Künstliche Intelligenz
Airfryer mit App-Anbindung: Cosori Turbo Tower Pro Smart im Test
Bereits seit 2010 gibt es Heißluftfritteusen als Alternative zu klassischen Fritteusen. Statt in heißem Öl oder Fett werden Lebensmittel darin mit schnell zirkulierender heißer Luft gegart. Doch erst seit einigen Jahren erleben diese auch „Airfryer“ genannten Geräte (eigentlich ein Markenname von Philips) einen echten Boom. Neben dem Versprechen, schnell knusprige Speisen ohne oder mit nur sehr wenig Fett zubereiten zu können, werben die Hersteller mit weiteren Garmethoden – allen voran solchen, die man von gewöhnlichen Backöfen kennt.
Aus der großen Auswahl an Heißluftfritteusen sticht der Cosori Turbo Tower schon wegen der zwei übereinander gestapelten Schubladen heraus. Aufgrund dieses Designs bietet das Gerät bei einer Breite von nur 30 Zentimetern ein Fassungsvermögen von 10,8 Litern, aufgeteilt auf einen oberen Korb mit 4,3 Litern (Zone 1) und einen unteren Korb (Zone 2) mit 6,5 Litern Volumen. Letzterer kommt noch mit einem Grillrost, sodass sich auf drei Ebenen gleichzeitig frittieren lässt. Um trotz der Doppeldeckerkonstruktion ein gleichmäßiges Garen in beiden Kammern zu erreichen, sind beide Zonen mit separaten Heizelementen und Ventilatoren ausgestattet.
Der Turbo Tower ist neben einer Standardversion in einer „Pro“-Ausführung mit keramikbeschichteten Körben und zwei Heizelementen statt einem für den unteren Korb sowie zwei Gleichstrommotoren für bessere Kochergebnisse erhältlich. Eben diese Pro-Variante gibt es noch in einer „Smart“-Ausführung mit App-Anbindung. Die hat ihren Preis: Kostet die Standardausführung laut Liste 250 Euro, zahlt man für die „Pro“-Version schon 320 Euro und muss für das Pro-Smart-Modell offiziell sogar 350 Euro hinblättern. Im Handel bekommt man alle Modelle aber wesentlich günstiger, sodass man mit etwa 260 Euro für die smarte Ausführung, die wir getestet haben, rechnen muss.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Airfryer mit App-Anbindung: Cosori Turbo Tower Pro Smart im Test“.
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Künstliche Intelligenz
Wybot C2 Vision Test: Poolroboter mit Kamera-Navigation & KI für unter 700 Euro
Der Poolroboter Wybot C2 Vision wartet mit einer innovativen Kameratechnik auf. Im Test zeigen wir, wie gut er sich in der Praxis schlägt.
Mit dem Wybot C2 Vision bringt Wybotics einen Poolroboter auf den Markt, der durch seine kamerabasierte Navigation auffällt. Ausgestattet mit einem Kamerasystem erkennt der C2 Vision den Pool präzise und passt so seine Reinigungsstrategie intelligent an die Poolform und den erkannten Schmutz an. Wir haben getestet, ob seine Reinigung überzeugt und wie sich der Roboter im Hinblick auf Bedienung und Ausstattung schlägt. Das Testgerät hat uns Geekmaxi zur Verfügung gestellt.
Design & Verarbeitung
Der Wybot C2 Vision kommt im modernen, kompakten Design mit klaren Linien und typischen Materialien. Das Gehäuse wirkt robust und gut verarbeitet, sodass der Roboter auch in anspruchsvollen Poolumgebungen zuverlässig arbeitet. Die Farbgebung in dezentem Anthrazit mit türkisfarbenen Highlights gefällt.
Der Wybot ist mit dem für Poolroboter typischen Kettenantriebssystem ausgestattet, das für gute Traktion auf glatten Oberflächen sorgt. Auffällig ist die Kamera, die auf der Vorderseite relativ zentral platziert ist. Über diese Kamera erkennt der Roboter nicht nur seine Umgebung, sondern auch Verschmutzungen, um sie gezielt anzugehen.
Im Lieferumfang sind neben dem Roboter und einem Ladekabel ein Rückholhaken sowie ein ultrafeiner Filter enthalten. Letzteren setzt man wahlweise zusätzlich ein, um besonders kleine Partikel aus dem Wasser zu filtern.
Installation: Was richtet man am Wybot C2 Vision ein?
Die Einrichtung des Wybot C2 Vision gestaltet sich einfach. Nach dem Auspacken schließt man den Poolroboter zunächst an die Steckdose an, um ihn vollständig zu laden; kabelloses Laden per Station ist nicht möglich. Während des Ladevorgangs richtet man problemlos die Verbindung zur App ein. Dabei erfolgt die Erkennung in der Wybot-App automatisch und geht schnell von der Hand. Nach dem Laden kann der Wybot auch schon direkt ins Wasser.
Bedienung & Steuerung
Der Wybot C2 Vision lässt sich über die App komfortabel steuern – solange er sich bisher nicht im Wasser befindet. Das ist nicht ungewöhnlich, da Wasser die meisten Verbindungen – etwa via Bluetooth oder WLAN – unterbricht. Andere Hersteller haben dafür schon smarte Lösungen gefunden, die sich jedoch im Preis widerspiegeln.
Neben den Standardmodi für Boden, Wände und Wasserlinie steht ein Komplettmodus zur Verfügung, der alle Bereiche abdeckt. Zudem gibt es für den Boden zwei zusätzliche Modi: Turbo und Eco. Der Turbo-Modus ist sinnvoll, wenn sich im Becken nur wenig Schmutz befindet und man diesen vor dem Badegang noch schnell entfernen möchte.
Besonders spannend ist jedoch der Schmutzerkennungsmodus. Mittels der Kamera kann der Wybot C2 Vision nämlich Schmutz am Boden erkennen und diesen gezielt reinigen. Dabei fährt er den Schmutz so lange an, bis dieser vollständig entfernt ist. In diesem Modus konzentriert sich der Roboter ausschließlich auf erkannte Schmutzstellen, eine vollständige Poolreinigung erfolgt dabei nicht. Für eine Komplettreinigung gibt es andere Modi.
Übrigens kann man auch Zeitpläne in der App erstellen sowie Reinigungsmuster festlegen. Der C2 Vision fährt dann etwa in einer S-Linie oder Kreuzmuster den Pool ab. Auch ein Sternmuster zur Mitte des Pools ist dabei möglich – je nach Vorliebe.
Navigation & Reinigung: Wie smart ist der Wybot C2 Vision?
Die kamerabasierte Navigation macht den Wybot C2 Vision besonders effektiv. Er erkennt die Poolform genau, plant die Reinigungsroute optimal und passt sie dynamisch an Hindernisse und Besonderheiten an. Dabei umfährt er etwa den Bodenablauf oder andere größere Objekte im Becken.
Im Test entfernt der Roboter zuverlässig Algen, Schmutz und Blätter vom Poolboden. Die Bürsten und die Saugleistung überzeugen sowohl auf glatten Flächen als auch an den Wänden. Die Wasserlinie fährt er gründlich ab. Nur in den Ecken und bei den Stufen hat er ein paar Schwierigkeiten bei der Reinigung.
Die Filtereinheit fängt ausreichend Schmutz, bedarf aber einer manuellen Entleerung, was etwas umständlich ist, da sich der Boden nicht öffnen lässt. Immerhin kann der Deckel vollständig abgenommen werden. Positiv ist hingegen, dass der ultrafeine Filter (10 Mikrometer) in Form einer Platte daherkommt, die hinter der Filtereinheit sitzt. Dadurch ist dieser sehr einfach abzuspülen und auszutauschen.
Akku: Wie lange hält der Wybot C2 Vision durch?
Der Wybot C2 Vision verfügt laut Hersteller über einen Akku, der Laufzeiten von bis zu drei Stunden ermöglicht. Das schafft er in unserem Test tatsächlich, und es reicht aus, um auch größere Pools gründlich zu säubern. Sollte der Akku vor Abschluss der Reinigung leer sein, bleibt der Wybot C2 Vision am Boden, wo man ihn mittels des Rückholhakens birgt. Allerdings muss man das ebenso, wenn er den Reinigungsprozess regulär beendet hat. Die Ladezeit beträgt etwa 3 Stunden, was für ein Gerät dieser Klasse üblich ist.
Preis: Wie viel kostet der Wybot C2 Vision?
Bei Geekmaxi gibt es den Wybot C2 Vision mit dem Rabatt-Code 5B1NDUXW für 768 Euro statt 799 Euro. Angesichts der fortschrittlichen Kamera-Navigation, der guten Ausstattung und der flexiblen App-Steuerung bietet der Poolroboter ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis. Das aktuell beste Angebot liegt bei 679 Euro.
Fazit
Der Wybot C2 Vision beeindruckt nicht nur mit seinem vergleichsweise niedrigen Preis. Auch die intelligente, Kamera-gestützte Navigation und die gründliche Reinigungsleistung können sich sehen lassen. Damit besteht er problemlos auch gegen deutlich teurere Modelle. Die Steuerung per App ist umfangreich, wenn auch anfangs etwas komplex, bietet jedoch viele Anpassungsmöglichkeiten. Die solide Verarbeitung und der faire Preis runden das positive Bild ab.
Künstliche Intelligenz
Japanischer Chiphersteller Rapidus soll in TSMC-Skandal verwickelt sein
In Taiwan weitet sich der Skandal um Datendiebstahl beim weltweit größten Chipauftragsfertiger Taiwan Semiconductor Manufacturing Company (TSMC) aus. Zahlreiche örtliche Online- und Fernsehmedien berichten über den Fall. Demnach gibt es inzwischen neun Verdächtige, die an der Weitergabe von internen Informationen beteiligt gewesen sein sollen. Einige von ihnen arbeiteten demnach sowohl in TSMCs wichtigstem 2-Nanometer-Werk (Fab 20) als auch im angrenzenden Forschungszentrum.
Den Verdächtigen wird vorgeworfen, im Homeoffice interne Dateien über TSMCs 2-Nanometer-Prozessgeneration geöffnet und abfotografiert zu haben. Über 400 Bilder sollen so laut United Daily News (UDN) entstanden und weitergereicht worden sein. Schon am Dienstag hieß es, taiwanische Behörden hätten auch Büros des Zulieferers Tokyo Electron (TEL) in Taiwan durchsucht. Tokyo Electron baut wichtige Maschinen für die Halbleiterfertigung, darunter Ätz- und Beschichtungsanlagen, die auch TSMC verwendet.
Inzwischen zeichnet sich ein Zusammenhang ab: Laut übereinstimmenden Medienberichten sollen die Bilder an Mitarbeiter von Tokyo Electron gelangt sein, die früher selbst bei TSMC arbeiteten. Diese Mitarbeiter sollen die Geschäftsgeheimnisse schließlich an den jungen japanischen Chipauftragsfertiger Rapidus weitergereicht haben.
Auch Rapidus baut 2-nm-Fertigung auf
Rapidus baut gerade mit massiver staatlicher Förderung und in Kooperation mit IBM, Fraunhofer sowie japanischen Universitäten sein erstes Halbleiterwerk auf. Dort entstehen Chips mit 2-nm-Technik, zunächst allerdings im kleinen Umfang. Die TSMC-Informationen sollen nützlich sein, um die Produktionsanlagen zu optimieren. TSMCs Wissen ist wertvoll, etwa um die Chipausbeute zu erhöhen.
Zahlreiche Medien zitieren Lu Xingzhi als erfahrenen Kommentator für Halbleiterthemen. Er stellt Schadensersatz von mehreren Milliarden US-Dollar in den Raum, den Tokyo Electron und Rapidus im Falle eines Schuldspruchs zahlen müssten. Er stellt allerdings auch die Frage, wie sich beurteilen lässt, ob Rapidus die illegal erhaltenen Geschäftsgeheimnisse überhaupt nutzt: Ist es eine Rechtsverletzung, wenn Mitarbeiter die Informationen stehlen, die Firma diese aber nicht verwendet?
In den frühen 2000er-Jahren gab es bereits einen Präzedenzfall, bei dem ehemalige TSMC-Ingenieure zum chinesischen Chipauftragsfertiger SMIC wechselten und Geschäftsgeheimnisse weiterreichten. Zusätzlich zu einer Strafzahlung erhielt TSMC 2010 zehn Prozent der SMIC-Anteile. TSMC hat diese über Jahre hinweg verkauft, zuletzt 2019. Lu Xingzhi hält es daher auch für möglich, dass TSMC Rapidus-Anteile erhält.
(mma)
Künstliche Intelligenz
Deutscher Pflegerat : „Digitalisierung muss erlebbar werden“
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet voran, doch die Pflege hinkt noch hinter. Seit dem 1. Juli sind Pflegeeinrichtungen zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur verpflichtet, allerdings ist noch viel Luft nach oben. Dabei sieht der Pflegerat in der Digitalisierung, etwa bei der Dokumentation, eine große Chance. Für Anwender darf es aber nicht so kompliziert sein.
Thomas Meißner, Vorstand AVG, Mitglied im Deutschen Pflegerat (DPR)
(Bild: Anja Dorny)
Helfen soll unter anderem ein heute vom Kabinett beschlossenes Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, das Pflegekompetenzgesetz, – Digitalisierung ist dabei zentral. Pflegefachkräfte sollen künftig ihre Kompetenzen eigenverantwortlich und selbstständig nutzen können. Im Gespräch mit heise online erläutert Thomas Meißner vom Deutschen Pflegerat, welche Rolle Software und Vernetzung spielen – und warum Digitalisierung in der Pflege mehr sein muss als reine Technologie. Als gelernte Pflegefachkraft ist er seit Jahren bemüht, die Digitalisierung in der Pflege voranzubringen. Zentral sieht er dabei das Thema Cybersicherheit und wer dabei die Verantwortung trägt, wie er im DPR-Podcast erklärt.
heise online: Das Thema Digitalisierung beruht teils auf Freiwilligkeit, teils auf Verpflichtung. Wie sieht das in der Pflege aus?
Meißner: Das ist unterschiedlich. Für Kliniken gelten andere Bedingungen als für die stationäre oder ambulante Langzeitpflege. Seit dem 1. Juli besteht eine Pflicht zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur – aber die Umsetzung hakt noch. Viele Softwarehersteller im ambulanten Bereich sind noch nicht so weit, und auch bei Ärzten läuft nicht alles rund. Ein Beispiel ist der Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) – der funktioniert nur, wenn die E-Mail nicht ins Leere geht. Nutzt der Arzt KIM nicht, kommt die E-Mail auch nicht an und umgekehrt. Dazu kommen die Kostenträger, die ebenfalls noch hinterherhinken – wir sind da teilweise noch im „17. Jahrhundert“. Digitalisierung muss erlebbar werden, sonst bleibt sie Theorie.
Der stationäre Bereich nutzt TI-Produkte wie die elektronische Patientenakte oder KIM weniger als Praxisärzte. Ist es in Kliniken wirklich besser als im ambulanten Bereich?
Nicht besser – nur anders. In Kliniken gibt es IT-Abteilungen, in ambulanten Pflegediensten ist vieles „Do it yourself“. Auch stationäre Pflegeeinrichtungen haben oft keine eigene IT, es sei denn, sie gehören zu einem großen Träger. Diese Unterschiede prägen die Umsetzung.
Es gibt auch technische Probleme, etwa mit mobilen Kartenlesegeräten oder der Anbindung an die ePA. Ist das im Gesetz berücksichtigt?
Wir sind mitten in der Entwicklung. Früher hatten wir Konnektoren, heute geht der Trend zu Cloud-Lösungen. Der Gesetzgeber kommt mit den technischen Entwicklungen kaum hinterher. Die Finanzierung muss sich anpassen – Cloudlösungen sind flexibler als stationäre Geräte. Gleichzeitig ist die Ausstellung von Heilberufsausweisen und Institutionskarten noch nicht flächendeckend möglich – da klemmt es. Ziel muss sein, Prozesse zu vereinfachen und realistische Übergangsregelungen zu finden.
Was fehlt aus Ihrer Sicht noch?
Viele Regelungen sind noch analog – etwa bei der häuslichen Krankenpflege, wo immer noch Formulare ausgefüllt und unterschrieben werden müssen. Das ist überholt. Wir brauchen maschinenlesbare Formate und digitale Bestätigungen. Was die Personalbemessung betrifft: Die muss sich an den Bedürfnissen der Patienten orientieren – nicht an starren Quoten.
Wir fordern aber zum Beispiel auch klare Regelungen zur Cybersicherheit, gesicherte Finanzierung und eine digitale Fachsprache. Außerdem müssen wir klären, wer die Verantwortung trägt – gerade im Falle von Cyberangriffen. Aus unserer Sicht kann das nicht die Pflegeeinrichtung allein sein, sondern muss auch bei den Softwareanbietern liegen.
In der Regel sind IT-Dienstleister im Gesundheitswesen aber Auftragsverarbeiter, bei Datenpannen trägt zum Beispiel der Arzt die Verantwortung.
In Kliniken ist das anders geregelt als im ambulanten Bereich. Aber grundsätzlich gilt: Wer die Kompetenz hat, muss auch Verantwortung tragen. Softwareanbieter haben die nötige Expertise und sollten daher auch haften – zumindest in der jetzigen Übergangsphase. Wir fordern hier klare Regeln und eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe.
Welche Anwendungen halten Sie für besonders wichtig?
Schnittstellen, die alle Beteiligten im Behandlungsprozess miteinander vernetzen – also Ärzte, Pflegekräfte, Therapeuten. Jeder sollte sehen können, was der andere gemacht hat. Das kann über die ePA oder KIM geschehen. Ziel ist papierloses Arbeiten, weniger Doppeluntersuchungen, schnellere Abrechnungen.
Stichwort Telepflege – sehen Sie dort Potenzial?
Auf jeden Fall. Während der Corona-Pandemie haben wir gute Erfahrungen mit digitalen Beratungen gemacht. Telekonsile, Videosprechstunden, digitale Wunddokumentation – all das hat Potenzial. Persönlicher Kontakt bleibt wichtig, aber digitale Ergänzungen können sinnvoll unterstützen.
Im Pflegekompetenzgesetz ist auch von Entbürokratisierung die Rede. Inwieweit sehen Sie denn, dass diese im Gesetz wirklich berücksichtigt wurde?
Entbürokratisierung ist ein Schlagwort, das wir seit 20 Jahren benutzen – aber viele haben nicht das Gefühl, dass sich wirklich etwas bewegt. Hier sehe ich große Hoffnung: Wenn zum Beispiel Pflegefachkräfte künftig direkt Hilfsmittel verordnen können, ohne dass der Patient noch einmal zum Arzt gehen muss, ist das ein echter Fortschritt. Wenn also Kompetenzen dort genutzt werden, wo sie vorhanden sind, spart das Zeit und Aufwand – das ist gelebte Entbürokratisierung.
Pflegefachkräfte können dann ja auch E-Rezepte für Hilfsmittel ausstellen.
Genau. Qualifizierte Pflegefachpersonen dürfen künftig auch eigenverantwortlich Folgeverordnungen für häusliche Krankenpflege und bestimmte Hilfsmittel ausstellen. Das betrifft zum Beispiel Verbandsmaterial für chronische Wunden oder andere Materialien, deren Bedarf die Pflegekraft direkt beim Patienten feststellt. Sie muss dann nicht mehr den umständlichen Weg über die Arztpraxis gehen, sondern kann die Verordnung direkt selbst erstellen.
Außerdem wird der Zugriff auf das E-Rezept für Leistungserbringer wie Apotheken vereinfacht. Bisher brauchten sie neben der Institutionskarte, der SMC-B, auch immer den persönlichen Heilberufsausweis des Apothekers. Diese Hürde fällt für den reinen Lesezugriff weg, was die Abläufe deutlich beschleunigt.
Was bedeutet das für die Patientenversorgung?
Stellen Sie sich den Alltag einer Pflegekraft in der ambulanten Versorgung vor. Bisher musste sie für ein neues Rezept den Arzt anrufen, oft mehrfach, auf einen Rückruf warten und das Rezept irgendwie organisieren. Das könnte Tage dauern. Zukünftig stellt sie den Bedarf fest, erstellt am Tablet sofort ein E-Rezept, das direkt im System für die Apotheke oder den Hilfsmittellieferanten verfügbar ist. Die Versorgung des Patienten wird dadurch nicht nur um Tage beschleunigt, die Pflegekraft gewinnt auch wertvolle Zeit, die sie nicht mehr am Telefon, sondern direkt beim Menschen verbringen kann. Das ist gelebte Entbürokratisierung.
Bedeutet das im Umkehrschluss, dass jetzt jeder ambulante Pflegedienst digital voll ausgestattet sein muss, um diese neuen Möglichkeiten nutzen zu können?
Um diese neue Befugnis zu nutzen, also ein E-Rezept qualifiziert digital zu unterschreiben, benötigt die Pflegefachperson einen eigenen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und der Pflegedienst eine entsprechende mobile, digitale Ausstattung. Das Gesetz schafft also einen starken Anreiz und die Notwendigkeit für die Digitalisierung im ambulanten Pflegebereich. Die Vereinfachungen einerseits gehen Hand in Hand mit der technologischen Weiterentwicklung andererseits.
Und wie stehen Sie zu digitalen Pflegeanwendungen (DiPA)? Bisher ist ja keine zugelassen.
Persönlich bin ich da skeptisch. Viele Anwendungen bringen wenig echten Nutzen, die Allgemeinheit muss aber die Kosten tragen. Wir sollten uns auf die Kernprozesse konzentrieren – wenn die digitalisiert sind, kann man über zusätzliche Anwendungen nachdenken. Momentan sehe ich da vor allem wirtschaftliche Interessen von Start-ups, aber wenig direkte Vorteile für die Versorgung.
Was wünschen Sie sich?
Mir geht alles zu langsam. Wir brauchen mehr Pragmatismus, gerade in Übergangsphasen. Wenn eine Unterschrift nicht notwendig ist, sollte man sie weglassen können – auch wenn sie noch in einer alten Verordnung steht. Datenschutz und Sicherheit sind wichtig, aber wir blockieren uns oft selbst. Der politische Wille ist da – jetzt müssen wir handeln.
Zum Abschluss: Wie könnte der Pflegeberuf attraktiver werden?
Er ist bereits attraktiv – aber es geht noch besser. Digitalisierung kann helfen, indem sie Zeit schafft: weniger Dokumentation, mehr Patientenzeit. Wenn wir Prozesse vereinfachen, KI sinnvoll nutzen und die technischen Möglichkeiten besser einsetzen, profitieren alle – Pflegekräfte, Patienten und das gesamte Gesundheitswesen.
(mack)
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