. Eines für Systeme mit Intel- , AMD- oder Nvidia-Grafikkarten der 10er-Serie sowie eine Fassung speziell für Rechner mit Nvidia-Grafikkarten der 16er-Serie – beide jeweils für x86_64-Architekturen. Dazu steht ein Image für ARM-Prozessoren und ein weiteres für ARM-PCs mit Nvidia-Grafikkarten. Pop!_OS 22.04 LTS war noch für Raspberry Pi verfügbar, von der 24.04-LTS-Version gibt es kein entsprechendes ISO.

Die Systemvoraussetzungen sind identisch: Mindestens 4 GByte RAM, 16 GByte Speicherplatz und einen 64-Bit-Prozessor will Pop!_OS 24.04 LTS sehen. Zudem muss zur Installation Secure Boot deaktiviert werden – wer eine Windows-Partition hat, sollte zuvor ein Backup der unter Umständen vorhandenen Bitlocker-Schlüssel vornehmen, da Windows die nach dem Start mit dieser Änderung verlangen kann. Die nächste Pop!_OS-Version soll dann wieder parallel zu Ubuntu, also im April 2026, erscheinen, wie System76-Gründer und CEO Carl Richell gegenüber c’t erklärte.


(dmk)



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Linux auf dem Framework Laptop 12 im Test


Schaut man sich auf Linux- und Open-Source-Konferenzen um, dann sieht man allerorten Notebooks von Framework, vor allem den reisetauglichen Laptop 13, aber auch den wuchtigen Laptop 16. Kein Wunder, rennt der Hardwarehersteller aus den USA mit seinem offenen und nachhaltigen Konzept in der Open-Source-Community offene Türen ein.

Framework bietet zwar kein Gerät mit vorinstalliertem Linux an, aber stellt zu jedem Modell bebilderte Schritt-für-Schritt-Anleitungen für mehrere Distributionen bereit. Manche Distributionen bezeichnet Framework als „offiziell unterstützt“, andere als „kompatibel Community unterstützt“. Der Unterschied: Mit den offiziell unterstützten Distributionen arbeitet Framework zusammen und leistet bei vermuteten Hardwarefehlern sofort Support, also akzeptiert Fehleranalysen, ohne dass man zunächst Windows installieren muss. Verwendet man eine nicht unterstützte Linux-Distributionen, bittet der Support zunächst, den Fehler mit einem unterstützten Betriebssystem zu reproduzieren.

Für den Laptop 12 unterstützt Framework die aktuellen Versionen Fedora Workstation 43 und Ubuntu Desktop 25.10 sowie – eher ungewöhnlich – Bazzite, eine auf Gaming spezialisierte Distribution auf Basis von Fedora Silverblue. Zudem gibt es unter dem Community-Label Anleitungen für Arch Linux, Linux Mint und NixOS 25.10. Wir haben den Framework Laptop 12 samt Stift mit Fedora Workstation und Bazzite mit dem KDE Plasma Desktop ausprobiert sowie mit Ubuntu Desktop 25.10 zusätzlich für einen ausführlichen Test auf den c’t-Prüfstand geschickt. Aber auch ohne Stift ist der Framework 12 als Linux-Laptop nützlich.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Linux auf dem Framework Laptop 12 im Test“.
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