Künstliche Intelligenz
Nasa holt ISS-Crew kommende Woche zurück
Die US-Raumfahrtbehörde Nasa will die vorzeitige Rückholung einer vierköpfigen Astronauten-Besatzung von der Internationalen Raumstation ISS am kommenden Mittwoch beginnen. Man plane, die Crew-11-Mission frühestens am 14. Januar um 17:00 Uhr US-Ostküstenzeit (23:00 Uhr MEZ) von der ISS abzukoppeln, sollten es die Wetterbedingungen erlauben, hieß es in einer Mitteilung der
Raumfahrtbehörde in Washington.
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Wenn alles nach Plan läuft, sollen die vier Mitglieder der „Crew 11“ dann voraussichtlich am Donnerstag, dem 15. Januar, gegen 3:40 Uhr morgens (9:40 Uhr MEZ) vor der Küste Kaliforniens wassern. Der genaue Zeitpunkt könne aber erst festgelegt werden, wenn das Abdocken näher rücke. Vieles hänge vom Wetter, dem Seegang und anderen Faktoren ab, hieß es weiter.
Außeneinsatz an der ISS kurzfristig abgesagt
Die Nasa hatte am Donnerstag mitgeteilt, dass sie erstmals in der Geschichte der Internationalen Raumstation ISS eine vierköpfige
Astronauten-Besatzung wegen gesundheitlicher Probleme eines Crew-Mitglieds vorzeitig zur Erde zurückholen wolle. Zur Identität
des Crew-Mitglieds und zu Details der gesundheitlichen Probleme wollte sich die Nasa nicht äußern. Es habe aber nichts mit der Arbeit
der Crew an Bord der ISS zu tun und es handle sich auch nicht um einen Notfall, sagte der Chef-Mediziner der Nasa, James Polk. Das
Crew-Mitglied sei in stabilem Zustand.
Die Nasa hatte wegen der gesundheitlichen Probleme des Crew-Mitglieds bereits einen für Donnerstag geplanten Außeneinsatz an der ISS kurzfristig abgesagt. An dem Außeneinsatz hätten die US-Astronauten Zena Cardman und Michael Fincke teilnehmen sollen. Sie sind gemeinsam mit dem japanischen Raumfahrer Kimiya Yui und dem russischen Kosmonauten Oleg Platonow seit Anfang August als „Crew 11“ an Bord der ISS. Sie sollten eigentlich noch ein paar Wochen dort bleiben. Neben der „Crew 11“ befinden sich derzeit noch der NASA-Astronaut Christopher Williams und die Kosmonauten Sergej Mikaew und Sergej Kud-Swertschkow an Bord der ISS. Zu den Einsatzplänen dieser Drei gibt es keine neuen Angaben, sie dürften daher ihren Aufenthalt fortsetzen.
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(nen)
Künstliche Intelligenz
Bericht: US-Regierung verstärkt Bekämpfung von Initiativen zur Datenhoheit
Die US-Regierung von Präsident Donald Trump hat ihre Diplomaten intern angewiesen, sich gegen Versuche von Regierungen zur Regulierung des Umgangs mit den Daten ihrer jeweiligen Bürgerinnen und Bürger durch US-amerikanische Technologieunternehmen einzusetzen. Das berichtete am Mittwoch exklusiv die Nachrichtenagentur Reuters.
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In einer von US-Außenminister Marco Rubio unterzeichneten internen diplomatischen Depesche vom 18. Februar, die Reuters vorliegt, heißt es demnach, dass Initiativen zur Datenhoheit oder Datenlokalisierung „den globalen Datenfluss stören, die Kosten und Cybersicherheitsrisiken erhöhen, künstliche Intelligenz (KI) und Cloud-Dienste einschränken und die staatliche Kontrolle in einer Weise ausweiten würden, die die bürgerlichen Freiheiten untergraben und Zensur ermöglichen könnte“. Und weiter: Die US-Regierung dränge auf „eine selbstbewusstere internationale Datenpolitik“; die Diplomaten sollten „unnötig belastenden Vorschriften wie Vorschriften zur Datenlokalisierung entgegenwirken“.
Aggressivere Haltung Washingtons
Von Reuters befragte Experten bewerten den Schritt des U.S. State Departments das Zeichen dafür, dass die Trump-Regierung angesichts der Bemühungen einiger Länder, die Verarbeitung und Speicherung der persönlichen Daten ihrer Bürgerinnen und Bürger durch US-Techkonzerne einzuschränken, zu einem konfrontativeren Ansatz zurückkehrt. Insbesondere in Europa haben vor dem Hintergrund zunehmender geopolitischer Spannungen zwischen der Europäischen Union (EU) und den Vereinigten Staaten Initiativen zur Datenhoheit an Dynamik gewonnen. In Brüssel und zahlreichen europäischen Hauptstädten gibt es angesichts der Dominanz US-amerikanischer Unternehmen auf dem Gebiet der KI zunehmend Bedenken hinsichtlich Datenschutz und Überwachung. Um ihre Modelle zu betreiben, greifen Unternehmen wie OpenAI, Anthropic, Google und andere auf riesige Bestände an personenbezogenen Daten zurück, darunter auch von europäischen Bürgerinnen und Bürgern.
Die Regulierungsbemühungen wiederum könnten Washington dazu veranlassen, eine aggressivere Haltung einzunehmen, glaubt Bert Hubert, ein niederländischer Cloud-Computing-Experte und ehemaliges Mitglied des Aufsichtsrats der niederländischen Geheimdienste. „Während die vorherige US-Regierung versuchte, europäische Kunden für sich zu gewinnen, fordert die aktuelle Regierung von den Europäern, ihre eigenen Datenschutzbestimmungen zu ignorieren, die amerikanische Unternehmen behindern könnten“, sagte er gegenüber Reuters.
Rotes Tuch: Europäische Datenschutzgesetze
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU regelt beispielsweise, wie personenbezogene Daten von EU-Bürgerinnen und -Bürgern verarbeitet werden dürfen und setzt strenge Anforderungen an Unternehmen, die diese Daten speichern und nutzen. So gibt es Beschränkungen für die Übermittlung von Daten europäischer Bürgerinnen und Bürger ins Ausland. Wegen Verstößen wurden US-Technologie-Konzerne zum Teil mit hohen Geldstrafen belegt.
Die Depesche von US-Außenminister Rubio führt laut Reuters die DSGVO explizit als Beispiel für eine Regelung an, die „unnötig belastende Beschränkungen für die Datenverarbeitung und Anforderungen für den grenzüberschreitenden Datenfluss“ auferlegt. Das mit „Aktionsaufforderung“ überschriebene Kabel drängt demnach die US-Diplomaten, die Entwicklung von Vorschlägen zur Beschränkung grenzüberschreitender Datenströme zu verfolgen. Zudem liefert es Gesprächspunkte zur Förderung des im April 2022 von den Vereinigten Staaten, Mexiko, Kanada, Australien, Japan und anderen Staaten ins Leben gerufenen Global Cross-Border Privacy Rules Forums, einer Initiative zur Förderung des vertrauenswürdigen grenzüberschreitenden Austauschs personenbezogener Daten.
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Zunehmende Konfrontation
Neu ist das Vorgehen Washingtons nicht. Das Schreiben Rubios ist die jüngste einer Reihe von Initiativen, die darauf abzielen, die europäische Regulierung des digitalen Bereichs zu vereiteln, und Ausdruck einer zunehmenden Konfrontation. Die US-Regierung fordert seit längerem Änderungen an den strengen EU-Digitalgesetzen, die etwa die Verbreitung von Falschinformationen über Plattformen wie X verhindern sollen und auch Unternehmen wie Amazon, Apple und Meta, Google oder Microsoft betreffen. Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) der EU bezeichnete Washington wiederholt als Zensurinstrument.
Ende Dezember verhängte die US-Regierung Einreiseverbote für vier europäische Aktivisten gegen Online-Hassrede und den früheren EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton, der als Vordenker der EU-Digitalgesetze gilt. Anfang des Jahres gab es Meldungen, wonach die EU plant, den Digital Services Act (DSA) und den Digital Markets Act (DMA) strenger durchzusetzen. Weiteres Konfliktpotenzial bietet ein Medienbericht aus der vergangenen Woche, wonach die US-Regierung ein Online-Portal vorbereitet, mit dem EU-Bürgerinnen und -Bürger Zugang zu Inhalten bekommen, die in ihren Heimatländern gesperrt sind. Hierzu zählen Beiträge, die als Hassrede oder Terrorpropaganda eingestuft wurden.
(akn)
Künstliche Intelligenz
Top 10: Der beste Akku-Staubsauger – Testsieger Dyson vor Samsung & Xiaomi
Samsung Bespoke Jet AI
Neben Dyson gehört auch Samsung zu den Anbietern mit den besten Akkusaugern. Der neue Bespoke Jet AI perfektioniert viele Bereiche des Vorgängers und punktet mit Absaugstation, KI und App.
- hervorragende Saugleistung
- Absaugstation
- guter Lieferumfang mit 2 Akkus
- App nur Spielerei
- nicht für langhaarigen Teppich geeignet
- teuer
Samsung Bespoke Jet AI im Test
Neben Dyson gehört auch Samsung zu den Anbietern mit den besten Akkusaugern. Der neue Bespoke Jet AI perfektioniert viele Bereiche des Vorgängers und punktet mit Absaugstation, KI und App.
Samsung hat sein Line-up an Top-Akkusaugern mit Modellen wie dem Jet 90 und dem Bespoke Jet aus dem vergangenen Jahr kontinuierlich verbessert. Bei der reinen Saugleistung sind die jeweiligen Modelle auf Augenhöhe mit Marktführer Dyson, dessen aktuelles Top-Modell V15 Absolute bei uns hervorragend abschnitt und inzwischen um die Submarine-Version mit aktivem Wischkopf ergänzt wurde. Ein Test dazu folgt demnächst. Der Vorteil von Samsungs Top-Modell war schon im vergangenen Jahr die Absaugstation, die gleichzeitig als Abstellvorrichtung für den Sauger dient und den zuvor aufgesaugten Schmutz direkt und fast ohne menschliches Zutun hygienisch und staubfrei in einen gesonderten Beutel absaugt. Etwas Vergleichbares fehlt Dyson. Außerdem will Samsungs aktuelles Spitzenmodell mit KI (künstlicher Intelligenz) und App-Steuerung punkten. Ob das reicht, um weiterhin ganz oben mitzuspielen oder sogar Dyson vom Thron zu stoßen, zeigt der Testbericht.
Design und Verarbeitung
Am Design hat sich auf den ersten Blick im Vergleich zum Vorgänger kaum etwas geändert. Diese Umschreibung dürfte im Laufe des Tests noch einige Male folgen – und ist dabei gar nicht böse gemeint. Denn grundsätzlich gibt es nichts daran auszusetzen. Statt das Rad neu zu erfinden, scheint Samsung den Vorgänger genau überprüft und auf Schwachstellen abgeklopft zu haben, um sie dann beim neuen Modell zu verbessern. Das fällt zwar beim Design eher wenig, aber auch hier auf. Wenig, weil man hier offenbar nicht viele Schwachpunkte ausgemacht hat, wie die starke Ähnlichkeit zeigt. Tatsächlich sehen auch wir hier recht wenig Verbesserungsspielraum. Im Detail wurde etwa die ohnehin schon bei den Vorgängern gute Stabilität und Passgenauigkeit weiter verbessert, sodass der Bespoke Jet AI zu keinem Zeitpunkt wackelig oder billig wirkt – trotz der überwiegenden Verwendung von Kunststoff.
Beibehalten hat man das Bedien-Layout. Im Gegensatz zu den Dyson-Modellen, bei denen man zwar ebenfalls einen Pistolengriff für die Handhabung hat, aber permanent mit dem Zeigefinger den Powerbutton gedrückt halten muss, fehlt dieser bei Samsung. Stattdessen drückt der Nutzer bei Samsung zum Starten einmal mit dem Daumen den Power-Knopf – der Sauger bleibt bis zur erneuten Betätigung an.
Welches System besser ist, dürfte auch viel mit der Gewöhnung zusammenhängen – wir empfinden Samsungs Steuerung als besser. Denn bei den Dyson-Modellen kommt man immer wieder ungewollt an die absichtlich mit sehr wenig Kraft auslösbare Powertaste, wenn man das Gerät nur umstellen will. Außerdem störte uns auf Dauer der Haltezwang – nicht ohne Grund gibt es auf zahllosen 3D-Druck-Seiten Aufsätze, die einmaliges Drücken wie bei Samsung ermöglichen.
Schön ist nach wie vor das aus Aluminium gefertigte Saugrohr, das sich in der Länge verstellen lässt und solch eine bequeme Nutzung durch große und kleine Bediener erlaubt. Der Einstellungsspielraum reicht dabei von 574 bis 786 Millimeter Gesamthöhe des Saugers, wodurch der Tester mit mehr als 1,90 Meter Körpergröße damit genauso entspannt saugen konnte, wie andere Personen des Haushalts mit rund 1,70 Meter. Schade ist allerdings, dass zum Einhängen in die Aufbewahrungs- und Absaugstation das Saugrohr wieder mehr oder weniger zusammengeschoben werden muss – in ausgefahrenem Zustand passt der Bespoke Jet AI ansonsten schlichtweg von der Höhe her nicht auf die Station. Das hatten wir schon beim Vorgänger kritisiert, Samsung sah darin aber offensichtlich kein Verbesserungspotenzial – schade.
Gleiches gilt für die Positionierung des Saugers. Denn er kann nicht von vorn einfach und direkt auf die Station gehängt werden, sondern muss von hinten auf das Gestell bugsiert werden. Das ist unpraktisch und wirkt auf den ersten Blick unsinnig, allerdings erreicht Samsung dadurch, dass das Display des Saugers im aufrecht hängenden Zustand durch diese umständliche Aufstellung nach vorn zeigt. Durch die Drehung des Display-Inhalts kann der Nutzer also vor dem Gerät stehend das kleine Display sehen, das ansonsten vom Korpus und dem großen Akku des Modells verdeckt wäre.
Apropos Akku: Davon liegen im Lieferumfang gleich zwei – ein großer mit 3970 mAh und ein etwas kleinerer mit 2200 mAh. Beide lassen sich gleichzeitig geladen, einer im Sauger auf der Absaugstation, einer in einem externen, im Lieferumfang enthaltenen Ladegerät. Das ist praktisch und wer hier ein Haar in der Suppe sucht, dürfte bestenfalls die Farbgebung von Netzteil und Ladekabel bemängeln, deren Grauton nicht zum Schwarz passt, das alle anderen Halterungen ziert.
Etwas verwirrend ist die Kommunikation des Herstellers, welche Teile nun tatsächlich im Lieferkarton auf den Käufer warten. Auf der Übersichtsseite zum Samsung Bespoke Jet AI wird grundsätzlich alles Zubehör für den Sauger – also auch den Spray-Spinning-Sweeper-Aufsatz zum Wischen und die Slim-LED-Bürste für Hartböden – aufgezeigt. Klickt man oben auf der Übersichtsseite unter „Unsere Top-Angebote“ auf „Bespoke Jet AI“, kommt man auf eine Unterseite, auf der man dann allerdings die Version mit zusätzlicher Hartbodenbürste kaufen kann. Klickt man weiter unten auf der gleichen Unterseite allerdings auf den Kaufbutton unterhalb der Vergleichstabelle, wird man zum gleich teuren Paket mit Wischaufsatz anstelle des Slim-Bürste gelinkt. Wer auf der Übersichtsseite hingegen oben (wieder unter „Unsere Top-Angebote“) auf „Bespoke Jet AI“ mit dem deutlich kleiner dargestellten Zusatz „mit Sprach Spinning Sweeper Zusatz“ klickt, landet man stattdessen wieder bei der Version mit Slim-LED-Bürste.
Natürlich handelt es sich dabei um einen Fehler – was an sich passieren kann. Ein weltweit agierender Megakonzern wie Samsung sollte jedoch aufmerksamer aufpassen, denn dieses Wirrwarr verunsichert potenzielle Käufer und schreckt sie vielleicht sogar ab. Außerdem war es schon bei den Vorgängern schwierig, den Unterschied der damals verfügbaren Varianten auf einen Blick zu erkennen – ganz so, als wolle Samsung gar nicht, dass die Interessenten wirklich einfach und übersichtlich sehen können, was sie denn da kaufen. Schade, dass das beim neuen Modell nach wie vor nicht vernünftig gewährleistet ist.
Alle Bilder zum Samsung Bespoke Jet AI im Test
App und Inbetriebnahme
Auch der Akkusauger Samsung Bespoke Jet AI kann ab sofort per App am Smartphone rudimentär bedient werden, zudem lassen sich bestimmte Parameter auslesen. Grundsätzlich klappt die Verbindungsaufnahme sehr einfach: Smartthings-App herunterladen, Account erstellen und schon findet die App von ganz allein den Sauger. Große Einschränkung hierbei: Während wir schon lange kein Problem mehr mit gemischten WLAN-Netzwerken aus 2,4 und 5 GHz hatten, weigerte sich der Bespoke Jet AI ausdrücklich, so einem gemischten Netzwerk beizutreten. Das geht im Jahr 2024 gar nicht mehr, erst recht nicht bei einem so teuren Produkt!
Letztlich verpassen Nutzer, die die App nicht verwenden wollen oder können, aber ohnehin nicht viel. Denn dort könnten sie nur den Ladezustand des Saugers sehen, außerdem den Status des Staubbehälters im Sauger. Ändern können sie zudem nur die voreingestellte Saugleistung (ab Werk „KI“) und die Intensität der Absaugung der Station. Weiterhin darf die Absaugung auch per App initiiert werden – das war es auch schon. Über einen zusätzlichen Dienst verspricht Samsung zudem, den Stromverbrauch des Saugers ersichtlich zu machen, aber wir trauten dem Braten hinsichtlich der Genauigkeit der Angaben im Test aber nicht.
Handhabung und Saugleistung
Im Test überzeugte uns der Samsung Bespoke Jet AI bis auf sehr wenige Ausnahmen. Abgesehen von der etwas unpraktischen Platzierung auf der Absaugstation, bei der der Sauger immer um die Station herum von hinten aufgehängt werden muss, empfanden wir den Akkusauger als handlich, stark und praktisch. Das Gerät wiegt nur knapp 2,8 Kilogramm, der Großteil davon wird zudem ohnehin über das Saugrohr auf den Bürstenkopf mit der Rolle abgeleitet. Der Kraftaufwand, um den Sauger über die Ecken zu zirkeln, ist zwar beim Dyson V15 noch etwas geringer, stellt aber auch beim Samsung-Modell kein Problem dar. Stattdessen sorgen hier helle LEDs am Bürstenkopf für gute Übersicht auch in dunkler Umgebung und zeigen Schmutz direkt vor der Bürste deutlich auf.
Während des Betriebs haben wir nach anfänglichem Ausprobieren ausschließlich den sogenannten AI-Modus (englisch Artificial Intelligence – Künstliche Intelligenz) verwendet, der die benötigte Saugleistung selbstständig, schnell und mit wenig Verzögerung den verschiedenen Untergründen anpasst. Wer etwa den Sauger kurz anhebt, bemerkt direkt ein Absenken der Motordrehzahl, beim Wechsel von Fliesen oder Laminat auf Teppich ist ein Anheben der Leistung zu bemerken. Das funktionierte im Test zuverlässig und gut.
Ob diese automatische Saugkraftanpassung tatsächlich den Begriff „Künstliche Intelligenz“ verdient, bleibt dahingestellt. Andere Modelle beherrschen diese Kunststücke schließlich teilweise auch, allerdings wird dabei weniger Wind um diese Funktion gemacht. Buchstäblich verspricht Samsung allerdings durch die KI-Funktion nicht nur bessere Reinigung, sondern auch weniger Stromverbrauch – ein für einen Akkusauger wichtiger Punkt.
Etwas problematisch finden wir das Verhalten der Active-Dual-Bürste, die für Hartboden und Teppich gleichermaßen geeignet sein soll. Während uns auf kurzem und mittellangem Teppichboden die Hartnäckigkeit der Motorbürste im Bürstenkopf überzeugte, die im Gegensatz zu manchem Konkurrenzprodukt kontinuierlich weiterdrehte, blieb sie auf längeren Brücken abrupt stehen und der Bürstenkopf gab schnelle Knackgeräusche von sich. Das klingt so, als würden Kunststoffzahnräder wegen des zu hohen Widerstands durch die Teppichhaare durchrutschen – das kann nicht gut für die Haltbarkeit sein. Auf höherem Teppich gleitet die Bürste dann aber ohnehin nicht mehr so mühelos wie sonst und der Betrieb wird nicht nur potenziell schädlich für den Bürstenmotor, sondern auch etwas beschwerlich.
Ansonsten begeisterte der Samsung Bespoke Jet AI durch seine einwandfreie Reinigungsleistung auf Hartboden und Teppich, sofern dieser – wie erwähnt – nicht zu langflorig ist. Selbst Tierhaare konnten wir gut entfernen, dafür reichte normalerweise einmaliges Vor- und Zurück. Das schaffen so nur die besten Sauger und dürfte an der auf 280 Watt gestiegenen maximalen Saugleistung liegen. Beim ebenfalls sehr guten Vorgänger waren es nur 210 Watt. Außerdem schön: Der Sauger bleibt dabei relativ leise für einen Staubsauger, nur die beiden höchsten Stufen sind dann mitunter deutlich hörbar.
Praktisch sind kleine Verbesserungen bei der Absaugung. So wird diese jetzt auf Wunsch automatisch durchgeführt, sobald der Sauger auf die Station gehängt wird. Dabei kontrolliert Samsung offensichtlich, ob der Schmutzbehälter des Akkusaugers tatsächlich gefüllt ist, denn einfach nur kurzes Anheben oder sogar kurzes Saugen ohne nennenswerte Schmutzaufnahme führt nicht zum Absaugen – klasse! Wer das nicht automatisiert ausführen lassen möchte, kann diese Funktion aber auch ausstellen. Dafür gibt es eine Taste unter der vorderen Abdeckung der Station, unter der sich auch der Absaugbeutel verbirgt. Dann muss für die Absaugung wie beim Vorgänger eine weitere Taste vorn oben auf der Station gedrückt werden.
Und es gibt noch eine Verbesserung: Musste beim Vorgänger die zum Absaugen automatisch geöffnete Schmutzklappe am Akkusauger manuell geschlossen werden, erledigt die Station das nun nach dem Absaugen selbstständig. Beim nächsten Entnehmen des Saugers aus der Station ist der also ohne weitere Handgriffe betriebsbereit. Eventuelle Probleme sollte der Sauger jetzt aber auch von sich aus erkennen. Denn nach dem Absaugen aktiviert er jetzt auch noch einmal den Bürstenkopf samt LEDs und führt eine Selbstdiagnose durch. Im Test kam es zu keinerlei Problemen.
Wischen kann der Samsung Bespoke Jet AI auch – zumindest, wenn man die Version mit dem sogenannten Spray-Spinning Sweeper-Aufsatz kauft. Den gab es als Zubehör auch schon beim Vorgänger – und wir halten ihn immer noch nur bedingt für sinnvoll. Denn im Gegensatz zu echten Saugwischern verfügt der Sweeper-Aufsatz nur über einen kleinen Frischwassertank, nicht aber über einen Abwassertank. Die Flüssigkeit muss manuell per Knopf vor den Wischaufsatz gesprüht und dann anschließend durch Überwischen wieder aufgenommen werden. Punktuell ist so tatsächlich eine Reinigungsleistung durch das Wischen gegeben. Wer die ganze Wohnung wischen will, muss aber trotzdem regelmäßig manuell die Wechselpads auswaschen oder die mitgelieferten Einmal-Feuchttücher nutzen. Wirklich sinnvoll finden wir beides nicht, echte Saugwischer können wesentlich besser und einfacher wischen.
Immerhin macht der Akku keinen Strich durch die Rechnung des Bespoke Jet AI. Mit dem stärkeren der beiden im Lieferumfang befindlichen Akkus verspricht der Hersteller bis zu 100 Minuten Laufzeit, der kleinere soll für bis zu 60 Minuten sorgen. Tatsächlich steht mit dem größeren Akku im KI-Modus schon mal mehr als eine Stunde auf der Uhr, zumindest auf Hartboden. Auf Teppich sind es bis zu 23 Minuten – immer noch ein guter Wert, der durchschnittlich gut 30 bis 45 Minuten gemischtem Betrieb entspricht. Und dann gibt es immer noch den zweiten Akku.
Preis
Scheinbar gibt es vom Samsung Bespoke Jet AI zwei Varianten zur UVP von 1199 Euro, die sich aber nur geringfügig in der Ausstattung unterscheiden – ganz so sicher scheint sich der Hersteller selbst nicht zu sein (siehe oben). Aktuell bekommt man den Akku-Staubsauger für 495 Euro auf Ebay.
Fazit
Der neue Samsung Bespoke Jet AI scheint auf den ersten Blick nur eine leichte Verbesserung zum Vorgänger zu sein – und das stimmt grundsätzlich auch. Das neue Modell wurde in erster Linie im Detail verbessert. Insgesamt macht ihn das aber klar besser als den Bespoke Jet, da einfach an so vielen Ecken und Enden gefeilt wurde. Nachholbedarf gibt es bei der Kommunikation des Herstellers, welcher Lieferumfang denn inzwischen bei welchem Modell genau dabei ist und auch das etwas umständliche Abstellen des Saugers in der Absaugstation „von hinten“ bietet Optimierungspotenzial. Gleiches gilt für das in der Länge anpassbare Saugrohr, das leider immer noch vor dem Abstellen in der Station wieder zusammengeschoben werden muss.
Die tatsächlichen Neuerungen, namentlich App und KI, können nur partiell überzeugen. Die App bietet etwa kaum Optionen und ist damit eher eine nette Spielerei als wirklich sinnvoll. Bei der KI-Funktion handelt es sich letztlich nur um eine automatische Anpassung der Saugkraft – das können andere Modelle, auch ohne diese Funktion hochtrabend „KI“ zu nennen. Am Ende ist das aber egal, die Automatisierung der Saugkraft funktioniert beim Samsung-Modell einwandfrei und hilft dem Nutzer.
Insgesamt ist das also Meckern auf sehr hohem Niveau, schließlich ist der Bespoke Jet AI nicht zuletzt wegen der praktischen Absaugstation in unseren Augen derzeit einer der besten Akku-Staubsauger.
Künstliche Intelligenz
Abmahnung für GVG Glasfaser: Erneuter Streit um Vertragslaufzeit
Erneuter Rechtsstreit um Vertragslaufzeiten bei Glasfaseranschlüssen: Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat den Regionalnetzbetreiber GVG Glasfaser wegen einer angeblich unzulässigen Klausel seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgemahnt. Das Kieler Unternehmen weist die Vorwürfe zurück und will gegen die Abmahnung vorgehen.
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Laut den Vertragsklauseln der GVG-Marke „nordischnet“ soll die Mindestlaufzeit eines Neuvertrags erst mit der Aufschaltung des Anschlusses beginnen und nicht bereits bei Vertragsschluss. Das entspreche nicht der geltenden Rechtslage, betont die Verbraucherzentrale und verweist auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH).
BGH: Laufzeit beginnt mit Abschluss
Der BGH hatte im Januar in einem von der Verbraucherzentrale NRW gegen den Netzbetreiber Deutsche Giganetz angestrengten Verfahren klargestellt, dass die Vertragslaufzeit für einen Glasfaseranschluss mit dem Vertragsschluss beginne.
Der Gesetzgeber hat die Regeln zu Vertragslaufzeiten mit der letzten Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) geschaffen, um Anbieter daran zu hindern, ihre Kunden mit den AGB an sich zu ketten. Verträge mit zweijähriger Erstlaufzeit dürfen nicht automatisch langfristig verlängert werden, sie müssen danach monatlich gekündigt werden können.
Für die Anbieter auf dem wachsenden Glasfasermarkt ist das ein Problem. Es ist üblich, dass Netzbetreiber erst dann mit dem Ausbau in einem Anschlussgebiet beginnen, wenn sich dort genug Haushalte für einen Glasfaseranschluss entschieden haben. Danach kann es Monate dauern, bis die Anschlüsse gebaut und geschaltet werden.
Die Zahlungspflicht für Kunden beginnt aber erst ab dem Zeitpunkt, an dem der Anschluss auch geschaltet ist. Dadurch verkürzt sich der Anteil der Vertragslaufzeit, an dem der Kunde auch bezahlt, zum Teil erheblich – und die Kalkulation für den Netzbetreiber geht nicht mehr auf. Deswegen sind zahlreiche Anbieter dazu übergegangen, den Beginn der Vertragslaufzeit in ihren AGB zu regeln.
So auch die Kieler GVG. Mit einem wesentlichen Unterschied, der in diesem Fall noch eine Rolle spielen dürfte: „In den allgemeinen Geschäftsbedingungen der GVG Glasfaser GmbH wird der Beginn der Laufzeit unzulässig an die erste Leistungserbringung beziehungsweise Schaltung geknüpft“, teilt die VZ Niedersachsen mit. „Das ist ein schwerwiegender Nachteil für die Kundinnen und Kunden.“
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GVG räumt Kündigungsrecht ein
Die Mindestvertragslaufzeit beginne „mit Leistungserbringung“, steht in den AGB von „nordischnet“. Ein paar Sätze weiter heißt es dann, der Kunde sei zugleich „berechtigt, sich bis zum Beginn der Mindestvertragslaufzeit jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich in Textform vom Vertrag zu lösen“. Kurz: Der Kunde kann vor der Schaltung des Anschlusses jederzeit aus dem Vertrag aussteigen.
„Durch dieses Sonderkündigungsrecht, das in der Praxis indes nur selten in Anspruch genommen wird, profitieren die Kundinnen und Kunden unserer Marken nordischnet und teranet vor Beginn der Mindestvertragslaufzeit jederzeit von voller Flexibilität“, betont ein Sprecher auf Anfrage. „Wir binden unsere Kundinnen und Kunden nicht länger als die gesetzlich zulässigen 24 Monate an ihren Vertrag.“
Das Unternehmen verweist in diesem Zusammenhang auf eine weitere Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az. III ZR 61/24), die die Richter auch in ihrem Urteil vom Januar erwähnen. Darin heißt es, eine bindende Laufzeit liege nicht vor, wenn und solange der Kunde die Möglichkeit der Vertragskündigung habe.
GVG sieht sich damit im Recht: Die später beginnende Vertragslaufzeit ist nach dieser Lesart kein Nachteil für den Kunden, wie von der Verbraucherzentrale behauptet. „Wir werden rechtliche Schritte gegen die Abmahnung der Verbraucherzentrale Niedersachsen prüfen und weisen diese inhaltlich zurück“, kündigt der GVG-Sprecher an. Damit ist nun eine Klärung vor Gericht zu erwarten.
(vbr)
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