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Vorstellung Mazda CX-6e: E-SUV als Rettungsanker
Auf der kleinen Messe in Brüssel unternimmt Mazda einen weiteren Anlauf, endlich auch mit Elektroautos zu überzeugen. Als Basis dient der 6e, doch im Detail stellt das E-SUV CX-6e die erst im vergangenen Jahr vorgestellte Limousine schon wieder in den Schatten. Das kann nicht überraschen, denn einerseits hat Mazda einiges aufzuholen, andererseits hinterließ der 6e trotz guter Anlagen keinen komplett überzeugenden Eindruck. Technisch eigenwillig bleibt die Marke im Antriebsbereich dennoch.
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Keine gute Raumnutzung
Der CX-6 ist mit 4,85 m etwas kürzer als die Limousine. Zwischen den Achsen misst das E-SUV 2,9 m, Platz sollte im Innenraum also reichlich vorhanden sein. Der Kofferraum misst 468 Liter, was der Raumnutzung kein gutes Zeugnis ausstellt. Zum Vergleich: Ein Skoda Enyaq (Test) ist rund 20 cm kürzer und bietet hier über 100 Liter mehr. Dafür hat der Mazda unter der vorderen Haube ein Ablagefach, das mit 83 Litern mehr als eine Unterbringung für ein Ladekabel ist.

Mazda
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Betonung des „leeren Raums zwischen den Objekten“
Stets serienmäßig ist ein großes, nicht zu öffnendes Glasdach. Anders als in der Limousine ist hier ein Rollo zur Verschattung offenbar schon in der Grundausstattung enthalten. Inspiriert sei die Gestaltung des Innenraums von der japanischen Philosophie „ma“, die den leeren Raum zwischen Objekten betone, schreibt Mazda. Das mag für manch einen zunächst fast beängstigend formuliert wirken, doch immerhin hat die Marke sich bei der Auswahl der Materialien und auch bei der Verarbeitung in den vergangenen Jahren einen guten Ruf erarbeitet. Die Gestaltung an sich weicht deutlich von der Limousine ab. Statt eines Kombiinstruments zimmert Mazda einen riesigen Bildschirm von der Mitte bis vor den Beifahrer in das SUV.
Gestensteuerung
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So viel Platz eröffnet prinzipiell viele Möglichkeiten, wie geschickt sie genutzt wurden, muss ein Test zeigen. Die Limousine hinterließ auch in diesem Punkt noch reichlich Raum für Verbesserungen. Neu ist eine Gestensteuerung mit festen Belegungen. Mit einer Faust beispielsweise bittet man das Navigationssystem, den Weg zur Arbeit zu berechnen. Vielleicht habe ich einfach Glück mit meinem Arbeitgeber, aber auf diese Verbindung wäre ich nicht gekommen. Eine Herz-Geste fügt den aktuell laufenden Song zu einer Playlist des Benutzers hinzu. Falls jemand fragen sollte: Die Scheibenwischer-Geste aktiviert diese nicht.
Das erscheint dennoch nochmals etwas verspielter als die Idee, Außenspiegel durch Kameras und Bildschirme zu ersetzen. Unternommen haben diesen Versuch schon einige Hersteller, komplett überzeugend fand ich es bis jetzt in keinem Auto. Die teurere von zwei Ausstattungslinien bringt einen digitalen Innenspiegel mit: Ein Display ersetzt den Spiegel, das Bild kommt von einer Kamera in der Heckscheibe. Wer sein Auto regelmäßig bis unter das Dach volllädt, könnte daran durchaus Gefallen finden.

Mazda
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78 kWh und 190 kW
In der Limousine verbaut Mazda zwei etwas seltsam konfigurierte Antriebsstränge, im E-SUV erscheint das im Rahmen dieser Plattform sinnvoller zusammengestellt. Es gibt zumindest vorerst nur eine Version. Der mit 190 kW minimal stärkere E-Motor wird mit der größeren Batterie kombiniert. Ihr Gewicht liegt bei 550 kg, der Brutto-Energiegehalt bei 78 kWh. Wie viel sich davon im SUV tatsächlich nutzen lässt, verrät Mazda noch nicht. Damit lässt sich auch die durchschnittliche Ladeleistung nur annähernd beschreiben. Von zehn auf 80 Prozent lädt der CX-6e in 24 Minuten und damit erheblich schneller als die Limousine mit der großen Batterie. Die maximale Ladeleistung soll bei 195 kW liegen. Bezogen auf den Brutto-Energiegehalt würden hier knapp 55 kWh in 24 Minuten mit durchschnittlich knapp 136 kW nachgeladen werden. Das wäre kein Spitzenwert, aber schon recht ordentlich. Die durchschnittliche Nettoladeleistung zuzüglich der Ladeverluste wird leicht darunter liegen.
Kein Allradantrieb
Eigenwillig ist die Entscheidung Mazdas, zumindest vorerst das SUV nur mit Heckantrieb anzubieten. 190 kW und 290 Nm reichen selbstverständlich für mehr als nur anständige Fahrleistungen, wenngleich in der Welt der Elektromobilität unverändert ein Wettrüsten stattfindet. Mazda nennt 7,9 Sekunden im Sprint auf Tempo 100 und 185 km/h Spitze. Der Verbrauch im WLTP soll zwischen 18,9 und 19,4 kWh liegen. Je nach Bereifung liegt die maximale Reichweite im Zyklus bei 468 bis 484 km.

Der CX-6e bietet keine technischen Daten, mit denen sich glänzen ließe. Andererseits bleibt eben auch der Preis unter dem einiger Konkurrenten.
(Bild: Mazda)
Fair kalkuliert
Mazda verzichtet also darauf, mit technischen Werten herauszuragen. Andererseits schnürt die Marke durchaus ein konkurrenzfähiges Angebot, denn 49.990 Euro sind in dieser Klasse angesichts der umfangreichen Ausstattung schon im Basismodell „Takumi“ ein freundliches Angebot. Dazu reicht Mazda ohne weitere Kosten sechs Jahre Garantie (bis 150.000 km), ein Versprechen in die Haltbarkeit, für das einige Konkurrenten schon mal einen vierstelligen Aufpreis in Rechnung stellen. Etwas übertrieben geschäftstüchtig scheint dagegen das Wartungsintervall von 20.000 km bzw. 12 Monaten. Vielleicht finden die Verantwortlichen noch eine Möglichkeit, das auf 30.000 km/24 Monate auszudehnen.
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(mfz)
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Abmahnung für GVG Glasfaser: Erneuter Streit um Vertragslaufzeit
Erneuter Rechtsstreit um Vertragslaufzeiten bei Glasfaseranschlüssen: Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat den Regionalnetzbetreiber GVG Glasfaser wegen einer angeblich unzulässigen Klausel seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgemahnt. Das Kieler Unternehmen weist die Vorwürfe zurück und will gegen die Abmahnung vorgehen.
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Laut den Vertragsklauseln der GVG-Marke „nordischnet“ soll die Mindestlaufzeit eines Neuvertrags erst mit der Aufschaltung des Anschlusses beginnen und nicht bereits bei Vertragsschluss. Das entspreche nicht der geltenden Rechtslage, betont die Verbraucherzentrale und verweist auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH).
BGH: Laufzeit beginnt mit Abschluss
Der BGH hatte im Januar in einem von der Verbraucherzentrale NRW gegen den Netzbetreiber Deutsche Giganetz angestrengten Verfahren klargestellt, dass die Vertragslaufzeit für einen Glasfaseranschluss mit dem Vertragsschluss beginne.
Der Gesetzgeber hat die Regeln zu Vertragslaufzeiten mit der letzten Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) geschaffen, um Anbieter daran zu hindern, ihre Kunden mit den AGB an sich zu ketten. Verträge mit zweijähriger Erstlaufzeit dürfen nicht automatisch langfristig verlängert werden, sie müssen danach monatlich gekündigt werden können.
Für die Anbieter auf dem wachsenden Glasfasermarkt ist das ein Problem. Es ist üblich, dass Netzbetreiber erst dann mit dem Ausbau in einem Anschlussgebiet beginnen, wenn sich dort genug Haushalte für einen Glasfaseranschluss entschieden haben. Danach kann es Monate dauern, bis die Anschlüsse gebaut und geschaltet werden.
Die Zahlungspflicht für Kunden beginnt aber erst ab dem Zeitpunkt, an dem der Anschluss auch geschaltet ist. Dadurch verkürzt sich der Anteil der Vertragslaufzeit, an dem der Kunde auch bezahlt, zum Teil erheblich – und die Kalkulation für den Netzbetreiber geht nicht mehr auf. Deswegen sind zahlreiche Anbieter dazu übergegangen, den Beginn der Vertragslaufzeit in ihren AGB zu regeln.
So auch die Kieler GVG. Mit einem wesentlichen Unterschied, der in diesem Fall noch eine Rolle spielen dürfte: „In den allgemeinen Geschäftsbedingungen der GVG Glasfaser GmbH wird der Beginn der Laufzeit unzulässig an die erste Leistungserbringung beziehungsweise Schaltung geknüpft“, teilt die VZ Niedersachsen mit. „Das ist ein schwerwiegender Nachteil für die Kundinnen und Kunden.“
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GVG räumt Kündigungsrecht ein
Die Mindestvertragslaufzeit beginne „mit Leistungserbringung“, steht in den AGB von „nordischnet“. Ein paar Sätze weiter heißt es dann, der Kunde sei zugleich „berechtigt, sich bis zum Beginn der Mindestvertragslaufzeit jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich in Textform vom Vertrag zu lösen“. Kurz: Der Kunde kann vor der Schaltung des Anschlusses jederzeit aus dem Vertrag aussteigen.
„Durch dieses Sonderkündigungsrecht, das in der Praxis indes nur selten in Anspruch genommen wird, profitieren die Kundinnen und Kunden unserer Marken nordischnet und teranet vor Beginn der Mindestvertragslaufzeit jederzeit von voller Flexibilität“, betont ein Sprecher auf Anfrage. „Wir binden unsere Kundinnen und Kunden nicht länger als die gesetzlich zulässigen 24 Monate an ihren Vertrag.“
Das Unternehmen verweist in diesem Zusammenhang auf eine weitere Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az. III ZR 61/24), die die Richter auch in ihrem Urteil vom Januar erwähnen. Darin heißt es, eine bindende Laufzeit liege nicht vor, wenn und solange der Kunde die Möglichkeit der Vertragskündigung habe.
GVG sieht sich damit im Recht: Die später beginnende Vertragslaufzeit ist nach dieser Lesart kein Nachteil für den Kunden, wie von der Verbraucherzentrale behauptet. „Wir werden rechtliche Schritte gegen die Abmahnung der Verbraucherzentrale Niedersachsen prüfen und weisen diese inhaltlich zurück“, kündigt der GVG-Sprecher an. Damit ist nun eine Klärung vor Gericht zu erwarten.
(vbr)
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Apple übernimmt Photonik-Startup invrs.io | heise online
Apple hat sich Technologie und Know-how des Start-ups invrs.io gesichert. Der Konzern übernimmt bestimmte Vermögenswerte und stellt den einzigen Mitarbeiter sowie Anteilseigner ein, heißt es in einer Meldeliste der EU-Kommission, in der große Unternehmen wie Apple ihre Übernahmen offenlegen müssen.
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In der Meldung steht, dass invrs.io „Open-Source-Frameworks für die Photonikforschung“ entwickelt. Laut GitHub-Präsenz entwickelte das Start-up eine KI-gestützte Designplattform für Optik und optische Komponenten, wie sie in VR- und AR-Systemen, Rechenzentren sowie autonomen Fahrzeugen zum Einsatz kommen könnten.
Das Start-up wurde 2023 von Martin Schubert gegründet. Seinem LinkedIn-Profil zufolge leitete er bei Google und Meta über mehr als sechs Jahre hinweg sogenannte Inverse-Design-Programme.
Beim Inverse Design beginnt der technische Entwurfsprozess nicht mit einer konkreten Form oder einem Material, sondern mit den gewünschten Leistungsmerkmalen. Aus diesen Zielvorgaben berechnet ein Algorithmus automatisch die Konfiguration, die diese am besten erfüllt. Die KI durchsucht dabei große Variantenräume, vergleicht mögliche Lösungen und passt die Entwurfsparameter iterativ an. Die Open-Source-Plattform invrs.io stellte dafür standardisierte KI-Designaufgaben und Benchmarks speziell für den Bereich der Optik bereit.
Von Google über Meta zu Apple
Martin Schubert wurde laut einem älteren Photonics-Artikel in Deutschland geboren, wuchs in den USA auf und studierte Elektrotechnik an der Eliteuniversität Cornell.
Dem LinkedIn-Profil zufolge arbeitete Schubert beim US-Hersteller Micron an LED- und Speicher-Technologien. Anschließend war er sieben Jahre bei Alphabets Forschungslabor X tätig, wo er 2017 ein KI-gestütztes Photonik-Designprojekt gründete und leitete. Dort entwickelte Schubert mit seinem Team laut eigenen Angaben die fortschrittlichste Inverse-Design-Plattform ihrer Art.
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Diese Arbeit setzte er bei Meta Reality Labs fort, einer auf VR- und AR-Technologien spezialisierten Abteilung des Konzerns. Dort entwickelte Schubert neue Methoden für das Inverse Design von Mikro-LEDs (nicht zu verwechseln mit Mikro-OLEDs). Die gelten als Schlüsseltechnologie für AR-Brillen, die derzeit jedoch noch schwer in großen Stückzahlen herzustellen ist.
Für Apple könnte das erworbene Know-how etwa für Displays und optische Systeme in VR- und AR-Brillen relevant sein. Inverse-Design-Methoden können hier helfen, neuartige Mikrostrukturen für Waveguide-Displays, Linsen oder Mikro-LED-Arrays zu finden, die mit klassischen Entwurfsverfahren kaum erreichbar wären.
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(tobe)
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Robotaxi-Unternehmen Wayve nimmt 1,2 Milliarden US-Dollar ein
Geld für autonomes Fahren: Das britische Unternehmen Wayve hat erfolgreich eine weitere Finanzierungsrunde abgeschlossen. Damit ist es nach eigenen Angaben über acht Milliarden US-Dollar wert. Zu den Investoren gehören neben Technologie- auch drei Autokonzerne.
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Wayve entwickelt eine auf Künstlicher Intelligenz (KI) basierende Software für autonom fahrende Autos. Im Laufe dieses Jahres will das Unternehmen seinen ersten regulären Dienst mit Robotaxis aufnehmen.
Gerade hat Wayve seine vierte Finanzierungsrunde abgeschlossen. Dabei hat das Unternehmen nach eigenen Angaben 1,2 Milliarden US-Dollar eingenommen. Der Wert des Unternehmens betrage damit 8,6 Milliarden US-Dollar.
Zu den Investoren gehören neben institutionellen Anlegern wie einem kanadischen Pensionsfonds auch Unternehmen aus verschiedenen Technologiesektoren. Darunter sind etwa der Softwarekonzern Microsoft, der Chiphersteller Nvidia sowie der Fahrdienst Uber. Schließlich beteiligen sich auch die drei Autokonzerne Mercedes-Benz, Nissan und Stellantis an Wayve.
Uber will aufstocken
Uber habe zudem zugesagt, seine Beteiligung aufzustocken, damit für den Start des kommerziellen Dienstes 1,5 Milliarden US-Dollar zur Verfügung stehen. Die Robotaxis von Wayve sollen zum Start in London fahren. Weitere Städte sollen folgen.
Daneben will Wayve sein System auch an Automobilhersteller vermarkten. Diese können es dann als Assistenzsystem in ihre Fahrzeuge integrieren. Das Spektrum reicht dabei vom teilautomatisierten Fahren ohne Hände am Lenkrad (Level 2+) bis hin zum hochautomatisierten Fahren (Level 4).
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Das System für das autonome Fahren läuft laut Unternehmen auf dem Fahrzeugcomputer und benötigt keine hochauflösenden Karten oder ortsspezifische Technik. Wayve hat es mit Daten aus über 70 Ländern trainiert. Dadurch sei es möglich gewesen, im vergangenen Jahr ohne vorherige städtespezifische Feinabstimmung Testfahrten in über 500 Städten in Europa, Nordamerika und Japan durchzuführen.
Wayve ist nicht der einzige Akteur, der in diesem Jahr autonome Taxis in London einsetzen will: Konkurrenz gibt es von der Alphabet-Tochter Waymo sowie den Fahrdiensten Uber und Lyft. Beide wollen Fahrzeuge einsetzen, die mit dem System Apollo Go des chinesischen Digitalkonzerns Baidu ausgestattet sind.
(wpl)
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