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Datenschutz & Sicherheit

Admin-Attacken auf HPE OneView für VMware vCenter möglich


Das IT-Infrastrukturmanagement-Tool OneView für VMware vCenter (OV4VC) von HPE ist verwundbar. Angreifer können sich höhere Nutzerrechte verschaffen.

Die in einer Warnmeldung aufgeführte Schwachstelle (CVE-2025-37101 „hoch„) kann Angreifer mit Leserechten dazu befähigen, Befehle als Admins auszuführen. Wie ein solcher Angriff im Detail ablaufen könnte und ob Angreifer die Lücke bereits ausnutzen, ist derzeit nicht bekannt.

Die Entwickler versichern, die Ausgabe 11.7 gegen diese Attacke gerüstet zu haben. Alle vorigen Versionen sollen angreifbar sein. Zuletzt hat das Informationstechnikunternehmen Sicherheitsupdates für seine Backuplösung StoreOnce veröffentlicht.


(des)



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Microsoft bestätigt Google-Chrome-Blockade | heise online


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

In den vergangenen Tagen machte sich bereits Unmut in einigen Internetforen breit, nun bestätigt Microsoft das Problem: Auf einigen Windows-Rechnern blockiert das Betriebssystem den Start etwa des Webbrowsers Google Chrome, ohne eine weitere Fehlermeldung anzuzeigen. Auslöser ist der aktivierte Kinderschutz „Microsoft Family Safety“. Die Entwickler arbeiten an einer Lösung.

Im Windows-Release-Health-Message-Center erörtert Microsoft das Problem recht ausführlich. Die Redmonder holen weiter aus: „Bestimmte Gesetze erfordern, dass Microsoft Kinder vor schädlichen und illegalen Inhalten im Internet schützt. Daher erstellt Microsoft Werkzeuge für Eltern und Aufsichtsberechtigte, die ihnen helfen, die digitale Erfahrung der Kinder zu lenken und sie vor schädlichen und illegalen Online-Inhalten zu schützen“.

Eines dieser Werkzeuge ist das „Filtern von Websites und Suchvorgängen mithilfe von Microsoft Family Safety„. Etwa Microsofts Edge-Browser liefert diese Funktion, wodurch Edge als Standardbrowser auf von Kindern genutzten Geräten genutzt werden könne, sofern Webfilterung in Windows aktiviert ist. Bei aktivierter Webfilterung müssen Eltern oder Aufsichtspersonen andere Webbrowser zunächst freigeben, bevor sich diese nutzen lassen. „Das soll Eltern verstehen helfen, dass andere Einstellungen für andere Browser in Bezug auf das Blockieren unangemessener Webseiten und der Filterung von Suchergebnissen gelten“, erklärt Microsoft weiter.

Das Blockieren funktioniere weiterhin – sofern ein Browser auf eine neue Version aktualisiert wird, kann Windows nichts blockieren, solange Microsoft den Browser nicht auf die Block-Liste setzt. Im Zuge von Aktualisierungen kann es temporär passieren, dass ein Browser nicht blockiert wird. „Wir arbeiten aktiv daran sicherzustellen, dass die jüngsten Versionen der Browser blockiert werden, und bekräftigen unsere Anstrengungen, Eltern und Aufsichtspersonen zu unterstützen“, schreiben die Redmonder.

„Während Microsoft die Block-Liste aktualisierte, erreichten uns Berichte über ein neues Problem, das Google Chrome und ein paar andere Browser betrifft. Wenn Kinder versuchen, die zu öffnen, schließen sie sich unerwartet wieder“, erörtern die Entwickler. Standardmäßig sollte jedoch eine Anfrage erscheinen, um die elterliche Zustimmung zur Nutzung einzuholen: „Du musst nachfragen, um diese App zu nutzen“. Sofern die Zustimmung erteilt wurde, laufe der Browser wie erwartet. Sofern Aktivitätsberichte deaktiviert sind, kann dieses Verhalten auftreten.

Microsoft schlägt als temporäre Gegenmaßnahme vor, die Aktivitätsberichte in den Family-Safety-Einstellungen zu aktivieren. Dann kommen bei den Eltern-Zugängen entsprechende Anfragen an, womit sie die Nutzung erlauben können. Die Entwickler arbeiten zudem an einer Lösung für beide Probleme – einmal der Anzeige der fehlenden Dialoge für die elterliche Zustimmung und dann das ungewollte temporäre Entsperren der jüngsten Version von Google Chrome und anderer Browser nach einem Update. Betroffen sind alle unterstützten Windows-Desktop-Versionen: Windows 11 24H2, 23H2 und 22H2 sowie Windows 10 22H2.

Kürzlich wurde ein neues Problem bekannt, das Windows-Sicherheitsupdates verursacht haben – während die Aktualisierung zwei ältere gelöst hat. Ältere Surface Hub v1 können den Start verweigern und eine Fehlermeldung anzeigen. Hakeleien von Windows-Server-2025-DCs bezüglich genutzter Firewall-Profile sowie Authentifizierungsprobleme in „Windows Hello for Business“ für diverse Windows-Server-Versionen haben die Updates jedoch ausgebessert.


(dmk)



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Datenschutz & Sicherheit

Behörden fragen weiter jede Sekunde, wem eine Telefonnummer gehört


Wem gehört eine Telefonnummer? Das können 138 staatliche Stellen von 130 Telekommunikations-Unternehmen erfahren, ohne dass die betroffenen Firmen oder Kund:innen davon etwas mitbekommen. Dieses automatisierte Auskunftsverfahren wird von der Bundesnetzagentur betrieben und ist auch als „Behördentelefonbuch“ oder Bestandsdatenauskunft bekannt.

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht darüber jährliche Statistiken, neben einem Absatz im aktuellen Jahresbericht auch auf der Webseite:

Mit bis zu 188.627 Ersuchen pro Tag zu Namen oder Rufnummern wurden im Jahr 2024 insgesamt ca. 26,9 Mio. Ersuchen durch die Systeme der Bundesnetzagentur beantwortet.

Wir haben die Zahlen wie jedes Jahr aufbereitet und visualisiert.

26 Millionen Abfragen: Wem gehört diese Telefonnummer?

Deutsche Behörden haben im letzten Jahr 26,55 Millionen Mal gefragt, wer eine Telefonnummer registriert hat. Staatliche Stellen wie Polizei, Geheimdienste und Zoll haben also im Schnitt fast jede Sekunde einen Datensatz mit Name, Anschrift und weiteren Bestandsdaten erhalten. Das ist ein neuer Rekord.

Diese nummernbasierten Ersuchen haben sich innerhalb von sieben Jahren mehr als verdoppelt.

Welche Telefonnummern gehören dieser Person?

Die Auskunft geht auch anders herum: Welche Telefonnummern gehören einer Person? Diese personenbasierten Ersuchen wurden 280.570 Mal gestellt, etwa alle zwei Minuten eine. Diese Abfragen nahmen wieder leicht zu:

Registrierungspflicht für SIM-Karten

In vielen Staaten der Welt kann man Internet per WLAN und Mobilfunk auch ohne Identifizierung nutzen, darunter USA und Kanada, Großbritannien und Niederlande. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat jahrelang die „Verwendung von Prepaid-Karten zur Anonymisierung“ empfohlen.

Seit einem Anti-Terror-Gesetz von 2016 müssen Prepaid-SIM-Karten in Deutschland mit einem amtlichen Ausweisdokument registriert werden. Das sind genau die Daten, die jede Sekunde abgefragt werden. Damals sagte uns das CDU-geführte Innenministerium, dass es „keine allgemeine Pflicht zur nachträglichen Überprüfung bereits erhobener Bestandsdaten“ gibt.

Bundesnetzagentur kontrolliert Daten

Diese Zusage gilt jetzt nicht mehr. Sicherheitsbehörden beklagen, dass manche Daten eine „mangelhafte Datenqualität“ haben, also Anschlüsse auf ein Pseudonym registriert sind. Deshalb hat die Bundesnetzagentur Auslegungshinweise zum Gesetz „erweitert und fortentwickelt“. Auf einem „Compliance Gipfel“ diskutieren Branchenvertreter und berechtigte Stellen „Lösungsansätze zur Verbesserung der Datenqualität“.

Dieses Jahr will die Bundesnetzagentur die „Vorgaben für Identifizierungsverfahren im Prepaid-Mobilfunksektor“ überarbeiten. Das passiert mit der „Novellierung des Telekommunikationsgesetzes im Rahmen des TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetzes“. Danach will die Bundesnetzagentur die Kundendatenauskunftsverordnung und die Technische Richtlinie für das Auskunftsverfahren überarbeiten.

Keine Transparenz zu IP-Adressen

Seit 2013 können Behörden neben Telefonnummern auch Internetdaten wie IP-Adressen und E-Mail-Postfächer als Bestandsdaten abfragen. Damit erfahren sie, wem eine IP-Adresse zugewiesen ist oder welche IP-Adressen eine Zielperson nutzt – ebenfalls ohne Richterbeschluss.

Zu diesen Abfragen gibt es leider keine Statistiken, weil die Behörden direkt bei den Internet-Zugangs-Anbietern anfragen. Die Bundesnetzagentur könnte diese Statistiken erheben und veröffentlichen. Doch dazu fehlt der politische Wille – aller Bundesregierungen.

Die Deutsche Telekom veröffentlicht freiwillig einige Zahlen in ihrem Transparenzbericht. Demnach haben Behörden in 53.978 Fällen Bestandsdaten durch manuelle Abfragen erhalten. Dazu kommen 289.893 Abfragen zu Inhabern von IP-Adressen bei mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen im Internet.



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Datenschutz & Sicherheit

Sonicwall warnt vor mit Schadcode verseuchter Fake-NetExtender-App


Angreifer haben eine mit Schadcode präparierte Windowsversion von Sonicwalls VPN-Software NetExtender veröffentlicht. Darüber schneiden sie VPN-Zugangsdaten mit.

Davor warnt das IT-Unternehmen in einem aktuellen Beitrag. Über NetExtender stellen etwa Firmenmitarbeiter eine VPN-Verbindung ins Unternehmensnetzwerk her, um unter anderem auf Netzwerklaufwerke zuzugreifen.

In Zusammenarbeit mit Sicherheitsforschern von Microsoft ist Sonicwall nun auf eine mit Schadcode versehene Variante der VPN-Software gestoßen. Sie wurde auf einer Website angeboten, die wie die legitime NetExtender-Seite gestaltet war. Mittlerweile wurde die Website offline genommen und Windows stuft das Zertifikat, mit der die Fake-App signiert wurde, als nicht vertrauenswürdig ein. In welchem Umfang die Anwendung in Umlauf ist, ist derzeit nicht bekannt. Inzwischen sollten Virenscanner den Schadcode erkennen und Alarm schlagen.

Um zu erkennen, ob man die Fake-Version installiert hat, muss man die Eigenschaften der ausführbaren NetExtender-Datei öffnen und die „Digitale Signatur“ prüfen. Steht dort „CITYLIGHT MEDIA PRIVATE LIMITED“, handelt es sich um die verseuchte Version und Admins sollten sie umgehend löschen. Im Beitrag von Sonicwall findet man auch die Prüfsummen betroffener Dateien.

Sonicwall gibt an, dass die Cyberkriminellen die Dateien NEService.exe und NetExtender.exe mit Schadcode manipuliert haben. In der erstgenannten Datei haben die Angreifer die Validierung des Zertifikats entfernt, sodass die Datei starten kann, auch wenn die Signatur ungültig ist. In NetExtender.exe steckt Code, um VPN-Zugangsdaten inklusive Passwort zu kopieren und an einen Server der Angreifer zu schicken.

Dieser Fall zeigt abermals, dass man Software und Tools ausschließlich von den Herstellerwebsites oder verlässlichen Downloadportalen wie heise Download herunterladen sollte. Erschwerend kommt hinzu, dass immer wieder Fake-Websites ganz oben in den Ergebnissen einer Internetsuche landen. Neuerdings passiert das auch in Googles neuer KI-gestützter Suche.


(des)



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