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Ab 2028: EU erweitert USB-C-Pflicht auf Ladegeräte
Die Europäische Kommission hat die Ökodesign-Anforderungen für externe Netzteile (External Power Supplies, EPS) überarbeitet. Die neuen Regeln sollen Verbraucherkomfort sowie Ressourcen- und Energieeffizienz erhöhen. Hersteller haben drei Jahre Zeit, sich auf die Änderungen vorzubereiten.
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Die neuen Vorschriften gelten für externe Netzteile, die Geräte wie Laptops, Smartphones, WLAN-Router und Computermonitore aufladen oder mit Strom versorgen. Diese Produkte müssen ab 2028 höhere Energieeffizienzstandards erfüllen und interoperabler werden. Das heißt konkret, dass USB-Ladegeräte auf dem EU-Markt mindestens über einen USB-Typ-C-Anschluss verfügen und mit abnehmbaren Kabeln funktionieren müssen.
Mit der Vorschrift legt die EU unter anderem auch Mindestanforderungen der Effizienz für Netzteile mit einer Ausgangsleistung bis 240 Watt fest, die über USB Power Delivery (USB-PD) laden. Netzteile mit einer Ausgangsleistung über 10 Watt müssen künftig auch im Teillastbetrieb (10 Prozent der Nennleistung) Mindestwerte bei der Energieeffizienz erfüllen, was unnötige Energieverluste reduzieren soll.
Einsparungen
Die Maßnahme soll den Energie- und Umwelt-Fußabdruck reduzieren, der mit der Herstellung und Nutzung der Geräte verbunden ist. Laut der EU-Kommission werden jährlich über 400 Millionen Netzteile verkauft.
Die neuen Anforderungen sollen nach Angaben der Kommission bis 2035 jährliche Einsparungen von rund 3 Prozent des Energieverbrauchs über den Lebenszyklus von externen Ladegeräten ermöglichen. Das entspreche der Energie, die rund 140.000 Elektroautos in einem Jahr verbrauchten. Zusätzlich sollen damit die Treibhausgasemissionen um 9 Prozent und Schadstoffemissionen um etwa 13 Prozent sinken. Weiter rechnet die EU vor, dass Verbraucherausgaben bis 2035 um rund 100 Millionen Euro pro Jahr sinken könnten.
Die EU-Kommission ist überzeugt, dass die verbesserte Interoperabilität der Netzteile auch den Komfort für Verbraucher steigern soll. Um die einheitlichen Netzteile kenntlich zu machen, sollen diese ein „EU-Common-Charger“-Logo tragen. Auf diesen soll unter anderem die maximale Leistung leicht erkennbar angegeben werden.
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Aufbau auf bestehenden EU-Regelungen
Die Erweiterung baut laut EU auf der Harmonisierung von Ladeanschlüssen und Schnellladetechnologie für Geräte wie Smartphones, Tablets oder Laptops im Zuge der überarbeiteten Funkanlagenrichtlinie auf. Diese zusätzlichen Änderungen der Ökodesign-Verordnung für externe Netzteile stellen entsprechende Anforderungen an deren Ladegeräte und eine breitere Nutzung des sogenannten „Common Chargers“ im Allgemeinen. Laut der EU-Kommission soll es dazu führen, dass zusätzlich 35 bis 40 Prozent des EU-EPS-Marktes interoperabel werden – zusätzlich zu den etwa 50 Prozent, die bereits aufgrund der Funkanlagenrichtlinie angenommen werden.
Energiekommissar Dan Jørgensen erklärte: „Einheitliche Ladegeräte für unsere Smartphones, Laptops und andere Geräte, die wir täglich nutzen, sind ein kluger Schritt, der die Verbraucher in den Mittelpunkt stellt und gleichzeitig Energieverschwendung und Emissionen reduziert. Die praktische Änderung, die wir heute bei externen Netzteilen einführen, wird den Europäern helfen, Geld zu sparen und gleichzeitig unsere Umweltauswirkungen zu verringern.“
Zeitplan und Inkrafttreten
Die neue Verordnung wird in den kommenden Wochen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft. Hersteller haben dann drei Jahre Zeit, also bis Ende 2028, ihre Produkte anzupassen. Es ist nur eine von zahlreichen weiteren Maßnahmen der EU-Kommission, um elektronische Geräte nachhaltiger zu machen.
Schon seit dem 28. Dezember 2024 gilt in Deutschland und der gesamten EU die Pflicht für einheitliche USB-C-Ladekabel bei Smartphones, Digitalkameras, Kopfhörern, Tablets und weiteren Geräten. Ab Anfang 2026 wird die Auflage auf Laptops ausgeweitet. Seit dem 20. Juni 2025 müssen Smartphones und Tablets zudem ein Energielabel mit Informationen zu Lebensdauer, Robustheit, Batterie-Effizienz und Reparierbarkeit tragen. Hersteller sind verpflichtet, fünf Jahre nach Verkaufsende Betriebssystem- und Sicherheitsupdates bereitzustellen und Ersatzteile bis zu sieben Jahre verfügbar zu halten.
(afl)