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Datenschutz & Sicherheit

Datenaustausch über psychisch erkrankte Menschen: Die Rückkehr zur Registrierung


In einem Scheidungsverfahren streiten sich zwei Ehepartner um das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder. Die Frau sagt, ihr Mann sei psychisch krank und meldet das ans Gesundheitsamt. Das spricht mit dem Mann und attestiert ihm „psychotisches Verhalten mit paranoider Symptomatik“. Als später gemeinsame Bekannte des bisherigen Ehepaars anonyme Briefe erhalten, verdächtigen sie den Mann und zeigen ihn bei der Polizei an. Im Hintergrund erkundigt sich die Staatsanwaltschaft beim Gesundheitsamt über ihn und kommt zum Ergebnis, dass der Angezeigte wohl schuldunfähig sei. Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein. Das meldet sie an das Bundeszentralregister – eine Datei, die vor allem Informationen über strafrechtliche Verurteilungen, aber auch zu Verfahrenseinstellungen wegen Schuldunfähigkeit enthält. Von all dem bekommt der Mann nichts mit.

Als er, der ausländischer Staatsbürger ist, später in Deutschland eine berufliche Zulassung als Arzt beantragt, wird diese abgelehnt. Weil er psychisch krank sei.

Das ist kein theoretisches Szenario, sondern die Geschichte eines Menschen, der im Jahr 1987 Probleme bekam, weil Daten zu einer angeblichen psychischen Erkrankung in einer staatlichen Datensammlung gespeichert waren. Der Fall zeigt eindrücklich, welche Probleme derartige Eintragungen in Register schon vor fast 40 Jahren verursacht haben. Und er lehrt uns, dass es bereits seit vielen Jahren politische und gesellschaftliche Auseinandersetzungen über die behördliche Erfassung von Menschen gibt, die als psychisch erkrankt gelten. Die Diskussion reicht weit zurück bis in die 1970er-Jahre. Doch der Blick in die Vergangenheit zeigt uns, was damals anders war, und wirft die Frage auf, warum wir heute die Lehren aus dieser Geschichte vergessen zu haben scheinen.

An Fahrt gewann die gegenwärtige Diskussion mit der Forderung von CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann vor etwa einem Jahr, im Dezember 2024. „Ich meine, wir haben große Raster angelegt für Rechtsextremisten, für Islamisten, aber offenkundig nicht für psychisch kranke Gewalttäter“, sagte Linnemann im Interview mit dem Deutschlandfunk. „Es reicht nicht aus, Register anzulegen für Rechtsextremisten und Islamisten, sondern in Zukunft sollte das auch für psychisch Kranke gelten.“

Auf der Suche nach einer Erklärung

Linnemanns Forderung nach einer staatlichen Datensammlung vorausgegangen war ein Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt, bei dem sechs Menschen starben und mehr als 300 weitere verletzt wurden. Der Täter in Magdeburg war nicht die einzige Person, die in jüngster Vergangenheit Gewalttaten verübt hat und bei der schnell über eine psychische Erkrankung spekuliert und berichtet wurde. Die Taten sind uns unter den Namen der Orte bekannt, an denen sie passierten: Magdeburg, Mannheim, Aschaffenburg, Hamburg sind vier davon.

Im Anschluss suchten viele nach Erklärungen und nach Wegen, solche schrecklichen Ereignisse zu verhindern. Linnemann und andere aber richteten erheblichen Schaden an, indem sie psychische Erkrankungen und Gewalt in einen bis zur Unkenntlichkeit entstellten Zusammenhang setzten. Denn klar ist: Erfasst hätte den Täter Taleb A. ein Register für Gewalttäter mit psychischen Erkrankungen nicht. Denn obwohl sich schnell nach der Tat wegen seiner Äußerungen auf Social-Media-Plattformen und zahlreichen Kontaktversuchen zu verschiedenen Behörden Mutmaßungen zu seiner psychischen Verfassung verbreiteten: Eine psychiatrische Diagnose lag bei A., der selbst als Psychiater gearbeitet hatte, offenbar nicht vor. Bei verschiedenen Behörden war er dennoch aufgefallen, es hatte Gefährderansprachen gegeben, A. war wegen der Androhung von Straftaten verurteilt worden. Im „Raster“, wie Linnemann es nannte, war A. also offenbar längst gewesen. Verhindern konnte das seine Tat damals nicht.

Die ursprünglich von Linnemann verbreitete Registeridee schien nach einem Aufschrei von Psychiatrieerfahrenen und medizinischen Fachleuten aber zunächst vom Tisch. Fast wie bei der vorangegangenen Registerdiskussion aus dem Jahr 2018 in Bayern, als die CSU-Landesregierung das dortige Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz reformierte. Ursprünglich sollte in diesem Zug eine sogenannte Unterbringungsdatei eingeführt werden.

Porträtfoto von Brigitte Richter
Brigitte Richter engagiert sich seit vielen Jahren für Menschen mit psychischen Belastungen. – Alle Rechte vorbehalten privat

„Wir sind da komplett an die Decke gegangen“, erzählt Brigitte Richter heute im Rückblick. „Die wollten ein Register einführen, in dem Zwangseinweisungen eingetragen sind, auf die Behörden wie die Polizei dann fünf Jahre lang hätten zugreifen können.“ Als Ziel dieser Zwangseinweisungen schrieb die Landesregierung ins Gesetz: „Ziel der Unterbringung ist die Gefahrenabwehr.“ Erst danach, als „weiteres Ziel“, stand die Besserung des Zustandes der Eingewiesenen.

„Die Grundidee ist noch nicht überwunden“

Richter, die heute 76 Jahre alt ist, hat selbst seit mehr als einem halben Jahrhundert Psychiatrieerfahrungen gemacht. Seit vielen Jahren engagiert sie sich unter anderem im Verein Pandora für die Selbsthilfe von Menschen mit psychischen Problemen und seelischen Belastungen. Sie stellt sich hartnäckig Missständen entgegen. „Druck erzeugt Gegendruck“, nennt Richter das. Bei der Reform des bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes vor acht Jahren hat das nach vielfältigen Protesten offenbar geklappt. Die Paragrafen zur „Unterbringungsdatei“ wurden aus dem Entwurf gestrichen. „Man muss deutlich sein und protestieren, aber konstruktiv bleiben“, rät Richter und fügt lachend hinzu: „Das nennt man dann, glaube ich, Diplomatie.“

Auch heute scheint die Forderung nach einem Register wieder vom Tisch – zumindest das Wort taucht in der öffentlichen Debatte nur noch selten auf. Doch etwas ist anders als damals in Bayern. „Es ist gut, dass niemand mehr von Registern spricht“, sagt Dr. Kirsten Kappert-Gonther. Die Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie ist seit 2017 Bundestagsabgeordnete für die Grünen und deren Obfrau im Gesundheitsausschuss. Man habe eine Sensibilität dafür entwickelt, dass Register etwas Schädliches wären. „Aber die Grundidee hinter den Registern“, schränkt Kappert-Gonther den Optimismus ein, „die ist leider noch nicht überwunden“.

Während Politiker:innen also mittlerweile den Register-Begriff meiden, suchen sie nach anderen Wegen, um Daten über psychisch erkrankte Menschen für Behörden zugänglich zu machen. Die Konferenz der Gesundheitsminister:innen hat im vergangenen Sommer beschlossen, dass rechtliche Rahmenbedingungen sowie erforderliche Anpassungen und Verantwortlichkeiten geprüft werden sollen, etwa um Gesundheitsdaten und Erkenntnisse der Gefahrenabwehrbehörden auszutauschen. Auch die Innenministerkonferenz berät zu dem Thema, das Schlagwort dafür heißt „integriertes Risikomanagement“. Dabei gehe es darum, „dass den Sicherheitsbehörden die für sie relevanten Informationen der Gesundheitsbehörden“ zugänglich gemacht werden, heißt es in einem Beschluss aus dem Juni 2025. Es müsse bei relevanten Hinweisen eine „gemeinsame Risikobewertung“ erfolgen.

Länder, die Tatsachen schaffen

Während eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Früherkennung und Bedrohungsmanagement“ weiter an dem Thema arbeitet, schaffen einige Länder beim Datenaustausch bereits Tatsachen. Es lassen sich dabei zwei Grundrichtungen beobachten.

Hessen beispielsweise verabschiedete im vergangenen Dezember ein neues Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz. Das verpflichtet Ärzt:innen, entlassene Patient:innen an die Polizei zu melden, wenn diese zuvor wegen befürchteter Fremdgefährdung zwangseingewiesen worden waren und sie „in absehbarer Zeit ohne ärztliche Weiterbehandlung“ wieder zu einer Gefahr werden könnten. Niedersachsen schlägt einen ähnlichen Weg ein, das entsprechende Gesetz wird bald im Landtag debattiert.

Hamburg hingegen setzt statt verpflichtender Meldung und Datenaustausch vor allem auf anlassbezogenes Handeln. Grundgedanke im Modell der Hansestadt ist, dass die Innen-, Sozial- und Justizbehörden jeweils eine Fallkonferenz einleiten können, um über mögliche Hilfen und Konsequenzen für eine Person zu beraten. Und zwar immer dann, wenn sie einen Handlungsbedarf sehen, der ihre eigenen Kompetenzen und Kapazitäten überschreitet. Eine Mitarbeitende der Hamburgischen Sozialbehörde berichtete auf einem Kongress für Psychiatrie und Psychotherapie im November 2025 davon, dass so seit Start des Systems im August 2025 über insgesamt drei Personen gesprochen worden sei.

All diese Regelungen gelten jedoch allein im einzelnen Bundesland. Daher hat Niedersachsen eine Initiative in den Bundesrat eingebracht, der die Länderkammer am 30. Januar zustimmte. „Menschen mit psychischen Erkrankungen schützen, Gefahrenpotenziale erkennen durch bundesweiten Austausch“ lautet der Titel der Entschließung. Der Bundesrat fordert darin von der Bundesregierung, „insbesondere den Austausch von Gesundheitsdaten und den Erkenntnissen der Gefahrenabwehrbehörden unter datenschutzrechtlichen Vorgaben zu prüfen“ und Gesetze anzupassen. „Erkenntnisse zwischen Sicherheits-, Gesundheits-, Waffen- und gegebenenfalls anderen relevanten Behörden“ sollen bundesweit besser vernetzt werden, „um Risikopotenziale bei Personen mit psychischen Auffälligkeiten möglichst frühzeitig zu erkennen“.

Die Entschließung ähnelt dem Tenor der Innenministerkonferenz, auch wenn für den niedersächsischen Vorstoß insbesondere das Gesundheits- und Sozialministerium des Landes zuständig war.

Neben dem Datenaustausch fordert der Bundesrat eine bessere „medizinische und rehabilitative Versorgung von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen“. Auch der niedersächsische Gesetzentwurf spart das Thema Hilfe nicht aus und will erreichen, dass etwa sozialpsychiatrische Dienste rund um die Uhr erreichbar sein sollen. Selbst den Namen des Gesetzes passte die Landesregierung nach einer Verbändeanhörung an: „Die Terminologie wurde – in Einklang mit vergleichbaren Gesetzen der anderen Bundesländer – zu NPsychKHG geändert. H steht für Hilfen“, heißt es in einer Pressemitteilung.

Ein Gesundheitsthema wird zum Sicherheitsproblem gemacht

Doch das kann nicht verbergen, dass es im Mittelpunkt der Entwürfe um etwas anderes geht: um „Gefahrenabwehr“. Und so wird die Frage nach psychischer Verfassung sowohl in Gesetzen als auch in der öffentlichen Wahrnehmung immer mehr von einem Gesundheits- zu einem Sicherheitsthema gemacht.

Porträt von Georg Schomerus
Georg Schomerus forscht zu Stigmata. – Alle Rechte vorbehalten Stefan Straube, Universitätsklinikum Leipzig

„Das ist mittlerweile eine ganz andere Diskussion als damals 2018 zu dem Gesetz in Bayern“, sagt Prof. Dr. Georg Schomerus zu den Register- und Datenspeicherungsdiskussionen der letzten Monate. Der Direktor der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie am Universitätsklinikum Leipzig erforscht seit vielen Jahren die Einstellung in der Bevölkerung zu psychischen Erkrankungen. Eine der Ursachen für die Diskussionsverschiebung sieht er darin, dass sich „die politische Landschaft“ verändert habe. Der rechte Rand erstarke, autoritäre Werte seien wieder in Mode, Gesetzgebung und Gesellschaft formten sich gegenseitig. „Die gesellschaftliche Stimmung treibt die Gesetzgebung“, so Schomerus. „Gleichzeitig schafft die Gesetzgebung Realitäten, die dann Normalität werden und die Stimmung beeinflussen.“

Diese Entwicklung betrachtet auch die Bundestagsabgeordnete Kirsten Kappert-Gonther von den Grünen mit Sorge. Als Ärztin sei sie in Zeiten der Psychiatriereform-Bewegung sozialisiert worden, erzählt die Parlamentarierin, die sich auch als Vorsitzende des Vereins „Aktion Psychische Kranke“ engagiert. „Viele Jahre lang hat sich der Diskurs um psychische Erkrankungen langsam, aber stetig geöffnet und vermenschlicht“, sagt sie. Es sei gesellschaftlicher Konsens gewesen, so Kappert-Gonther, dass man Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen nicht wegsperren sollte.

50 Jahre nach einem Meilenstein der Psychiatriereform

Dass sich diese Überzeugung durchsetzte, daran hatte die Psychiatrie-Enquete aus den 1970er-Jahren einen wichtigen Anteil. Sie gilt bis heute als Meilenstein der Psychiatrie-Entwicklung in der Nachkriegsgeschichte. Während die Nationalsozialisten an der Macht waren, haben sie systematisch Menschen vernichtet, die als psychisch krank galten. Sie ermordeten sie, viele kamen durch Medikamente und Hunger zu Tode. Hunderttausende wurden zwangssterilisiert. Doch nach den Verbrechen der Nazi-Zeit brauchte es noch lange, bis die Psychiatrie sich grundlegend reformierte.

„In den Chefetagen saßen dieselben Männer wie zuvor – Männer, die Teil eines menschenverachtenden Systems gewesen waren“, sagte Kappert-Gonther in einer Rede, 80 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und 50 Jahre nach dem Abschlussbericht der Psychiatrie-Enquete. „Der Geist des Sozialdarwinismus lebte fort.“ Psychiater, die im Nationalsozialismus Täter waren, wurden noch im Nachkriegsdeutschland der 60er als Sachverständige in den Bundestagsausschuss für Wiedergutmachung berufen und rechtfertigen dort ihre Taten, sodass etwa Zwangssterilisierte keine Entschädigungszahlungen bekamen.

1971 setzte die Bundesregierung dann im Auftrag des Bundestages eine Sachverständigen-Kommission ein, die Psychiatrie-Enquete. Sie sollte Vorschläge für eine Reform der psychiatrischen Versorgung in Deutschland erarbeiten. Die Zustände in den Kliniken waren bis dahin vielerorts menschenunwürdig. Im Mittelpunkt standen nicht Therapieangebote, sondern Verwahrung. Patient:innen verbrachten oftmals viele Jahre von jeglicher sozialer Teilhabe ausgeschlossen in überfüllten Groß-Anstalten, einer Bettenburg gleich. Fast die Hälfte aller Patient:innen in psychiatrischen Kliniken war dort 1973 mehr als fünf Jahre in Behandlung, fast ein Drittel länger als zehn. Es fehlte an Pflege, Sozialarbeiter:innen und psychologischen Fachkräften. So sollte es nicht weitergehen.

Die Enquete-Kommission legte 1975 ihren Abschlussbericht vor. Im Mittelpunkt stand ein Wandel – von der ewigen Hospitalisierung und Aufbewahrung fernab der Mehrheitsgesellschaft hin zu einer ambulanten und gemeindenahen Versorgung. Von den geschlossenen Unterbringungen in Großanstalten zu kleinen und offenen Stationen. Körperlich und psychisch Kranke sollten gleichgestellt sein.

Datenschutz für die Psyche

Weniger bekannt, aber ebenso deutlich waren die Äußerungen derselben Enquete-Kommission zum Umgang mit Daten über psychisch erkrankte Personen. In ihrem Abschlussbericht fordern die Sachverständigen „ausreichende Sicherungen gegen eine unbefugte Verwertung personenbezogener Daten“ und schreiben: „Das Datenschutzbedürfnis des psychisch Kranken und Behinderten ist gegenüber dem somatisch Kranken differenzierter und weiterreichend.“ Das begründen sie etwa mit dem großen Personenkreis, der in die oft „langfristige Behandlung und Rehabilitation“ involviert ist. Dadurch würden viele zu „Geheimnisträgern“, aber: „Die Möglichkeit des unbegrenzten Zugriffs aller dieser ‚Geheimnisträger‘ zu allen Daten des Kranken dürfte wohl kaum zu verantworten sein.“

Die Kritik der Psychiatrie-Enquete richtet sich auch gegen Vorschriften zum Bundeszentralregister. Also gegen jene Datensammlung, die für den Mann vom Anfang dieses Textes in den 80er-Jahren zum Problem wurde.

Ursprünglich standen in diesem Bundeszentralregister noch mehr Daten als heute, die einen Hinweis auf die psychische Verfassung einer Person geben. Laut der ersten Fassung, die 1971 Gesetz wurde, waren auch Zwangsunterbringungen Teil des Registers. Ebenso sollte dort vermerkt werden, wenn „jemand auf Grund landesrechtlicher Vorschriften wegen Geisteskrankheit, Geistesschwäche, Rauschgift- oder Alkoholsucht in eine geschlossene Anstalt endgültig eingewiesen wird“. Das Bundeszentralregister wurde damals neu errichtet. Es sollte die vielen einzelnen Strafregister der Bundesrepublik zusammenführen, die zuvor über verschiedene Staatsanwaltschaften verstreut waren. Im Kapitel „Registrierung psychisch Kranker“ des Enquete-Abschlussberichts schreiben die Sachverständigen:

Um so überraschender ist es, daß das BZRG [Bundeszentralregistergesetz], bei aller Liberalität im übrigen, jedenfalls in einem wesentlichen Punkt ein zentrales Problem des Gesamtkomplexes, nämlich die Gleichstellung von psychisch Kranken mit anderen Kranken, die heute weitgehend anerkannt und in zahlreichen Gesetzen oder Gesetzentwürfen ausdrücklich verankert ist, gründlich verkannte oder doch mißachtete.

Kein Grund für einen Registereintrag

Eine solche Registrierpflicht für psychisch Kranke, die nach Landesrecht zwangsuntergebracht sind, könne nicht hingenommen werden. Sie nehmen an, dass „ein gesetzgeberischer Irrtum hinsichtlich der tatsächlichen Voraussetzungen vorliegt, die das Bedürfnis für die Registrierung begründen sollen“. Eine pauschale Registrierung brauche es nicht, denn, so schreibt die Enquete:

Die meisten Zwangseingewiesenen sind keineswegs gefährlicher als die 80 oder 90 Prozent anderer Krankenhauspatienten oder als zahllose Bürger, die in Freiheit leben.

Schon Anfang der 70er-Jahre schrieb der Psychiater und Psychiatriehistoriker Klaus Dörner, der als einer der Wegbereiter der Psychiatriebewegung gilt, zu den Protesten gegen das Bundeszentralregistergesetz von 1971, dass man „feststellen wird, daß solange keine fortschrittlich veränderten Gesetze zustandegebracht werden, so lange die zugrundeliegenden gesellschaftlichen Verhältnisse nicht fortschrittlich verändert sind.“ Und er schließt mit einem Satz, der heute, rund fünfzig Jahre später, an Gültigkeit nicht verloren hat: „Und was Fortschritt ist, ist wenigstens in diesem Fall klar.“

Wir sehen hier, dass es bereits damals eine Auseinandersetzung mit der vermeintlichen Gefährlichkeit von Personen gab, die als psychisch krank eingestuft wurden. Dass man schon damals davon ausging, dass ein einfacher Zusammenhang weder existiert noch hilfreich ist.

Mit dem Abschlussbericht der Sachverständigen der Psychiatrie-Enquete bekam diese Haltung noch mehr Gewicht. Und 1976, ein Jahr nach der Kritik im Abschlussbericht der Psychiatrie-Enquete, strich die Bundesregierung dann den Paragrafen, der Einweisungen nach Landesrecht in die Datensammlung holte – ersatzlos. Dem Arzt vom Anfang indes half das ein Jahrzehnt später nicht, denn die Schuldunfähigkeitsvermerke blieben und sind weiter ein Teil des Bundeszentralregisters.

Wie der Fall des Arztes letztlich ausgegangen ist und ob er am Ende doch noch eine Approbation bekam, lässt sich heute nicht mehr ohne weiteres rekonstruieren. Was sich aber nachvollziehen lässt, ist die Entrüstung, die auf die Veröffentlichung der Vorfälle folgte. Zahlreiche Medien, von der taz bis zur Offenbach-Post, berichteten kritisch über die Datenspeicherung, die ohne das Wissen des Betroffenen erfolgt war. Die Reaktionen zeigen, dass es zwölf Jahre nach dem Enquete-Abschlussbericht eine hohe Sensibilität gegenüber der Erfassung vermeintlich psychisch Erkrankter gab.

Nur wenige dieser Zeitzeugnisse sind digital verfügbar. Doch sie sind im Rahmen einer Präsenzbibliothek im „Berliner Archiv für Sozialpsychiatrie“ zugänglich, wo engagierte Menschen ehrenamtlich Literatur, Dokumente und Medien über die Entwicklung der Sozial- und Gemeindepsychiatrie in Deutschland sammeln und archivieren.

Der Justizminister hört zu

In dem Archiv lässt sich nachvollziehen, wie die Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie (DGSP) sich des Themas annahm. Seit den 1970er-Jahren bis heute setzt sich die DGSP für eine personen- und bedürfniszentrierte soziale psychiatrische Versorgung ein. Sie versuchte damals herauszufinden, wie viele Personen von einer ähnlichen Speicherung betroffen sind, und wandte sich dafür an den Generalbundesanwalt, der für das Bundeszentralregister zuständig war.

Der Generalbundesanwalt teilte mit, dass im Bundeszentralregister 72.110 Personen eingetragen seien, bei denen die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen Schuldunfähigkeit eingestellt hatte. Bei 1.901 Personen sei ein Eintrag nach einer Einstellung vor Gericht erfolgt.

Die DGSP kritisierte das und vermutete, dass für viele der Eintragungen lediglich die Einschätzung eines Gesundheitsamtes maßgeblich gewesen sei, ohne dass ein entsprechendes psychiatrisches Gutachten vorliege.

„Es ist einfach unerträglich, dass im Bundeszentralregister ein Leben lang das Etikett ’schuldunfähig‘ gespeichert wird – und der Betroffene weiß nicht einmal etwas davon“, sagte damals DGSP-Sprecher Josef Schädle. Das sei ein „unverantwortlicher Schlag“ gegen Rehabilitationsbemühungen für psychisch erkrankte Menschen.

Auch an den damaligen Justizminister Hans Engelhard von der FDP wandte sich die DGSP. Der verteidigte zwar die Speicherung und verwies in einem Antwortschreiben an die DGSP darauf, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte laufend Kontrollen zum Register durchführe. Dabei habe er „ein erfreulich hohes Niveau des Datenschutzes“ beim Generalbundesanwalt festgestellt. Gleichzeitig verspricht der Justizminister aber, das Problem der Benachrichtigungen in eine angestrebte Novellierung des Bundeszentralregistergesetzes aufzunehmen.

Heute sind diese Benachrichtigungen im Bundeszentralregistergesetz fest vorgeschrieben. Auch die Hürden für einen Eintrag zur Schuldunfähigkeit sind gestiegen und setzen mittlerweile ein medizinisches Sachverständigengutachten voraus.

Entmündigung im Melderegister

Rund zehn Jahre vor der Diskussion über Schuldunfähigkeitseinträge wurde bereits über ein anderes Register diskutiert, in dem ursprünglich jede Menge sensible Daten landen sollten. In einem Gesetzentwurf aus dem Jahr 1977 war geplant, bestimmte Zwangsunterbringungen in psychiatrischen Krankenhäusern im Melderegister zu speichern, genau wie Informationen über „Pflegschaft“, „vorläufige Vormundschaft“ und „Entmündigung“. Das führte zu Protesten, die Schwäbische Zeitung titelte: „Das neue Bundesmeldegesetz diskriminiert psychisch Kranke auf unerträgliche Weise“.

Neben Daten über Einweisungen und Vormundschaften sollten laut dem damaligen Entwurf des FDP-Innenministers Werner Maihofer Dutzende weitere private Informationen im Melderegister gespeichert werden, darunter Scheidungsgründe und Lohnsteuerinformationen. „Gläserner Mensch“ titelte der Spiegel dazu im Februar 1978 und vergleicht es mit den „Orwellschen Schreckensvisionen von 1984“, die Angst vor einem Personenkennzeichen ging um.

Das Maihofersche Meldegesetz war eine Reaktion auf die Versuche, mit Anschlägen und Entführungen durch die Rote Armee Fraktion umzugehen. Die Eintragungen über Unterbringungen und Entmündigungen dienten jedoch einem anderen Zweck: Die betroffenen Personen waren vom Wahlrecht ausgeschlossen und sollten dementsprechend etwa beim Versand von Wahlbenachrichtigungen erkannt werden. Der Ausschluss von Wahlen ist diskriminierend, weil er von politischer Teilhabe ausschließt, und endete für betreute und wegen Schuldunfähigkeit untergebrachte Menschen erst nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2019.

Die geplante Aufnahme von Unterbringungen und anderem in das Melderegister alarmierte in den 70ern die Saarländische Gesellschaft für Soziale Psychiatrie. „Durch die Nähe der stationären Behandlung zu amtlichen Bereich, zur staatlichen Kontrolle, entstehen Angst und wieder mehr Vorurteile gegen die psychiatrische Behandlung“, schreibt sie April 1978 in einer öffentlichen Stellungnahme. Das habe zur Folge, dass „die Patienten sich von Nicht-Fachleuten behandeln lassen oder zu spät in Behandlung kommen“.

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Die Kritik von vor 50 Jahren bleibt aktuell

Der saarländische Verband weist auch darauf hin, dass dies die Gleichstellung psychisch Kranker mit körperlich Kranken, die noch von der Enquete als zentrale Forderung formuliert worden war, „gesetzlich verhindert“: „Vorurteile gegenüber dieser Gruppe, die sowohl krankmachend als auch krankheitserhaltend wirken, werden deshalb leichter aufgebaut und verstärkt.“ Die DGSP veröffentlichte ebenfalls eine Stellungnahme und warnte davor, dass durch die Registrierung das Vertrauensverhältnis zwischen Patient:innen und Ärzt:innen „erschüttert“ werde: „Die Chancen der Rehabilitation verschlechtern sich, denn außerhalb des Krankenhauses bleibt die Tatsache behördlich feststellbarer psychischer Auffälligkeit.“

Die Bundesregierung zog Maihofers Vorschlag zurück, kurz darauf legte der sein Amt als Innenminister nieder – jedoch vor allem wegen des polizeilichen Fahndungsversagens bei der Entführung von Hanns Martin Schleyer durch die RAF, der letztlich ermordet wurde. Maihofers Parteikollege und Nachfolger, der Bürgerrechtler Gerhart Baum, ging einen anderen Weg, nachdem er seine Meinung aus seiner Zeit als parlamentarischer Staatssekretär geändert hatte. In Baums Amtszeit trat 1980 erstmals ein Melderechtsrahmengesetz in Kraft, ohne jegliche Speicherung von Betreuungen oder Einweisungen.

Die Kritik der Fachleute von damals ähnelt derjenigen an den heutigen Plänen zu Registern, Datenspeicherung und -austausch. Doch damals, so wirkt es rückwirkend betrachtet, haben die verantwortlichen Politiker:innen auf Mahnungen von Fachleuten gehört. Neue Gesetze, um Daten über Menschen mit einer psychiatrischen Diagnose in Behörden zu sammeln und zusammenzuführen, waren in den darauffolgenden Jahrzehnten keine ernstgenommene Forderung mehr.

Ein gesellschaftlicher Konsens bröckelt

Die Gleichstellung von körperlich und psychisch Erkrankten und der Abbau von Stigmatisierung waren nach der Enquete in den 70ern ein gemeinsames Ziel, wenngleich es bis heute nicht vollständig erreicht worden ist. Menschenrechtliche Kritik an der Psychiatrie bleibt zahlreich: zu viel Zwang, zu wenig Autonomie sind häufige Vorwürfe.

Porträt von Kirsten Kappert-Gonther
Kirsten Kappert-Gonther ist Bundestagsabgeordnete und Ärztin für Psychiatrie und Psychotherapie. CC-BY-SA 4.0 Rafael P. D. Suppmann

Dennoch: „Es hat viele Jahrzehnte diesen gesellschaftlichen Konsens gegeben, dass man mehr Teilhabe und weniger Stigmatisierung wollte“, sagt Kappert-Gonther, die selbst an Reformen in Kliniken mitgearbeitet hatte.

Doch heute, so Kappert-Gonther, erlebe man einen Backlash. Das gesellschaftliche Klima bewege sich in Richtung „Us and them, wir und die“, Menschen distanzieren sich von denen, die sie als „anders“ wahrnehmen. Es fällt ihr nicht schwer, jede Menge Ereignisse aufzuzählen, die das befeuern: „Es kam die Corona-Pandemie, dazu die Klimakrise, Kriege und eine zunehmende Faschisierung“, deren vorläufigen Höhepunkt sie im Agieren von Donald Trump sieht. All das bringe auch eine zunehmende Aggressivität mit sich, die sich etwa in einer steigenden Anzahl registrierter Gewalttaten widerzuspiegeln scheint.

„Psychische Erkrankungen werden heute schneller mit Kriminalität in Verbindung gebracht“, sagt die Abgeordnete. Das sei aber nicht alles: „Gewalt und Kriminalität werden psychopathologisiert.“ Damit meint Kappert-Gonther, dass gesellschaftliche Problemlagen wie zunehmende Aggressivität vorrangig mit psychischen Problemen begründet und andere Ursachen dabei ausgeblendet würden. „Dabei gibt es keine Erkrankung, die direkt zur Kriminalität führt.“

Gegen Aggressivität hilft keine Psychiatrie allein

Tatsächlich geht von psychisch Erkrankten in der Regel kein höheres Gewaltrisiko aus als von Menschen ohne eine entsprechende Diagnose. Und wenn eine psychisch erkrankte Person eine Gewalttat begeht, besteht längst nicht in jedem Fall ein Zusammenhang. Menschen mit psychischen Erkrankungen begehen Straftaten in den meisten Fällen nicht ursächlich, weil sie erkrankt sind.

Untersuchungen zeigen allerdings auch: Bestimmte Faktoren können zu einer höheren Gewaltneigung führen, etwa wenn eine Person unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Substanzen steht. Oder wenn Menschen Psychosen erleben, insbesondere wenn sie keinen Zugang zu angemessener Behandlung haben. Zu diesen Faktoren kommen jedoch viele weitere Risikoindikatoren hinzu, die zunächst nichts mit einer psychiatrischen Diagnose zu tun haben, etwa soziale Isolation, männliches Geschlecht oder Wohnungslosigkeit. Für Kappert-Gonther bedeutet das: „Wir können das Gewaltproblem in der Gesellschaft nicht innerhalb des psychiatrischen Versorgungssystems lösen.“ Sie fordert eine „seelenfreundliche Politik“, die das angeht, was Menschen belastet – von der Klimakrise bis zur Wohnungsnot.

Der Psychiater Schomerus kritisiert ebenfalls, wie sich die Diskussion um psychische Erkrankungen verschiebt. Er sagt aber gleichzeitig: „Es sollte kein Tabu geben, über Gewalt im Zusammenhang mit psychischer Krankheit zu sprechen. Man muss das sogar tun, es dann aber auch einordnen.“ Dies schließe ein, auch auf alle andere Umstände hinzuweisen, die Gewalt begünstigen können, und keine schnelle monokausale Zuweisung vorzunehmen.

„Wenn man wohnungslos ist, hat man weniger Zugang zu medizinischer Unterstützung und hält sich fast rund um die Uhr im öffentlichen Raum auf“, führt Schomerus ein Beispiel an. „Wenn man dann zusätzlich eine schwere psychische Krankheit hat, steigt natürlich die Gefahr für Zwischenfälle, wie dass man mit jemandem aneinandergerät oder dass es zu Konflikten kommt. In einem anderen Kontext wäre das aber gar nicht passiert.“

Das Stigma wächst wieder

Um eine zielführende Diskussion über Gewalt und ihre Ursachen zu führen, müsse man also herausfinden, wo die Probleme lagen, die zu einer Eskalation geführt haben, sei es bei einer Behandlung oder sozialen Rahmenbedingungen. „Es ist nicht hilfreich, sich nur auf einen dieser Faktoren wie psychische Erkrankungen zu fokussieren und so zu tun, als würde der allein ein Gewaltrisiko erklären“, sagt Schomerus. „Es ist aber genauso wenig sinnvoll, bestimmte Faktoren auszublenden.“

Neben seiner Tätigkeit als Direktor der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie hat sich Schomerus der Stigmaforschung gewidmet. In Langzeitstudien untersucht er gemeinsam mit Kolleg:innen die Haltung der Bevölkerung zu psychischen Erkrankungen seit den 1990er-Jahren. „Wir sehen, dass es Krankheitsbilder gibt, die uns näherrücken und über die auch gesprochen werden kann“, sagt der Forscher. Beispiele dafür seien Depressivität, Ängstlichkeit oder Aufmerksamkeitsstörungen. „Diese Dinge haben in unserer Zeit mittlerweile einen Platz, man kann darüber besser reden als noch vor zwanzig Jahren. Das Stigma ist zwar nicht verschwunden, aber es hat nachgelassen.“

Größer wird die Ausgrenzung jedoch insbesondere bei Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen wie einer Schizophrenie. „Das beobachten wir besonders bei Krankheiten, die das Umfeld herausfordern, weil sie unerklärlich sind oder bedrohlich erscheinen“, sagt Schomerus. „Wir können feststellen, dass das Bedürfnis nach Distanz zu Menschen mit diesen Krankheiten zunimmt.“ Das heißt: Menschen lehnen es in den vergangenen dreißig Jahren stärker ab, etwa mit einer an Schizophrenie erkrankten Person zusammenzuarbeiten oder sie Freund:innen vorzustellen.

„Die Angst wird man nicht abschaffen können“

Diese Distanzierung zeige sich auch darin, wie und wie häufig über entsprechende Krankheiten geschrieben wird. Über Schizophrenie werde generell deutlich weniger berichtet als über etwa Depressionen. Gleichzeitig habe aber die Berichterstattung über negative Stereotype zugenommen. So werde immer häufiger über Zusammenhänge von Schizophrenie und Gewalttätigkeit geschrieben statt über die Teilhabe von Menschen mit dieser Diagnose. Um der zunehmenden Ausgrenzung entgegenzutreten, helfe es, betroffene Personen sichtbar zu machen, glaubt Schomerus. „Wir dürfen nicht über die Leute sprechen, sondern müssen mit ihnen reden.“ Ihm ist es wichtig, dass psychische Krankheiten nicht nur in akuten Extremsituationen dargestellt werden, sondern auch in Zusammenhang mit Teilhabe oder überwundenen Krisen.

„Die Angst der Menschen wird man nicht abschaffen können“, sagt Brigitte Richter. „Menschen mit Psychosen machen eben Dinge, die andere nicht begreifen. Sie verhalten sich für Außenstehende ziemlich komisch.“ Dass das Menschen teilweise erschreckt, verwundert sie nicht. „Es ist nun mal schwer zu erklären, dass da jemand in einer vollen Bahn die Notbremse zieht, weil er wähnt, dass der Waggon voller Vampire ist.“ Dass ein solches Verhalten Menschen irritieren kann, erlebt sie ebenso bei sich, wenn sie mit Personen in akuten Phasen zu tun hat. Auch wenn sie, wie sie erzählt, selbst „mindestens acht Mal psychotisch“ war.

Krisen seien aber in der Regel nicht der Dauerzustand, betont Richter. Und man merkt ihr an, dass sie von der immer wiederkehrenden Diskussion über Gewalt und vermeintliche Gefährlichkeit in der langen Zeit ihres Engagements eigentlich genug hat. „Wenn wir immer nur über psychische Erkrankungen und Gewalt reden, bleibt das hängen“, sagt sie. „Selbst wenn wir sagen, dass psychische Erkrankungen und Gewalt erst mal nichts miteinander zu tun haben. Was dann im Kopf bleibt, ist der Zusammenhang: Gewalt, psychisch krank, Gewalt, psychisch krank.“ Da bleibe immer was hängen, egal wie sehr man sich um Differenzierung bemüht.

Nicht einfach, aber engagiert bleiben

„Wir sind auch Menschen mit Selbstverantwortung, sogar öfter als dass wir akute Krankheitsphasen haben“, sagt sie. Und trotzdem würden Berichte über Menschen mit Diagnosen oft auf genau diese Zeiten verkürzt. Richter wünscht sich, dass man auch „diese positive Seite betonen würde, dann wäre uns als Betroffenen mehr geholfen“. Sie meint damit, dass Menschen mit psychischen Belastungen ernst genommen und nicht auf ihre Krisen reduziert werden. „Ich wünsche mir, dass wir als Menschen gesehen werden, die eben auch ihre Macken haben. Und gegen manche dieser Macken kann man ja sogar was tun“, sagt Richter.

In einer Klinik war Richter zum ersten Mal im Jahr 1975. Sie bezeichnet sich deshalb auch als „Zeitzeugin“ der Psychiatrie-Enquete. Über viele Jahre hat sie die Entwicklung der psychiatrischen Versorgung selbst miterlebt und letztlich selbst daran teilgehabt. Sie machte eine Ausbildung zur Ergotherapeutin und arbeitete jahrelang selbst auf psychiatrischen Stationen. Schon lange ging sie im beruflichen Kontext offen mit ihrer eigenen Psychiatrieerfahrung um, obwohl sie das zu Beginn fast den Ausbildungsplatz gekostet hätte. „Ich stehe dazu. Basta. Da bin ich radikal“, sagt Richter heute. „Ich nehme das Stigma an und habe damit auch gute Erfahrungen gemacht.“

Für ihr Engagement bekam Richter im Jahr 2023 sogar das Bundesverdienstkreuz. Ein solches Engagement für Menschen, die in unserer Gesellschaft eine psychische Belastung erleben, wird es weiterhin brauchen – ob als medizinische Fachperson, Psychiatrieerfahrene oder Nachbarin. Gerade weil der Kampf für eine menschenrechtsorientierte Versorgung in den zurückliegenden Jahrzehnten vorangekommen ist, liegt es an allen zu verhindern, dass diese Entwicklung wieder rückwärts läuft.

Bald soll Richter einen Ehrenbrief des Bezirks bekommen, in dem sie lebt. „Sie sind zwar nicht einfach, aber engagiert“, habe der Bezirkstagspräsident zu ihr gesagt, als er ihr die Botschaft überbrachte. Schon in ihren Arbeitszeugnissen habe gestanden, dass sie beharrlich sei, erinnert sich Richter. Für sie ist das ein großes Kompliment und sie verspricht in einem Text für das Infoblatt Psychiatrie: „Ich werde auf jeden Fall nicht einfach, aber engagiert bleiben – so lange ich das noch kann.“



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Analyse: Vom Mythos zur Vulnocalypse und was jetzt wirklich zu tun ist


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Anthropics Mythos und die Kommentare und Analysen rund um diese (Nicht-)Veröffentlichung dominieren das Security-Geschehen – und das zu Recht: Wir befinden uns aktuell mitten in einer Singularität, wie sie die IT-Security in den vergangenen 10 Jahren nicht gesehen hat. Allerdings produziert das auch Hype, der von den eigentlich wichtigen Dingen ablenkt. Nicht zuletzt deshalb, weil Anthropic sich entschieden hat, das Ganze vor allem als PR-Booster der eigenen Interessen zu nutzen. Deshalb möchte ich einen Schritt zurücktreten und nüchtern analysieren, was tatsächlich das Problem ist, mit dem wir uns konfrontiert sehen – und was daraus für die jetzt nötigen Schritte folgt.

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Zunächst: Das Problem ist nicht Anthropics Mythos. Auch andere LLMs hätten die von Mythos aufgedeckten Sicherheitslücken finden können; der aktuelle Vorsprung von Anthropic ist angesichts der sich abzeichnenden Entwicklung nicht relevant. Es ist auch nicht so, dass Angreifer jetzt plötzlich neue, nie dagewesene Fähigkeiten hätten, denen wir machtlos gegenüberstehen. Unser Problem ist Folgendes: LLMs haben jetzt die Fähigkeit, selbstständig echte Sicherheitslücken in Software zu finden. Sie können diese aber (noch?) nicht selbst beseitigen – und auch wenn sie das könnten, wären diese Fixes noch lange nicht beim Nutzer angekommen. Sprich: Das Finden und Ausnutzen von Sicherheitslücken lässt sich vollständig automatisieren und in industriellem Maßstab hochskalieren. Das Fixen dieser Lücken hingegen erfordert immer noch viel menschliche Beteiligung und wird deshalb auf absehbare Zeit deutlich langsamer erfolgen.

Und das alles wird rasant noch sehr viel schlimmer werden. Die existierenden Bug-Fixing-Kapazitäten werden bereits jetzt in die Sättigung getrieben, während die Fähigkeit, neue Bugs zu finden, auf absehbare Zeit weiter steigen wird. Denn die befindet sich aktuell noch in einer sehr frühen Phase. Daraus folgt unmittelbar, dass uns eine Zeit bevorsteht, in der KIs sehr viel mehr Bugs finden, als gefixt werden können. Jedes System, das für Angreifer erreichbar ist, wird angreifbar sein, es wird angegriffen werden und es wird zu einer lange nicht dagewesenen Zahl von Sicherheitsvorfällen kommen. Wie lange diese Phase andauern wird und was danach kommt, werde ich später noch diskutieren. Wichtig ist jetzt erst mal, was sich bereits daraus ableiten lässt. Das Allerwichtigste:

Die Situation ist akut und jede:r, der/die für die Sicherheit von IT verantwortlich ist, sollte unmittelbar handeln und sich darauf vorbereiten.

Das lässt sich nicht mehr wegdiskutieren und „erstmal abwarten“ führt zu absehbaren Katastrophen. Die jetzt dringend erforderlichen Maßnahmen fallen in folgende Bereiche:

  • Beschleunigen der Update-/Patch-Zyklen
  • Reduzieren der Angriffsfläche
  • Verbessern der Resilienz und Defense in Depth
  • Vorbereiten auf den Ernstfall – genauer, die Ernstfälle, denn es wird nicht bei einem bleiben
  • Auf die Wieder-Inbetriebnahme nach einem Vorfall vorbereiten

Ja, genau – das ist nichts Neues. All das hätte man bereits vor sechs Monaten genau so empfehlen können – und tatsächlich habe ich das sogar. Das kommt unter anderem daher, dass die KIs bislang keine neuartigen Schwachstellen aufdecken. Ob das so bleiben wird, ist eine andere, spannende Frage, die ich mir für später aufhebe. Doch alles, was Mythos & Co derzeit finden, hätte vor sechs Monaten auch ein Mensch aufspüren können. Nur war eben die Wahrscheinlichkeit für jeden einzelnen Fund so gering, dass wir uns da an vielen Stellen auch mit faulen Kompromissen irgendwie durchmogeln konnten. In diesem Bewusstsein haben wir über viele Jahre eine große Menge an Security-Schulden angehäuft. Und die werden jetzt fällig. Also in den nächsten sechs bis zwölf Monaten – um da mal eine konkrete Zahl in den Raum zu stellen. Und die werden ganz bitter.

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Deshalb ist es jetzt allerhöchste Zeit, sich darauf vorzubereiten. Also die oben aufgeführten Maßnahmen unter diesem Gesichtspunkt neu zu evaluieren und mit hoher Priorität auf die Agenda der nächsten Monate zu setzen. Da kann der Hype rund um Mythos sogar helfen. Selbst die Geschäftsführung hat vielleicht vom aufziehenden AI Vulnerability Storm und der Notwendigkeit gehört, sich auf Mythos vorzubereiten. Das liefert Anknüpfungspunkte, eigene Vorschläge zur Neubewertung der IT-Sicherheit zu unterbreiten.

Die werden fast schon zwangsläufig auch die Nutzung von KI einfordern, weil man nur mit deren Unterstützung die notwendige Geschwindigkeit bei der Umsetzung und bei der Abarbeitung der neuen Prozesse hinbekommen kann. Doch vieles geht auch ganz oder weitgehend ohne KI. Und das ist deshalb nicht weniger wichtig – im Gegenteil. Denn wie man etwa KI möglichst robust in den Update-/Patch-Zyklus einbaut, ist noch längst nicht wirklich klar. Wir können aktuell nur hoffen, dass die IT-Security-Industrie gemeinsam mit den KI-Firmen und Software-Entwicklern praktikable Lösungen findet und bereitstellt. Da kommen Anthropics Glasswing, OpenAIs Aardvark und unzählige innovative Projekte von KI-Startups wie AISLE und ZeroPath ins Spiel.

Doch noch wichtiger sind jetzt die klassischen Security-Basics, die wir viel zu lange vernachlässigt haben. Für Maßnahmen wie Segmentierung, Least Privilege, MFA oder auch Monitoring mit Deception und so weiter gibt es nämlich bereits bewährte Konzepte und Leitfäden. Deshalb würde ich solche soliden Security-Grundlagen sogar höher priorisieren und kurzfristiger umsetzen als zukunftsweisende, wirklich KI-getriebene Prozesse.

Trotz all der Kassandra-Rufe sehe ich die Rolle von KI in der IT-Sicherheit langfristig eher positiv. Denn es ist ja nicht so, dass wir da aktuell ein gut funktionierendes Gesamtkonzept hätten – ganz im Gegenteil. Das knirscht und versagt bereits seit Jahren an allen Ecken und Enden. Langfristig habe ich die Hoffnung, dass wir einen Zustand erreichen, in dem Verteidiger mehr von den Fähigkeiten der LLMs profitieren als die Angreifer. Denn das Fixen von Bugs skaliert letztlich besser als das Ausnutzen mit Real-World-Exploits. Und damit wird es realistisch, dass Software und die darauf aufbauende IT weitgehend sicher und resilient wird. Doch da reden wir von einem Zeithorizont von mehreren Jahren – und einem langen Weg, mit vielen Unbekannten und zahlreichen Möglichkeiten, völlig falsch abzubiegen. Sprich: „Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst.“

Diese Analyse schrieb Jürgen Schmidt ursprünglich für den exklusiven Newsletter von heise security PRO, wo er jede Woche das Geschehen in der IT-Security-Welt für Sicherheitsverantwortliche in Unternehmen einordnet:

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(ju)



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Datenschutz & Sicherheit

Sampling vor dem EuGH: Was ist eigentlich „Pastiche“?


Der Gerichtsstreit „Metall auf Metall“ verhandelt weiterhin die Nutzung eines zwei Sekunden langen Musiksamples, das Moses Pelham dem Track „Metall auf Metall“ von Kraftwerk entnommen und bei der Produktion von Sabrina Setlurs Hiphop Song „Nur mir“ verwendet hat. Nach vielen Wendungen hatte das Oberlandesgericht Hamburg im Jahr 2022 drei rechtlich-historische Phasen zur urheberrechtlichen Bewertung dieser Nutzung unterschieden, von der die letzte Phase weiterhin in Streit steht. Mittlerweile geht es darum, ob Sampling in „Nur mir“ unter die urheberrechtliche Ausnahme („Schranke“) des Pastiche fällt.

Schranken im Urheberecht wie das Zitatrecht oder die Privatkopie erlauben unter bestimmten, eng abgegrenzten Voraussetzungen, ein Werk auch ohne Zustimmung des Rechteinhabers zu nutzen. Die Schranke des „Pastiche“ fand erst 2021 im Zuge der Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie Eingang in das deutsche Urheberrecht, konkret in § 51a UrhG. Für „Nur mir“ stellt sich seither die Frage: Stellt die Nutzung des Samples ein Pastiche dar? Damit wäre zumindest seit 2021 die Verbreitung des Songs wegen dieser Ausnahme zulässig.

Nachdem das Oberlandesgericht Hamburg diese Bewertung in seiner Entscheidung von 2022 weitgehend gerechtfertigt hatte, legte der deutsche Bundesgerichtshof dem europäischen Gerichtshof Fragen vor, um die Schranke des Pastiche genauer auszulegen. Im Detail fragt der Bundesgerichtshof, ob Pastiche einerseits einen Auffangtatbestand für die künstlerische Auseinandersetzung mit einem vorbestehenden Werk darstellt und ob andererseits Pastiche die Intention zur Schaffung eines Pastiche in der Nutzerin voraussetzt, oder es ausreicht, dass es von informierten Personen als Pastiche erkannt wird.

Kein Auffangtatbestand: der „künstlerische oder kreative Dialog“

Der europäische Gerichtshof sieht davon ab, mit dem Pastiche eine allgemeine Ausnahme für die künstlerische Auseinandersetzung mit einem vorbestehenden Werk zu schaffen. Entscheidend für ein Pastiche ist in erster Linie die offen erkennbare Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken. „Versteckte Imitationen“ oder auch die in der ersten Entscheidung des europäischen Gerichtshof von 2019 ausgeführte Nutzung in „nicht wiedererkennbarer Form“ werden nicht vom Pastiche umfasst. So schreibt Gerichtshof, dass Pastiche…

…Schöpfungen erfasst, die an ein oder mehrere bestehende Werke erinnern, gleichzeitig aber wahrnehmbare Unterschiede diesen gegenüber aufweisen, um mit diesen Werken eine als solche erkennbare Form des künstlerischen oder kreativen Dialogs aufzunehmen.

Dieser Dialog könne „verschiedene Formen annehmen“, das Gericht unterscheidet die Form einer „offenen Nachahmung des Stils dieser Werke, einer Hommage an sie oder einer humoristischen oder kritischen Auseinandersetzung mit ihnen“. Damit formuliert der europäische Gerichtshof eine nicht-abgeschlossene Liste konkreter Zwecke, die einen künstlerischen oder kreativen Dialog auszeichnen und erweitert die Taxonomie von „Karikatur, Parodie und Pastiche“. Mit dieser Auflistung bleibt der europäische Gerichtshof hinter dem Vorschlag des Generalanwalts von 2025 zurück. Dieser hatte formuliert, dass „der mit dieser offenen stilistischen Nachahmung verfolgte Zweck hingegen unerheblich [ist]“. Allerdings scheint die Auflistung offen für Erweiterungen aus der künstlerischen Praxis zu sein.

Intention zum Pastiche?

Hinsichtlich der Frage nach der Intention der Nutzerin folgt der europäische Gerichtshof hingegen weitestgehend den Vorschlägen des Generalanwalts. Zur Gewährleistung der Rechtssicherheit, so das Gericht, müssten objektive Kriterien zur Prüfung der Absicht einer Nutzerin herangezogen werden. Insofern genügt…

… für eine Nutzung ‚zum Zwecke von‘ Pastiches im Sinne dieser Bestimmung, dass der Charakter als ‚Pastiche’ für denjenigen erkennbar ist, dem das bestehende Werk bekannt ist, dem diese Elemente entnommen sind.

Damit müssen Nutzerinnen nicht nachweisen, die Absicht gehabt zu haben, mit einem anderen Werk in einen Dialog zu treten. Es genügt, wenn eine mit dem genutzten Werk vertraute und über die Bedeutung von Pastiche informierte Person ein solches in dem neu geschaffenen Werk erkennt. Das könnte beispielsweise eine Musikgutachterin sein.

Was bedeutet das für den Fall „Metall auf Metall“?

„Metall auf Metall“ verlässt nach der Entscheidung des EuGH nun wieder die europäische Bühne und wird weiter vor dem deutschen Bundesgerichtshof verhandelt. Zu klären dürfte noch sein, ob „Nur mir“ in einen künstlerischen oder kreativen Dialog mit „Metall auf Metall“ tritt. Das ist – zumindest vor dem Hintergrund der jetzt durch den europäischen Gerichtshof eingeführten Begrifflichkeiten – noch nicht in ausreichendem Maß geschehen.

Ausgeschlossen werden kann wohl die Einordnung als „humoristische Auseinandersetzung“, da ja bereits mehrfach Karikatur und Parodie als Schranken für Sampling in „Nur mir“ abgelehnt wurden. Auch die Einordnung als „offene Nachahmung des Stils“ für einen HipHop-Song wie „Nur mir“ muss wohl als unwahrscheinlich angesehen werden.

Weniger eindeutig ist das bei Punkten wie „kritischer Auseinandersetzung“ oder „Hommage“. Womit wir beim Kern der Frage angekommen sind: Ist Sampling im Fall von „Nur mir“ eine „erkennbare Form des künstlerischen oder kreativen Dialogs“ im Sinne des EuGH-Urteils? Und angesichts dessen, dass das Oberlandesgericht Hamburg in seiner Entscheidung von 2022 bereits eine „künstlerische Auseinandersetzung“ festgestellt hat, ist das in diesem konkreten Fall mit dem überaus bekannten Sample wohl zu bejahen.

Ist Remix-Kunst jetzt Pastiche?

Pastiche als Auffangtatbestand für die Auseinandersetzung mit einem vorbestehenden Werk wäre hingegen einer noch weitreichenderen Legalisierung Remix-basierter Kunstformen gleichgekommen. Der europäische Gerichtshof hat sich gegen eine solche allgemeine Ausnahmeregelung entschieden.

Dennoch: Die weitreichenden Verschiebungen in diesem Urteil des europäischen Gerichtshofs sind bemerkenswert. Im Jahr 2019 urteilte der europäische Gerichtshof noch, dass allein die nicht-wiederkennbare Nutzung eines Samples ohne Zustimmung rechtlich erlaubt sei. Eine Einschätzung, die den Praktiken und Diskursen in der Remix-Kunst widersprechen.

Im neuen Urteil wird hingegen die Bedeutung der wahrnehmbaren Unterschiede und des Dialogs zwischen urheberrechtlich geschützten Werken für die Freiheit künstlerischen Schaffens in den Vordergrund gerückt. Das ist ein deutliches Signal für Remix-Kunst als Pastiche und für die Legalisierung von Remix-Kunst allgemein.

Abzuwarten bleibt allerdings, wie sich diese inklusive Auslegung des Pastiche-Begriffs in die digitale Praxis überführen lassen wird und welche Fallstricke die Konkretisierung der Dialogformen für Remix-Kunst und Sampling bereithält. So könnte die Verwendung besonders obskurer oder unbekannter Samples größeren Rechtfertigungsdruck erzeugen als die Nutzung weit verbreiteter Werke. Auch das graduelle Kriterium der „wahrnehmbaren Unterschiede“ bleibt noch unterspezifiziert und könnte zu Abgrenzungsschwierigkeiten führen, die auch zukünftig einer Einzelfallbewertung unterliegen.

Was passiert als nächstes?

Mit dem vorliegenden Urteil des europäischen Gerichtshofs ist die unendliche Geschichte von „Metall auf Metall“ ein gutes Stück weitergekommen. Das nächste Kapitel spielt erneut am deutschen Bundesgerichtshof. Es liegt an ihm, ob Sampling in „Nur mir“ nach den Vorgaben des europäischen Gerichtshofs als Pastiche bewertet werden kann.

Die Geschichte könnte also bald zu Ende gehen. Denkbar ist allerdings auch, dass der Bundesgerichtshof für seine Entscheidung eine weitere Konkretisierung des Dialog-Charakters der in Streit stehenden Sample-Nutzung benötigt. Dann könnte sogar eine erneute Schleife über das Oberlandesgericht Hamburg eingeschoben werden.



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Datenschutz & Sicherheit

Österlicher Zertifikats-GAU bei D-Trust: Zehntausende Zertifikate ungültig


Kurz vor den Osterfeiertagen erreichte viele Admins eine unangenehme E-Mail: Ihre TLS-Zertifikate, unerlässlich für den Betrieb verschlüsselter Webseiten oder Mailserver, mussten bis Ostermontag zurückgezogen und neu ausgestellt werden. Nun teilte die verantwortliche Zertifizierungsstelle D-Trust mit, dass sie im vergangenen Jahr fast 60.000 Zertifikate ausgestellt hat, die den strengen Vorgaben des zuständigen Standardisierungsgremiums nicht genügten.

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Das „CA/Browser Forum“ CA/B verwaltet diese „Baseline Requirements“, nach denen sich jede Zertifizierungsstelle (CA) richten muss, um die existenzsichernde Verankerung in den großen Webbrowsern nicht zu riskieren. Deren Entwickler, allen voran das Team hinter Chrome und Mozilla, sind bei Verstößen nicht zimperlich und greifen bei Bedarf zum Bannhammer. Die Baseline Requirements umfassen neben Vorgaben zur Gültigkeitsdauer und Zertifikatsverwendung auch Richtlinien zur Fehlerprüfung und Berichtspflichten.

Seit dem 15. März 2026 gilt etwa: Zertifikate dürfen maximal 200 Tage lang gültig sein. Dennoch stellte D-Trust an diesem Tag mehrere sogenannte „Precertificates“ aus, die drei Tage länger gültig waren. Zunächst als lässliche Sünde eingestuft – Precertificates sind keine für Webserver nutzbaren Zertifikate, sondern so etwas Ähnliches wie ein Versprechen, ein Zertifikat mit identischen Daten auszustellen – ergab sich im Laufe der Diskussion des Vorfalls ein neues Bild.

Plötzlich fragten die gestrengen Prüfer des CA/B, wie D-Trust denn Zertifikate vor der Ausstellung auf Korrektheit überprüfe – was seit 15. März 2025, also bereits über einem Jahr, Pflicht für CAs ist. Das sogenannte „Linting“ soll seitdem Fehler verhindern, die die Sicherheit des TLS-Ökosystems gefährden könnten – und die Konformität mit den Regeln der BR sicherstellen. Mit ZLint und PKILint existieren zwei Werkzeuge fürs Linting, die als Industriestandard gelten – D-Trust hatte jedoch hausgemachte Prüfsysteme und schätzte diese noch Mitte März als ausreichend ein.

Diese Einschätzung revidierten die Berliner jedoch Anfang April nach einer Überprüfung durch einen ungenannten externen Experten. Man sei zu dem Schluss gekommen, dass die bisherige Prüfpraxis nicht der Vorgabe genüge, somit müsse man alle seit Mitte März 2025 ausgestellten Zertifikate zurückziehen, konstatierte D-Trust.

Am 2. April (Gründonnerstag) stellte die zur Bundesdruckerei gehörende CA ihre Prozesse auf ZLint und PKILint um und benachrichtigte ihre Kunden über die bevorstehende Tauschaktion. Bis Ostermontag zog die CA alle betroffenen und noch gültigen Zertifikate zurück, nach heise-Schätzungen mehrere Tausend. Insgesamt stellte D-Trust 57.565 formal ungültige TLS-Zertifikate aus.

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Denn auch das darf nicht unerwähnt bleiben: Die Nichtkonformität der Zertifikate ist ein rein formaler Verstoß – ein tatsächlicher Schaden, etwa durch betrügerische Zertifikatsvergaben, ist höchstwahrscheinlich nicht entstanden. Dieses Fazit zieht auch D-Trust: „Das Konformitätsproblem trat [..] zutage, bevor weitere Vorfälle passieren konnten.“ Man wolle nun gründlich durchfegen und stelle alle Prozesse und Vorgänge rund um die Zertifikatsvergabe auf den Prüfstand. Und auch das CA/Browser Forum wird den Vorgang wohl nicht auf sich beruhen lassen.

Der österliche Zertifikats-GAU ist eines der Themen in der aktuellen Folge von „Passwort – der Podcast von heise Security“, verfügbar auf allen Podcast-Plattformen.


(cku)



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