Künstliche Intelligenz
Apple plante einst iPad mit nur 8 GByte
Apple soll zwischenzeitlich erwogen haben, ein sehr einfach ausgestattetes Tablet auf den Markt zu bringen. Der YouTuber AppleDemoYT, der Prototypen und andere Raritäten aus der Apple-Geschichte sammelt, hat die Hardware in einem Video präsentiert – und nennt sie „das schlechteste iPad, das Apple nie herausgebracht hat“. Technisch handelt es sich dabei um ein iPad 2, also die zweite Generation der Apple-Tablets, die der Konzern ab März 2011 auf den Markt gebracht hat. Die Besonderheit: Statt der üblichen Einstiegsspeichergröße von knappen 16 GByte wollte Apple es mit nur 8 GByte offerieren, also speichertechnisch halbiert. Die Idee war offenbar, ein budgetfreundliches Gerät zu vermarkten, womöglich für Neulinge oder Schulen – doch viel Spaß hätte man damit wohl nicht gehabt.
Aus dem Todesjahr von Steve Jobs
iPads gab es von Anfang an stets mit 16 GByte. Beim iPad 2 konnte man alternativ auch 32 oder 64 GByte Flash-Speicher haben. Intern lief ein 1 GHz schneller Doppel-Kern-ARM-Chip auf Basis des Cortex-A9. Dieser kam von Samsung (also noch nicht von TSMC) und wurde später als A5 bezeichnet. Das SoC hatte Zugriff auf 512 MByte DDR2-RAM. Die Vorstellung übernahm Steve Jobs im Yerba Buena Center in San Francisco, obwohl es ihm damals bereits sehr schlecht ging und er eigentlich von Apple krankgeschrieben war – im Oktober desselben Jahres verstarb er.
AppleDemoYT zufolge handelt es sich bei der von ihm entdeckten Hardware um einen Prototyp. Auf der Rückseite ist ein „8GB“-Label zu finden, was sich schließlich auch bei Tests der Hardware bestätigt. Gerüchte zu einem 8-GByte-iPad 2 hatte es damals tatsächlich gegeben, unter anderem vom Elektronikfachblatt DigiTimes aus Taiwan. Und gänzlich unpassend wäre es nicht gewesen, gab es doch 2012 noch iPhones mit nur 8 GByte. Wer jedoch viele Apps und viel Content – insbesondere Videos – auf die Hardware schaufeln wollte, geriet schnell ins Hintertreffen.
Hauptspeicher von Macs nun doppelt so groß
Heutzutage sind 128 GByte das Minimum bei iPhones und iPads. Bei den Pro-Modellen des iPhone 17 sind nun 256 GByte die Regel. Der RAM-Speicher bei Macs ist inzwischen – und nach Jahren des Nutzerflehens – mindestens 16 GByte groß, also doppelt so voluminös wie der Flash-Speicher beim Prototyp-iPad 2.
Auf dem 8-GByte-iPad läuft kein normales iOS (später: iPadOS), sondern ein Prüfbetriebssystem. Viel damit anfangen lässt sich in der Praxis nicht, interessant ist die Hardware aber durchaus.
(bsc)
Künstliche Intelligenz
Kameras im Betrieb: Arbeiter erhält 15.000 Euro Entschädigung für Überwachung
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 28. Mai die Rechte von Beschäftigten gegenüber einer Ausspähung durch Arbeitgeber gestärkt. Die 18. Kammer entschied, dass ein Arbeitnehmer, der über fast zwei Jahre hinweg unzulässig per Video überwacht wurde, Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung in Höhe von 15.000 Euro hat. Sie wertete die dauerhafte Überwachung der Arbeitsstätte als schwere Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers (Az.: 18 SLa 959/24).
Der Fall betraf einen Produktionsmitarbeiter in einem Betrieb zur Herstellung von Stahlblöcken. Das beklagte Unternehmen überwachte die 15.000 Quadratmeter große Betriebshalle, das Lager, Verbindungsgänge und sogar Büroräume mit insgesamt 34 Videokameras. Sie zeichneten teilweise 24 Stunden am Tag in HD mit Zoom- und Echtzeitzugriff auf, wobei die Aufnahmen mindestens 48 Stunden gespeichert wurden.
Der Kläger arbeitete überwiegend an einer Schälmaschine. Obwohl er dort meist mit dem Rücken zur Kamera stand, wurde sein Arbeitsplatz permanent überwacht. Sobald er seinen Arbeitsplatz verließ, um etwa zu den Toiletten, dem Pausenraum oder dem Büro zu gehen, wurde er zwangsläufig auch von vorn erfasst.
Die Erholungs- und Sanitärräume selbst waren zwar nicht überwacht. Doch über die Kameras konnte kontrolliert werden, wann und wie lange der Arbeitnehmer sich auf dem Weg dorthin befand. Die beklagte Überwachung erstreckte sich über einen Zeitraum von 22 Monaten (Januar 2023 bis Oktober 2024).
Pausenzeiten abgefragt
Die Firma rechtfertigte die einschneidende Maßnahme mit dem Schutz vor Diebstahl und Vandalismus sowie der Arbeitssicherheit. Als weitere Gründe nannte sie das Nachverfolgen von Maschinenausfällen und der korrekten Materialverladung. Der Kläger hingegen litt nach eigenen Angaben unter einem erheblichen Leistungs- und Anpassungsdruck. Er fühlte sich permanent beobachtet und berichtete, der Geschäftsführer habe Mitarbeiter auch unerwartet angerufen und zu ihren Pausenzeiten befragt.
Das LAG Hamm bestätigte die Auffassung der Vorinstanz, dem Arbeitsgericht Dortmund, wonach die Videoüberwachung rechtswidrig war. Im Rahmen der Maßnahme werden laut dem Urteil personenbezogene Daten verarbeitet, sodass sie daher den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) genügen müsse.
Die im Arbeitsvertrag enthaltene allgemeine Klausel zur Datenverarbeitung sahen die Richter als unwirksam an, da die erforderliche Freiwilligkeit der Einwilligung bei Abschluss eines solchen Dokuments fehlt. Auch die nötige Belehrung über das Widerrufsrecht sei nicht erfolgt. Die Überwachung war laut dem Urteil unverhältnismäßig und konnte nicht durch die berechtigten Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt werden.
„Live-Überwachung“ und extremer Druck
Die pauschal behaupteten Diebstahl- und Manipulationsgefahren habe das Unternehmen nicht ausreichend konkretisiert, moniert das LAG. Für viele Zwecke, wie den Diebstahlschutz von außen, wäre die Überwachung des externen Bereichs ein milderes Mittel gewesen. Zudem sei die Kontrolle der gesamten Halle inklusive des Arbeitsplatzes des Klägers zum Verfolgen von Maschinenausfällen oder zur Dokumentation der Verladung nicht erforderlich gewesen. Die Richter hielten auch fest, dass die Beklagte die Maßnahme vorsätzlich durchführte.
Der Anspruch auf finanzielle Entschädigung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) setzt einen schweren, rechtswidrigen und schuldhaften Eingriff in das Persönlichkeitsrecht voraus. Das LAG Hamm sah einen solchen gegeben – nicht nur aufgrund der Dauer der Rund-um-die-Uhr-Beschattung.
Die eingesetzte HD-Technik habe eine „Live-Überwachung“ und das Beobachten von Gesichtern und Mimik erlaubt und sei daher sehr invasiv gewesen. Zudem sei ein „extrem hoher Anpassungsdruck“ erzeugt worden, da die Arbeitnehmer zu jedem Zeitpunkt mit der Beobachtung rechnen mussten. Die Beklagte habe die unverhältnismäßige Ausspähung auch unverändert fortgeführt, obwohl der Kläger die Unerwünschtheit und Rechtswidrigkeit mit anwaltlichem Schreiben rügte.
Die vergleichsweise hohe Summe von 15.000 Euro halten die Richter für angemessen, da sie eine Genugtuungsfunktion für den Kläger erfüllen und die Firma von künftigen Verletzungen abbringen soll. Die ursprüngliche Unterlassungsklage wies das LAG dagegen ab, da das Arbeitsverhältnis der Parteien zwischenzeitlich beendet sei und somit keine Wiederholungsgefahr mehr bestehe. Rechtsmittel gegen das Urteil hat die Kammer nicht zugelassen. Mit einer potenziellen Beschwerde darüber müsste sich das Bundesarbeitsgericht beschäftigen.
(wpl)
Künstliche Intelligenz
Glasfaserausbau: Digitalminister legt Plan für Abschaltung der Kupfernetze vor
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) hat am Donnerstag Eckpunkte für ein „Gesamtkonzept zur Kupfer-Glas-Migration“ veröffentlicht und zur Konsultation gestellt. Mit dem Papier will Ressortchef Karsten Wildberger (CDU) die Richtung für eines der größten Infrastrukturprojekte der kommenden Jahre vorgeben: die vollständige Umstellung von den herkömmlichen kupferbasierten Breitbandnetzen (DSL) auf hochleistungsfähige Glasfaserinfrastrukturen in Form von Fiber to the Home (FTTH).
Hauptziel der Initiative ist es, den Glasfaserausbau in Deutschland zu beschleunigen und Planungssicherheit für alle Marktteilnehmer zu schaffen. Das soll letztlich zu einer gebietsweisen Abschaltung des alten Kupfernetzes führen. Einen fixen bundesweiten Abschalttermin wird es demnach nicht geben.
Die Migration von Kupfer auf Glasfaser hält das BMDS für dringend erforderlich. Glasfasernetze gelten ihm zufolge als entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und sind im Vergleich etwa zu VDSL, Kabelnetzen und Mobilfunk deutlich energieeffizienter.
Forcierte Umstellung als Ultima Ratio
Nach aktuellen Schätzungen der Beratungsfirma WIK Consult würde die vollständige Abschaltung des Kupfernetzes unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen in Deutschland frühestens 2028 beginnen und erst im Zeitraum 2035 bis 2040 abgeschlossen sein. Dies liege maßgeblich daran, dass betriebswirtschaftliche Interessen der Netzbetreiber im Vordergrund stünden und es keine Anreize für eine zügige Umstellung gebe.
Das BMDS möchte diesen Prozess beschleunigen. Es plant die Einführung zeitlicher Leitplanken und regulatorischer Maßnahmen, um den Prozess zu beschleunigen. Die erste und entscheidende Phase ist dem Papier zufolge die freiwillige Migration. Hierbei wechseln Endkunden von sich aus auf einen Glasfaseranschluss, sobald dieser verfügbar ist. Je stärker und schneller die Kupfernetze dadurch „leergeräumt“ würden, desto wahrscheinlicher werde eine betriebswirtschaftlich begründete Abschaltung, schreibt das BMDS. Die forcierte Migration sei nur der letzte Schritt für die verbleibenden Anschlüsse.
Um den Abschaltprozess zu steuern und zu beschleunigen, prüft das Ministerium die Vorgabe einer klaren zeitlichen Begrenzung: Die Abschaltung eines Gebietes soll nicht später als drei Jahre nach der flächendeckenden Verfügbarkeit von FTTH-Netzen erfolgen. Diese Regel soll auf das gesamte Bundesgebiet Anwendung finden und damit den Rahmen für die notwendige gebietsweise, diskriminierungsfreie Abschaltung festlegen.
Versorgung soll gewährleistet sein
Eine zentrale Herausforderung sieht das BMDS in der wettbewerbskonformen Migration. Es bestehe die Gefahr, dass die Deutsche Telekom als Eigentümerin des regulierten Kupfernetzes die Abschaltung selektiv nur in ihren eigenen Glasfaserausbaugebieten beantrage, während sie das Kupfernetz in Ausbaugebieten von Wettbewerbern weiter betreibe. Das Ministerium erwägt daher, die Kompetenzen der Bundesnetzagentur zu erweitern, damit sie die Abschaltpraxis der Telekom in Regionen mit Konkurrenz angemessen berücksichtigen kann.
Um Planungs- und Investitionssicherheit für alle Marktteilnehmer zu schaffen, soll der Ex-Monopolist dazu verpflichtet werden, der Regulierungsbehörde einen umfassenden Migrationsplan vorzulegen. Derzeit liegt die Entscheidung über Ort und Zeitpunkt einer Abschaltung allein bei der Telekom, was zu Informationsasymmetrien und Investitionshemmnissen führt.
Über den gesamten Migrationsprozess hinweg müsse die ununterbrochene Versorgung der Endkunden zu angemessenen Preisen sichergestellt werden, betont das Ministerium. Bei einer Abschaltung sollten die Betroffenen auf eine alternative Kommunikationsinfrastruktur wechseln können, die mindestens die gleiche Qualität der Dienste gewährleiste.
Wettbewerber reagieren positiv
„Gemeinsam mit den Akteuren am Markt wollen wir optimale Rahmenbedingungen für den Übergang zu einem flächendeckenden Glasfasernetz schaffen“, begründet Wildberger den Schritt. Es gelte, die Bürger von den Vorteilen zu überzeugen und FTTH zu attraktiven Preisen anzubieten. Zugleich sei es wichtig, „doppelte Kosten für den parallelen Betrieb alter und neuer Netze“ im Interesse der Verbraucher zu vermeiden. Interessierte können bis zum 14. November Stellung nehmen.
Wettbewerber fordern seit Längerem einen Plan für eine zukunftssichere und reibungslose Kupfer-Glas-Migration. Sie begrüßen die Initiative Wildbergers. Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) spricht von einem „wichtigen Signal für weitere Milliardeninvestitionen in den Glasfaserausbau“. Die beteiligten Unternehmen bräuchten dafür dringend faire Bedingungen, wofür das ausgewogene Konzept Wildberger sorgen dürfte.
Der Branchenverband VATM sieht darin eine „entscheidende Chance für mehr Wettbewerb, Transparenz und Planungssicherheit im deutschen Glasfasermarkt“. Die Bundesnetzagentur müsse aber ihre Steuerungs- und Eingriffsrechte nutzen. Hürden im Telekommunikationsgesetz sollten ferner konsequent abgebaut werden.
Die Telekom warnte in der Debatte, beim Abschied von der alten Leitungstechnologie drohe ein „Zwangsanbieterwechsel“. Die Bundesnetzagentur sicherte zu, gemeinsam mit dem BMDS ein Konzept für die Umstellung zu erarbeiten. Sie bremste dann aber die Erwartungen der alternativen Netzbetreiber.
(vbr)
Künstliche Intelligenz
AirPods Pro 3: Macht der Pulssensor zu viel Druck aufs Ohr?
Die AirPods Pro 3 sehen zwar auf den ersten Blick fast so aus wie ihr Vorgängermodell, doch hat Apple durchaus an der Form geschraubt. Angeblich, so der Konzern, wurde die Hardware an noch mehr Ohren getestet, damit sie noch besser passt. Hinzu kommt, dass nun insgesamt fünf Ohreinsätze aus Silikon (Ear Tips) beiliegen, sodass man die Stöpsel eigentlich besser anpassen können sollte. Die neue Form ist auch einer neuen Sensorik geschuldet: Zum ersten Mal überhaupt bringen AirPods einen Detektor für die Herzfrequenz mit. Dieser ist ersten Tests zufolge durchaus genau – und schlägt etwa den in den Powerbeats Pro 2. Allerdings kann die dadurch leicht veränderte Form zu Druckstellen führen. So gibt es auf Reddit einen aktuell reichlich langen Thread, in dem ein Nutzer gar von einem „Designfehler“ redet – und dies bildlich belegt: Einer der AirPods-Pro-3-Stöpsel hat den inneren Ohrbereich blutig gescheuert.
Anderes Druckgefühl
Tatsächlich fühlen sich die AirPods Pro 3 für langjährige AirPods-Pro-Nutzer anders an. Sie üben eine andere Form von Druck auf den Ohrkanal aus. Das lässt sich eigentlich dadurch lösen, dass man zu einem Ohreinsatz kleinerer Größe greift. Allerdings befindet sich der Sensorbereich an einer Stelle, die sich darüber nicht anpassen lässt – egal welchen Ear Tip man verwendet, die AirPods Pro 3 sind an dieser Stelle immer so dick. Bei „passender“ Anatomie sind solche Reibungsstellen also durchaus denkbar. Die müssen nicht immer blutig sein, sorgen jedoch dann mindestens für Hautirritationen.
Ein Betroffener schreibt: „Ja, genau dieses Problem ist mir gestern aufgefallen. Bei mir ist noch kein Blut ausgetreten, aber der Sensorteil hat definitiv die Haut abgerieben und eine offene Stelle hinterlassen.“ Der neue Sensorteil drücke auf den hinteren Teil des Tragus, einen Knorpelanteil der Ohrmuschel. Ein anderer User schreibt: „Die 3er tun meinen Ohren weh. Die 2er sind in Ordnung. Ich finde die verbesserte ANC (Antischall, Anmerkung) toll, aber ich werde sie vielleicht nicht mehr verwenden können.“ Auch diese Person hatte mit unterschiedlichen Ohreinsätzen keinen Erfolg.
Gute Nachrichten von der Allergiefront
Bislang hatten die AirPods Pro mit einem anderen Problem zu kämpfen: Die Generationen 1 und 2 haben bei einzelnen Nutzern Kontaktallergien ausgelöst. Dabei kam es zu roten Stellen, Jucken, Kratzen und sogar schlimmstenfalls Ohrausfluss und Entzündungen. Wie viele Betroffene es gibt, lässt sich nicht abschätzen.
Mancher machte die Ohreinsätze aus Silikon für das Problem verantwortlich, andere das Kunststoffgehäuse. Bei den AirPods Pro 3 scheint Apple Materialveränderungen vorgenommen zu haben: Der Geruch hat sich geändert, offenbar zusammen mit der chemischen Zusammensetzung des Kunststoffs. Menschen, die das Allergieproblem bislang hatten, berichten, dass es zumindest in den ersten Tragetagen nicht mehr auftritt.
(bsc)
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