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Analyse: Verbraucher haben mit dem Digital Markets Act größere Auswahl
Kaum ein gutes Haar lassen US-Tech-Riesen wie Apple und Google am Digital Markets Acts (DMA) der EU. Auch Nutzer und der Mittelstand gehörten zu den Verlierern, so ihre Einwände. Der Dachverband der europäischen Verbraucherorganisationen, Beuc, bricht dagegen nun eine Lanze für die neuen, seit 2024 geltenden Wettbewerbsregeln. In den vergangenen Jahrzehnten litten Verbraucher ihm zufolge unter missbräuchlichen Praktiken von Big-Tech-Unternehmen wie geschlossenen Ökosystemen (Walled Gardens), der Bindung an bestimmte Dienste (Lock-ins), eingeschränktem Zugang zu Alternativen und höheren Preisen. Der DMA sei entstanden, um diese unfairen Praktiken effektiver anzugehen und von vornherein zu verhindern.
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Das traditionelle Wettbewerbsrecht habe sich auf den schnellen Technologiemärkten als zu langsam und wenig schlagkräftig erwiesen, schreibt Beuc in einem Bericht zu den „ersten Blüten“ der Wettbewerbsverordnung. Kartellverfahren dauerten oft Jahre und der Schaden sei in der Zwischenzeit längst eingetreten. Digitale Märkte seien parallel für das tägliche Leben der Konsumenten essenziell geworden – etwa für den Zugang zu Informationen, den Einkauf von Produkten oder die Kommunikation.
Achtzehn Monate nach Inkrafttreten des DMA ist es laut den Brüsseler Verbraucherschützern noch zu früh für eine abschließende Bilanz: Viele der erfassten Gatekeeper („Torwächter“) hielten sich noch nicht vollumfänglich an die Vorschriften. Dennoch hätten sich bereits konkrete Vorteile für die Verbraucher ergeben. Ein wichtiger Erfolg sei etwa, dass iOS-Nutzer nun einen Auswahlbildschirm erhalten, um ihren Standardbrowser festzulegen. Seit dem Apple-Update 18.2 im Oktober 2024 könnten Nutzer aus einer Liste der meistgeladenen Internet-Navigationswerkzeuge wählen. Darunter seien auch Wettbewerber wie Ecosia, DuckDuckGo, Opera und Brave. Das sei ein bedeutender Fortschritt im Vergleich zur Zeit vor dem DMA, als Nutzer zum vorinstallierten und -eingestellten Safari gedrängt wurden.
Gmail nicht mehr für Android nötig
Ferner könnten Verbraucher auf iOS- und iPadOS-Geräten nun auch Standard-Apps für eine Vielzahl von Kategorien frei wählen, ist der Analyse zu entnehmen. Mit dem Update 18.4 seien Nutzer in der Lage, von Drittanbietern installierte Apps für Navigation, Übersetzung, E-Mail, Anrufe, Messaging, Kamera oder Fotos als Standard festzulegen und sogar vorinstallierte Apple-Apps zu entfernen. Zuvor seien eigene Anwendungen des iPhone-Bauers oder von ihm bevorzugte Drittanbieter-Apps voreingestellt gewesen.
Im Bereich der kontaktlosen Zahlungen auf iPhones sind Verbraucher ebenfalls nicht mehr gezwungen, Apple Pay zu nutzen, lobt Beuc. Alternative Zahlungsdienstleister konnten so seit Anfang 2025 erstmals ihre Dienste für iPhone-Nutzer einführen. Schließlich sei auch der Zwang zur Nutzung von Gmail für die Erstellung eines Google-Kontos etwa für den Einsatz der Mobilplattform Android Geschichte. User könnten nun stattdessen eine E-Mail-Adresse eines Drittanbieters verwenden. Hierzulande untersagte es das Landgericht Mainz Google vor wenigen Monaten ausdrücklich auf DMA-Basis, den eigenen E-Mailservice Gmail bei der Einrichtung eines Android-Smartphones zu bevorzugen.
Die nächsten Stufen für den DMA
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Trotz dieser ersten Erfolge sieht Beuc noch Bereiche, in denen Gatekeeper mutmaßlich gegen den DMA verstoßen. Um die volle Einhaltung des Gesetzes zu gewährleisten, fordert der Verband die EU-Kommission dringend auf, die Durchsetzung der Vorschriften auf die nächste Stufe zu heben. Dies erfordere schnellere Verfahren, ausreichende Ressourcen und die formelle Eröffnung von Untersuchungen in den noch offenen Verdachtsfällen. Dabei soll die Kommission auf eine Kombination aus Dialog und entschiedenen Sanktionen setzen, um eine schnelle Einhaltung zu erzwingen.
Die Verbraucherschützer kritisieren, dass Torwächter unvollständige oder nicht konforme Lösungen einführten, bevor sie eine finale Einigung mit der Kommission erzielten. Das führe zu Frustration bei den Anwendern. Die Brüsseler Regierungsinstitution sollte daher die Befugnis erhalten, die Einführung neuer Compliance-Lösungen einzufrieren, bis sie von Dritten geprüft und freigegeben worden sind. Ferner müssten Gatekeeper verpflichtet werden, die Neutralität ihrer Lösungsansätze zu testen und die Ergebnisse der Kommission und Dritten zugänglich zu machen.
Zudem empfiehlt Beuc, den DMA an neue Technologien anzupassen. Dazu gehöre die Prüfung der Benennung von Cloud-Diensten wie iCloud und OneDrive als zentrale Plattformdienste, da diese oft standardmäßig auf neuen Geräten voreingestellt seien und Lock-in-Effekte erzeugen könnten. Auch Systeme für generative KI wie ChatGPT, Gemini, Meta AI und Copilot sollten als solche wichtigen Services eingestuft werden, möglicherweise unter der Kategorie der virtuellen Assistenten. Dies soll verhindern, dass Gatekeeper ihre bestehenden Dienste missbrauchen, um ihre eigenen Chatbots wettbewerbswidrig zu fördern. Nicht zuletzt unterstützt der Verband die Prüfung von Interoperabilitätsanforderungen für Social-Media-Dienste von Gatekeepern, um Netzwerkeffekte aufzubrechen, die Verbrauchern Wechsel erschweren.
(nen)
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Zyxel-Firewalls: Angreifer können System-Befehle ausführen
Nutzen Angreifer erfolgreich eine Sicherheitslücke in der ZLD-Firmware bestimmter Zyxel-Firewalls aus, können sie Befehle auf Systemebene ausführen und Geräte wahrscheinlich kompromittieren. Ein Sicherheitsupdate bannt die Gefahr.
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Attacke mit großer Hürde
Wie aus einer Warnmeldung hervorgeht, sind Firewalls der Serien ATP, USG FLEX und USG FLEX 50(W)/ USG20(W)-VPN mit den ZLD-Firmwares V5.35 bis einschließlich V5.41 verwundbar. Die Entwickler führen aus, die Firmware ab V5.42 abgesichert zu haben.
Die Schwachstelle findet sich in der Dynamic-DNS-Konfiguration (DDNS) im Kontext des Command Line Interfaces (CLI command). Damit Angreifer die Lücke über präparierte Befehle ausnutzen können, müssen sie bereits über Adminrechte verfügen. Trotz dieser vergleichsweise hohen Hürde ist die Lücke (CVE-2025-11730) mit dem Bedrohungsgrad „hoch“ eingestuft. Bislang gibt es seitens Zyxel keine Warnung zu laufenden Attacken. Admins sollten mit dem Patchen aber nicht zu lange zögern.
(des)
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Tipps für den richtigen Drucker für Familie und Homeoffice
Manches vermeintliche Drucker-Schnäppchen entpuppt sich später als Geldgrab, wenn die mitgelieferten Tintenpatronen oder Tonerkartuschen leer sind. Der Ersatz dafür ist oft fast halb so teuer wie das ganze Gerät. Genau wie bei der Benzinkutsche nicht nur der Kaufpreis Kosten verursacht, sondern in hohem Maß auch der Kraftstoff, muss man beim Drucken je nach Bedarf erhebliche Zusatzkosten nach dem Kauf einplanen: Papier ist ebenso nötig wie Farbe, also Tinte oder Toner, mit der das Blatt beschichtet wird.
Geht es nicht gerade um hochwertiges Fotopapier, fällt Normalpapier mit dem Standardgewicht von 80 Gramm pro Quadratmeter preislich nicht so sehr ins Gewicht: Im Mittel kann man mit 0,6 Cent pro Blatt rechnen. Anders sieht es mit der Farbe aus. Wie teuer die Tinte oder der Toner pro Seite ist, hängt von Preis und Bauart des Druckers ab. Als Faustregel gilt: Je billiger der Drucker, desto teurer sind Tintenpatrone oder Tonerkartusche. Besonders bei Billigmodellen verdienen die Hersteller nicht am Drucker, sondern am Verbrauchsmaterial. Tinte für eine Normfarbseite mit etwa 20 Prozent Farbdeckung kostet dann oft 20 bis 30 Cent.
Da diese Strategie die Kundenzufriedenheit nicht verbessert, haben zumindest die Anbieter von Tintendruckern Alternativen entwickelt: Für Vieldrucker gibt es Modelle mit großen, eingebauten Tintentanks. Die sind zwar um ein Mehrfaches teurer als Drucker mit Wechselpatronen, dafür lassen sie sich sehr günstig mit Originaltinte aus der Flasche nachfüllen. Der hohe Kaufpreis der Tintentankdrucker relativiert sich außerdem, weil ihnen eine Tankfüllung für mindestens 6000 Seiten beiliegt. Die günstigen Patronendruckern beiliegenden „Starter“-Patronen halten in der Regel bloß 100 bis 200 Druckseiten.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Tipps für den richtigen Drucker für Familie und Homeoffice“.
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Tesla arbeitet angeblich weiter an Apple CarPlay-Integration
Tesla arbeitet angeblich weiterhin an einer Integration von Apple CarPlay. Seit dem ersten Bekanntwerden von Tests bei dem E-Auto-Hersteller von Elon Musk im November 2025 war es zunächst ruhig um das Thema geworden. Jetzt legte Bloomberg-Reporter Mark Gurman, der den Stein auch ins Rollen gebracht hatte, nach: Die Nicht-Ultra-Version von CarPlay sei bei Tesla weiterhin in Arbeit, berichtete er in seinem wöchentlichen Power-On-Newsletter. Mehr dazu gäbe es in Kürze.
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Sollte Tesla das Apple-User-Interface für das iPhone tatsächlich in seine Fahrzeuge integrieren, würde einer der beharrlichsten Verweigerer von CarPlay umkippen. Bislang stand das Unternehmen auf dem Standpunkt, dass das, was CarPlay Nutzern zu bieten hat, im Tesla-eigenen Infotainment-System hinreichend abgebildet wird. So gibt es auch eigene Apps für Apple Music und Apple Podcasts. Die Tesla-Navigations-App ist eng mit dem Lademanagement verwoben, sodass externe Navi-Apps es schwer haben dürften, einen echten Mehrwert zu liefern. Wer allerdings zum Beispiel Podcast-Apps wie Overcast oder Pocket Casts verwendet, vermisst CarPlay im Tesla: Via Bluetooth können die Podcasts zwar trotzdem über die Lautsprecher des Autos ausgegeben werden, aber die Bedienung ist mühsamer als in Fahrzeugen mit CarPlay-Integration. Ähnliches gilt auch für andere Apps.
CarPlay im Fenster
Laut den im November bekannt gewordenen Informationen soll Tesla planen, CarPlay in einem Fenster darzustellen. Damit würde die Apple-Benutzeroberfläche also nicht wie in vielen anderen Fahrzeugen den gesamten Bildschirm des Infotainmentsystems übernehmen. Angesichts der Größe der Tesla-Bildschirme wäre der nutzbare Bereich aber ausreichend groß für die Belange CarPlays. Auch plane Tesla nicht, die nächste Generation von CarPlay, CarPlay Ultra, einzusetzen. Diese erstreckt sich auch auf Instrumente im Armaturenbrett und erlaubt eine Steuerung von verschiedenen Fahrzeugfunktionen – all dies im Apple-Design. Bislang unterstützen dies aber nur sehr wenige Autohersteller.
Dass Tesla CarPlay jetzt überhaupt zulassen will, hängt laut Medienberichten mit den sinkenden Verkaufszahlen des Autoherstellers zusammen. In den USA ist zudem eine Steuergutschrift weggefallen, die den Vertrieb der Fahrzeuge belastet. CarPlay könnte hier einen neuen Kaufanreiz liefern, da laut einer McKinsey-Studie knapp ein Drittel aller Autokäufer das Fehlen von CarPlay als Ausschlusskriterium beim Fahrzeugkauf betrachtet. Diese Zahlen hat auch Apple in der Vergangenheit gerne betont.
(mki)
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