Datenschutz & Sicherheit
Änderung des BKA-Gesetzes: Wenig Zeit, wenig Verbesserung
Ende Juli läuft die Frist ab, die das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Oktober für eine Neuregelung von Teilen des BKA-Gesetzes gesetzt hat. Dabei geht es um die Frage, wie Daten in der polizeilichen Datenbank INPOL gespeichert werden dürfen, und Befugnisse zur Überwachung von Kontaktpersonen potenzieller Terrorist:innen. Die aktuellen Regelungen sind verfassungswidrig, es fehlen etwa klare Vorgaben zur Schwelle, ab wann und wie lange Daten gespeichert werden dürfen.
Weil nur noch wenig Zeit für Neuregelung bleibt, hat die Bundesregierung Entwürfe für zwei Gesetze als sogenannte Formulierungshilfe in den Bundestag gegeben. Dieser hat beide Gesetzentwürfe am Donnerstag in erster Sitzung beraten. Während sich ein Entwurf auf die Datenerhebung bei Kontaktpersonen konzentriert, dreht sich der zweite um die „Anpassung von Regelungen über den polizeilichen Informationsverbund“ – ein Teil von INPOL.
Es gab schon einen Entwurf der Vorgängerregierung
Insbesondere dieser zweite Teil ähnelt einem bereits vom alten SPD-geführten Innenministerium vorgelegten Gesetzentwurf, der nach dem Platzen der Ampel-Koalition nicht mehr verabschiedet wurde.
Es geht dabei vor allem um zwei Änderungen: Damit das BKA Daten von Beschuldigten und Tatverdächtigen speichern kann, müssen „tatsächliche Anhaltspunkte“ vorliegen, „dass die betroffene Person künftig Straftaten begehen wird und gerade die Weiterverarbeitung der gespeicherten Daten zu deren Verhütung und Verfolgung beitragen kann“. In der Ampel-Fassung der Gesetzesänderungen war außerdem noch eine „strafrechtlich relevante Verbindung“ als Voraussetzung für die Datenspeicherung vorgesehen. Die hält die schwarz-rote Koalition offenbar nicht mehr für notwendig.
Außerdem soll nach drei Jahren überprüft werden, ob die Daten gelöscht werden. Bei Verdächtigten besonders schwerer Straftaten beträgt die Frist fünf Jahre. Diese „Aussonderungsprüffrist“ bedeutet aber nicht, dass die Daten dann wirklich gelöscht werden müssen.
Wenig Nachbesserung bei Kontaktpersonen
Die Neuregelungen für die heimliche Überwachung von Kontaktpersonen fallen bei der schwarz-roten Koalition deutlich knapper aus als im Entwurf der Vorgängerregierung. Sie werden im Vergleich zu den bisherigen Voraussetzung lediglich konkretisiert. Es darf demnach nur überwacht werden, wenn eine Person „in nicht nur flüchtigem oder zufälligem Kontakt“ zu jemandem steht, der ebenfalls heimlich überwacht werden dürfte. Das ist laut dem Vorschlag der Fall, wenn die vermeintliche Kontaktperson beispielsweise von der Vorbereitung weiß oder Vorteile aus der Tat ziehen könnte.
Was komplett in dem neuen Entwurf für Kontaktpersonen fehlt, sind Begrenzungen der heimlichen Überwachung für den Kernbereich der Privatsphäre, also diejenigen privaten Bereiche des Lebens, die nicht überwacht werden dürfen. Ebenso gibt es im schwarz-roten Änderungsvorschlag keine Ausführungen, wie etwa die Überwachung von Kontaktpersonen dokumentiert werden muss.
Diese „Minimalumsetzung“ kritisierte in der Bundestagsdebatte der grüne Obmann im Innenausschuss Lukas Benner. Man habe die Chance verpasst, eine größere Reform des BKA-Gesetzes zu machen. Das führt er auch darauf zurück, dass die Union nach Platzen der Ampel „Fundamentalopposition gespielt“ habe, als bereits ein Vorschlag auf dem Tisch lag.
Knapper Zeitplan
Mit den beiden Entwürfen beschäftigt sich nun unter anderem der Innenausschuss des Bundestages. Vor der parlamentarischen Sommerpause bleiben noch drei Sitzungswochen. Um die Frist des Bundesverfassungsgerichts einzuhalten, ist nicht mehr viel Zeit.
Kritik gibt es beispielsweise von der Bundesrechtsanwaltskammer (Brak). So beklagt die Dachorganisation von Anwält:innen in Deutschland, dass in den Entwürfen Vorgaben zu Transparenz, individuellem Rechtsschutz und der zuständigen Kontrollinstanz fehlen. Thomas C. Knierim, der an der Stellungnahme der Brak mitgearbeitet hat, sagte gegenüber Tagesspiegel Background: „Da derzeit nur vorgesehen ist, Mindestinhalte zu regeln, kann man nicht ausschließen, dass eine Klärung unbeantworteter Fragen durch das Bundesverfassungsgericht noch einmal angestrebt wird.“
Auch Jürgen Bering von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, die das für die Änderung ursächliche Gerichtsurteil miterstritten hatte, ist unzufrieden, vor allem mit den Regelungen zu Kontaktpersonen. „Sollten die Gesetzesentwürfe in der jetzigen Form verabschiedet werden, werden wir eingehend prüfen und gegebenenfalls erneut Verfassungsbeschwerde erheben“, sagte er gegenüber Tagesspiegel Background.