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Afrinic: Abwicklung der IP-Adressverwaltung für Afrika in Mauritius beantragt


Das Unternehmen Cloud Innovation hat beim Obersten Gericht in Mauritius die zwangsweise Abwicklung der Afrinic beantragt – der IP-Adressverwalterin für Afrika. Bis zum 23. Juli hat die unter Zwangsverwaltung stehende Afrinic Zeit zur Stellungnahme. Der jüngste Schlag durch den Hongkonger IP-Adresshändler Lu Heng, dem Cloud Innovation gehört, folgt der Annullierung der Wahl für einen neuen Vorstand wegen erheblicher Manipulationsvorwürfe.

Seit 2021 hat Lu Afrinic mit einer Welle von Klagen überzogen. Die Organisation stand vor der Auseinandersetzung mit Lu wegen der Veruntreuung von Adressen in der Kritik. Lus Streit mit der Organisation drehte sich um IPv4-Adressen aus Afrinics Pool, die er außerhalb der Region vermietete. 2023 sorgt der streitlustige Unternehmer dafür, dass ein Zwangsverwalter statt eines regulären Vorstands aus gewählten Mitgliedern eingesetzt wird.

Mit dem am Freitag vom Supreme Court in Mauritius veröffentlichten Antrag vollzieht Cloud Innovation jetzt einen Strategiewechsel. Statt der bislang geforderten Anerkennung der Wahl strebt Cloud Innovation nun offenbar die vollständige Auflösung von Afrinic an. Einige Wahlberechtigte hatten bei den Vorstandswahlen im Juni quasi beim Gang zur Urne erfahren, dass ihre Stimme schon abgegeben worden war. Sie hegen den Verdacht, dass das durch unbefugte Dritte passiert sei. Gleichzeitig hatten Vertreter der Number Resource Limited, ein weiteres Unternehmen Lus, für Aufsehen gesorgt: Sie gaben teilweise mit dutzenden Vollmachten Stimmen für Wahlberechtigte ab.

Bei Cloud Innovation glaubt man mittlerweile, dass nur eine ordnungsgemäße Abwicklung der Afrinic Afrikas Internet-Community schützen könne. Man tue dies „mit schwerem Herzen“ wegen „der durch interne Kämpfe und Rechtsstreitigkeiten herrschenden Lähmung“, zu der jetzt noch ein Vertrauensverlust der globalen Community hinzutrete, heißt es in einer Mitteilung des Unternehmens.

Cloud Innovation stimme der Sicht der ICANN auf die Probleme zu, heißt es weiter. Neue Wahlen, die Zwangsverwalter Gowtamsingh Dabee bis zum 30. September organisieren will, hält das Unternehmen für vergebliche Mühe. Allerdings wolle man einer möglichen formellen Prüfung und eventuellen „überstürzten De-Akkreditierung“ der afrikanischen Registry durch die ICANN doch lieber durch ein Urteil in Mauritius zuvorkommen.

Bereits zuvor hatte die ICANN Lus Zorn auf sich gezogen – wegen ihrer Beschwerden vor und während der Wahl bezüglich potenzieller Unfairness. Zum Ausdruck kam dieser Zorn primär auf dem Portal Blue Tech Wave Media (BTW Media), das laut dessen Chefredakteur von Lu selbst finanziert wird.

BTW Media attackierte in einer Mitteilung jüngst die ICANN, weil sie die Darstellung des von Lu gesponserten Blattes zur Annullierung der Vorstandswahlen hinterfragte. BTW Media hatte behauptet – so legt es der ICANN-Präsident in einem Brief an Dabee dar – Afrinics Wahl sei nur wegen einer einzigen falschen oder „betrügerischen“ Vollmacht annulliert worden. Die ICANN verlangt vom Zwangsverwalter nun Aufklärung darüber, woher BTW Media, übrigens als einziges Medienorgan, diese Information erhalten habe. Eine Analyse der versuchten Wahlmanipulation am 23. Juni sei bislang aber weder den Afrinic Mitgliedern noch der Öffentlichkeit bekannt gemacht worden. Tatsächlich hatten sowohl der Zwangsverwalter Dabee als auch der Vorsitzende des Nominierungskommittees bislang Anfragen, auch von heise online, unbeantwortet gelassen.

Dies entbehrt nicht einer gewissen Ironie, da Cloud Innovation und Lu Heng Abmahnschreiben und einzelne Gerichtsverfahren gegen Veröffentlichungen verschiedener Publikationen angestrengt hatten, die sein Vorgehen kritisch bewerten.

Seit Monaten wird in BTW Media für die Grundidee Lus geworben: Es wäre besser, wenn mit der Vergabe von IP-Adressen diese zum Eigentum der jeweiligen Nutzer würden. Für Cloud Innovation wäre das lukrativ: Da Unternehmen könnte dann über 6 Millionen IPv4 Adressen aus dem Afrinic Pool sein Eigen nennen und diese weltweit vermieten.

ICANN-CTO John Crain teilte auf Anfrage von heise zu den nächsten Schritten vorsichtig mit: „Afrinic verwaltet öffentliche Ressourcen als Treuhänder für die von ihr betreute Region und muss sich an die ICP-2 Regeln halten. Wir werden alles Notwendige tun, Afrikas Adressinhaber dabei zu unterstützen, die Sicherheit und Stabilität dieser eindeutigen Kennungen für das globale Netz, die der afrikanischen Region dienen sollen, zu gewährleisten.“

Der Supreme Court in Mauritius hatte ICANN eine Klagebefugnis vor Ort abgesprochen. Sollte das Gericht Cloud Innovations jüngstem Antrag stattgeben, könnte die ICANN versuchen, bisher nicht vergebene Adressen aus Afrinics Pool an sich zu ziehen und das Management der vergebenen anderen RIRs zu übertragen.


(nen)



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Weitere AirPorts angekündigt, doch arbeitet Apple an einem neuen Router?


Apple hat in der vergangenen Woche eine Reihe einst beliebter Modelle der WLAN-Router-Reihe AirPort aus dem Support genommen. In der Liste sogenannter obsoleter Produkte sind nun die zweite Generation der kompakten Basisstation AirPort Express, die AirPort-Time-Capsule-Modelle mit 2 und 3 TByte sowie der WLAN-Router AirPort Extreme mit 802.11ac enthalten.

„Obsolet“ bedeutet, dass Apple keinerlei Unterstützung mehr leistet – auch nicht gegen Geld und gute Worte. Weder Apple selbst noch seine Authorized Service Provider (ASPs) halten noch Ersatzteile vor oder können diese noch bestellen. Zudem gibt es keine Reparaturen mehr. Ausnahme sind manche MacBooks, bei denen zumindest noch der Akku ausgetauscht werden kann.

Mit der Aktualisierung der Liste sind alle jüngsten AirPort-Produkte nun aus dem Support gefallen – merkwürdigerweise ist allerdings die erste Generation des AirPort Express mit 802.11n momentan noch „vintage“, wird also, bei Vorhandensein von Ersatzteilen, noch gewartet. Welchen Grund es dafür gibt, blieb zunächst unklar. Alle nun auf „obsolet“ gestellten AirPort-Produkte wurden von Apple im Frühjahr 2018 vom Markt genommen. Seither gab es aber einen schwunghaften Handel mit den Produkten auf Gebrauchtbörsen, denn die Hardware an sich gilt als beliebt und haltbar.

Es ist derzeit allerdings nicht mehr ratsam, die AirPort-Produkte zu verwenden. Der Grund sind massive Sicherheitslücken im AirPlay-Protokoll der Geräte, die Apple nicht mehr stopfen will – obwohl dies Nutzer fordern. Forscher hatten herausgefunden, dass sich Geräte über AirPlay vollständig übernehmen lassen. Ältere Hardware erhält allerdings keine Updates mehr, während Apple iPhone & Co. längst gepatcht hat.

Die Gerüchteküche vermutet unterdessen seit längerem, dass Apple sich für neue WLAN-Geräte interessiert – oder zumindest eine Routerfunktionalität in neue Modelle wie den geplanten „Home-Hub“ integriert. Der Hersteller plant seit längerem einen eigenen Kombinationschip aus Bluetooth und WLAN, der sich dann auch als Access-Point nutzen ließe, zumindest theoretisch. Ob es auch nochmals vollwertige Router im Stil der AirPort-Geräte geben wird, bleibt unklar.


(bsc)



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Gericht: Apple hat sich nicht illegal mit Visa und Mastercard abgesprochen


Apple hat einen US-Rechtsstreit um Kreditkartengebühren für Apple-Pay-Zahlungen zunächst gewonnen. Das U.S.-Distriktsgericht in Illinois urteilte in der vergangenen Woche, dass eine Gruppe von Händlern, darunter der Getränkeverkäufer Mirage Wine & Spirits und andere Läden, nicht genügend Beweise für ihre Klage geliefert hätten.

Richter David Dugan entschied daher, den Rechtsstreit zu beenden. In der Klage, die nun abgewiesen wurde, waren neben Apple auch die Kreditkartenausgeber Visa und Mastercard als Prozessgegner aufgeführt. Die Unternehmen sollen illegal kooperiert haben, um den Aufbau konkurrierender Zahlungssysteme zu unterdrücken, so die Kläger. Zudem hätten sie ihre Transaktionsgebühren illegal „aufgeblasen“. All das stelle einen Wettbewerbsverstoß dar. Richter Dugan sah hingegen „zahlreiche Umstandsbeweise“, jedoch keine konkreten Klagepunkte. Allerdings erlaubte Dugan den Klägern, weitere Beweise hinzuzufügen, schreibt die Nachrichtenagentur Reuters.

Apple verlangt laut Klage aktuell für Apple-Pay-Zahlungen 0,15 Prozent Provision für Kreditkartenzahlungen. 0,5 Cent werden für Debitkartenzahlungen fällig. Beides gilt, wenn das Visa- oder Mastercard-Bezahlnetzwerk verwendet wird. Das Arrangement unterbinde Innovationen, so die Kläger und führe dazu, dass es keine konkurrierenden Systeme gebe. Apple nutzt allerdings alle großen Bezahlanbieter für Apple Pay, darunter Visa, Mastercard, Diners Club und American Express (Amex). Für andere Dienste wie die hauseigene US-Kreditkarte Apple Card wird Mastercard verwendet, der Apple-Cash-Bezahldienst für Zahlungen zwischen Nutzern soll intern Visa nutzen. Die Kläger wollen nun, dass Apple Pay auch andere – nicht näher aufgeführte – Netzwerke verwendet.

Apple hatte in der Europäischen Union zuletzt NFC-Zahlungen öffnen müssen. Dies erlaubt es Banken und Fintech-Unternehmen, Apple Pay gänzlich zu umgehen. Sie können dann in ihre eigenen Apps Debit- und Kreditkartenzahlungen integrieren sowie eine eigene Wallet aufsetzen. Allerdings ist unklar, wie gut dies bei Nutzern ankommt, da diese dann ständig zwischen Apple Pay und den proprietären Wallets wechseln müssen.

Das Verfahren in Illinois geht jetzt wohl weiter: Zumindest erlaubte Richter Dugan den Klägern, ihre Klage um weitere Beweise zu ergänzen. Die Gruppe strebt an, eine Sammelklage gegen Apple zu etablieren. Wenn neue Beweise nicht innerhalb von 30 Tagen vorgelegt werden, wird die Klage gänzlich abgewiesen.


(bsc)



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Sechs Bildverwalter mit KI-Verschlagwortung im Vergleich


Wer Fotos verschlagworten wollte, musste das lange Zeit manuell erledigen, und das war entweder aufwendig oder oberflächlich: „Italien“ ist eben weniger aussagekräftig als „Florenz; Uffizien; Statue; Skulptur; Renaissance; Michelangelo; David“. Entsprechend einfach oder schwierig findet man Motive anschließend über die Suchfunktion wieder. Umfangreiche Stichwortkataloge haben also ihren Sinn. Getreu dem Motto „Work smarter, not harder“ kann man solche Fleißarbeit dem Computer überlassen, beziehungsweise einer künstlichen Intelligenz.

Cloudspeicherdienste machen es seit geraumer Zeit vor. Die KIs hinter den Foto-Apps von Apple und Google sowie Adobe Lightroom analysieren in die Cloud geladene Bilder im Hintergrund und vergeben zum Inhalt passende Stichwörter. In der Mobil-App oder einem Browser lässt sich der Medienbestand nach Begriffen wie „Strand“, „Sonnenuntergang“, „Porträt“ oder „Schwarz-Weiß“ durchsuchen. Um die Nutzer bei der Stange zu halten, schlagen die Dienste außerdem regelmäßig Zusammenfassungen des Typs „Ein Tag am Strand“ oder „Festival-Stimmung“ vor. Auch die Open-Source-Software Immich, die unter anderem der in Europa gehostete Dienst PixelUnion nutzt, verschlagwortet mit KI. Das funktioniert mittlerweile bemerkenswert gut.

  • Bildverwaltung muss keine manuelle Fleißarbeit sein: Künstliche Intelligenz generiert nach Bildanalyse inhaltliche Schlagwörter.
  • Einige Programme verschlagworten ohne Internetzugang und ohne Datenabfluss mit lokaler Analyse.
  • ACDSee und Excire Foto liefern präzise Schlagwörter. Besonders flexibel ist IMatch, das über API-Keys Sprachmodelle wie GPT-4 oder Mistral einbindet.

Clouddienste eignen sich allerdings nur für Smartphone-Fotos und solche, die der Nutzer zur Ansicht ins Netz exportiert hat. Es ist weder praktisch noch sinnvoll, 60 MByte große Raw-Fotos massenhaft noch vor dem Sichten und Bearbeiten ins Netz zu verfrachten, nur um sie anschließend zur Bearbeitung wieder auf den heimischen PC zu laden – von Datenschutzbedenken mal ganz abgesehen. Für die lokale Bildverwaltung braucht man also ein Programm mit eingebundener Stichwort-KI, das idealerweise auch die Themenfelder Kalendersuche, Gesichtserkennung sowie Geotagging abdeckt. Wir haben sechs Bildverwaltungsprogramme getestet, die automatisch Beschreibungen generieren: ACDSee Photo Studio Ultimate 2025, Excire Foto 2025 von PCR (Pattern Recognition Company), IMatch 2025.3 vom hessischen Entwickler Photools.com, Adobe Lightroom CC 8.4, Nitro 2025 von Gentleman Coders und ON1 Photo Raw 2025.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Sechs Bildverwalter mit KI-Verschlagwortung im Vergleich“.
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