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Datenschutz & Sicherheit

Änderung des BKA-Gesetzes: Wenig Zeit, wenig Verbesserung


Ende Juli läuft die Frist ab, die das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Oktober für eine Neuregelung von Teilen des BKA-Gesetzes gesetzt hat. Dabei geht es um die Frage, wie Daten in der polizeilichen Datenbank INPOL gespeichert werden dürfen, und Befugnisse zur Überwachung von Kontaktpersonen potenzieller Terrorist:innen. Die aktuellen Regelungen sind verfassungswidrig, es fehlen etwa klare Vorgaben zur Schwelle, ab wann und wie lange Daten gespeichert werden dürfen.

Weil nur noch wenig Zeit für Neuregelung bleibt, hat die Bundesregierung Entwürfe für zwei Gesetze als sogenannte Formulierungshilfe in den Bundestag gegeben. Dieser hat beide Gesetzentwürfe am Donnerstag in erster Sitzung beraten. Während sich ein Entwurf auf die Datenerhebung bei Kontaktpersonen konzentriert, dreht sich der zweite um die „Anpassung von Regelungen über den polizeilichen Informationsverbund“ – ein Teil von INPOL.

Es gab schon einen Entwurf der Vorgängerregierung

Insbesondere dieser zweite Teil ähnelt einem bereits vom alten SPD-geführten Innenministerium vorgelegten Gesetzentwurf, der nach dem Platzen der Ampel-Koalition nicht mehr verabschiedet wurde.

Es geht dabei vor allem um zwei Änderungen: Damit das BKA Daten von Beschuldigten und Tatverdächtigen speichern kann, müssen „tatsächliche Anhaltspunkte“ vorliegen, „dass die betroffene Person künftig Straftaten begehen wird und gerade die Weiterverarbeitung der gespeicherten Daten zu deren Verhütung und Verfolgung beitragen kann“. In der Ampel-Fassung der Gesetzesänderungen war außerdem noch eine „strafrechtlich relevante Verbindung“ als Voraussetzung für die Datenspeicherung vorgesehen. Die hält die schwarz-rote Koalition offenbar nicht mehr für notwendig.

Außerdem soll nach drei Jahren überprüft werden, ob die Daten gelöscht werden. Bei Verdächtigten besonders schwerer Straftaten beträgt die Frist fünf Jahre. Diese „Aussonderungsprüffrist“ bedeutet aber nicht, dass die Daten dann wirklich gelöscht werden müssen.

Wenig Nachbesserung bei Kontaktpersonen

Die Neuregelungen für die heimliche Überwachung von Kontaktpersonen fallen bei der schwarz-roten Koalition deutlich knapper aus als im Entwurf der Vorgängerregierung. Sie werden im Vergleich zu den bisherigen Voraussetzung lediglich konkretisiert. Es darf demnach nur überwacht werden, wenn eine Person „in nicht nur flüchtigem oder zufälligem Kontakt“ zu jemandem steht, der ebenfalls heimlich überwacht werden dürfte. Das ist laut dem Vorschlag der Fall, wenn die vermeintliche Kontaktperson beispielsweise von der Vorbereitung weiß oder Vorteile aus der Tat ziehen könnte.


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Was komplett in dem neuen Entwurf für Kontaktpersonen fehlt, sind Begrenzungen der heimlichen Überwachung für den Kernbereich der Privatsphäre, also diejenigen privaten Bereiche des Lebens, die nicht überwacht werden dürfen. Ebenso gibt es im schwarz-roten Änderungsvorschlag keine Ausführungen, wie etwa die Überwachung von Kontaktpersonen dokumentiert werden muss.

Diese „Minimalumsetzung“ kritisierte in der Bundestagsdebatte der grüne Obmann im Innenausschuss Lukas Benner. Man habe die Chance verpasst, eine größere Reform des BKA-Gesetzes zu machen. Das führt er auch darauf zurück, dass die Union nach Platzen der Ampel „Fundamentalopposition gespielt“ habe, als bereits ein Vorschlag auf dem Tisch lag.

Knapper Zeitplan

Mit den beiden Entwürfen beschäftigt sich nun unter anderem der Innenausschuss des Bundestages. Vor der parlamentarischen Sommerpause bleiben noch drei Sitzungswochen. Um die Frist des Bundesverfassungsgerichts einzuhalten, ist nicht mehr viel Zeit.

Kritik gibt es beispielsweise von der Bundesrechtsanwaltskammer (Brak). So beklagt die Dachorganisation von Anwält:innen in Deutschland, dass in den Entwürfen Vorgaben zu Transparenz, individuellem Rechtsschutz und der zuständigen Kontrollinstanz fehlen. Thomas C. Knierim, der an der Stellungnahme der Brak mitgearbeitet hat, sagte gegenüber Tagesspiegel Background: „Da derzeit nur vorgesehen ist, Mindestinhalte zu regeln, kann man nicht ausschließen, dass eine Klärung unbeantworteter Fragen durch das Bundesverfassungsgericht noch einmal angestrebt wird.“

Auch Jürgen Bering von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, die das für die Änderung ursächliche Gerichtsurteil miterstritten hatte, ist unzufrieden, vor allem mit den Regelungen zu Kontaktpersonen. „Sollten die Gesetzesentwürfe in der jetzigen Form verabschiedet werden, werden wir eingehend prüfen und gegebenenfalls erneut Verfassungsbeschwerde erheben“, sagte er gegenüber Tagesspiegel Background.



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Trugbild: Community als Farce


Wer oft in der Kneipe sitzt, hört auch mal ein Stammtischgespräch mit. Die lautesten Stimmen prahlen da etwa mit ihrem „Fachwissen“ über das andere Geschlecht. Den Zuhörenden wird schnell klar, dass es bei den Schreihälsen privat eher einsam zugeht. Wer sich und anderen dauerhaft erzählt, wie gut er doch eine Sache beherrscht, der weist oft genau auf ebenjene Lücke hin, die es zu füllen gilt.

Dabei leben wir in einer Art Zwischenwelt, die (Ab-)Bilder von Erfahrungen, von Menschen und von Dingen prägen. Anders als an den Tresen dreschen hier Promis, Agenturen und Content Creator vor einem Millionenpublikum ihre Phrasen über „Community“ und „Authentizität“, über „Kreativität“, „Impact“ und „Awareness“.

Entfremdung und Opportunismus

„In einer Welt voller Brüche bauen wir echte Verbindungen“, lautet das Credo einer großen deutschen Marketingagentur. Wer das gleiche Produkt konsumiert, bildet keine „starke Gemeinschaft“. Im Gegenteil befördert die Beschwörung einer oberflächlichen „Community“ die Entfremdung des Einzelnen.

Mit „revealing my art“ betiteln „Künstler“ ihre Videos auf TikTok und Instagram und präsentieren den Zuschauern dann eine pechschwarze Leinwand. In Berlin kleiden sich Touristen betont abgerissen als Fashion- oder Fetisch-Punk („Recession Core“). In München, wo Secco und Sakko besser ankommen, inszeniert man sich dann lieber mit einem sauberen Look („Old Money Aesthetic“). Wie es eben passt.

Sie alle möchten sein, was sie in ihrem Opportunismus unmöglich sein können: authentisch. Nur leider reichen oft schon einige eilig hochgeladene Bilder, teuer zusammengekaufte Outfits oder schlagkräftige Slogans aus, um von anderen ernst genommen zu werden.

Bedeutungsvakuum im Blitzlicht

Doch Werbung, im kommerziellen wie im persönlichen Kontext, steht sich selbst im Weg. Die Werbenden entlarven vielmehr ihre eigene Unfähigkeit, das Gepriesene auch umzusetzen. Wer die eigene Kreativität in jedem zweiten Satz benennen muss, ist nicht kreativ. Und auch wenn wir weit davon entfernt sind: Unternehmen und Bessergestellte sollten sich den Zugang zu Subkulturen nicht einfach erkaufen können.


2025-07-14
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– für digitale Freiheitsrechte!



Euro für digitale Freiheitsrechte!

 

Nun spielt sich unser Leben zunehmend in einem digitalen Las Vegas der grellen Blitzlichter und falschen Versprechungen ab. Ewige Jugend, ewige Schönheit, ewige Selbstoptimierung – durch Produkte, Work-outs und Business-Pläne.

Jeder Einzelne hat angeblich die gleichen Chancen, jeder kann der große Gewinner sein. Er muss es nur riskieren. Und hart genug arbeiten. Die schiere Endlosigkeit des Feeds spiegelt diese falsche Ideologie wider: ungezügelter Konsum, stetes Wachstum.

Hoher Tribut

Dass all das nicht stimmen kann, ist eigentlich klar. Wer dennoch gut leben will, muss aber lernen, diese Verdrehung der Wahrheit anzuerkennen und anzunehmen. Nur so lässt sich die Ambivalenz aushalten und bestenfalls meistern. Am Ende bringt der Sichtbarkeitsdrang auch die ehrlich Schaffenden dazu, ihr Werk und sich selbst durch das Nadelöhr der sozialen Medien zu verbildern und zu erzählen.

Doch die bedeutungslose Dauerberieselung mit schnelllebigen Botschaften fordert einen hohen Tribut. Die Menschen in diesem nihilistischen Show-Casino sehnen sich tatsächlich nach echter Gemeinschaft und starken Verbindungen. Das Bedeutungsvakuum verschafft regressiven Bewegungen und ihren Ideologien neuen Zulauf. Gegenüber der großen Leere und allgemeinen Ideenlosigkeit beschwören die alten Demagogen ihre totgeglaubten Werte mit neuem Erfolg: Nationalismus, Religion, Faschismus.

Der oberflächliche Erfolg der Bildermacher legt damit vor allem eines offen: Wie fragil das kulturelle und politische Fundament unserer Gegenwart ist.





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Datenschutz & Sicherheit

Die Woche, in der sich die Überwachungspläne bei uns stapelten


Fraktal, generiert mit MandelBrowser von Tomasz Śmigielski

Liebe Leser*innen,

in Berlin ist zwar die Ferienzeit angebrochen. Sommerliche Ruhe will aber nicht so recht einkehren. Denn auf unseren Schreibtischen stapeln sich die neuen Gesetzesentwürfe der Bundesregierung. Und die haben’s in sich.

Beispiele gefällig?

  • Staatstrojaner: Künftig soll die Bundespolizei zur „Gefahrenabwehr“ Personen präventiv hacken und überwachen dürfen, auch wenn „noch kein Tatverdacht begründet ist“.
  • Biometrische Überwachung: Bundeskriminalamt, Bundespolizei und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sollen Personen anhand biometrischer Daten im Internet suchen dürfen. Auch Gesichter-Suchmaschinen wie Clearview AI oder PimEyes können sie dann nutzen.
  • Palantir: Bundeskriminalamt und Bundespolizei sollen Datenbestände zusammenführen und automatisiert analysieren dürfen. Das riecht gewaltig nach Palantir – was das Innenministerium in dieser Woche bestätigt hat.

Auch in vielen Bundesländern wird über Palantir diskutiert. In Baden-Württemberg sind die Grünen soeben umgekippt. Keine gewagte Prognose: Andere werden ihre Vorsätze auch noch über Bord werfen.

Die gute Nachricht: In allen drei Bundesländern, die Palantir einsetzen – Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen -, sind jeweils Verfassungsbeschwerden gegen die Polizeigesetze anhängig. Und auch die Überwachungspläne der Bundesregierung verstoßen ziemlich sicher gegen Grundgesetz und EU-Recht. Wir bleiben dran.

Habt ein erholsames Wochenende!

Daniel


2025-07-14
1074.12
88


– für digitale Freiheitsrechte!



Euro für digitale Freiheitsrechte!

 



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Datenschutz & Sicherheit

Bauarbeiten und wie das Bargeld auf Reisen geht


Drei Menschen machen ein Selfie am Tisch
Martin, Sebastian und Chris im Studio. CC-BY-NC-SA 4.0 netzpolitik.org


Diese Recherche hat für enorm viel Aufsehen gesorgt: Über Monate hinweg hat sich Martin damit beschäftigt, wie Polizeibehörden, Banken und Unternehmen unser Bargeld verfolgen und was sie über die Geldströme wissen. Die Ergebnisse überraschten auch uns, denn sie räumen mit gängigen Vorstellungen über das vermeintlich anonyme Zahlungsmittel auf. Die Aufregung um diese Recherche rührt vielleicht auch daher, dass Behörden nicht gerne darüber sprechen, wie sie Bargeld tracken. Martin selbst spricht von einer der zähsten Recherchen seines Arbeitslebens.

Außerdem erfahrt ihr, wie wir solche Beiträge auf Sendung-mit-der-Maus-Niveau bringen und warum man aus technischen Gründen besser Münzen als Scheine rauben sollte. Wir sprechen darüber, wie wir trotz schlechter Nachrichten zuversichtlich bleiben und warum wir weitere Wände im Büro einziehen. Viel Spaß beim Zuhören!

Und falls wir es in dieser Podcast-Folge noch nicht oft genug erwähnt haben sollten: Wir freuen uns über Feedback, zum Beispiel per Mail an podcast@netzpolitik.org oder in den Ergänzungen auf unserer Website.


In dieser Folge: Martin Schwarzbeck, Sebastian Meineck und Chris Köver.
Produktion: Serafin Dinges.
Titelmusik: Trummerschlunk.


Hier ist die MP3 zum Download. Wie gewohnt gibt es den Podcast auch im offenen ogg-Format. Ein maschinell erstelltes Transkript gibt es im txt-Format.


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