Künstliche Intelligenz
Abschied nach 17 Jahren: Microsoft entfernt PowerShell 2.0 komplett
PowerShell 2.0 ist endgültig Geschichte: Die mit Windows 7 eingeführte Version des Shell-Programms wird ab August 2025 aus Windows 11 Version 24H2 und ab September 2025 aus Windows Server 2025 entfernt. Die Entscheidung kommt nach einer langen Phase der Abkündigung, die bereits 2017 begann, als Microsoft PowerShell 2.0 offiziell als veraltet erklärte. Dass sie aus Windows entfernt würde, gab Microsoft bereits bekannt – aber ohne konkreten Zeitplan.
Teil von Microsofts Security-Strategie
PowerShell 2.0 war für Microsoft einst ein Meilenstein mit über 240 Cmdlets und wichtigen Funktionen wie Remoting, Hintergrund-Jobs und einer integrierten Scripting-Umgebung (ISE) – und wurde lange Zeit aus Kompatibilitätsgründen weiter mitgeführt. Dabei setzten insbesondere ältere Versionen von wichtigen Microsoft-Produkten wie Exchange Server, SQL Server oder SharePoint noch auf diese Version. Die Entfernung ist Teil einer umfassenderen Strategie von Microsoft, veralteten Legacy-Code zu entfernen, die Komplexität von PowerShell zu verringern und die allgemeine Sicherheit von Windows zu verbessern.

Grundlegende und fortgeschrittene Aufgaben in der Windows-Administration automatisieren: In diesem dreitägigen Praxis-Workshop lernen Systemadministratoren PowerShell-Skripte zu schreiben, um wiederkehrende Aufgaben zu optimieren, Daten zu verwalten, Berichte zu erstellen und Systeme effizient zu konfigurieren. Der Fokus liegt dabei auf praxisnahen Aufgaben, die unter Anleitung in einem speziell eingerichteten Labor bearbeitet werden.
Anmeldung und Termine unter heise.de/s/Z7ZEW
Für Nutzer und vor allem IT-Administratoren bedeutet der Schritt, dass alle Skripte, die explizit die Version 2.0 ansteuern, künftig automatisch auf PowerShell 5.1 umgeleitet werden. Diese Version ist größtenteils rückwärtskompatibel, sodass die meisten Skripte weiterhin funktionieren sollten. Dennoch empfiehlt Microsoft dringend, vorhandene Skripte zu aktualisieren, um etwaige Besonderheiten oder Abhängigkeiten, die nur in Version 2.0 existierten, zu entfernen.
Ausblick und Rückblick
Insgesamt ist die Entfernung von PowerShell 2.0 ein konsequenter Schritt in Richtung Modernisierung und Sicherheit. Microsoft fordert Nutzer dazu auf, auf aktuelle PowerShell-Versionen wie 5.1 oder die plattformübergreifende PowerShell 7 zu migrieren – sie bieten neue Features, erhöhte Performance und vor allem aktuelle Updates und Support. Weitere Informationen hierzu finden sich in der Ankündigung.
Trotzdem endet damit ein 17 Jahre währendes Kapitel der Windows-Administration. Es wurde durch PowerShell 2.0 maßgeblich geprägt und machte den Weg frei für Microsofts modernisierte Shell.
(fo)
Künstliche Intelligenz
Schwerlast-Booster: Blue Origin schafft Rücklandung
Das Raumfahrtunternehmen Blue Origin hat erstmals eine gebrauchte Antriebsstufe einer Orbitalrakete rückgelandet. Diese Leistung war bislang ein Monopol SpaceX‘. Der Booster der Schwerlastrakete New Glenn ist am Donnerstag auf einer im Atlantik schwimmenden Plattform gelandet. Tausende Mitarbeiter Blue Origins, die das Geschehen über eine Liveübertragung verfolgten, brachen in lauten Jubel aus.
Weiterlesen nach der Anzeige
Blue Origin ist das Kunststück bereits im zweiten Versuch gelungen. Vor fast genau zehn Jahren, am 23. November 2015, hat Blue Origin, ebenfalls schon im zweiten Anlauf, erstmals die Rücklandung des Boosters der „New Shepard“-Rakete geschafft. Der große Unterschied: New Shepard ist keine Orbitalrakete, wie New Glenn es ist. Diese Schwerlastrakete ist knapp 100 Meter hoch und hat einen Durchmesser von sieben Metern. Sie kann bis zu 45 Tonnen in eine niedrige Erdumlaufbahn (Low Earth Orbit, LEO) oder gut 13 Tonnen in einen geostationären Transferorbit (GTO) transportieren. New Glenn soll für unbemannte wie bemannte Missionen eingesetzt werden, auch zu anderen Himmelskörpern.

Als sich der Rauch verzieht, steht das Ding.
(Bild: Screenshot/Blue Origin)
Die rückgelandete Antriebsstufe namens „Never Tell Me the Odds“ (etwa „Sag mir nie die Wahrscheinlichkeit“) könnte nun aufgearbeitet und wiederverwendet werden. Ihr Design ist auf mindestens 25 Starts ausgelegt, was die Kosten von Raketenstarts deutlich senkt. Das Unternehmen hofft, bald SpaceX härter Konkurrent machen zu können. New Glenn kann ungefähr doppelt so viel Nutzlast in erdnahe Orbits transportieren wie SpaceX‘ Falcon 9.
Mars-Mission Escapade
Hauptzweck des Raketenstarts am Donnerstag war, die NASA-Mission Escapade ins Weltall zu befördern. Escapade steht für „Escape and Plasma Acceleration and Dynamics Explorers„. Mit zwei Sonden an Bord hob die Rakete New Glenn vom Kap Canaveral in Florida um 15:55 Ortszeit ab. Die beiden Sonden heißen Blue und Gold. Sie fliegen zunächst zu einem Lagrange-Punkt 2 im System Sonne-Erde. An diesen Punkten halten sich die Schwerkräfte von Sonne und Erde die Waage, sodass Objekt mit geringer Masse, wie beispielsweise Satelliten, ohne Antrieb die Sonne stabil umkreisen können.
Mittransportiert wurde zudem ein neuartiger Satellit Viasats, der die Tauglichkeit seines Designs für das Communications Services Project der NASA unter Beweis stellen muss. Mit diesem Projekt möchte die US-Raumfahrtagentur gemeinsam mit sechs kommerziellen Anbietern Satellitenkonstellationen entwickeln, die zur Kommunikation mit anderen Objekten im Orbit genutzt werden können, insbesondere Erdbeobachtungssatelliten.
Blue und Gold sollen noch im November wieder aufbrechen: Sie werden ihre eigenen Triebwerke zünden und mithilfe der Erdschwerkraft gen Mars beschleunigen. Dort angekommen, sollen sie untersuchen, wie Sonnenwind mit der magnetischen Umgebung des Mars interagiert. Das soll Erkenntnisse über das Verschwinden der Marsatmosphäre bringen.
Weiterlesen nach der Anzeige
(ds)
Künstliche Intelligenz
Terahertz-Scanner für autonome Autos blickt durch Nebel
Das Start-up Teradar aus Boston hat einen bildgebenden Sensor entwickelt, der mit Signalen im Terahertz-Bereich arbeitet. Ziel ist vor allem der Einsatz in autonomen Fahrzeugen, aber auch für militärische Anwendungen.
Weiterlesen nach der Anzeige
Der Terahertz-Frequenzbereich liegt über 1000 Gigahertz; die genaue Betriebsfrequenz des Scanners verrät Teradar nicht. Jedenfalls liegen die Frequenzen deutlich über denen, die typische Radarsysteme verwenden. Dadurch soll der Terahertz-Sensor eine zehn- bis zwanzigfach höhere Auflösung erreichen als Radar. Die konkrete Auflösung nennt Teradar allerdings nicht.
Lidar (Light imaging, detection and ranging) arbeitet mit Laserlicht, typischerweise im infraroten Spektrum. Lidar bietet hohe Auflösung, ist aber empfindlich gegen Störungen durch Nebel, Regen oder Schnee.

Der Terahertz-Sensor von Teradar hat keine beweglichen Teile.
(Bild: Teradar)
Die von Tesla-Chef Elon Musk für autonome Autos bevorzugten optischen Kameras können ebenfalls an Nebel, Regen, Schnee und Staub scheitern, zusätzlich an Dunkelheit, Gegenlicht und Spiegelungen.
Daher sieht Teradar große Vorteile für die eigenen Sensoren, die rund 300 Meter weit reichen sollen. Die kommen ohne bewegliche Teile aus (Solid State) sowie auch ohne mikromechanische (MEMS-)Chips. Die Teradar-Sensoren sollen im Verbund mit optischen Kameras arbeiten.
Konkrete Preise nennt Teradar nicht. Die 2020 gegründete Firma plant die Serienfertigung ab 2028. Das Unternehmen konnte 150 Millionen US-Dollar Risikokapital einwerben. Teile der Technik wurden mit Fördermitteln des US-Energieministeriums (DoE) entwickelt.
(ciw)
Künstliche Intelligenz
BGH: Mobilfunker darf Kundendaten der Schufa geben
Deutsche Mobilfunkanbieter dürfen sogenannte Positivdaten über ihre Kunden an Bonitätsbewerter wie die Schufa weitergeben. Im Gegensatz zur Rechtsansicht der deutschen Datenschutzkonferenz ist die ausdrückliche Zustimmung der Kunden nicht erforderlich. Denn die Datenweitergabe erfolgt zum Zweck der Betrugsvorbeugung, was von der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gedeckt ist. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen Vodafone angestrengten Verfahren entschieden. Auch parallele Verfahren gegen die Deutsche Telekom und Telefónica Germany sind mit gleichem Ergebnis erledigt.
Weiterlesen nach der Anzeige
Positivdaten informieren primär darüber, welches Unternehmen mit wem wie viele Verträge geschlossen hat. Sie sind von Negativdaten zu unterscheiden, die über Vertragsbrüche, insbesondere unbezahlte Rechnungen, Auskunft geben. Die Verbraucherzentrale NRW hielt es für rechtswidrig, dass Positivdaten von Kunden, die alles richtig und korrekt machen, ungefragt an die Schufa wandern. Unverbindliche Stellungnahmen der Datenschutzkonferenz (Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, DSK) aus dem Jahr 2021 stützten diese Auslegung der DSGVO.
Die Gerichte haben an der Weitergabe der Positivdaten jedoch nichts auszusetzen. Nach Landgericht und Oberlandesgericht hat auch der Bundesgerichtshof (BGH) für Vodafone entschieden (Az. VI ZR 431/24). „Die Übermittlung personenbezogener Positivdaten (hier: zum Identitätsabgleich erforderliche Stammdaten der Verbraucher sowie die Information, dass ein Vertragsverhältnis mit diesen begründet oder beendet wurde) seitens eines Mobilfunkdiensteanbieters an eine Wirtschaftsauskunftei kann gemäß Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. f DSGVO durch das Interesse an einer Betrugsprävention gerechtfertigt sein“, lautet der Tenor des BGH.
Betrugsrisiko beeinflusst Interessenabwägung
Die genannte DSGVO-Passage verlangt eine Abwägung der Interessen zwischen Datenverarbeiter und Betroffenem. Daher gilt die BGH-Entscheidung auch nicht generell für alle Branchen oder Vertragsarten. Vodafone hat im Verfahren darlegen können, dass es Betrüger gibt, die binnen kürzester Zeit zahlreiche Mobilfunkverträge abschließen, um an die Smartphones zu gelangen; dann verschwinden diese „Kunden“.
Gegen diese Betrugsmasche hilft die Datenweitergabe an die Schufa tatsächlich, weil die Schufa die Daten von allen namhaften Anbietern sammelt und im Zuge des Datenschutzaustausches auch verrät, wie viele solche Verträge für den selben Kunden bereits registriert sind. Daher überwiegt das Interesse der Betroffenen an Geheimhaltung ihrer Vertragsabschlüsse nicht dem Interesse der Mobilfunker, sich vor teurem Betrug zu schützen. Zudem weist der BGH darauf hin, dass die Betrugsprävention auch im Interesse der Kunden sei: Mehr Betrug bedeutete höhere Preise.
Gilt nicht allgemein
Weiterlesen nach der Anzeige
Gleichzeitig widerspricht der BGH der Rechtsansicht der DSK nicht grundsätzlich. So wie die DSK verlangt auch der BGH die Abwägung der Interessen. Die DSK habe allerdings „den besonderen Zweck der Betrugsprävention nicht (einbezogen), jedenfalls nicht ausdrücklich“.
Schon das Oberlandesgericht hat den Fall der Mobilfunker, die teure Hardware vorfinanzieren, von Energieversorgern unterschieden, die lediglich keine sparefrohen Kunden wollen, die häufig den Anbieter wechseln. In letzterem Fall gibt es kein hohes Schadensrisiko, das die Datenweitergabe rechtfertigt, bei den Handyfinanzierern aber schon. Das beeinflusst die Interessenabwägung maßgeblich. Das BGH-Erkenntnis öffnet also keinesfalls alle Datenschleusen Richtung Bontitätsbewertern.
Was die Schufa mit den Daten sonst macht, steht auf einem anderen Blatt. Damit hatte sich der BGH ausdrücklich nicht zu befassen. Im konkreten Verfahren ging es um den Antrag der Verbraucherzentrale NRW auf eine Unterlassungsverfügung gegen Vodafone, nicht um eine Prüfung der Gebarung der Schufa.
(ds)
-
UX/UI & Webdesignvor 3 MonatenDer ultimative Guide für eine unvergessliche Customer Experience
-
UX/UI & Webdesignvor 3 MonatenAdobe Firefly Boards › PAGE online
-
Apps & Mobile Entwicklungvor 3 MonatenGalaxy Tab S10 Lite: Günstiger Einstieg in Samsungs Premium-Tablets
-
Social Mediavor 3 MonatenRelatable, relevant, viral? Wer heute auf Social Media zum Vorbild wird – und warum das für Marken (k)eine gute Nachricht ist
-
Datenschutz & Sicherheitvor 2 MonatenHarte Zeiten für den demokratischen Rechtsstaat
-
UX/UI & Webdesignvor 4 WochenIllustrierte Reise nach New York City › PAGE online
-
Entwicklung & Codevor 3 MonatenPosit stellt Positron vor: Neue IDE für Data Science mit Python und R
-
Entwicklung & Codevor 2 MonatenEventSourcingDB 1.1 bietet flexiblere Konsistenzsteuerung und signierte Events
