Künstliche Intelligenz
Bundesregierung zu Sanktionen: „was offline illegal ist, auch online illegal“
Die Bundesregierung hat Zensur-Vorwürfe der US-Regierung zurückgewiesen und Einreiseverbote gegen die Geschäftsführerinnen der gegen Hass im Internet eintretenden deutschen Beratungsstelle HateAid als inakzeptabel kritisiert. „Nach welchen Regeln wir in Deutschland und in Europa im digitalen Raum leben wollen, wird nicht in Washington entschieden“, erklärte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) in Berlin.
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Außenminister Johann Wadephul (CDU) nannte die Einreiseverbote nicht akzeptabel. Wadephul schrieb auf der Plattform X, der von der US-Regierung scharf attackierte Digital Services Act (DSA), mit dem Online-Plattformen in der EU reguliert werden, stelle sicher, „dass alles, was offline illegal ist, auch online illegal ist“. Der DSA sei von der Europäischen Union für die EU demokratisch beschlossen worden, er wirke nicht extraterritorial, betonte Wadephul. „Andere Auffassungen wollen wir mit den USA grundsätzlich im transatlantischen Dialog klären, um unsere Partnerschaft zu stärken“, fügte er hinzu.
HateAid spricht von „Akt der Repression“
Die US-Regierung hatte die Einreiseverbote gegen die HateAid-Geschäftsführerinnen Josephine Ballon und Anna-Lena von Hodenberg ebenso wie gegen drei andere Europäer mit angeblicher Zensur von US-Online-Plattformen begründet. Ballon und von Hodenberg sprachen in einer ersten Reaktion von einem „Akt der Repression“. Vom Einreiseverbot ist auch der frühere französische EU-Kommissar Thierry Breton betroffen, der als einer der Architekten des Digital Services Act gilt.
Das Gesetzespaket und dessen praktische Anwendung – im Fall der Plattform X von US-Außenminister Marco Rubio als „Attacke auf alle amerikanischen Tech-Plattformen und das amerikanische Volk durch ausländische Regierungen“ bezeichnet – soll verhindern, dass im Internet ein rechtsfreier Raum entsteht.
Breton verglich die US-Sanktionen mit der „Hexenjagd“ auf vermeintliche Kommunisten zu Zeiten der berüchtigten McCarthy-Ära in den USA, in der viele Menschen zu Unrecht ins Visier der Staatsgewalt gerieten. Auf der Plattform X schrieb er: „An unsere amerikanischen Freunde: Die Zensur findet nicht dort statt, wo ihr sie wähnt.“
US-Regierung sind EU-Digitalgesetze ein Dorn im Auge
Die US-Regierung fordert seit längerem Änderungen an den strengen EU-Digitalgesetzen, die zum Beispiel die Verbreitung von Falschinformationen über Plattformen wie X verhindern sollen und auch Unternehmen wie Amazon, Apple und Meta (Facebook), Alphabet (Google) und Microsoft betreffen. Die EU-Kommission betont immer wieder, dass diese nur einen fairen Wettbewerb und den Schutz von Kindern und demokratischen Wahlen garantieren sollen.
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Vorwürfe, dass etwa das Gesetz über digitale Dienste (DSA) der EU ein Zensurinstrument sei, hätten keinerlei Grundlage. Konkret verpflichtet es Plattformen beispielsweise dazu, einfache Verfahren zum Melden illegaler Inhalte, Waren oder Dienstleistungen anzubieten. Zudem müssen sie Maßnahmen ergreifen, um Minderjährige vor Glücksspielen oder Pornografie zu schützen.
Französischer Außenminister: Völker Europas sind frei und souverän
Sowohl Breton als auch die französische Regierung erinnerten daran, dass der Digital Services Act vom EU-Parlament und allen Mitgliedstaaten mit großer demokratischer Mehrheit beschlossen worden sei. Frankreichs Außenminister Jean-Noël Barrot schrieb auf X: „Die Völker Europas sind frei und souverän und lassen sich von anderen keine Regeln für ihren digitalen Raum aufzwingen.“ Er betonte, das europäische Gesetz finde in den USA gar keine Anwendung.
Ministerium: Förderung von HateAid, aber kein Einfluss
Die deutsche Justizministerin Hubig erklärte in Berlin, HateAid unterstütze Betroffene von rechtswidriger digitaler Hassrede, verbiete aber selbst keine Meinungsäußerungen. Die Organisation leiste einen wichtigen Beitrag dazu, dass Persönlichkeitsrechte auch im digitalen Raum geschützt würden. „Wer das als Zensur bezeichnet, stellt unser rechtsstaatliches System falsch dar.“
Das deutsche Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz fördert nach eigenen Angaben seit 2020 eine Beratung durch HateAid für Betroffene von digitaler Gewalt. Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe Organisationen gefördert werden, treffe final der Haushaltsgesetzgeber, also der Bundestag. Das Ministerium habe auf die Geschäftsführung von HateAid keinen Einfluss.
Nouripour fordert Einbestellung des US-Geschäftsträgers
Bundestags-Vizepräsident Omid Nouripour forderte die umgehende Einbestellung des Geschäftsträgers der US-Botschaft in Deutschland, Alan Meltzer. „Hier geht es um den Schutz deutscher Staatsbürger“, sagte der Grünen-Politiker. Die förmliche Einbestellung gilt als scharfes diplomatisches Mittel, mit dem die Regierung des Gastlandes eine deutliche Verstimmung signalisiert. Nachdem die US-Regierung noch keinen Botschafter für Deutschland bestellt hat, ist Meltzer oberster US-Vertreter in Berlin.
Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Sonja Eichwede nannte das Vorgehen der USA inakzeptabel. „Unter dem Deckmantel einer vermeintlichen Meinungsfreiheit versucht die USA gegen Menschen und Organisationen vorzugehen, die sich für soziale Plattformen ohne Hass und Hetze einsetzen.“
HateAid: USA stellen Europas Souveränität in Frage
Die HateAid-Geschäftsführerinnen Ballon und von Hodenberg erklärten auf dpa-Anfrage zum Einreiseverbot: „Wir sind nicht überrascht. Es ist ein Akt der Repression einer Regierung, die zunehmend Rechtsstaatlichkeit missachtet und versucht, ihre Kritiker mit aller Härte zum Schweigen zu bringen.“ Die US-Regierung versuche mit allen Mitteln zu verhindern, dass sich US-Konzerne in Europa an geltendes Recht halten müssten, und stelle damit „die europäische Souveränität infrage“. Damit sei eine neue Eskalationsstufe erreicht.
HateAid bietet psychologische und rechtliche Unterstützung für Menschen an, die im Internet diskriminiert, beleidigt, bedroht oder angegriffen werden. Im Oktober wurde von Hodenberg für ihre Arbeit mit dem Bundesverdienstorden ausgezeichnet. Damals hieß es, sie habe 2018 mit der Gründung von HateAid Pionierarbeit geleistet und die erste bundesweite Beratungsstelle geschaffen, an die sich Menschen bei Fällen von Gewalt im Netz wenden können.
US-Regierung nimmt Musk-Kritiker ins Visier
Sanktionen verhängte die US-Regierung auch gegen die Gründerin des britischen Global Disinformation Index (GDI), Clare Melford, und den Gründer des in den USA und Großbritannien tätigen Center for Countering Digital Hate (CCDH), Imran Ahmed. Der Brite lebt der Organisation zufolge in Washington, ihm droht nun die Abschiebung aus den USA. Beide setzen sich gegen Hass und Desinformation im Internet ein. X-Eigentümer Elon Musk hatte das Center for Countering Digital Hate als „kriminelle Organisation“ bezeichnet.
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(nie)
Künstliche Intelligenz
AirDrop-Support für Android: Google weitet Verfügbarkeit auf weitere Geräte aus
Googles Quick Share und Apples AirDrop arbeiten seit dem 21. November 2025 zusammen, sodass Daten zwischen iPhones, Macs und Android-Geräten nahtlos ohne zusätzliche Software übertragen werden können. Den Startschuss machte Google mit den eigenen Pixel-10-Geräten. In diesem Jahr soll der Datenaustausch für weitere Android-Geräte freigegeben werden. Unter anderem bestätigte Nothing den Einzug der Funktion.
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AirDrop-Support für mehr Android-Geräte
Im Zuge einer Veranstaltung bestätigte Eric Kay, Vice President of Engineering für die Android-Plattform, gegenüber Android Authority, dass die AirDrop-Interoperabilität in diesem Jahr weit über Pixel-Smartphones hinaus ausgeweitet werden soll.

Verstehen sich: Quick Share auf Android-Smartphone mit AirDrop auf iPhone.
(Bild: Google)
Weiter erläuterte er: „Wir haben viel Zeit und Energie investiert, um sicherzustellen, dass wir etwas entwickeln konnten, das nicht nur mit dem iPhone, sondern auch mit iPads und MacBooks kompatibel ist.“ Nachdem Google gezeigt habe, dass dies funktioniere, arbeitet das Unternehmen mit seinen Partnern daran, die Interoperabilität „auf den Rest des Ökosystems auszuweiten“. Nutzerinnen und Nutzer könnten sich „schon bald auf einige spannende Ankündigungen freuen“, sagte Kay.
Der Google-Manager nannte noch keine Partner für den AirDrop-Support, allerdings kündigte Nothing-CEO Carl Pei schon im November an, diese Funktion auf den eigenen Smartphones zu integrieren. Ferner deutete Qualcomm auf X an, AirDrop-Unterstützung auf Smartphones mit Snapdragon-Chip zu bringen.
Offenbar war die Interoperabilität zwischen Quick Share und Apples AirDrop kein Projekt, das nur für die eigenen Pixel-Geräte bestimmt war. Denn Google hatte die AirDrop-Interoperabilität nicht an eine bestimmte Systemkomponente für Pixel-Geräte gekoppelt. Stattdessen hat Google die Quick-Share-Erweiterung von einem System-App-Stub zu einer vollständigen APK mit eigenem Play-Store-Eintrag erweitert. Durch diese Entwicklung hat Google den AirDrop-Support zu einer vollen Quick-Share-Funktion gemacht. Ob die Erweiterung jedoch für sämtliche Geräte mit Quick-Share-Unterstützung angeboten wird, ist noch unklar.
Leichterer Umstieg zwischen iOS und Android kommt
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Zusätzlich zur kommenden AirDrop-Interoperabilität für Android-Geräte bemüht sich Google laut Kay darum, den Umstieg auf Android für iPhone-Nutzer zu vereinfachen: „Wir werden auch daran arbeiten, den Umstieg für diejenigen zu vereinfachen, die sich dafür entscheiden, ihre Daten zu übertragen, und sicherzustellen, dass sie alles haben, was sie von ihrem alten Telefon hatten. Es gibt also noch viel mehr zu tun.“
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Schon im Dezember 2025 bestätigten Google und Apple, dass sie hinsichtlich eines einfacheren Datentransfers zwischen Android und iOS enger zusammenarbeiten. Dabei sollen mehr Dateiformate als bisher von einem aufs andere Betriebssystem übertragen werden können. Unter anderem sollen Kontakte, Kalenderereignisse, Nachrichten, Fotos, Dokumente, WLAN-Netzwerke, Passwörter und auch Daten aus Apps von Drittanbietern transferiert werden können. Im Unterschied zu den bisherigen Lösungen soll der optimierte Weg auch drahtlos ablaufen. Die EU begrüßte bereits Apples und Googles Pläne, einen nahtloseren Datenumzug zwischen iPhone und Android-Geräten zu ermöglichen.
(afl)
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Grafikkarten: Spielern könnte eine jahrelange Durststrecke bevorstehen
PC-Spieler könnte eine mehrjährige Grafikkarten-Durststrecke erwarten. Laut The Information hat Nvidia nicht nur die Neuauflage GeForce RTX 5000 Super fürs Jahr 2026 eingesackt. Auch die Nachfolgegeneration GeForce RTX 6000 soll Nvidia ins Jahr 2028 verschoben haben.
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Laut The Information wäre Nvidia selbst nach ursprünglicher Planung schon mit den GeForce RTX 6000 spät dran gewesen. Die Serienproduktion sollte demnach erst Ende 2027 starten. Wenn sie wie berichtet frühestens Anfang 2028 beginnt, ist mit einer Markteinführung erst ab dem Sommer 2028 zu rechnen. Hinter der Generation dürfte sich der Codename Feynman verbergen. KI-Beschleuniger mit Feynman-Architektur stehen ebenfalls für das Jahr 2028 an.
Die GeForce-Modelle RTX 5080 Super, RTX 5070 Ti Super und RTX 5070 Super sollten eigentlich schon 2025 erscheinen. Nach mehreren Verzögerungen bringt Nvidia sie laut mehreren Quellen auch im Jahr 2026 nicht mehr. Fraglich ist, ob die Neuauflage 2027 noch erscheint. Das wäre zwei Jahre nach der Markteinführung der ursprünglichen RTX-5000-Grafikkarten.
Der Grund liegt auf der Hand: Die Super-Varianten sollten 50 Prozent mehr Speicher erhalten als die bisherigen Modelle. Allerdings ist das notwendige DRAM knapp. Die hohe Nachfrage durch KI-Rechenzentren hat eine weitreichende Speicherkrise ausgelöst. Schon alle bisherigen Gaming-Grafikkarten sind in den vergangenen Wochen erheblich teurer geworden.
Der KI-Kunde ist König
Sowohl Nvidia als auch AMD konzentrieren sich auf KI-Beschleuniger. Die Topmodelle mit High-Bandwidth Memory (HBM) kosten 20.000 Euro aufwärts und bringen den Firmen riesige Margen ein. Nvidia lag zuletzt bei einer Bruttomarge von über 73 Prozent. Die neue Rubin-Generation soll nur für Rechenzentren erscheinen und für Hyperscaler noch 2026 verfügbar sein.
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Die Grafikchips der GeForce-Serie RTX 5000 und dessen GDDR7-Speicher setzt Nvidia derweil auch bei den teureren Servermodellen wie der RTX Pro 6000 Blackwell (ab 8400 €) ein (nicht zu verwechseln mit der kommenden GeForce-Serie RTX 6000).
AMD-Chefin Lisa Su sagte in der Analystenkonferenz zu den jüngsten Geschäftszahlen offen: „Unser Schwerpunkt ist Enterprise und weiter im Premium-Segment am oberen Ende des Marktes zu wachsen.“ Wann die nächsten Radeon-Grafikkarten erscheinen, ist unbekannt.
Update
06.02.2026,
13:04
Uhr
Anmerkung zu Feynman eingefügt.
(mma)
Künstliche Intelligenz
Jetzt in der Make 1/26: 3D-Druck-Slicer im Vergleich
Slicer wandeln CAD-Modelle mit wenigen Klicks in druckbare Pfade um – doch sie können längst viel mehr. Praktische Werkzeuge unterstützen beim Bearbeiten von Modellen, ohne dass man dafür 3D-Software beherrschen muss. Doch welche Funktionen lohnen sich wirklich? Und spielt die Wahl des Slicers überhaupt eine Rolle? Diesen Fragen gehen wir in der Make 1/26 nach.
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Zunächst widmen wir uns dem OrcaSlicer, der sich wachsender Beliebtheit erfreut. Das Community-Projekt unterstützt bereits mehr als 320 Drucker, vereint Funktionen von Ultimaker Cura, PrusaSlicer und BambuStudio und bringt zahlreiche eigene Verbesserungen mit: von Baumstützen über versteckte Nähte, bis hin zu verbesserten Fuzzy-Skin-Mustern. Um zu verstehen, was den OrcaSlicer für Anfänger und auch 3D-Druck-Veteranen so interessant macht, werfen wir einen Blick auf auf seine Wurzeln und die Beziehung zu den anderen großen Slicern.

Streifen auf PETG-Drucken lassen sich mit einer Einstellung im Slicer vermeiden.
Für alle, die nach der Theorie gleich loslegen wollen, haben wir nützliche Funktionen zusammengetragen, mit denen sich schneller, schöner und stabiler drucken lässt – und die sich in unserem Redaktions- und Maker-Alltag bewährt haben: Wir zeigen etwa, was gegen Streifenbildung bei PETG hilft, wie Wände und die Ausrichtung sich auf die Stabilität auswirken oder was man mit Modifiern anstellen kann. Da jeder von uns seinen Drucker und Slicer verschieden verwendet, ist eine vielseitige Sammlung an Tipps und Tricks entstanden.
Die aktuelle Make: Am Kiosk und online erhältlich
Die Ausgabe 1/26 ist online und am Kiosk erhältlich. Mit einem unserer Abos lag das Heft sogar bereits im Briefkasten. Außerdem können Sie die Make bequem als Printversion oder PDF im Heise Shop bestellen – bis zum 20.02. sogar versandkostenfrei. Wenn Sie die Make lieber digital lesen, können Sie das in unseren Apps für iOS und Android. Online finden Sie auch das Inhaltsverzeichnis der Make 1/26.
(akf)
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