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Vorstellung Mazda CX-6e: E-SUV als Rettungsanker
Auf der kleinen Messe in Brüssel unternimmt Mazda einen weiteren Anlauf, endlich auch mit Elektroautos zu überzeugen. Als Basis dient der 6e, doch im Detail stellt das E-SUV CX-6e die erst im vergangenen Jahr vorgestellte Limousine schon wieder in den Schatten. Das kann nicht überraschen, denn einerseits hat Mazda einiges aufzuholen, andererseits hinterließ der 6e trotz guter Anlagen keinen komplett überzeugenden Eindruck. Technisch eigenwillig bleibt die Marke im Antriebsbereich dennoch.
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Keine gute Raumnutzung
Der CX-6 ist mit 4,85 m etwas kürzer als die Limousine. Zwischen den Achsen misst das E-SUV 2,9 m, Platz sollte im Innenraum also reichlich vorhanden sein. Der Kofferraum misst 468 Liter, was der Raumnutzung kein gutes Zeugnis ausstellt. Zum Vergleich: Ein Skoda Enyaq (Test) ist rund 20 cm kürzer und bietet hier über 100 Liter mehr. Dafür hat der Mazda unter der vorderen Haube ein Ablagefach, das mit 83 Litern mehr als eine Unterbringung für ein Ladekabel ist.

Mazda
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Betonung des „leeren Raums zwischen den Objekten“
Stets serienmäßig ist ein großes, nicht zu öffnendes Glasdach. Anders als in der Limousine ist hier ein Rollo zur Verschattung offenbar schon in der Grundausstattung enthalten. Inspiriert sei die Gestaltung des Innenraums von der japanischen Philosophie „ma“, die den leeren Raum zwischen Objekten betone, schreibt Mazda. Das mag für manch einen zunächst fast beängstigend formuliert wirken, doch immerhin hat die Marke sich bei der Auswahl der Materialien und auch bei der Verarbeitung in den vergangenen Jahren einen guten Ruf erarbeitet. Die Gestaltung an sich weicht deutlich von der Limousine ab. Statt eines Kombiinstruments zimmert Mazda einen riesigen Bildschirm von der Mitte bis vor den Beifahrer in das SUV.
Gestensteuerung
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So viel Platz eröffnet prinzipiell viele Möglichkeiten, wie geschickt sie genutzt wurden, muss ein Test zeigen. Die Limousine hinterließ auch in diesem Punkt noch reichlich Raum für Verbesserungen. Neu ist eine Gestensteuerung mit festen Belegungen. Mit einer Faust beispielsweise bittet man das Navigationssystem, den Weg zur Arbeit zu berechnen. Vielleicht habe ich einfach Glück mit meinem Arbeitgeber, aber auf diese Verbindung wäre ich nicht gekommen. Eine Herz-Geste fügt den aktuell laufenden Song zu einer Playlist des Benutzers hinzu. Falls jemand fragen sollte: Die Scheibenwischer-Geste aktiviert diese nicht.
Das erscheint dennoch nochmals etwas verspielter als die Idee, Außenspiegel durch Kameras und Bildschirme zu ersetzen. Unternommen haben diesen Versuch schon einige Hersteller, komplett überzeugend fand ich es bis jetzt in keinem Auto. Die teurere von zwei Ausstattungslinien bringt einen digitalen Innenspiegel mit: Ein Display ersetzt den Spiegel, das Bild kommt von einer Kamera in der Heckscheibe. Wer sein Auto regelmäßig bis unter das Dach volllädt, könnte daran durchaus Gefallen finden.

Mazda
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78 kWh und 190 kW
In der Limousine verbaut Mazda zwei etwas seltsam konfigurierte Antriebsstränge, im E-SUV erscheint das im Rahmen dieser Plattform sinnvoller zusammengestellt. Es gibt zumindest vorerst nur eine Version. Der mit 190 kW minimal stärkere E-Motor wird mit der größeren Batterie kombiniert. Ihr Gewicht liegt bei 550 kg, der Brutto-Energiegehalt bei 78 kWh. Wie viel sich davon im SUV tatsächlich nutzen lässt, verrät Mazda noch nicht. Damit lässt sich auch die durchschnittliche Ladeleistung nur annähernd beschreiben. Von zehn auf 80 Prozent lädt der CX-6e in 24 Minuten und damit erheblich schneller als die Limousine mit der großen Batterie. Die maximale Ladeleistung soll bei 195 kW liegen. Bezogen auf den Brutto-Energiegehalt würden hier knapp 55 kWh in 24 Minuten mit durchschnittlich knapp 136 kW nachgeladen werden. Das wäre kein Spitzenwert, aber schon recht ordentlich. Die durchschnittliche Nettoladeleistung zuzüglich der Ladeverluste wird leicht darunter liegen.
Kein Allradantrieb
Eigenwillig ist die Entscheidung Mazdas, zumindest vorerst das SUV nur mit Heckantrieb anzubieten. 190 kW und 290 Nm reichen selbstverständlich für mehr als nur anständige Fahrleistungen, wenngleich in der Welt der Elektromobilität unverändert ein Wettrüsten stattfindet. Mazda nennt 7,9 Sekunden im Sprint auf Tempo 100 und 185 km/h Spitze. Der Verbrauch im WLTP soll zwischen 18,9 und 19,4 kWh liegen. Je nach Bereifung liegt die maximale Reichweite im Zyklus bei 468 bis 484 km.

Der CX-6e bietet keine technischen Daten, mit denen sich glänzen ließe. Andererseits bleibt eben auch der Preis unter dem einiger Konkurrenten.
(Bild: Mazda)
Fair kalkuliert
Mazda verzichtet also darauf, mit technischen Werten herauszuragen. Andererseits schnürt die Marke durchaus ein konkurrenzfähiges Angebot, denn 49.990 Euro sind in dieser Klasse angesichts der umfangreichen Ausstattung schon im Basismodell „Takumi“ ein freundliches Angebot. Dazu reicht Mazda ohne weitere Kosten sechs Jahre Garantie (bis 150.000 km), ein Versprechen in die Haltbarkeit, für das einige Konkurrenten schon mal einen vierstelligen Aufpreis in Rechnung stellen. Etwas übertrieben geschäftstüchtig scheint dagegen das Wartungsintervall von 20.000 km bzw. 12 Monaten. Vielleicht finden die Verantwortlichen noch eine Möglichkeit, das auf 30.000 km/24 Monate auszudehnen.
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(mfz)
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WhatsApp: EU-Kommission prüft weiterhin Einstufung als VLOP
Einem Reuters-Bericht zufolge beschäftigt sich die EU-Kommission aktuell damit, ob WhatsApp als „sehr große Online-Plattform“ unter dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) einzustufen ist. Im Falle einer solchen Einstufung müsste WhatsApp strengere Anforderungen erfüllen, etwa regelmäßige Risikobewertungen zur Verbreitung schädlicher und illegaler Inhalte. An sich fallen private Messenger nicht unter den DSA, wie Kommissionssprecher Thomas Regnier gegenüber Reuters erklärt. Allerdings verhielten sich öffentliche WhatsApp-Kanäle eher wie Social-Media-Plattformen und könnten vom DSA erfasst werden.
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Die Frage ist nicht neu, schon Anfang 2025 meldete WhatsApp 46,8 Millionen monatlich aktive Nutzer aus der EU in seinen Kanälen. Das liegt deutlich über dem Wert von 45 Millionen, den der DSA als Grenze für sehr große Online-Plattformen (very large online platform, VLOP) definiert, weshalb seit damals eine Einstufung als VLOP im Raum steht. In der Folgemeldung vom August 2025 war die Zahl dann bereits auf 51,7 Millionen gestiegen, doch zu einer Einstufung als VLOP kam es bislang nicht.
2026 mehr DSA-Durchsetzung
Das könnte sich im neuen Jahr ändern. Die EU-Kommission will den DSA (und den Digital Markets Act, DMA) künftig entschiedener durchsetzen, müsste dafür aber definieren, wie genau das private Messaging WhatsApps von den öffentlichen Kanälen zu trennen ist. Gegenüber Reuters sagte Regnier lediglich, dass sich die Kommission aktiv mit der Frage dieser Aufteilung befasse und er „eine zukünftige Einstufung“ der Kanäle als VLOP „nicht ausschließen würde“.
Falls es dazu kommt und WhatsApp gegen die erweiterten Pflichten von VLOPs verstößt, drohen Meta, dem Besitzer des Dienstes, empfindliche Geldstrafen von bis zu sechs Prozent des jährlichen weltweiten Umsatzes. Im Dezember 2025 hatte die EU die erste Geldstrafe nach dem DSA verhängt: Elon Musks Plattform X muss wegen mehrerer Verstöße 120 Millionen Euro zahlen; gemessen am Umsatz eine eher moderate Strafe, allerdings laufen weitere Untersuchungen bezüglich anderer möglicher Verstöße von X noch.
Grundsätzlich hat Meta bereits Erfahrung mit den Pflichten von VLOPs. Zwei anderen Dienste des Unternehmens, Facebook und Instagram, finden sich schon seit April 2023 auf der Liste der EU-Kommission, die aktuell insgesamt 24 VLOPs und VLOSEs (Very Large Online Search Engines, sehr große Online-Suchmaschinen) umfasst.
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(syt)
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Smarte Heizkostenverteiler: Energie sparen mit monatlicher Verbrauchsübersicht
Seit vielen Jahren tauschen Vermieter Heizkostenverteiler und Wasseruhren gegen fernablesbare Modelle aus. Das ist nicht nur für den Mieter komfortabel, denn er muss niemanden mehr in die Wohnung lassen, sondern spart auch die Arbeitszeit für die Ablesung. Da die Vermieter die Kosten für die Ablesung üblicherweise über die Nebenkosten auf den Mieter umlegen, wird es auch für ihn billiger, wenn der Aufwand dafür geringer ausfällt.
Sind fernablesbare Zähler in einer Wohnung installiert, ist der Vermieter laut § 6a Heizkostenverordnung (HeizkostenV) seit 2022 verpflichtet, eine monatliche Verbrauchsübersicht bereitzustellen, im Behördendeutsch heißt sie „unterjährige Verbrauchsinformation“ (UVI). Die Vorschrift geht auf die Energieeffizienz-Richtlinie der EU zurück. Ziel der 2018 verabschiedeten Vorschrift ist es, den Energiebedarf von Gebäuden zu reduzieren.
Kommt ein Vermieter dieser Verpflichtung nicht nach, hat der Mieter das Recht, 3 Prozent der Kosten für Heizung und Warmwasser zurückzufordern, erläutert Mietrechtsexperte Dietmar Wall vom Deutschen Mieterbund auf Anfrage von c’t. Jedoch müsse der Mieter die Kosten für die vorgeschriebene monatliche Übersicht übernehmen. Typischerweise sei das ein niedriger zweistelliger Betrag im Jahr. „Ab ungefähr 50 Euro sollte man genauer hinschauen und Nachweise für die Kosten verlangen“, rät Wall.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Smarte Heizkostenverteiler: Energie sparen mit monatlicher Verbrauchsübersicht“.
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EU-Cyberagentur nutzt heimlich KI für Berichte – und fliegt auf
Zwei Berichte der EU-Cybersicherheitsagentur Enisa haben für Aufsehen gesorgt: Die Dokumente waren gespickt mit zahlreichen erfundenen Quellen. Wissenschaftler prüften das genauer – und fanden starke Anhaltspunkte dafür, dass die falschen Quellen von einer KI halluziniert wurden.
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Betroffen sind zwei im vergangenen Oktober beziehungsweise November erschienenen Berichte der Agentur. Als Forscher von der Westfälischen Hochschule die Publikationen lasen, wurden sie stutzig. Zum einen klangen viele Textpassagen für sie unschlüssig. Als sie auf die angegebenen Links zu zitierten Quellen klickten, funktionierten diese überhaupt nicht. Und das im großen Stil: 26 von 492 Fußnoten sollen dem Spiegel-Magazin zufolge in einem der Berichte falsch gewesen sein.
„Man hätte nur einmal draufklicken müssen“
Nun kann ein Link aus vielerlei Gründen nicht funktionieren, etwa weil die Struktur der Webseite, auf die er verweist, sich verändert hat. Auffällig an den falschen Links waren aber LLM-typische Fehler. So enthielt ein Link auf eine Microsoft-Seite über die russische Hackergruppe APT29 auch diesen Namen – Microsoft selbst bezeichnet die Gruppe aber als Midnight Blizzard.
„Mich stört maßgeblich, dass eine öffentliche Behörde, die in meinen Augen die sehr wichtige Aufgabe hat, verlässliche, nachvollziehbare Berichte herauszugeben, das in diesem Fall nicht getan hat“, kritisiert Christian Dietrich, einer der Forscher und Professor an der Westfälischen Hochschule. „Man hätte nur einmal draufklicken müssen.“
Enisa spricht von „menschlichen Fehlern“
Enisa, welche über ein jährliches Budget von rund 27 Millionen Euro verfügt, räumte die Fehler auf Anfrage des Spiegel-Magazins ein, spricht von „Mängeln“, für die man Verantwortung übernehme. Es sei zu „menschlichen Fehlern“ gekommen und man habe die KI „kleinere redaktionelle Überarbeitungen“ vornehmen lassen.
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Auch vom Chaos Computer Club gibt es Kritik. Sprecher Linus Neumann nannte den Vorgang „blamabel“. „Enisa soll die zentrale Anlaufstelle für unabhängige Expertise, Richtlinien und Standards in Europa sein“, zitiert der Spiegel Neumann. „Wenn dann schon in den sehr oberflächlichen Bedrohungsberichten derart unsauber gearbeitet wird, wirft das ein sehr schlechtes Licht auf die Institution“.
(nen)
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