Künstliche Intelligenz
ChatGPT in der Schule: Auch Nutzung ohne explizites Verbot ist Täuschung
In einem Beschluss vom 15. Dezember hat das Verwaltungsgericht Hamburg klargestellt, dass der Einsatz von KI-Instrumenten wie ChatGPT, Gemini oder Claude bei unbenannten Hausarbeiten und Leistungsnachweisen als Täuschungsversuch gewertet werden kann (Az.: 2 E 8786/25). Die Richter wiesen damit den Eilantrag eines Neuntklässlers ab, der gegen die Bewertung eines Lesetagebuchs mit der Note 6 geklagt hatte.
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In dem Fall sollte der Schüler eines Hamburger Gymnasiums im Fach Englisch eine Zusammenfassung eines im Englischunterricht gelesenen Buchs verfassen. Die Aufgabe durfte teils zu Hause erfüllt werden. Nach der Abgabe fiel der Fachlehrerin aber eine Diskrepanz auf: Während das Lesetagebuch eine außergewöhnlich gute Grammatik und Ausdrucksweise aufwies, lieferte der Schüler in einer unter Aufsicht geschriebenen Klassenarbeit zum selben Thema nur eine ausreichende Leistung ab.
Auf Nachfrage räumte der Betroffene dem Beschluss zufolge ein, ChatGPT zum Erstellen des „Reading Log“ genutzt zu haben. Die Schule bewertete die Arbeit daraufhin als Täuschungsversuch mit „ungenügend“. Der Vater des Jungen wehrte sich gerichtlich dagegen. Er brachte etwa vor, dass es keine klaren, schriftlich fixierten Regeln zur KI-Nutzung an der Lehranstalt gegeben habe.
Das Verwaltungsgericht folgte dem aber nicht. Die 2. Kammer unterstreicht, dass für schulische Leistungen grundsätzlich das Gebot der Eigenständigkeit gelte. Wer ein Hilfsmittel nutze, das diese Vorgabe maßgeblich beeinflusse, müsse sich dies vorab genehmigen lassen. Da ChatGPT zentrale Prüfungsaspekte wie Satzbau, Wortwahl und Grammatik übernehme, sei der Einsatz mit der Hilfe eines Dritten oder dem Abschreiben vergleichbar.
Signalwirkung für den Schulalltag
Die Richter stellten zugleich klar, dass ein Täuschungsversuch auch dann vorliegt, wenn kein explizites KI-Verbot ausgesprochen wurde. Die Anweisung, die Aufgabe mit eigenen Worten zu bearbeiten („use your own words“), reiche aus, um die Verwendung generativer KI auszuschließen. Für eine bewusste Täuschungshandlung genüge zudem der „bedingte Vorsatz“. Der Schüler musste es also lediglich für möglich halten und billigend in Kauf nehmen, dass sein Handeln unzulässig war.
Die Kammer hebt hervor: „In der achten Klasse darf zudem davon ausgegangen werden, dass auch vehement vorgetragene Auffassungen der Eltern – hier zur angeblich ‚rechtskonformen‘ Nutzung künstlicher Intelligenz in schulischen Prüfungen – kritisch hinterfragt und nicht ohne Rückfrage bei den Lehrkräften oder anderer Quellen für richtig gehalten werden.“
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Der Beschluss dürfte weitreichende Folgen für Schulen und Universitäten haben. Lehrkräfte, die bei auffälligen Leistungssteigerungen die Zuhilfenahme eines KI-Systems wittern und einschreiten, können sich damit weitgehend auf der sicheren Seite fühlen. Die Beweislast liegt zwar bei der Schule. Ein Geständnis nach Konfrontation mit einem begründeten Verdacht stellt aber eine ausreichende Grundlage für Sanktionen dar. Schüler und Eltern sollten sich bewusst machen, dass im Zweifel jede Form der KI-Unterstützung anzeige- und genehmigungspflichtig ist, sofern es um einen Teil der bewerteten Leistung geht. Das gilt etwa auch, wenn ein KI-System „bloß“ Formulierungen verbessern helfen soll.
(nen)
Künstliche Intelligenz
Vodafone Jugendstudie: Einsame Jugendliche – analog schlägt digital
Die Vodafone Stiftung hat in einer neuen Studie Einsamkeitsgefühle unter Jugendlichen in den Blick genommen und dabei auch den Einfluss von digitalen Angeboten betrachtet. Obwohl Jugendliche heutzutage sowohl analog als auch digital Gemeinschaft erleben können, verliert die analoge Begegnung nicht an Wert. Vielmehr zeigt die Untersuchung: Digitale Angebote wie Social Media werden von einigen genutzt, um sich weniger einsam zu fühlen, doch gleichzeitig gibt es einen klaren Zusammenhang zwischen intensiver Social-Media-Nutzung und erhöhten Einsamkeitsgefühlen. Zudem werden analoge Kontakte als wirksamer gegen Einsamkeit empfunden als digitale.
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Global vernetzt und trotzdem einsam
Für die Studie „Generation einsam?“ hat infratest dimap 1046 vom 5. bis 18. Mai 2025 deutschsprachige Jugendliche im Alter von 14 bis 20 Jahren in Deutschland mittels Online-Interviews befragt. Zur Sicherstellung der Repräsentativität wurden die Ergebnisse nach soziodemografischen Merkmalen gewichtet.
Demnach sind der Vodafone-Studie und auch einer Untersuchung der Bertelsmann Stiftung zufolge Jugendliche unter den Bevölkerungsgruppen mittlerweile am stärksten von Einsamkeit betroffen, während zuvor ältere und hochbetagte Menschen als besonders betroffen galten. Die Corona-Pandemie habe Einsamkeitsbelastungen mehr in den Fokus gerückt.
Im Jahr 2025 fühlte sich knapp die Hälfte der Jugendlichen zwischen 14 und 20 Jahren häufig oder gelegentlich einsam. Wie auch in der Gesamtbevölkerung geben Mädchen und Frauen häufiger an, unter Einsamkeitsgefühlen zu leiden. Dabei schätzen die Befragten Einsamkeit nicht als ein rein persönliches Problem, sondern als eine größere gesellschaftliche Herausforderung ein, „die über die Zeit an Bedeutung gewonnen hat“. Eine große Mehrheit unterstützt auch die Aussage, dass das Gefühl der Einsamkeit unter Jugendlichen in den vergangenen Jahren zugenommen hat.
Die stärksten Belastungsfaktoren für die Jugendlichen stellen Schulstress und Leistungsdruck, Streit mit Familie oder Freunden und mentale Erschöpfung dar. Einsamkeit oder auch Druck durch Social Media fallen gegenüber diesen Faktoren ab, werden aber trotzdem noch von fast 50 beziehungsweise 30 Prozent als „sehr stark“ oder „stark“ wahrgenommen (Einsamkeit 48 Prozent, Druck durch Social Media 29 Prozent). Zudem seien junge Menschen mit Einsamkeitserfahrungen insgesamt sensibler gegenüber anderen potenziellen Stressfaktoren und Belastungen als Jugendliche ohne diese Erfahrungen. Um sich Unterstützung gegen Einsamkeit zu suchen, wende sich die Mehrheit der Befragten Freundinnen und Freunden (72 Prozent), Eltern (66 Prozent) und auch Großeltern (19 Prozent) zu. Nur sieben Prozent suche Unterstützung in Online-Gruppen oder -Communitys.

Unterstützung bei Einsamkeit würde immer erst bei den nächsten sozialen Kontakten gesucht: Freunden und Familie.
(Bild: Vodafone Stiftung)
Die bisherige Nutzung von Social Media gegen Einsamkeit stufen auch nur 23 Prozent als hilfreich ein, den Konsum anderer Online-Inhalte 22 Prozent. Als besonders wirksam gilt hingegen für 55 Prozent der Befragten, etwas mit Freunden zu unternehmen oder Hobbys und Sportarten auszuüben (34 Prozent). Der Austausch in Online-Communitys geben nur drei Prozent als bisher hilfreich an.
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Das direkte soziale Umfeld wird als besonders hilfreich wahrgenommen, der Online-Austausch ist nur für Wenige eine Lösung.
(Bild: Vodafone Stiftung)
Konsumieren, nicht teilen und hängen bleiben
Nutzen Befragte Social-Media-Angebote häufig oder zumindest gelegentlich, um sich weniger einsam zu fühlen, tun das 14- bis 20-Jährige mit niedriger bis mittlerer Bildung häufiger als Gleichaltrige mit hoher Bildung. Haben junge Menschen bereits Einsamkeitserfahrungen, greifen sie mit 79 Prozent erkennbar häufiger auf soziale Medien zurück. Der aktive Austausch über die eigenen Gefühle auf Online-Plattformen spielt für diese Jugendlichen zugleich nur eine geringe Rolle – sie konsumieren also eher Inhalte, als online gezielt aktiv zu werden. Das spreche laut Studie „für einen Kreislauf, bei dem Einsamkeit junge Menschen dazu bringt, Zeit auf Social Media zu verbringen – die Nutzung derselben jedoch die Einsamkeitsgefühle nicht mindert“. Zudem könnten diese Jugendlichen dann auch weniger gut die eigene Bildschirmzeit begrenzen: „Jugendliche, die soziale Medien intensiv nutzen, fühlen sich doppelt so häufig einsam wie Jugendliche, die Social Media wenig nutzen und angeben, keine Probleme bei der Begrenzung ihrer Social-Media-Nutzung zu haben.“ Dass Jugendliche problematisches Nutzungsverhalten bewusst wahrnehmen, sie aber oft nicht wissen, wie sie es verändern sollen, hat die Vodafone-Stiftung bereits im vergangenen Herbst in einer Studie dargestellt.

Wer häufig oder gelegentlich ein Gefühl von Einsamkeit verspürt, nutzt auch häufig oder zumindest gelegentlich Social Media gegen Einsamkeit.
(Bild: Vodafone Stiftung)
Wie auch schon in anderen Untersuchungen erhoffen sich Heranwachsende in besonderer Weise Hilfe von Schulen und anderen Ausbildungsstätten. Diese sollten „einsamkeitsbelasteten“ Jugendlichen Unterstützungsangebote machen. Zugleich haben 65 Prozent der Befragten aber nicht das Gefühl, dass ihre Schule das Thema Einsamkeit ernst nimmt. Das erklärt vielleicht auch die widersprüchlich wirkende Angabe in Abbildung 4, dass bisher nur sechs Prozent der Befragten Unterstützung bei Lehrkräften, Ausbildern oder Sozialarbeitern suchen würden. Die Studie stellt aber ohnehin infrage, wie die schon jetzt überlasteten Schulen sich auch noch dieser Aufgabe widmen könnten.
(kbe)
Künstliche Intelligenz
ARD beleuchtet Apple-Geschichte in dreiteiliger Dokumentation
Für Apple ist 2026 ein besonderes Jahr: Am 1. April feiert der Konzern seinen 50. Geburtstag. Die Apple Computer Company wurde 1976 von Steve Jobs, Steve Wozniak und Ron Wayne in Los Altos gegründet. Dass Apple selbst größere Feierlichkeiten plant, hat CEO Tim Cook bereits angekündigt. In welcher Form das passieren wird, ist noch unklar. Zum Jubiläum ist auch mit diversen Würdigungen zu rechnen: So plant die ARD-Anstalt im Südwesten, der SWR, eine dreiteilige Dokumentation, die von Spiegel TV produziert wird. Darin sollen bekannte Figuren aus der Apple-Geschichte auftreten, der iPhone-Hersteller selbst aber wohl nicht.
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Verführerische Apple-Welt
Wie der SWR ankündigte, soll „Die Apple-Story – Eine Vision verführt die Welt“ ab dem 26. März in der ARD-Mediathek zu sehen sein, zudem ab dem 30. März im Spätabendprogramm (23:30 Uhr) auch im Ersten. Neben Spiegel TV und SWR produzieren auch NDR und HR mit. Die ARD will dabei tief ausholen – von Jobs‘ „Bicycle for the Mind“ über den „1984“-Werbespot bis zur iPhone-Revolution.
Neben ehemaligen Apple-Mitarbeitern wie Andy Hertzfeld oder Daniel Kottke sind auch deutsche Gestalter wie Hartmut Esslinger oder Erik Spiekermann zu sehen, die für die Entwicklung eine Rolle spielen. Der SWR verspricht „zahlreiche Archivbilder“, wie „radikal sich unser Alltag in den vergangenen 50 Jahren verändert hat“. Schließlich soll die Doku auch noch einen aktuellen Bezug bekommen – Youtuber und Influencer, die allesamt Apple-Produkte nutzen, kommen ebenso vor wie die Ex-Piratin Marina Weisband und ein Zukunftsforscher.
iPhone veränderte Menschheit
Apple wird als Unternehmen der Gegenkultur auf dem Weg zum Weltkonzern vorgestellt, der Mac wird ebenso gezeigt wie Jobs‘ Abgang, seine Arbeit bei NeXT und Pixar und seine anschließende „spektakuläre“ Rückkehr. Das iPhone habe die Menschheit dann „fundamental verändert“, heißt es in der Doku.
Heute ist Apple noch immer der größte Smartphone- und Tabletproduzent und das größte produzierende Unternehmen überhaupt (jeweils nach Umsatz gerechnet). Ob Apple zum Jubiläum spezielle Hardware plant wie dereinst den 20th Anniversary Mac von 1996, ist unklar. Mac & i wird sich im nächsten Heft ebenfalls mit dem großen Apple-Geburtstag beschäftigen.
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(bsc)
Künstliche Intelligenz
Hetze im Internet: Polizei geht gegen mutmaßliche Straftaten vor
Aufrufe zur Gewalt gegen Flüchtlinge, Fotos mit Hitlergruß und Hakenkreuzen und viele weitere mutmaßlich strafbare Inhalte im Internet: Polizisten sind in allen 16 Bundesländern gegen politische Kriminalität im Netz vorgegangen. Es ging laut dem Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden vor allem um Postings in sozialen Medien. Grundlage waren deutschlandweit rund 140 Ermittlungsverfahren.
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Es gab mehrere Hausdurchsuchungen sowie Vorladungen auf Polizeidienststellen und Besuche von Beamten, um Beweise auf Handys zu sichern. Die Ermittlungen richten sich nach den polizeilichen Angaben auf alle Bereiche der politisch motivierten Kriminalität. In etwas mehr als der Hälfte der Fälle beziehen sie sich auf das rechte Spektrum, aber es geht auch um linke und vereinzelt um religiöse und ausländische Ideologien.
Volksverhetzung, Billigung von Straftaten, Beleidigungen
Als festgestellte mutmaßliche Straftaten nannte das BKA etwa Volksverhetzung, das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, die Belohnung und Billigung von Straftaten sowie Beleidigungen. Das BKA koordinierte bundesweit die zahlreichen Polizeiaktionen.
Bürgerinnen und Bürger sollten strafbare Inhalte im Netz anzeigen – ihre Verbreitung könne „Nährboden für eine Radikalisierung und Impulsgeber für Gewalttaten sein“, betonte die Polizeibehörde in Wiesbaden. Das BKA betreibt die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI). Es gibt noch andere derartige Meldestellen in Deutschland.
(mho)
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