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Apple präsentiert iPhone 17, 17 Pro und 17 Pro Max mit A19-Pro-Chip


Außer dem gänzlich neuen iPhone 17 Air hat Apple auch noch drei frische Versionen seiner bestehenden Modellreihen vorgestellt. Ein Plus-Modell gibt es dieses Mal nicht mehr. Alle drei sind mit dem Prozessor A19 Pro ausgestattet, der den A18 Pro ablöst und wie dieser zwei Performance- und vier Effizienzkerne mitbringt. Neu sind „Neural Accelerators“ in jedem Grafikkern. Die Taktrate dürfte etwas höher ausfallen als 4 GHz; über diesen Wert schweigt Apple aber stets. Alle drei Modelle verfügen nun über eine Frontkamera mit 18 statt 12 Megapixel und die Mindestausstattung beim Speicher liegt bei 256 statt 128 GByte.

iPhone 17 Pro und 17 Pro Max haben jetzt eine anders designte Rückseite mit einem Kameragürtel, der sich über die gesamte Breite erstreckt und den Bereich für das drahtlose Laden per MagSafe aus der Mitte etwas nach unten verdrängt. LED-Leuchte und LiDAR-Scanner sitzen nicht mehr direkt neben den drei Objektiven, sondern auf gleicher Höhe am gegenüberliegenden Rand.

Das Teleobjektiv der beiden Pro-Modelle hat den Zoomfaktor 4x (statt bisher 5x), besitzt aber einen 48- statt einen 12-Megapixel-Sensor. Nutzt man nur die inneren 12 Megapixel für ein Foto, erhält man wie bei der Hauptkamera den doppelten Zoomfaktor, aber eine geringere Lichtausbeute. Erstmals können iPhones mit der Apple-eigenen Kamera-App gleichzeitig mit der Front- und der Hauptkamera aufzeichnen. Festgehalten wird also der Filmende und auch das, was er sieht. (Bisher war dafür eine App wie DoubleTake, DualGram oder camAround2 nötig und die Auflösung auf 1080p beschränkt.) Der Hauptkamera hat Apple ein neues Blendensystem spendiert und die Videofunktion erweitert. Das Display ist nun maximal 3000 statt 2000 Nits hell – kurzfristig im Freien bei starker Sonneneinstrahlung.

Nach der Umstellung 2023 auf Titankomponenten für die Gehäuse der Pro-Modelle, schwenkt Apple jetzt wieder zurück zum reinen Aluminiumrahmen. Apple bezeichnet das Gehäuse als erstes Unibody für iPhone. Dieses ist zwar etwas weicher, aber leichter und leitet die Wärme besser ab. Dabei hilft auch eine neue Vapour Chamber (Dampfkammer). Besitzer von iPhone 16 Pro und 16 Pro Max haben in jüngster Zeit oft von thermischen Problemen ihrer Smartphones berichtet. Zum Beispiel wird der Akku manchmal wegen zu großer Erwärmung nur bis 80 Prozent geladen. Die Akkulaufzeit soll sich nun stark verbessert haben.

Die beiden Pro-Modelle funken mit Wi-Fi 7 bis zu einer Geschwindigkeit von 2600 Mbit/s, sofern der Router dies unterstützt. Die Gehäuse- und Displaygrößen haben sich nur wenig verändert. Das iPhone 16 Pro hatte bereits ein 120-Hertz-Display mit OLED-Technik, 6,3 Zoll Diagonale, 2622 😡 1206 Pixel, Dynamic Island. Beim iPhone 16 Pro Max waren es 2668 😡 1320 Pixel mit 6,9 Zoll. Über die USB-C-Buchse können sie mit 25 Watt geladen werden und kleinere Geräte wie die AirPods betanken. Sie sind wasserdicht nach IP68 und werden per Gesichtserkennung Face ID entsperrt.

Als Farben gibt es beim Pro und Max „Cosmic Orange“, Silber und Tiefblau. Das iPhone 17 Pro ist jetzt mit mindestens 256 GByte Speicher ausgestattet und kostet damit 1299 Euro. Der Vorgänger lag mit 256 GByte bei 1329 Euro. Das iPhone 17 Pro Max kostet mit gleicher Speicherausstattung weiterhin 1449 Euro. Das iPhone 17 Pro Max gibt es nun auch mit 2 TByte Speicher, beim iPhone 17 Pro bleibt es bei 1 TByte.


Das Unibody-Gehäuse des iPhone 17 Pro wird aus einem Aluminiumblock gefräst. (Bild:

Apple

)

Das einfache iPhone (ohne Pro) erhält ein von 6,1 auf 6,3 Zoll vergrößertes Display, das jetzt erstmals 3000 Nits Helligkeit und auch eine variable Bildwiederholfrequenz bis 120 Hertz schafft, was Apple ProMotion nennt. Das ermöglicht ruckelfreies Scrollen wie auch die energiesparende AlwaysOn-Anzeige.

Das iPhone 17 ist in den Farben Schwarz, Weiß, Grün, Blau und Lila (von Apple Lavendel, Nebelblau, Salbei genannt) erhältlich. Es kostet mit 256 GByte Speicher 949 Euro.

Im Unterschied zu den Pro-Modellen besitzt das iPhone 17 weiterhin keine Telekamera und keinen LiDAR-Scanner. Die GPU verfügt über 5 statt 6 Kerne. Die maximal wählbare Speichergröße ist 512 GByte. Die maximal wählbare Speichergröße ist 512 GByte.Es bleibt wie bei den Pros bei Wi-Fi 7 mit 2600 Mbit/s, USB-C, Dynamic Island und Face ID.

Diese Meldung wird im Laufe des Abends ergänzt und überarbeitet, sobald neue Fakten bekannt werden.


(jes)



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EU setzt auf eigene Cloud-Standards – gegen oder mit US-Dominanz


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Die Europäische Kommission hat ein detailliertes Bewertungssystem für Cloud-Dienste vorgestellt und kündigt gleichzeitig eine Beschaffungsinitiative im Volumen von 180 Millionen Euro an. Das neue Cloud Sovereignty Framework soll EU-Institutionen und -Agenturen dabei helfen, Cloud-Services nach einheitlichen Souveränitätskriterien auszuwählen. Damit will Brüssel die Abhängigkeit von außereuropäischen Anbietern reduzieren.

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Das Framework definiert erstmals konkrete Metriken für Cloud-Souveränität und will so abstrakte Prinzipien durch messbare Größen ersetzen. Im Zentrum stehen acht Souveränitätsziele, die strategische, rechtliche, operative und technologische Dimensionen abdecken. Jedes Ziel lässt sich anhand des Sovereign European Assurance Level (SEAL) bewerten – einem Ranking-System, das Cloud-Anbieter nach ihrer Übereinstimmung mit EU-Souveränitätsstandards einstuft.

Die acht Souveränitätsziele umfassen unter anderem die Kontrolle über Datenstandorte, Schutz vor extraterritorialer Rechtsdurchsetzung, Transparenz der Lieferketten sowie technologische Unabhängigkeit bei Schlüsselkomponenten. Besonders relevant ist dabei die Bewertung, inwieweit Cloud-Dienste dem Zugriff durch Nicht-EU-Behörden entzogen sind – eine direkte Reaktion auf den US Cloud Act und ähnliche Regelungen.

Das SEAL-Bewertungssystem arbeitet mit verschiedenen Assurance Levels, die den Grad der Souveränität quantifizieren. Cloud-Anbieter müssen dabei Nachweise erbringen, dass ihre Dienste den definierten Kriterien entsprechen. Dazu gehören etwa Angaben zur Unternehmensstruktur, zu Datenverarbeitungsstandorten, zur eingesetzten Technologie und zu möglichen rechtlichen Einflussmöglichkeiten durch Drittstaaten.

Die Bewertung berücksichtigt sowohl technische als auch organisatorische Aspekte: Von der Frage, wo Anbieter die Verschlüsselungsschlüssel speichern, über die Herkunft von Hardware-Komponenten bis hin zur rechtlichen Kontrolle über Tochtergesellschaften. Auch die Lieferkette wird durchleuchtet – CPUs, GPUs, Speicherkomponenten oder Netzwerk-Hardware müssen auf ihre EU-Herkunft oder zugesicherte Transparenz geprüft werden.


Berggipfel, blauer Hintergrund, Schriftzug IT Summit by heise

Berggipfel, blauer Hintergrund, Schriftzug IT Summit by heise

Wie können Unternehmen und Behörden ihre IT aus den Abhängigkeiten von US-Hyperscalern, amerikanischen oder chinesischen KI-Anbietern und Softwareherstellern lösen? Das diskutieren Fachleute aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft am 11. und 12. November auf dem IT Summit by heise in München. Vorträge und Speaker finden Sie im Programm des IT Summit. Am ersten Konferenztag findet zudem ein kostenloser Workshop statt, der zeigt, wie Open-Source-Lösungen zur digitalen Souveränität und Cybersicherheit beitragen können. Buchen Sie jetzt Ihr Ticket.

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Die geplante Beschaffung von 180 Millionen Euro für souveräne Cloud-Dienste könnte den europäischen Cloud-Markt nachhaltig beeinflussen. Auf den ersten Blick soll das Framework europäischen Anbietern dienen, es könnten jedoch genauso US-Hyperscaler profitieren: Microsoft, Google und Amazon haben bereits europäische Tochtergesellschaften gegründet und bieten spezielle EU-Cloud-Dienste an, die lokale Datenhaltung garantieren sollen.

All diese Kriterien könnten für etablierte US-Anbieter leichter zu erfüllen sein, als für kleinere europäische Cloud-Provider, die möglicherweise nicht alle technologischen Anforderungen stemmen können. Die Kommission betont jedoch, dass gerade die Bewertung der Kontrollstrukturen und der rechtlichen Unabhängigkeit echte europäische Anbieter bevorzugen würde.

Das Framework fügt sich in die breitere EU-Digitalstrategie ein, die neben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auch Initiativen wie Gaia-X und den geplanten Cloud and AI Development Act umfasst. Während Gaia-X als föderierte Dateninfrastruktur konzipiert ist, setzt das Cloud Sovereignty Framework auf konkrete Bewertungskriterien für die öffentliche Beschaffung.

EU-Institutionen und -Agenturen sollen das Framework ab sofort bei Ausschreibungen anwenden können. Auch nationale Behörden und private Unternehmen können die Kriterien für ihre Cloud-Strategie nutzen. Die Überwachung der Einhaltung soll durch regelmäßige Audits und Zertifizierungsstellen erfolgen, wobei Details zum Enforcement-Mechanismus noch ausgearbeitet werden.

Offen bleibt, wie sich das Framework zur bestehenden Cloud-Zertifizierung nach dem europäischen Cybersecurity Act verhält und ob eine Harmonisierung der verschiedenen Bewertungssysteme geplant ist. Für Cloud-Anbieter bedeutet das Framework jedenfalls zusätzlichen Dokumentationsaufwand, wenn sie sich mit nachweisbarer Souveränität am Markt positionieren wollen.


(fo)



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iOS-26-Leak: Angeklagter will nur ein Fanboy sein


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In dem Rechtsstreit zwischen Apple und dem bekannten YouTuber und Leaker Jon Prosser liegen nun die ersten Reaktionen der Angeklagten vor. Der mutmaßliche Komplize Prossers und Mitangeklagte Michael Ramacciotti ließ dem Gericht über seinen Anwalt mitteilen, dass er sein Leben lang ein Apple-Fanboy gewesen sei und bei der Aktion, bei der das neue Design von iOS 26 enthüllt wurde, Geld keine Rolle gespielt habe. Bei Prosser gibt es hingegen widersprüchliche Angaben: Während Apple vor Gericht ein Versäumnisurteil gegen ihn erwirken will, weil er sich nicht gemeldet habe, beteuerte Prosser in Medienberichten, er stünde mit Apple in Kontakt.

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In dem kuriosen Fall wirft Apple Prosser und Ramacciotti vor, dass sie sich illegal Zugang zum Firmen-iPhone eines Apple-Beschäftigten verschafft hätten. Auf diesem Gerät sei eine frühe Testversion von iOS 26 installiert gewesen, die den beiden Einblick in das geplante Redesign Liquid Glass gewährte. Der betroffene Mitarbeiter sei ein Freund Ramacciottis gewesen. Prosser und Ramacciotti hätten einen Plan geschmiedet, um an den Passcode des Mitarbeiters zu gelangen und dessen iPhone in dessen Abwesenheit zu öffnen. Dabei habe Ramacciotti einen FaceTime-Anruf zu Prosser gestartet, den dieser aufnahm. Aus den gewonnenen Erkenntnissen habe Prosser wiederum auf YouTube und in Veröffentlichung von Bildern berichtet.

Apple wirft den beiden die Verletzung von Geschäftsgeheimnissen und Diebstahl vor. Prosser hatte unter anderem im April das veränderte Aussehen der Kamera-App und anderer Designelemente in iOS 26 vorab publik gemacht. Apples offizielle Vorstellung fand im Juni statt.

Dass sich Ramacciotti nun darauf zurückzieht, kein professioneller Leaker zu sein, könnte der Versuch sein, dass das Gericht die Aktion nicht als gewerbsmäßige Straftat bewertet. Ramacciotti soll sich außerdem auch in Gespräch mit Apple befinden, um einen außergerichtlichen Vergleich zu schließen. Der iPhone-Hersteller zeigte sich zuletzt besorgt, dass Ramacciotti wichtige Beweise löschen könnte. Dazu zählt das Unternehmen Tausende Textnachrichten, die unter anderem zwischen ihm und Prosser verschickt wurden.

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Welchen Stand das Verfahren hingegen bei Prosser hat, der immer wieder mit skandalträchtigen Aktionen und Videos auf sich aufmerksam macht, ist unklar. Auf offiziellen Kanälen erwirkte Apple ein Versäumnisurteil des Gerichts, da es Prosser unterließ, fristgemäß auf die Klage Apples zu reagieren. Gegenüber dem US-Tech-Portal „The Verge“ behauptete Prosser hingegen, er befinde sich in Gesprächen mit Apple, könne jedoch nichts über deren Inhalt preisgeben.


(mki)



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OpenAIs nächster Musik-Generator vielleicht für Sora


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Bei Chatbots und Video-Generatoren gilt OpenAI als Technologieführer, nicht aber bei vollständig per KI generierter Musik – das soll sich bald ändern. Jedenfalls, wenn man einem Bericht von „The Information“ glauben will, der auf mehreren namentlich nicht genannten Quellen basiert. OpenAI soll demnach an einem neuen Musik-Generator arbeiten, nachdem das Unternehmen bereits die Modelle Musenet und Jukebox entwickelt hat. Beide sind jedoch nicht öffentlich zugänglich.

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Das neue, und noch nicht mit einem Namen bekannte Tool soll ähnlich wie der Videogenerator Sora 2 arbeiten. Dem Bericht zufolge kann man sowohl mit Text- wie Audio-Prompts Musik erstellen lassen. Auch Sora 2 kann mit Eingaben per Text, Bild oder Video umgehen. Als Beispiel für den Musik-Generator wird eine existierende Gesangsaufnahme genannt, zu der die KI eine Gitarrenbegleitung erfinden kann.

Aber auch vollständige Stücke, samt Gesang aus der Retorte, soll das System erstellen können. Das ist eine Fähigkeit, die ChatGPT bisher nicht bietet. Andere KI-Anbieter wie Suno oder Udio können aber genau das. Bei diesen Diensten ist es auch möglich, Musik im Stil von bekannten Genres errechnen zu lassen. Die Ergebnisse wirken je nach Promptaufwand mehr oder weniger authentisch.

Wie OpenAI seine neue Musik-KI anbieten will, geht aus dem Bericht noch nicht hervor. Sora 2 erschien als eigenständige App. Und bei Sora könnte auch der größte Nutzen liegen. Die aktuelle Version des Video-Generators kann zwar Dialoge, Soundeffekte und einfache Versatzstücke von Musik erfinden, nicht aber einen kompletten Soundtrack. Im menschengemachten Filmgeschäft komponieren Musiker oft anhand des fertig geschnittenen Werks genau für die einzelnen Szenen, was Editoren oder Regisseure dann aber nicht immer übernehmen.

Was Sora 2 anhand des Kontexts einer Szene kann, ist auch, die Inhalte dazu zu erfinden, wie wir bereits selbst ausprobiert haben. Sollte es OpenAI gelingen, zum Inhalt und der Stimmung eines Videos auch wirklich passende Musik zu erstellen, wäre das eine neue Dimension. „The Information“ vermutet, dass OpenAI es mit der Kombination aus Musik und Video zuerst auf den Markt für Werbeclips abgesehen hat. Ähnliches hatte Adobe mit seinem Bild-Generator und dem Slogan „Skip the Photoshoot“ bereits vor anderthalb Jahren versucht, und starken Gegenwind aus der Werbebranche kassiert.

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(nie)



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